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betrunkener beifahrer, ausweis weg?

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    betrunkener beifahrer, ausweis weg?

    Hab das letzte woche was beängstiges gehört: wenn der beifahrer betrunken ist, und der fahrer nüchtern, kann im extremfall beiden der fahrausweis entzogen werden? stimmt das?

    hab schon öftern betrunkene kollegen heimgefahren :-)

    #2
    also ich weiß zwar nicht, wo du das gehört hast, aber das ist meiner einschätzung nach völlig falsch.

    Vergleichbar zu der situation gefährdest du ja auch nicht deinen versicherungsschutz, wenn der beifahrer besoffen ist.

    abgesehen davon, die promillegrenze gilt für den fahrer eines kraftfahrzeuges, nicht für den beifahrer.

    Umgekehrt gebe ich dir recht, besoffener fahrer, nüchterner beifahrer, dann gehts beiden an den kragen.

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      #3
      Jo, sorum wie Kenneth schreibt ist es richtig.

      Alles andere wäre auch Schwachsinn, dann hätte ja kein Bus-oder Taxifahrer mehr nen Führerschein :totlach:
      Gruß Werner

      "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." - Abraham Lincoln

      Mein neuer

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        #4
        Original von Gigabit:
        Hab das letzte woche was beängstiges gehört: wenn der beifahrer betrunken ist, und der fahrer nüchtern, kann im extremfall beiden der fahrausweis entzogen werden? stimmt das?

        hab schon öftern betrunkene kollegen heimgefahren :-)
        Das hast Du entweder falsch verstanden oder falsch erzählt bekommen! Höchstwahrscheinlich war´s so gemeint:

        Wenn bei ner Kontrolle festgestellt wird, dass der FAHRER (zuviel) getrunken hat und der BEIFAHRER aber nüchtern ist, dann kann in diesem Fall auch der BEIFAHRER belangt werden bzw. im schlimmsten Fall sogar (ebenfalls) seinen Lappen verliern!!

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          #5
          Ich bin mir nicht ganz Hundertprozentig sicher, also lüncht mich bitte nicht, wenn es nicht so ist, aber

          ich habe mal gelesen, das betrunkene "Beifahrer" immer hinten sitzen sollen, damit die Gefahr des ins Lenkrad greifen niedriger ist. Bin mir aber wirklich nicht ganz sicher, ob das hier gilt, in einem anderen Land oder aber ob darüber nur diskutiert wurde. Vieleicht weiß ja jemand mehr darüber. Wie gesagt, bin mir nicht ganz sicher.

          lg

          Kimmi

          :t_evilburn:

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            #6
            @Kim

            Na, da freu ich mich aber schon drauf, wenn ich nem betrunkenen Mitfahrer erklären soll, dass er in meinem CC HINTEN mitfahren darf... :d_zwinker: :d_pfeid: :i_drink:

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              #7
              @Stoppi
              Du wirst lachen, meine Freundin war davon sehr angetan, Sie meinte das ist das Beste was einem Betrunkenem passieren kann. Sie saß dort so eingequetscht und ist ganz ruhig eingeschlafen, der Kopf + Körper konnte nirgendwo hinrutschen und sehen konnte sie auch nix. = Fazit von ihr: "Bei dir fahr ich nur noch hinten mit" :d_zwinker:
              :t_evilburn:

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                #8
                Dann solltest Du aber erst einen Lehrgang bei einer Fluglinie, bezüglich der Pasagiereinweisung geniessen ....

                - Die Notausgänge befinden sich links und rechts vorne
                - Die Kotzbeutel finden Sie unter den Vordersitzen. Bitte stellen sie diese schon vor Fahrtantritt bereit, da das öffnen der hinteren Fenster etwas länger dauert :i_drink:

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                  #9
                  Original von Kim:
                  ...ich habe mal gelesen, das betrunkene "Beifahrer" immer hinten sitzen sollen, damit die Gefahr des ins Lenkrad greifen niedriger ist. ..
                  stimmt, das ist tatsächlich der Fall. Wenn ein Betrunkener die Möglichkeit hat ins Fahrgeschehen einzugreifen, dann kannst Du Probleme kriegen. Das wird wohl bei einer Kontrolle nicht unbedingt eine Rolle spielen, wenn es aber einen Unfall gibt, dann kann Dir ein Rechtsanwalt vielleicht einen Strick daraus drehen. Der Betrunkene müsste also auf den Rücksitz.
                  Das gilt natürlich auch bei Motorrädern. Sogar auf dem Tandem :d_zwinker:

                  Gruß
                  Gunnar

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                    #10
                    hallo zusammen

                    also wenn niemand von euch was darüber weiss, können betrunkene kollegen bei mir auch in zukunft vorne sitzen :-)
                    thx

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                      #11
                      Original von Gunnar:
                      Original von Kim:
                      ...ich habe mal gelesen, das betrunkene "Beifahrer" immer hinten sitzen sollen, damit die Gefahr des ins Lenkrad greifen niedriger ist. ..
                      stimmt, das ist tatsächlich der Fall. Wenn ein Betrunkener die Möglichkeit hat ins Fahrgeschehen einzugreifen, dann kannst Du Probleme kriegen. Das wird wohl bei einer Kontrolle nicht unbedingt eine Rolle spielen, wenn es aber einen Unfall gibt, dann kann Dir ein Rechtsanwalt vielleicht einen Strick daraus drehen. Der Betrunkene müsste also auf den Rücksitz.
                      Das gilt natürlich auch bei Motorrädern. Sogar auf dem Tandem :d_zwinker:

                      Gruß
                      Gunnar
                      Stimmt genau. Allerdings kommt es immer auf den jeweiligen Polizisten an, und dessen Seelenbefinden. Wenn der der Meinung ist, dein Beifahrer würde potenziell ins Fahrgeschehen eingreifen, dann kann der behaupten und machen was er will. Es empfehlt sich in so einem Fall immer mindestens einen zusätzlichen nüchternen Augenzeugen an Bord zu haben.

                      Ich fuhr letzte Woche beispielsweise ALLEINE über eine SONNENGELBE Ampel, d.h. sie war gerade erst Gelb geworden. Zwei Polizisten die an dieser Kreuzung wohlgemerkt nicht hinter mir waren, sondern in der rechten Straße, wollen beobachtet haben, wie ich über die "grüne" Fußgängerampel fuhr. Demnach war logischerweise knallrot! Das kann ich nachvollziehen. ABER DEM WAR DEFINITIV NICHT SO! ES WAR GELB! und die Fußfgängerampel,war mit Sicherheit nicht grün. Das habe ich stunden danch noch beobachtet, dass die Ampelanlage korrekt funktionierte. Da sieht man mal, das ALLES möglich ist im Straßenverkehr, egal ob es so im Regelbuch steht oder nicht. Der Polizist hat immer Recht....ist wie im Fußball mit den Schiris, wobei diese wenigstens in einigen Fällen zu Recht noch im Nachhinein belangt werden.

                      Also mein Fazit: Alles Interpretationssache des jeweiligen Polizisten.

                      Ein Kollege von mir ist beispielsweise angehalten worden, weil er sich an jegliche Straßenverkehrsregel hielt. Wortwörtlich wurde ihm das so auch vorgeworfen, dass er sich gerade dadurch verdächtigt gemacht hätte, und wurde dann sinnloserweise einem Alkohol- und Bluttest unterzogen.


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                        #12
                        Original von portillo:
                        Ein Kollege von mir ist beispielsweise angehalten worden, weil er sich an jegliche Straßenverkehrsregel hielt. Wortwörtlich wurde ihm das so auch vorgeworfen, dass er sich gerade dadurch verdächtigt gemacht hätte, und wurde dann sinnloserweise einem Alkohol- und Bluttest unterzogen.
                        Hab ich auch schon erlebt. Nüchtern. Späßle gehabt. Weitere Kommentare sinnlos, denn das würde ausarten. :t_teufelboese:
                        schal statt schott

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