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Händlerärger wegen Windschott

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    Händlerärger wegen Windschott

    Ich habe eine Frage zur Rechtslage: Unser Händler will das Windschott nicht rausrücken, welches zur Probefahrt drin war. Wir haben den CC als Vorführwagen mit 512 km auf der Uhr gekauft. Damit müßte er in der Ausstattung wie probegefahren übergeben werden, oder nicht?
    Wir haben jetzt die Gebrauchsspuren vom Schott an der Verkleidung aber kein Schott.
    Es existieren Fotos, die das Windschott dokumentieren. Zur Abholung eine Woche später war das Teil weg, der Verkäufer hatte Urlaub und der Vertreter wußte von nichts.
    Jetzt meint der Verkäufer, er hätte deutlich gesagt, daß das Schott nicht zum Lieferumfang gehört (hat er nicht). Er hatte lediglich davon gesprochen, daß Peugeot bei den Dingern richtig zulangt und 270 € dafür nimmt. Wir sind aber davon ausgegangen, daß das Schott eine Zugabe für die Abnutzung als Vorführwagen ist.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Thommy

    #2
    Original von Thommy:
    Wenn das Windschott im Kaufvertrag drin steht dann muss er es rausgeben. Hat er denn deutlich gesagt das es im Lieferumfang gehört?
    Steht da gekauft wie gesehen?

    Es wird seitens Peugeot nicht als Serien oder Sonderausstattung geliefert sondern nur als Zubehör.
    --
    nekko :hasi:
    nekko

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      #3
      Hi Thommy!

      was für ein Sch...Händler hast du denn da!!!?!!

      Also der hätte mich zum letzten mal gesehen, egal ob er das Schott nun für dich gibt oder nicht.
      Wenn der offizielle VK fürs Schott 270 Teuro ist, dann aber doch nicht als Einkaufspreis für den Händler - und nur das wäre der Betrag den er zubuttern muss. Bei einem gebrauchten Schott natürlich noch weniger!

      Fazit: man muss ob man will oder nicht, im Vertrag jedes Komma und jeden Punkt überprüfen. Leider habe ich auch ne doofe Erfahrung machen müssen (waren zwar nur um die hundert Euro, die ich mich mit dem Händler "streite", aber auch hier wollte der von mündlichen Zusagen danach anscheinend nix mehr wissen. Aber ich nerve den mit mails so lang bis er schwarz wird, hehe!)

      Allzeit gute Fahrt!

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        #4
        Hallo Nekko und Jogibaer,

        natürlich steht das Windschott nicht im Kaufvertrag. Das Radio steht ja auch nicht drin.
        Ich meine, daß ein Vorführwagen quasi ein Gebrauchtwagen ist. Daß das Windschott zum Zeitpunkt der Probefahrt drin war, kann ich durch datierte Fotos belegen. Die Frage war ja, ob der Händler berechtigt war, einfach dieses Teil wieder abzubauen, nachdem er unter anderem mittels dieses Zubehörs einen Käufer geangelt hat.

        Grüße Thommy

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          #5
          Tja, wenn das Windschott nicht im Vertrag steht, wirst Du wohl kaum Aussicht auf Herausgabe des Windschotts haben :( Es gehört nun mal, wie bereits oben erwähnt, nicht zum normalen Lieferumfang.

          Hör mir auf mit Händlern. Mein Händler hatte zwar ne Klimaanlage eingetragen im Vertrag, nur leider ohne Berechnung. Die habe ich dann freundlicherweise nachzahlen dürfen.

          --
          Gruß Jutta

          Lasst die kleinen Löwen auf die Straße

          Meiner ist auch hier zu sehen: http://www.jutta-hoffmann.de

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            #6
            Original von Thommy:
            Die Frage war ja, ob der Händler berechtigt war, einfach dieses Teil wieder abzubauen, nachdem er unter anderem mittels dieses Zubehörs einen Käufer geangelt hat.
            Wenn er nicht eindeutig erwähnt hat das es dabei ist und wenn es nicht im Kaufvertrag steht dann: JA

            Ich würde er versuchen mit dem Händler eine für beide Seiten aktzeptable Lösung zu schaffen bevor du weitere Schritte einleitest. Mach Ihm klar das er dich ja auch weiterhin als Kunde für Service und Reparaturen behalten möchte. Immer Ruhig uns Sachlich bleiben, notfalls mit dem Verkaufsleiter reden, bin sicher da lässt sich was machen.

            --
            nekko :hasi:
            nekko

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