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    Radarwarner

    Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis

    Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.

    GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
    Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
    GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
    Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.

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    #2
    @RK
    Die gewöhnlichen Navi's bieten das ja nicht... selbst wenn man sich die festen Blitzer als POIs nachläd, frage ich mich 1. wie die das prüfen wollen bei der Kontrolle und 2. dürfte die Verordnung trotzdem nciht greifen, da es doch sicher um die mobilen (regelmäßigen) geschwindigkeits und polizeikontrollen geht, sumindest wenn man der Formulierung glauben darf. Ich zumindest mache mir da keine Sorgen...

    @KK
    Den neuen Biometrischen Pass kann man laut eines Arbeitskollegen bereits kriegen... Kostenpunkt ca. 55-60 Euro...

    @bluelight1
    Da sind wir ja froh. Also wenn die erste und einzige SwiCC von mir die 2007er sein soll, um so besser... dann konnte ich die spätere "Legende" noch mal auf Ihrem höhepunkt miterleben...
    mfg derPicknicker
    Martin

    Meine kleine "Rennsemmel"

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      #3
      @Picknicker

      ...unterschätz mal nicht die Schweizer Polizei, das könnte ansonsten teuer werden

      Falls Du eines solcher Geräte eingebaut hast und sie Dir drauf kommen, gibts Probleme! Du musst die Funktion nicht mal genutzt haben oder nutzen! Nur schon der Einbau ist bei uns verboten!

      Auch die Polizei (wenigstens die Spezialisten) studiert die Herstellerlisten (welche bekannt sind) und weiss, welche Geräte es betrifft und welche nicht. Wir haben bei uns also schon so Technikfreaks, welche Dir draufkommen würden

      Liebe Grüsse
      Georg

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        #4
        @Georg

        DU musst es ja wissen
        gruCC

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          #5
          @Bluelight1

          Naja, was heißt wenn ich so eins habe... ehrlich gesagt: keine Ahnung. :o Ich hab einen Asus MyPal PocketPC mit integrierter GPS Antenne (also kein reines Navi) und dazu Navigon MobileNavigator 5. Und diese Kombi hat "nur" die Möglichkeit die festen Blitzer nachträglich zu importieren, was aber bei jedem Navigon-betriebenem Gerät geht und sicher auch bei TomTom und Co. Ist das etwa auch schon verboten bei euch?

          Also ich hab die Blitzer (noch) nicht drin, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ein Problem bekommt, nur weil man die Möglichkeit hat diese zu importieren (es aber nicht hat). Da das ja bei praktisch allen renomierten Navi-Programmen geht (denke ich mal), wäre das praktisch ein Navi-Verbot für die Schweizer... und das is sicher nicht der Fall bei euch. Gehe also mal davon aus, dass man die Blitzer einfach nur nicht installiert/aktiviert haben darf... egal ob es möglich ist oder nicht. Dann dürfte auch nix passieren... und die Blitzer kann man ja vor der Swicc wieder deinstallieren...
          mfg derPicknicker
          Martin

          Meine kleine "Rennsemmel"

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            #6
            Zitat von Bluelight1 Beitrag anzeigen
            ...Falls Du eines solcher Geräte eingebaut hast und sie Dir drauf kommen, gibts Probleme! Du musst die Funktion nicht mal genutzt haben oder nutzen! Nur schon der Einbau ist bei uns verboten!
            ...
            Das Thema interessiert mich auch, obwohl ich nicht an der Tour teilnehme.
            Z.B. unter http://www.navigating.de/ oder http://www.poiobserver.de/ kann man für viele Navis Poi-Warner installieren. Man kann sich vor Fastfoodketten wie auch Blitzer warnen lassen, je nachdem welche Pois man in das jeweilige Navi läd - und dies wird von der Schweizer Polizei überprüft?

            Tomi

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              #7
              Selbst in Deutschland ist es verboten zusätzliche Programme in Navi`s einzuspielen. Ob du es nutzt oder nicht. Wird es kontrolliert, ist das Navi beschlagnahmt.

              Das Thema wäre sicherlich ein eigenen Thread wert.

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                #8
                @All

                ...ich werde mich da mal ganz genau schlau machen über das Thema und werde Euch schnellstmöglich Bescheid geben, wie es damit aussieht in der Schweiz. Für Deutschland müsste jemand anders seperat kucken.

                So viel ich aber weiss, geht es um die Geräte, welche vor mobilen Kontrollen warnen.
                Den die Liste mit den Fix stationierten Radarkästen kann man sich ja ganz legal vom Netz holen.


                Nette Grüsse und gute Nacht
                Georg
                Zuletzt geändert von Bluelight1; 22.02.2007, 21:35.

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                  #9
                  Genau so hab ich das auch in dieser "Verordnung" (s. Post von RK) verstanden. Und um die mobilen Blitzer etc. drin zu haben, braucht man schon nen Uplink per TMC oder Handy (GPRS) oder so. Und so nen Schnick-Schnack brauch ich nicht...

                  Aber danke, dass du dich da genauer informierst Georg.

                  Und was Deutschland angeht, mache ich mir keine sorgen... Verbot hin oder her... bei einer Kontrolle mit Navi drin glaube ich nicht, das man auf die Blitzer-POIs angesprochen wird... und wenn doch... einfach blöd stellen: "Wie? Sowas gibt es? Von sowas hab ich keine Ahnung..." :o Denn ohne begründeten Verdacht, darf hier kein Polizist irgendwas von dir durchsuchen oder beschlagnahmen... Rechts-Staat sei dank... Und wer kann mich schon auf frischer Tat erwischen, wenn ich vom Navi vor einem festen Blitzer gewarnt werde... :cool:
                  mfg derPicknicker
                  Martin

                  Meine kleine "Rennsemmel"

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Bluelight1 Beitrag anzeigen
                    ...ich werde mich da mal ganz genau schlau machen über das Thema und werde Euch schnellstmöglich Bescheid geben, wie es damit aussieht in der Schweiz.

                    Hier findest du/ihr alles Wissenswerte:

                    http://forum.pocketnavigation.de/tid1056859-sid.htm

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                      #11
                      Radarwarner

                      In Deutschland sind Radarwarner und der Umgang damit (noch) Ländersache. Hier in Bayern ist man ähnlich drauf wie in der Schweiz. Allein das Mitführen reicht schon aus, damit das Teil sichergestellt wird.

                      KK
                      Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                        #12
                        In diesem zusammenhang hier ein Dokument von ASTRA, das auch in dem von RK verlinkten Forum verlinkt war (na schon strubelig vor Verlinkungen? ):
                        http://www.aaabsolut.ch/data/attach/...31-1258)-d.pdf

                        Dann bleibt nur die Sache, die POIs für die Schweiz zu entfernen... alles andere interessiert hier in D (laut ASTRA) eh keinen, auch wenn es verboten ist... die setzen auf Zufallsfunde...
                        mfg derPicknicker
                        Martin

                        Meine kleine "Rennsemmel"

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                          #13
                          Wenn die festen Blitzstationen im Navi installiert sind sollte das nicht verboten sein, denn rein theoretisch könnte man sich die alle selbst notiert haben auf seinen Wegen durch Deutschland.

                          Und ob ich mir eine Karte ins Auto lege wo die Blitzer notiert sind und mein Beifahrer mir sagt, dass gleich ne Blitze kommt oder ob sie im Navi stehen ist doch mehr oder weniger ein und das selbe? Und ne Karte is auch nicht verboten.

                          Das nachladebare temporäre Blitzerwarnsysteme verboten sind halte ich eher für sinnvoll.

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                            #14
                            Zitat von PantherXP Beitrag anzeigen
                            Wenn die festen Blitzstationen im Navi installiert sind sollte das nicht verboten sein, denn rein theoretisch könnte man sich die alle selbst notiert haben auf seinen Wegen durch Deutschland.
                            Ist es aber... Gesetz is Gesetz... :o
                            mfg derPicknicker
                            Martin

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                              #15
                              Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
                              Selbst in Deutschland ist es verboten zusätzliche Programme in Navi`s einzuspielen. Ob du es nutzt oder nicht. Wird es kontrolliert, ist das Navi beschlagnahmt.
                              na na, vielleicht Blitzwarner Programme, meinen Mediaplayer etc. nehmen se mir aber nich wech, sonst gibts Ärger !

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