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    Kosten einer Fehlinstandsetzung

    von WielandderMaler :
    Mein "Sonnenschein" hat mir kurz vor meinem Urlaub noch richtig Probleme gemacht . Die beiden hinteren Scheiben und die Fahrerseite machten beim Öffnen und schließen was sie gerade wollten. Entweder es ging nur ruckweise oder mal überhaupt nicht oder dann mal wieder automatisch und sogar wechselten sich die Symptome bei den dreien ab.Also ab in die Werkstatt! Holte das auto ab , es wurde eine neue Batterie eingebaut (die alte hätte nicht mehr genug Leistung und damit würde die Elektronik nicht richtig funktionieren, eine neuere Software wurde aufgespielt , Kosten 220,00€ ) .Beim Abholen ging Alles. Zwei Tage später das ganze Dielemma von vorn. Also Werkstatt! Eine neue Tastatur (links in der Tür) wieder 130,00€ und das ganze ging 1 Woche. Nur spinnt diesmal nur die Fahrertür...... In der WS hat man offensichtlich nicht das richtige " Händchen
    Da ich zum Glück noch mit keinem meiner Autos so einen Ärger hatte (die Werkstatt fischt im Trüben), erhebt sich mir die Frage :
    Was kann man in so einem Falle bei der Werkstatt zurück verlangen ?
    Es sind ja nun nicht unerhebliche Kosten entstanden, bei Maßnahmen, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Kann ich z.B. verlangen, die alte Tastatur wieder einzubauen, die war ja offensichtlich nicht der Grund ?
    Kann ich auf Teilkostenrückerstattung pochen (zumindest die Arbeitskosten) ? Wie ist das geregelt bzw. habt ihr Erfahrungen, ob es dort Einigungsmöglichkeiten gibt ohne gleich mit Anwalt zu drohen ? Wie ist überhaupt die Rechtslage ? Würde mich echt interressieren.
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

    #2
    Wenn ich das richtig weiß, hängt es auch von der Formulierung des Kundenauftrages ab. Wenn ich den Auftrag gebe, einen Fehler zu beheben, gilt dieser Auftrag solange nicht als erfüllt, wie der Fehler besteht.

    Im konkreten Fall war der Luftmengenmesser meines TDI defekt. Der Wagen hatte starken Leistungsabfall. Auftrag: Behebung des Leistungsverlustes.

    Durch einen Defekt am Messgerät der Werkstatt wurde der Fehler nicht erkannt, der Turbo wurde komplett ausgebaut, gereinigt, wieder eingebaut, der Leistungsabfall blieb natürlich ... bis irgendwann nach diversen Werkstattstunden doch der Luftmengenmesser gewechselt wurde.

    Bezahlt habe ich nur den Stundensatz fürs Austauschen des Luftmengenmessers und das Ersatzteil.
    *piep* Abgasanlage defekt / ESP/ABS defekt!
    *rüttel*

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      #3
      Genau das ist die Crux.

      Darum lassen sich die meisten Werkstätten vom Kunden unterschreiben:

      "Teil xyz auswechseln"

      Ob das Teil nun für den Defekt verantwortlich war ist unerheblich. Sie haben ja genau das gemacht, was der Kunde gewollt hat.

      Also immer schön aufpassen, bei der Auftragserteilung.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
        Genau das ist die Crux.
        Darum lassen sich die meisten Werkstätten vom Kunden unterschreiben:

        "Teil xyz auswechseln"

        Ob das Teil nun für den Defekt verantwortlich war ist unerheblich. Sie haben ja genau das gemacht, was der Kunde gewollt hat.
        Also immer schön aufpassen, bei der Auftragserteilung.
        Sry, aber das kapier ich jetzt nicht. Ich bin doch nicht der Autofachmann ?
        Und ich geh auch nicht hin und sage : Mein Auto springt nicht mehr an, guckt mal ob der Motor überhaupt noch da ist, ggfs. ersetzt in ????

        Also meinst Du, die Werkstatt nutzt in diesem Moment die Unkenntnis des Kunden um ihm kostenmässig etwas unterzujubeln, was vielleicht gar nicht die Ursache ist bzw. kaputt ist ? Nur, damit der Kunde nachher rechtlich verpflichtet ist alles zu bezahlen ?
        Also logisch ist, bei Auftragsvergabe nur unterschreiben : Fehler beseitigen ... , ansonsten unterschreibe ich im Vorfeld gar nichts. Ich kauf doch nicht die Katze im Sack.
        GrüCCle von CCarin
        Wo
        der206cc auch zu Hause ist ...

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          #5
          Zitat von CCarin Beitrag anzeigen
          ...
          Also meinst Du, die Werkstatt nutzt in diesem Moment die Unkenntnis des Kunden um ihm kostenmässig etwas unterzujubeln, was vielleicht gar nicht die Ursache ist bzw. kaputt ist ? Nur, damit der Kunde nachher rechtlich verpflichtet ist alles zu bezahlen ?
          Ich glaube gar nicht, daß die das ausnutzen. Die wollen nur nicht das Risiko tragen. Die wissen bei dubiosen Fehlern, die unsere mit Elektronik überfrachteten Autos so produzieren, meistens genausowenig wie Du, woran es liegen könnte. Darum werden dann reihenweise Teile gewechselt, die der Kunde meistens bezahlen muß, wenn er nicht aufpaßt.
          Die diversen Anomalie-Threads allein hier im Forum belegen dies zur Genüge.
          Zuletzt geändert von Thommy; 08.10.2008, 18:56.

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            #6
            Zitat von CCarin Beitrag anzeigen
            ...: Fehler beseitigen ... , ansonsten unterschreibe ich im Vorfeld gar nichts. Ich kauf doch nicht die Katze im Sack.
            ...genau damit hast du einen ganz sack voller katzen beauftragt und der werkstatt einen freifahrtschein gegeben.

            korrekt muß der auftrag heißen:
            1. fehlerdiagnose (auch das kann schon in endlosen stunden enden, denkt man an elektrik/elektronik-fehler, die ein diagnose-system/fehlerspeicher nicht auswerfen) und sollte daher bei sparsamen zeitgenossen limitiert beauftragt werden (da kotzt der meister dann)
            2. rücksprache nach fehlerfindung - das dauert in der regel
            3. beauftragung der gem. fehlerdiagnose notwendigen arbeiten zur fehlerbehebung

            ud auch dieser weg ist nicht ohne stolperfallen und:
            bei diffusen problemen wird sich aus bequemlichkeitsgründen weder die werkstatt noch der kunde darauf einlassen, oft wird das auto ja auch dringend gebraucht.

            grüßle
            schal statt schott

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