Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Tip aus der Schweiz
Hallo Zusammen
Ich habe bei meinem cc die orginal Frontlippe lackieren lassen.
Wirkt breiter und tiefer. (bitte nicht schimpfen ist nur ein Tip, weil ich auf den Fotos nur die plastik Frontlippen sehe)
@almir,
mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt, aber nur weil du deine lackiert hast ist doch auch noch aus Plastik oder nicht?
Mach doch mal ein Bild davon.........
LG aus Berlin
ubstar
Ja sicher ist die Frontlippe immer noch aus Plastik aber man sieht es nicht.
Sieht halt edler aus
Ach ja die Fotos folgen
Kellerkind
20.07.2005, 21:12
@almir
Habe das Thema erst jetzt gelesen, mich aber schon beim ersten Betrachten deines Profilbildes (im Musik Thread) gefragt: "Ist die Lippe weg oder lackiert?" Konnte aber auf den winzigen Bildern nix genaues erkennen ... jetzt bin ich schlauer! Tiefer ist er ja auch. Was mich nur wundert: Warum hast du den schwarzen Grilleinsatz nicht mit lackieren lassen?
MlG
Kellerkind
PS: Vorteil schwarz, da fällt nix auf, hehe!
Ich habe den schwarzen Grilleinsatz nicht lackieren lassen, weil es so irgendwie ein bisschen freundlicher aussieht.
Ja, tiefer ist er auch 60/15
Ich habe den schwarzen Grilleinsatz nicht lackieren lassen, weil es so irgendwie ein bisschen freundlicher aussieht.
Ja, tiefer ist er auch 60/15
Nur Federn, oder Fahrwerk?
Nur Federn, Vorne Apex, Hinten H&R
Fahrkonfort sensationell
Moin,moin
das schwarze Ding hatte mich auch gestört, deshalb kam
bei mir von Rüffer eine Frontspoilerlippe dran.
Danach war ich wieder zufrieden :)
Grüßles tiage1
@all,
immerhin hat die schwarze Lippe den Vorteil, das wenn man aufsetzt, vorne kein Lack beschädigt wird, weil das sieht noch viel schlimmer aus.....
also bleibt der schwarze Unterfahrschutz wie er ist bei mir.
Hier steht die Funktionalität eindeutig vor der Optik.
LG
ubstar
chrisi :)
21.07.2005, 14:55
kein Problem mit meinem Schwarzen *grins*
Hier noch die versprochenen Bilder
Sieht gur aus. Sind das 17" Felgen?
Die wirken aber etwas klein.
bitte verdirb mir nicht alles.
ich habe ca. 6 monate lang Felgen in 18" gesucht, war schwer nach meinem geschmack die richtigen Felgen zu finden.
wenn ich das gewindefahrwerk montiere, dann sieht es anderst aus.
aber danke für deine offene meinung, mal sehen ob ich ruhig schlafen kann.
sehen diese 18" felgen wirklich klein aus.
heiklertyp!!!!!!!
sonst montiere ich sofor 20" felgen, falls es hersteller gibt, die 20" produzieren
"pimp my ride"
Och komm, ist schon OK. Haste sicher nur schlecht fotografiert :D
Nur Federn, Vorne Apex, Hinten H&R
Fahrkonfort sensationell
Hallo Almir,
Ist es eigentlich erlaubt, an den Achsen verschiedene Federn zu montieren?
GruCC HS206
Christian83
22.07.2005, 00:11
@ Almir
Was sind das denn für Felgen ich finde die richtig schick!?
Noch was anderes, wie kriegt man die Spoilerlippe den ab, muss man dafür die ganze Front auseinandernehmen??? Hab sowas noch nie gemacht!
Gruss Christian!!
Hallo Almir,
Ist es eigentlich erlaubt, an den Achsen verschiedene Federn zu montieren?
GruCC HS206
eigentlich nicht, aber das merkt auch keiner, dass die verschieden sind.
ich habe die vorderen extra schwarz gespritzt (waren gelb)
@ Almir
Was sind das denn für Felgen ich finde die richtig schick!?
Noch was anderes, wie kriegt man die Spoilerlippe den ab, muss man dafür die ganze Front auseinandernehmen??? Hab sowas noch nie gemacht!
Gruss Christian!!
guckst du hier www.wheels4you.ch/ KAHN-FELGEN
Spoilerlippen, keine ahnung ich habe es machen lassen.
Gruss Almir
@almir,
mal abgesehen davon das es verboten ist, und du im Schadensfalle keinen Versicherungsschutz mehr hast, das geht mich ja auch nichts an, jeder ist alt genug um zu wissen was er macht,
aber was bringt es bitte unterschiedliche Federsätze einzusetzen?
LG
ubstar
@almir,
mal abgesehen davon das es verboten ist, und du im Schadensfalle keinen Versicherungsschutz mehr hast, das geht mich ja auch nichts an, jeder ist alt genug um zu wissen was er macht,
aber was bringt es bitte unterschiedliche Federsätze einzusetzen?
LG
ubstar
was es bringt? natürlich dass er vorne tiefer ist als hinten.
ich finde dass es schrecklich aussieht wenn der cc hinten tiefer ist als vorne.
Gruss Almir
....also ich finde nicht das er bei dir hinten höher aussieht als vorne... aber das mag auf den Bildern täuschen............ oder ist nur minimal...... jedenfalls sehe ich keinen...........
und auch bei meinem "Dicken" habe ich nicht den Eindruck das er hinten tiefer liegt.........
LG
ubstar
Hier noch die versprochenen Bilder
Schöne Felgen Respekt !!! Passt gut zur Farbe !
Dankeschön
Gruss Almir
Was kosten die Felgen und welche Reifen hast du da drauf ?
allso mir gefählt dein 307 ner so wie du ihn jetzt hast!
tolle felgen usw...
liebä gruess us züri pepita@
Für Felgen inkl. Pneu habe ich CHF 4000.- bezahlt
Dunlop SP Sport 9000, sehr zufrieden
Gruss Almir
chrisi :)
22.07.2005, 15:48
sieht gut aus... allerdings würde dies bei meinem Schwarzen
nicht viel ändern... gefällt mir
... die Felgen sehen wirklich nicht nach 18" aus, sieht aber
im Ganzen richtig gut aus
Digiminox
22.07.2005, 19:04
Hallo,
habe mal Almir's CC und meinen zum Vergleich. Meine Felgen sind ebenfalls 18 Zoll. Ich finde schon, das die Felgen nach 18 Zoll aussehen.
Viele Grüße
Dirk
die felgen sehen doch gut aus und vorallem auch wirklich wie 18 zoll. passen super zum auto.
also das mit dem lackieren... du bist eh im arsch bei einer kontrolle. die sehen, auto ist tiefergelegt und deine federn sind nicht eingetragen. was auch nicht sein kann. den 60mm federn kannst du in der schweiz gar nicht vorführen (ausser mit dtc gutachten, gibts aber nicht für apex). wirkt aber irgendwie nicht 60mm tiefer???
also, montier so rasch als möglich das gewinde. und weiterhin viel spass.
Danke für die Komplimente.
Ich kann mich eben nicht entscheiden welches gewinde ich montieren soll.
Gruss Almir
Strolch_FX
25.07.2005, 13:08
Danke für die Komplimente.
Ich kann mich eben nicht entscheiden welches gewinde ich montieren soll.
Gruss Almir
Da gibt es eigentlich nicht so viel Alternativen.
KW ist glaub ich mal für die meisten die erste Wahl.
Ich bin mit dem Gewinde von RGS nach anfänglichen Schwierigkeiten auch sehr, sehr zufrieden.
Günstigerer Anschaffungspreis und vom Fahrkomfort übertrifft es sogar das KW nach meiner Meinung.
Cheers
Daniel
@almir,
mal abgesehen davon das es verboten ist, und du im Schadensfalle keinen Versicherungsschutz mehr hast, das geht mich ja auch nichts an, jeder ist alt genug um zu wissen was er macht,
aber was bringt es bitte unterschiedliche Federsätze einzusetzen?
LG
ubstar
also mit dem versicherungsschutz muss ich wiedersprechen. kommt immer auf die kausalität zum schadenereignis an.
@Kenneth,
soweit ich weiss, ist jede asymetrische Veränderung von den Achsen verboten, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
LG aus dem sonnigen Berlin
ubstar
Kellerkind
28.07.2005, 17:28
@Kenneth
Willst du behaupten, dass du eine Versicherung kennst, die ein Auto versichert, dass ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt?
MlG
Kellerkind
ich schliesse mich dem Kellerkind an.
verboten ja, hat aber nicht unbedingt auswirkungen auf den versicherungsschutz.
unterscheiden muss man jetzt zwischen kasko und haftplicht.
in der haftpfliciht besteht bei kausalität maximal die möglichkeit des versicherers 10.000 euro regress zu nehmen, und das auch nur dann, wenn kausalität besteht. und 10.000 auch nur dann, wenn schwerwiegendes verschulden vorliegt. nachzulesen im kraftfahrzeugpflichtversicherungsgesetz. § weiß ich adhoc nicht mehr.
in der kasko könnte es tatsächlich zu etwas mehr ärger kommen, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine subjektive, also gewollt herbei geführte gefahrerhöhung handelt. dann besteht tatsächlich kein versicherungsschutz. fraglich ist meiner ansicht nach jedoch, ob hier tatsächlich eine gefahrerhöhung vorliegt. steht dann so alles in §§ 23, 24 VVG.
Gehe ich mal davon aus, dass keine gefahrerhöhung vorliegt käme noch eine obliegenheitsverletzung in frage, hier läge dann eine verletzung einer obliegenheit vor versicherungsfall vor (§ 6 VVG). Vorsatz wird hier unterstellt, der VN kann aber den Gegenbeweis führen. Nichts desto trotz kommt in einem solchen falle die Revelavanzrechtsprechung des BGH zum tragen, die besagt, dass schweres verschulden des VN vorliegen muss, und die obliegenheitsverletzung generell geeignet sein muss, die interessen des VR ernsthaft zu gefährden.
Schweres Verschulden kann man noch drüber diskutieren, aber ob die interessen des VR ernsthaft gefährdet sind wage ich mal zu bezweifeln. Müßte dann aber im einzellfall wohl ein gericht entscheiden.
Fest steht jedenfalls, dass wenn ein unfall passiert, und der VR das mit dem Fahrwerk mitkriegt, es durchaus zu ernsteren problemen kommen könnte.
Kommt halt auch immer wie schon erwähnt auf die kausalität an. Es mag zwar eine Obliegenheitsverletzung vorliegen, aber wenn z.B. am Fahrzeug vandalismusschäden auftreten, dann sollte es der VR schwer haben, seine leistungspflicht aufgrund dieser Obliegenheitsverletzung durchsetzen zu können.
Hoffe ich habe mich noch an alles richtig erinnert, aber wenn ich mich nicht irre schwirren hier auch einige KFZ-Schadenregulierer durchs forum, die können mich im zweifelsfall ja korrigieren.
@Kenneth
Willst du behaupten, dass du eine Versicherung kennst, die ein Auto versichert, dass ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen fährt?
MlG
Kellerkind
ich gehe mal davon aus, dass die änderungen am fahrzeug nach abschluss der versicherung vorgenommen wurden.
Abgesehen davon verweise ich mal auf meinen vorherigen post
Kellerkind
28.07.2005, 17:58
@Kenneth
1. Ist es wohl irrelevant ob man nach oder vor Abschluss des Versicherungsvertrages Änderungen am Fahrzeug macht und diese nicht in den fahrzeugpapieren eintragen lässt und damit ja auch der Versicherung verschweigt.
und
2. Besteht bei Änderungen am Fahrwerk wohl vererst immer eine Kausalität zwischen Unfall und Fahrzeug. Ich glaube zudem nciht, dass jemand von uns die Muse und das Durchhaltevermögen hat einen solchen Fall bis zur letzten Instanz durchzuziehen. Mir ist auch kein BGH-Urteil bekannt, wo es um Änderungen am Fahrwerk ging. Das Nichtvorhandensein eines solchen Prezedenzfalles spielt wohl ebenfalls der Versicherung in die Karten.
Einig sind wir uns aber allem Anschein nach 1. darin, dass die Kasko wohl dahin sein sollte, du unterstellst eine Begleichungspflicht duch die Haftpflicht, welche ich nicht annehme und 2. dass es wohl reichlich leichtsinnig ist mit solch eigensinnigen Kombinationen durch die Lande zu ziehen.
MlG
Kellerkind
so, um diese diskusion zu beenden, es gibt keine Möglichkeit der Versicherung, in der Haftpflicht nicht zu zahlen. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt und dient dem Verkehrsopferschutz.
Darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Lies es dort bitte nach, wenn du mir nicht glaubst. Nach 8 semestern Versicherungswesen sollte ich es aber noch wissen.
Und es ist absolut nicht irrelevant, ob es vor oder nach versicherungsabschluss verändert wurde. In einem Fall gilt § 16 VVG und im anderen entweder § 6 oder § 23 VVG. Und dort sind die folgen durchweg unterschiedlich.
Und wenn du einem die Vorfahrt nimmst, dann muss in keinem fall zwangsläufig kausalität bestehen, hier werden enge maßstäbe angelegt.
Also wenn du mir schon unterstellst, im unrecht zu sein, dann beleg es bitte und komm nicht mit irgendwelchen Stammtischparolen, das nervt.
Bitte nicht anfangen zu streiten.
Ich montiere ja bald das K&W Gewinde, sobald meine süsse mir das ja wort gibt,
ich meine jetzt das Gewinde ;-)
Gruss Almir
Kellerkind
28.07.2005, 20:49
@Kenneth
Also wenn du mir schon unterstellst, im unrecht zu sein, dann beleg es bitte und komm nicht mit irgendwelchen Stammtischparolen, das nervt.
Wie bist du denn jetzt drauf? Ich habe Dir weder unterstellt dich zu irren, noch habe ich hier Stamtischparolen von mir gegeben. Ich hatte es bislang für eine sachliche Diskussion gehalten ...
Kellerkind
Edit: Thema hiermit durch!
mich ärgert es, dass ich hier nen halben roman schreibe, mit allen rechtsgrundlagen, um die frage möglichst eindeutig zu beantworten, und dann jemand einfach kommt, und irgendwas behauptet, von dem er, sorry, offenkundig keine ahnung hat.
@Kenneth,
in einem Punkt gebe ich dir sicher Recht, die Haftpflicht muß den Schaden an den Unfallgegener bezahlen, aber wir wollen eines festhalten: Mit dem Verwenden verschiederner Fahrwerksfedern, erlischt deine ABE vom Fahrzeug, außer es ist TÜV eingetragen und du handelst vorsätzlich grob fahrlässig. Mit dem Erlöschen deiner ABE verlierst du auch deine Versicherungsansprüche, was im Falle eines Unfalles dann dazu führen kann, das sich deine Versicherung die Kosten die du verursacht hast, sich von dir auch zurückholt.
Ich möchte das mal bei Blechschäden nicht als so tragisch ansehen, aber wenn es zum Personenschaden kommt, sollte man vielleicht mal überlegen, ob es das Wert ist, denn da kommen sehr schnell hohe Summen zusammen.
Und ob du diese dann aus eigener Tasche bezahlen kannst, kann ich nicht beurteilen, aber mir wäre es die Optik vonm Auto nicht wert.
Aber ich finde es nicht korrekt von dir, hier jemanden zu unterstellen er habe keine Ahnung, niemand hat dich gebeten hier Romane zu schreiben, und JEDER hat hier das Recht seine Meinung zu äussern. Auch das Kellerkind.
LG aus Berlin
ubstar
Strolch_FX
29.07.2005, 11:13
@Kenneth,
soweit ich weiss, ist jede asymetrische Veränderung von den Achsen verboten, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
LG aus dem sonnigen Berlin
ubstar
Wie ist das zu verstehen? Vorne Tiefer als Hinten ist gang und gebe.
Fahre sogar versch. Distanzscheiben pro Achse und alles legal.
Auf meinem BMW Cabrio sogar versch. Felgen/Reifenbreiten. ;)
Lowrrider (per Radaufhängung) ist klar verboten aber Airride etc. zulässig.
Natürlich alles nur über Einzelgenehmigung.
Versch. Federn vorn und hinten halte ich jedoch trotzdem nicht sinnvoll.
Meinst du asymmetrisch in bezug auf die Fahrzeuglängsachse? Hab ich was überlesen?
Cheers
Daniel
Auch bei der grob fahrlässigen herbeiführung des Versicherungsfall ist kausalität erforderlich.
Ansonsten entschuldige ich mich beim Kellerkind, nichts für ungut, war nicht so gemeint.
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