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    Behalten oder zurückgeben? keine Originaltür mehr!

    Liebe CC´ler brauche eure Meinung,

    Irgendwie hatte ich keinen guten Start mit meinem CC.

    Durch einen Zufall habe ich erfahren das bei meinem CC, den ich erst seit 4 Tagen besitze, die Fahrertür ausgetauscht worden ist und jetzt bin ich total verunsichert.
    Den Wagen hab ich von Privat gekauft und der hat mit keinem Wort erwähnt, dass die Tür neu ist, und der Dekra Check, den ich zur Sicherheit hatte durführen lassen hat das nicht aufgedeckt.
    Ich wusste lediglich was von nem neuen hinteren Seitenteil.

    Und jetzt ist die große Frage, was ich mit dem Wagen machen soll, denn ich weiss es echt nicht.

    Bitte helft mir und schreibt eure Meinung.
    Würdet ihr einen Wagen behalten der ne neue Tür hat? Wird die Tür bei nem Unfall nicht so sicher sein wie das Original? Oder kommt mir das schlimmer vor als das tatsächlich ist???



    Schreibt bitte eure Erfahrungen & Bedenken

    #2
    Gegen eine neue Tür hätte ich nichts einzuwenden. Neu ist neu. Aber was hatte der Wagen denn für Schäden? :d_gutefrage: Das halte ich für viel wichtiger. Und was hat der Vorbesitzer gesagt?

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      #3
      Ist ja nun die Frage, hast Du den Wagen "Unfallfrei" gekauft? Dann wäre zu klären, ob es sich um einen Unfall gehandelt hat. Dann kann man entweder den Kaufvertrag rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern (wenn der Verkäufer auf letzteres eingeht).

      Ist ja nun die Frage, stört es Dich zu wissen, das es ein Unfallwagen ist, sieht man es dem an? Wenn es Dich nicht stört, es also eigentlich keinen Grund gibt, den Wagen wieder zurückzugeben, dann würde ich versuchen den Kaufpreis nachträglich zu mindern, damit du später beim Wiederverkauf keinen Wertverlust hast (dadurch das Du dann ja später den Wagen als Unfallwagen verkaufen mußt).

      Aber dafür ist es eben wichtig zu wissen, ob er von Anfang an als Unfallwagen deklariert war oder nicht... Denn, wenn Du im Kaufvertrag nur "Unfallwagen" stehen hast und keine Angaben, welche Teile davon betroffen waren, hast du (meiner Meinung nach) keine rechtliche Handhabe, denn es steht ja "alles" im Kaufvertrag drin (also Unfallwagen, vielleicht noch Schaden an der Fahrerseite, das reicht um davon auszugehen, das halt die gesamte Seite einen Schaden gehabt haben könnte)...

      Sicherheitsbedenken braucht man keine haben... Das Schloß oder die Türaufnahmen werden ja nach einem Unfall auch überprüft, und das einzige was man merken könnte wäre halt ein Farbunterschied in der Lackierung... Wichtig wäre dann aber, die Werkstattrechnung mal zu sehen, damit man sieht, das alles richtig durchgeführt wurde...

      _____________________________________
      Alles wie immer nur meine persönliche Meinung

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        #4
        Ich würde auch abwägen wie störend es für Dich ist zu wissen das die Tür ausgetauscht wurde.
        Und wenn er Dir als Unfallfrei verkauft wurde, dann würde ich das aber auch nicht auf mir sitzen lassen.

        Privatkauf ist halt leider immer so ne Sache ...
        ... meiner Meinung nach.
        Grüße, Dani

        Mein Kleiner

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          #5
          Also den Wagen hab ich nicht vom Vorbesitzer, sondern Privat von nem Mitarbeiter eines Autohändlers ( kompliziert) gekauft.

          Heute war ich in der Werkstatt, in der die Reparatur am Heckteil gemacht worden war, weil ein paar Kleinigkeiten ausgebessert werden müssen.
          Und ganz zufällig hab ich die alten Teile von meinem Wagen entdeckt.Ich hatte ein Foto von dem Lackschaden am Heckteil ( das getauscht wurde) gesehen und da mein Wagen dieses unverwechselbare Grün hat bin ich total neugierig hin gelaufen und da lag auch noch ne Tür direkt darunter.
          Also für mich sah das wie n leichterer Rempler mit nem anderen Fahrzeug oder ner Mauer aus, da die ausgebauten Teile aber anscheinend sehr rupig ausgebaut worden waren weiß ich nicht genau was für ein Unfall das war. Der Chef von der Werkstatt meinte zu mir, es sein kein schwerer Unfall gewesen, dafür war viel zu wenig kaputt....

          Und den Vorbesitzer kann ich absolut nicht finden.

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            #6
            Der Wagen ist eindeutig als kein Unfallwagen verkauft worden ( steht genau drin im Vertrag,dass nur Seitenteil hinten ausgetauscht& lackiert) für mich sah das eben auch aus (foto & Blechteil das ich gefunden hab) wie ein leichter Kratzer, häßlich aber nicht tragisch.

            Nur ich hab halt auch nicht richtig die Ahnung, ab wann ein Wagen ein Unfallwagen ist......

            Das einzige,was ich immer lese, ist das kaum Leute unfallwagen kaufen und das muss ja irgendeinen Grund haben, oder? Geht´s dabei nur um Wagen die nen schweren Unfall hatten?

            Zu der Sache mit dem "ob man´s sieht", ich hab das überhaupt nicht entdeckt, ich habe es erst kapiert, als ich meine alte Tür gefunden habe...

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              #7
              Aber letztendlich kannst nur Du entscheiden was Du machst.
              Ich persönlich würde diesen Mitarbeiter auf jeden Fall mal zur Rede stellen.
              Ich mein, Du hast dort bestimmt nicht wenig Geld gelassen, und dafür sollen die Dir bittschön auch was "gescheites" bieten!
              Grüße, Dani

              Mein Kleiner

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                #8
                Schalte deinen Anwalt ein!!!

                Hey, das ist doch echt krass was in der großen weiten Welt so betrogen wird!! :d_luege:

                Du kannst eine Minderung verlangen (einen Teil vom Geld) verlangen.

                Oder aus dem Vertrag zurückdrehten!!!

                Hey schalt bitte deinen Anwalt ein, das solchen Autohäusen das Handwerk gelegt wird!! Das ist betrug!! :boese:

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                  #9
                  Ooooh man, was ein elendiger Ärger ;(

                  Kann man den heute echt keinem mehr trauen???

                  Kommentar


                    #10
                    Bevor Du zum Anwalt dackelst, frag mal im Automobilclub nach. Wenn man da Mitglied ist 8o helfen die auch und zeigen einem auch die Möglichkeiten.

                    Kommentar


                      #11
                      Ähhhh.....wie wärs wenn man erstmal mit dem Verkäufer über die Sache spricht. :d_gutefrage:

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                        #12
                        Also!

                        Der Begriff "Unfallfrei" ist klar definiert! Wenn keine tragenden Teile oder umfangreiche Schweißarbeiten durchgeführt werden mußten, handelt es sich um Bagetellschäden, die beim Verkauf nicht deklariert werden müssen! Der Ausstausch einer Tür kann auch durch einen harmlosen Parkrempler entstanden sein. Ob da noch mehr war, kann letztendlich nur ein Experte ermitteln!

                        Ich hatte bei einem Vorgängerfahrzeug auch einmal einen (echten) Bagatellschaden an einem nur drei Tage alten Fahrzeug! Die Werkstatt hat aber alle Schäden gewissenhaft fotodokumentarisch erfasst und danach repariert!

                        Der Vorbesitzer müsste aber auf jeden Fall an den Eintragungen im Kfz-Brief zu ermitteln und zu befragen sein! Sollte da gemauert werden, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!

                        Vielleicht ist es auch von Nutzen, erst einmal einen Karosseriebauer aufzusuchen und diesen zu bitten, den Wagen auf Unfallschäden zu untersuchen, dass dürfte nicht allzu teuer sein (wenn überhaupt) und hierauf handeln! Dieser dürfte auf jeden Fall erkennen, ob da großartig rumgeschweißt wurde oder gar tragende Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden.

                        Ein Unfallschaden ist generell kein Beinbruch, wenn dieser in einem Fachbetrieb ordnungsgemäß wiederhergestellt worden ist, sollte aber als solcher deklariert werden!

                        mfg

                        Frank
                        Ich parke meinen CC noch immer lieber vorwärts ein! Die meisten Rückwärtseinparker sollten dieses lieber auch...........

                        Kommentar


                          #13
                          also von wegen Anwalt und so, ich hoffe das läßt sich so alles mit dem Verkäufer klären ( zumindest machte er einen soweit vernünftigen Eindruck) und ob er das mit der Tür gewußt hat, keine Ahnung...


                          Ich wollte einfach ein paar Meinungen von unbeteiligten hören über die Sache mit der Tür, manchmal sieht man selbst bestimmte Aspekte ja gar nicht und erst andere bringen einen da drauf.

                          Mein Problem ist, das ich eigentlich den Wagen sehr mag, nur nicht weiß, ob er den Ärger wert ist
                          Ist es mit der Tür einfach nur ne Sache von "naja ist halt ne neue drin , aber was soll´s" oder mindert das erheblich den Sachwert ?

                          Und wenn es den Wert mindert, von wieviel spricht man da?

                          Das andere ist halt die Sache, der Wagen hatte kurz-Kennzeichen um ihn zu überführen, ich hab ihn noch nicht auf mich angemeldet und weiß eben nicht ob ich das überhaupt noch machen soll, denn wenn ich ihn doch zurückgebe sind ja dann 2 Vorbesitzer eingetragen.

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                            #14
                            @lexx

                            Irgentwas stinkt doch da zu Himmel!

                            Da muß doch irgendeiner wissen, warum die Tür ausgetauscht wurde und was sonst noch gemacht wurde und der muß sich doch ermitteln lassen! Wieviel Vorbesitzer stehen denn im Brief?

                            Wenn Du ein (echtes) Unfallfahrzeug gekauft hast, steht in erster Linie Dein Verkäufer in der Beweispflicht, was da wirklich war. Natürlich kann der auch übervorteilt worden sein, dass hat Dich aber nicht zu jucken. Dann ist er der Dumme!

                            Wenn sich da wirklich keiner äußern will, ist das echt ein Fall für einen Juristen.

                            Mit der Wertminderung wird das schwer, in der Regel gibt es bei einem (echten) Unfallschaden eine Wertminderung für den Halter, die natürlich auch im Weiterverkauf berücksichtigt werden muß. Gab es da keine Wertminderung lag in der Regel auch nur ein Bagatellschaden vor, der durch einen Fachbetrieb zu beheben war, wie den Austausch einer Tür, ausbeulen des Kotflügels und Lackierarbeiten! Dann mußt Du Dir aber auch keine Sorgen machen!

                            mfg

                            Frank
                            Ich parke meinen CC noch immer lieber vorwärts ein! Die meisten Rückwärtseinparker sollten dieses lieber auch...........

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                              #15
                              Also bis jetzt gibt es einen Vorbesitzer, aber den kann ich nicht finden. Wohnt nicht mehr dort, wo er zum anfang des Jahres gewohnt hat und da bleibt mir nur der Stadt nen Brief mit Geld zu schicken und die schicken mir dann ne Antwort mit neuem Wohnort ( falls ordentlich umgemeldet) zurück .
                              Aber die haben mir auch schon gesagt, das dauert ca. 2 Wochen, bis das bearbeitet ist....

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