Derjenige der den Fahrzeugbrief hat, ist rein rechtlich gesehen auch der Eigentümer. Deshlab behalten die den Brief natürlich so lange bis er abbezahlt ist, weil sonst (rein theoretisch) könntest Du ja aufhören weiterzubezahlen und der Wagen würde trotzdem Dir gehören.
Du bist im Moment "nur" Besitzer des Fahrzeugs und sowas wie ein uneingeschränktes Nutzungsrecht...
Ist halt ein Unterschied ob Du Besitzer oder Eigentümer an einer Sache bist...
Greetz,
Platinum
Wo ich bin, ist vorne. Wenn ich mal hinten bin, dann ist halt hinten - vorne
Damit bist du aber auch gezwungen, eintragungspflichtige Umbauten bei einer Peugeotwerkstatt machen zu lassen, da die Bank den Brief nur dorthin schicken wird.
Oder etwa auch an TÜV, Dekra... -Prüfstellen?
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Tschibumm, tschibumm .......
Du kannst Eintragungspflichtige umbauten dort machen lassen wo Du es möchtest. Die Abnahme geschieht dann beim TÜV, DEKRA GTÜ etc. von denen bekommst Du dann ein Gutachten. Den Fahrzeugbrief schickt die Bank dann an die Zulassungstelle und dort gehst Du mit deinem Gutachten hin und lässt die Änderungen in Brief und Schein eintragen.
Bedenke wenn Du den Brief bei der Bank anforderst, das Du denen genausagst warum der Brief zur Zulassungsstelle soll. Das Schreiben die Banken nämlich in einem gesonderten Anschreiben an die Zulassung dazu was gemacht werden darf und was nicht. Die Gebühr für die Briefrücksendung musst Du natürlich bei der Zulassungsstelle zusätzlich zu der Gebühr der technischen Änderung bezahlen.
Greez
Es_Monchichi
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[glow=#FF0000,3]WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE![/glow]
WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!
206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.
Original von doro_80:
Reicht es nicht aus, wenn man dieses Gutachten vom Tüv immer Auto mit führt? Muss das unbedingt eintragen lassen?
Das kommt auf das Gutachten an.
Es gibt auf diesen Gutachten drei verschiedenen Vermerke
1. "Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht nötig aber möglich."
Da muss das Gutachten immer im Auto mitführen. Wenn man es nicht eintragen lässt.
2. "Eine Eintragung in die Fahrzeuge ist bei nächster Befassung mit der Zulassungsstelle nötig."
Gutachten muss im Auto mitgeführt werden. Bei Ummeldung des Autos oder sonstiger Befassung mit der Zulassungsstelle muss die Eintragung erfolgen.
3. "Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich"
Mitführen im Fahrzeug gilt nicht ist gleichzusetzen wie nicht eingetragen.
Somit ist die Betriebserlaubnis erloschen und der Versicherungsschutz ist im Schadenfalle futsch.
Nach welchen kriterien der TÜV etc. diese Vermerke schreibt weiß ich nicht.
Vielleicht ist ja einer vom TÜV hier unter uns??
Greez
Es_Monchichi
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WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!
206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.
ich habe bei der Tieferlegung mit den Original-Peugeotfedern das Gutachten von der Dekra bekommen mit dem Vermerk, das eine Eintragung erforderlich ist, aber erst, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit dem Wagen beschäftigen muss (wegen z.B. Ummeldung o.ä.). Solange habe ich das Gutachten im Handschuhfach.
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