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Neue Bussentabelle für die Schweiz

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    Neue Bussentabelle für die Schweiz


    Liebe Freunde des Gasfusses, entweder ab sofort, viel und ich meine viel viel Geld zur Seite legen, oder einfach langsamer fahren.

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    #2
    Das is aber heftig :erschreck:

    Ich habe mir das mal gleich ausgedruckt. Bei der Ausfahrt in der Schweiz 2005 werde ich es mir wohl von innen an die Windschutzscheibe machen :d_niemals:

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      #3
      hei Q

      da bist du aber auf einen späten 1. april scherz reingefallen...

      das dok schwirrte ja ab 1. april 04 rum...

      hier die richtigen bussen (im vergleich zu d oder at immer noch recht hoch):


      http://www.radar.ch/bussenkatalog.asp

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        #4
        und ich dachte, ich seh hier nackte frauen... :lach:

        was heisst "anzeige" im normalfall in der schweiz? kann man dann für soetwas vorbestraft werden?! und dieses Prozent vom nettoeinkommen gibts dann gar nicht? in finnland machen die das doch so, oder? da gabs doch mal wen, der da ne halbe million abdruecken musste?!

        aber wenn ich sowas les, bin ich echt froh, in deutschland zu wohnen allerdings hab ich das gefühl, das sie hier auch mehr blitzen als in anderen laendern...
        gruss guga (spotz spotz)

        --> "Der Verstand ist wie eine Fahrkarte: Sie hat nur einen Sinn, wenn sie benutzt wird." <--
        (c) Ernst R. Hauschka

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          #5
          Hoi Zäme

          Wohl als Reaktion auf die momentenen Diskussionen über Raser tauchte das 1. April Mail gestern wieder in unzähligen Mailboxen rum...auch bei uns im Büro wurde das rund-gemailt... aber hey...die haben bei den alten "preisen" einfach je eine 1 vorne rangestellt...das ist ja wohl schon komisch...

          Also, nehmt all diese Panik-Mails nicht so ernst... auch die immerwieder neuen Radarfallen die augedeckt werden (z.B. die Vorrichtungen für die Lastwagenkontrolle auf den Autobahnen) :totlach:

          gruss

          sCCuba

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            #6
            guga

            anzeige bedeutet, die busse wird nicht im bussgeldverfahren (fest beträge) sondern vom richter festgelegt. und die ist dann meistens abhängig vom einkommen. anzeige kann dann auch ein verwarnung nach sich ziehen oder den führerschentzug.

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              #7
              ich hoffe auch immer noch dass das ein scherz ist...

              fakt ist, das die geldstrafen nächstes jahr massiv steigen, leider konnte ich noch nirgends eine verbindliche tabelle unserer schweizer behörden finden.

              bis dahin, happy racing !
              <--- life starts with a cc --->

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                #8
                Gegen etwas höhere Bussen ist ja auch nix einzuwenden. Es gibt halt wirklich zu viele Idioten auf der Strasse... ich hätte auch nix gegen ein Punkte System hier in der Schweiz... Natürlich fahre ich auch gerne mal etwas schneller... da muss ich mich selber an der Nase nehmen. Aber unbeachtet der vielen Raser-Nachrichten momentan, ist mir selber auch aufgefallen dass sich die Idioten auf der Strasse mehren. Es ist eine Sache auf einer übersichtlichen leeren Strasse mal etwas schneller zu fahren, und wieder ne andere Sache auf der Autobahn kreuz und quer mit vollgas zu überholen....

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                  #9
                  Hallo Ihr lieben,

                  hier wird eine Bundesbehörde etwas ärgerlich. Was die heutige email Verbreitung alles bewirken kann, sogar das eine Behörde nicht mehr will, fehlt nur noch das Sie Anzeige erstattet gegen unbekannt.


                  """"
                  Subject: So ihr experten.....angeklagt der falschaussage


                  Medien

                  Falsche Bussentabelle im Umlauf Eintrag vom 24.9.2004

                  Eine seit einigen Tagen per E-Mail zirkulierende, falsche Bussentabelle hat bei Verkehrsteilnehmern in der Schweiz zu Verunsicherung und Entrüstung geführt. Diese absichtliche Fehlinformation eines unbekannten Urhebers wird vom Bundesamt für Strassen verurteilt.

                  Das Bundesamt für Strassen sieht sich nach etlichen telefonischen Anfragen aus der Bevölkerung und von diversen Medien dazu veranlasst, eine sich im Umlauf befindliche Bussentabelle als klare Fälschung zu betiteln und betont, dass die Ordnungsbussenliste auf den 01. Januar 2005 keine Änderung hinsichtlich der Geschwindigkeitsbussen erfährt. Die korrekte Ordnungsbussenliste kann auf der Internetseite (Anhang 1 Ziff. 303; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_031.html) eingesehen werden.

                  Betreffend Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht im tarifierten Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, gelten die bisherigen Strafrahmen: Übertretungen werden mit Haft bis zu 3 Monaten und/oder Busse bis CHF 5 000.- und Vergehen mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und/oder Busse bis CHF 40 000.- geahndet. Diese Strafrahmen stehen den Gerichten zur Verfügung. Sie sind nach Artikel 63 StGB gehalten, die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu bemessen sowie die Beweggründe, das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Schuldigen im Einzelfall zu berücksichtigen.


                  Das Bundesamt für Strassen bittet um Kenntnisnahme.


                  Bundesamt für Strassen ASTRA

                  Information & Kommunikation

                  Auskünfte:
                  Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91

                  """"""""""

                  Liebe Gruesse Mark

                  Kommentar


                    #10
                    Link kann zeitweise nicht angezeigt werden. Hier findet ihr die ganze Bussentabelle http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html ab Zif. 303 die Geschwindigkeitsbussen.

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