PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuwagenkauf als minderjähriger


Markus CC
04.09.2005, 15:18
Hallo CC-Freunde,
ich möchte mir dieses Jahr endlich einen neuen 206CC zulegen. Da ich den Wagen vor meinem 18. Geburtstag kaufen werde bin ich ja bei Vertragsabschluss noch nicht volljährig. Kann ich dann den Vertrag überhaupt unterschreiben oder muss das mein Vater machen? Ich würde nämlich gerne selbst im Fahrzeugbrief stehn :)

Hoffe ihr könnt mir helfen
Markus CC

Alfonso
04.09.2005, 15:27
Hallo Markus

Der Vertragsabschluß hat nichts mit dem Namen der im Fahrzeugbrief bzw. Schein steht zu tun.

Bin mir dabei, ob der Vertrag gültig ist, wenn Du ihn unterschreibst nicht sicher, tendiere aber eher zu nein...
Würd wohl leider Dein Vater machen müssen. Wenn es Dir aber nur darum geht selbst im Fahrzeugbrief zu stehen ist es aber wie o.a. kein Problem, obwohl Dein Vater unterschreibt.

Gruß Alfonso

RR9999
04.09.2005, 15:29
einfach den wagen zulassen wenn du 18 bist schon stehst du im fahrzeugschein.

wenn den wagen finanzieren willst muss dein vater unterschreiben oder du zahlst bar :D

flixbix
04.09.2005, 15:40
Das Problem ist, das PUG je nach Aktion Käufer=Fahrzeughalter verlangt. Das war z.B. bei uns so.
Aber folgendes geht:
Du stehst als Käufer im Kaufvertrag und neben deiner Unterschrift unterschreibt noch dein Vater. Fahrzeughalter darfst du in jedem Fall sein, denn du darfst ja auch ein Leichtkraftrad auf dich zulassen. Es ist also kein Problem, dass du im Brief stehst. Dafür musst du definitiv nicht volljährig sein.

Gruß, Felix

Schnellchen
04.09.2005, 16:00
Da du noch nicht volljährig bist, muss dein Vater oder deine Mutter den Kaufvertrag mit unterschreiben. Wie das mit der Zulassung ist, weiss ich nicht.

anjavista
04.09.2005, 16:17
@Markus CC

Mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag)
Da mündige Minderjährige in aller Regel im Umgang mit Rechtsgeschäften nicht erfahren sind, stehen sie unter dem besonderen Schutz der Gesetze – sie sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig.

Ohne Zustimmung ihrer Eltern können mündige Minderjährige daher nur folgende Rechtsgeschäfte abschließen:

so genannte "Taschengeldgeschäfte|"
Annahme einer (nicht mit Belastungen oder Verpflichtungen verbundenen) Schenkung – auch eines Geldgeschenks ohne Zweckwidmung
selbständig über alle Sachen verfügen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind
sich selbständig zu Leistungen verpflichten, soweit dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet wird – die Eltern haben aber das Recht, solche Verpflichtungsverhältnisse aus wichtigen Gründen vorzeitig zu lösen (z.B. wenn die Schulleistungen darunter leiden)

Beispiel: Für eine kranke Nachbarin gegen Geld die Besorgung kleinerer Einkäufe übernehmen.

selbständig Dienstverträge abschließen und kündigen

Beispiel: FerialpraktikantIn, Hilfsarbeitertätigkeit

über das Einkommen aus eigenem Erwerb so weit selbständig verfügen, als dadurch die Gefährdung der Lebensbedürfnisse| nicht eintritt

Beispiel: Für ein Fahrrad mit dem Taschengeld Ersatzteile kaufen oder kleine Reparaturen durchführen lassen.
Eine Gefährdung der Lebensbedürfnisse ist immer dann gegeben, wenn ein/e mündige/r Minderjährige/r finanzielle Verpflichtungen eingeht, die verhindern, dass er/sie sich mit seinem/ihrem Arbeitseinkommen selbst erhalten kann (z.B. wenn ein/e Minderjährige/r sein/ihr ganzes Einkommen für den Ankauf eines Mopeds ausgibt). In einem solchen Fall bedarf ein solches Rechtsgeschäft (Mopedkauf) der Zustimmung des/der gesetzlichen VertreterIn – diese kann auch nachträglich erteilt werden.

Achtung:
Einen Lehrvertrag oder einen sonstigen Ausbildungsvertrag kann der/die mündige Minderjährige nicht selbständig abschließen. Solche Verträge sind ausschließlich von dem/der gesetzlichen VertreterIn des/der mündigen Minderjährigen – in der Regel sind dies die Eltern – abzuschließen.

Für folgende Angelegenheiten verlangen die Gesetze sogar die ausdrückliche Zustimmung beider Eltern:

Änderung des Namens
Erwerb oder Verzicht auf die Staatsbürgerschaft|
vorzeitige Lösung eines Lehr-, Ausbildungs- oder Dienstvertrags und
Anerkennung der Vaterschaft| zu einem unehelichen Kind
In Vermögensangelegenheiten benötigen die Eltern, wenn sie für den/die Minderjährige/n bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen wollen, eine Genehmigung des Pflegschaftsgericht|. Beispiele sind:

Eingehen einer Wechselbürgschaft
Haftungsübernahme für ein Darlehen
Unterhaltsvereinbarungen der Eltern hinsichtlich der Alimentation der Kinder
Vermietung einer dem/der Minderjährigen gehörenden Wohnung auf längere Zeit etc.
Hinweis: Die für ein Rechtsgeschäft eines/einer Minderjährigen erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung eines Elternteils, beider Eltern oder die Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht| kann auch nachträglich erteilt werden.

Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, so ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Das hat zur Folge, dass beispielsweise das Moped bei dem/der VerkäuferIn bleibt, umgekehrt aber der/die mündige Minderjährige den Kaufpreis nicht bezahlen muss.

Achtung:
Hat ein/e Minderjährige/r – ohne Zustimmung der Eltern – ein Rechtsgeschäft abgeschlossen (oder ein Konto in größerem Ausmaß überzogen), so ist der/die – inzwischen – volljährig Gewordene seit 1. Juli 2001 nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn

der/die ehemalige GeschäftspartnerIn den/die ehemalige/n Minderjährige/n – unter Setzung einer angemessenen Frist – auffordert, das Rechtsgeschäft anzuerkennen, und
der/die ehemalige Minderjährige, nunmehr Volljährige sodann freiwillig schriftlich erklärt, diese Verpflichtungen als rechtswirksam anzuerkennen.
Hinweis: Ohne diese schriftliche Aufforderung und/oder dieser schriftlichen Erklärung wird ein solches Rechtsgeschäft nicht voll gültig (in einem solchen Fall ist allerdings beispielsweise ein noch nicht bezahltes Moped an den/die VerkäuferIn zurückzugeben).

Smofy
04.09.2005, 16:21
Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig.
D.h. Du kannst natürlich den Kaufvertrag selbst unterschreiben. Dieser ist aber dann schwebend unwirksam bis die Eltern (bzw. gesetzlichen Vertreter) diesem zustimmen bzw. ihn ablehnen.
Auch der Kauf auf Raten ist als Minderjähriger möglich - aber wiederum nur mit Zustimmung der Eltern.

Markus CC
04.09.2005, 16:34
Danke für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Da bin ich froh dass ich auch mit 17 Fahrzeughalter sein kann und auch im Brief bzw. Schein stehen darf.

Gruß Markus

DisneyCruiser
04.09.2005, 18:17
Wre es aber für Dich nicht besser den CC als Zweitwagen auf Mom oder Dad zuzulassen? Du hast dann günstigere Versicherungsprämien. Und wenn Du dann nach ein paar Jahre genug Fahrpraxis hast, kannst Du Dir die Prozente ja überschreiben lassen.

Es_Monchichi
04.09.2005, 18:47
Bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen auf Minderjährige ist es so, dass die Erziehungsberechtigten bei der Zulassungsstelle ihr Einverständnis geben müssen. (§ 107 Bürgerliches Gesetzbuch).
Du stellst nämlich bei der Zulassungsstelle, eigentlich einen Antrag auf Fahrzeugzulassung und erklärst Dich bereit die anfallenden Steuern zu bezahlen. Und somit ist es wieder ein Rechtsgeschäft das nur von voll Geschäftsfähigen Personen vollzogen werden darf.

Markus CC Deiner Wohnortangabe nach gehe ich davon aus das Du Pfälzer bist. Dann schau doch mal auf der Internetseite des Landkreises DÜW nach was die für eine Autozulassung so benötigen. Es gibt da immer von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle einige eigenheiten. Die einen sind etwas Strenger als die anderen.

Deswegen mein Tip:
Ein Anruf bei der Zulassungsstelle bringt auch Informationen und spart im voraus unnötigen Ärger bei der Zulassung, z.B. Einverständinserklärung der Eltern dabei aber Zulassung nicht möglch, da Eltern hätten mitkommen müssen oder so...

flixbix
04.09.2005, 18:50
Jep - hab ich vergessen, auch beim Zulassen brauchst du ne Einverständniserklärung deiner Eltern - die reicht aber auch formlos auf nem Blatt Papier.

Aber in einem Punkt gebe ich DisneyCruiser Recht. Du zahlst weniger Versicherung, wenn du das Auto auf deinen Dad zulässt und versicherst... Dann kriegst du normalerweise SF 1/2.

Gruß, Felix

cc quiksilver
05.09.2005, 15:12
Wre es aber für Dich nicht besser den CC als Zweitwagen auf Mom oder Dad zuzulassen? Du hast dann günstigere Versicherungsprämien. Und wenn Du dann nach ein paar Jahre genug Fahrpraxis hast, kannst Du Dir die Prozente ja überschreiben lassen.

das wäre KEINE gute idee, denn die versicherung will ganz genau wissen, wer den wagen fährt. seit april diesen jahres wurde die altersbeschränkung auf 25 jahre angehoben (vorher 23)das bedeutet, du musst einen erhöhten versicherungsbeitrag zahlen, bis du das 25. lebensjahr erreicht hast. in deinem fall ist dies um so wichtiger, da du selbst der fahrzeughalter sein möchtest!

sollte daher ein unfall mit einem fahrer unter 25 passieren (ohne abschluss der 25 jahre-klausel), kann sich die versicherung weigern, den schaden zu übernehmen. außerdem ist es möglich, dass du eine strafe von einem jahresbeitrag an die versicherung zahlen musst.

früher war dies kein problem, den wagen für führerscheinneulinge als zweitwagen der eltern anzumelden. aber heute ist dies NICHT ratsam!!!

Markus CC
06.09.2005, 19:25
Ja der CC sollte eigentlich als Zweitauto meines Vaters bei der Versicherung gemeldet werden, weil für mich als Fahranfänger ist es fast unmöglich die Unsummen an Versicherung zu bezahlen. Also irgendwie glaub ich is der CC im Unterhalt auch recht teuer. Bin ich froh wenn endlich Dezember is un ich mein Traumauto beim PUG-Händler bestellen darf. Dauert nur noch so lange :( Danke für die zahlreichen Antworten

Gruß
Markus CC

cc quiksilver
07.09.2005, 13:11
Ja der CC sollte eigentlich als Zweitauto meines Vaters bei der Versicherung gemeldet werden, weil für mich als Fahranfänger ist es fast unmöglich die Unsummen an Versicherung zu bezahlen. Also irgendwie glaub ich is der CC im Unterhalt auch recht teuer. Bin ich froh wenn endlich Dezember is un ich mein Traumauto beim PUG-Händler bestellen darf. Dauert nur noch so lange :( Danke für die zahlreichen Antworten

Gruß
Markus CC

hi,

du kannst den cc als zweitwagen deines vaters melden, allerdings musst du dann trotzdem die berechtigten fahrer eintragen. und die 25-jahre-klausel solltest du dir gut überlegen, denn wie oben geschrieben, kann dies sehr schnell teuer werden, wenn hier falsche angaben gemacht wurden!

flixbix
07.09.2005, 14:11
das wäre KEINE gute idee, denn die versicherung will ganz genau wissen, wer den wagen fährt. seit april diesen jahres wurde die altersbeschränkung auf 25 jahre angehoben (vorher 23)das bedeutet, du musst einen erhöhten versicherungsbeitrag zahlen, bis du das 25. lebensjahr erreicht hast. in deinem fall ist dies um so wichtiger, da du selbst der fahrzeughalter sein möchtest!

sollte daher ein unfall mit einem fahrer unter 25 passieren (ohne abschluss der 25 jahre-klausel), kann sich die versicherung weigern, den schaden zu übernehmen. außerdem ist es möglich, dass du eine strafe von einem jahresbeitrag an die versicherung zahlen musst.

früher war dies kein problem, den wagen für führerscheinneulinge als zweitwagen der eltern anzumelden. aber heute ist dies NICHT ratsam!!!

Das sehe ich ganz anders! Es ist auch heute nach wie vor ratsam den PKW als Zweitwagen auf einen Elternteil laufen zu lassen, du musst eben nur mit angeben, dass du das Auto auch fährst. Geh doch mal auf eine Seite einer Versicherung, z.B. www.huk24.de und rechne einmal die Versicherung als Zweitwagen auf nen Elternteil durch, wobei du als jüngsten Fahrer einen 18jährigen eingibst und dann rechne das gleiche noch mal durch, wenn der 18jährige das Auto auf sich selbst versichert.
Du sparst nach wie vor, wenn du das Auto auf einen Elternteil versicherst und du musst dafür keine falschen Angaben machen!

Gruß, Felix

cc quiksilver
08.09.2005, 14:05
:) Das sehe ich ganz anders! Es ist auch heute nach wie vor ratsam den PKW als Zweitwagen auf einen Elternteil laufen zu lassen, du musst eben nur mit angeben, dass du das Auto auch fährst. Geh doch mal auf eine Seite einer Versicherung, z.B. www.huk24.de und rechne einmal die Versicherung als Zweitwagen auf nen Elternteil durch, wobei du als jüngsten Fahrer einen 18jährigen eingibst und dann rechne das gleiche noch mal durch, wenn der 18jährige das Auto auf sich selbst versichert.
Du sparst nach wie vor, wenn du das Auto auf einen Elternteil versicherst und du musst dafür keine falschen Angaben machen!

Gruß, Felix

hi felix,

das habe ich doch oben auch gesagt :)

nix für ungut...

flixbix
08.09.2005, 15:20
Hi Mike,

ich wollte ihm das ja nur noch mal so sagen, denn bei dir hat es sich so angehört, als ob es schlechter wäre, wenn er seinen CC auf einen Elternteil zulässt und versichert. Es ist nach wie vor günstiger nur eben nicht mehr so viel wie früher...

Gruß, Felix

Markus CC
09.09.2005, 19:23
... Also ich war heut bei so nem Versicherungsmensch (Gerlingversicherung) und der meinte ich könne den Wagen gar nicht selbst versichern, meine Eltern müssten das als Zweitwagen versichern. Einsteigen tu ich dann mit 140% wenn ich mit 18 selbst die Versicherung abschließen würde, dann wär ich bei 240%. Eine Frage konnte der mir aber nicht beantworten: Muss der, der ein Auto versichert auch in den Fahrzeugpapieren stehen? :confused:

Gruß
Markus CC

Thommy
09.09.2005, 23:23
Nein ;)

Kellerkind
10.09.2005, 10:41
@Markus cc

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer nicht der Halter des Fahrzeuges ist gibt es auf der Vericherungsbestätigung (die du ja zur Zulassung brauchst) ein extra Feld. Da kannst du dann die 2. Person erfassen. Damit ist klar, dass Halter nicht gleich Versicherungsnehmer sein muss. In den Papieren steht immer nur der Halter, WER das Fahrzeug versichert, das ist völlig egal und muss daher auch nicht erfasst werden.

Das man Dir allerdings sagt, du könntest den Wagen gar nicht selbst versichern, das kann ich nicht nachvollziehen. Gab's dafür irgend eine Begründung seitens des Versicherers?


MlG

Kellerkind

Markus CC
10.09.2005, 13:55
@Kellerkind:
Ja mir wurde gesagt ich sei mit 17 noch nicht geschäftstüchtig und vor dem 18. Geburtstag könne man kein Auto versichern und auch nicht Fahrzeughalter sein. Aber das is ja ne coole sache dass der Fahrzeughalter nicht gleich Versicherungsnehmer sein muss. So dann wären alle meine Fragen bis jetzt geklärt. Dann freu ich mich jetzt auf Dezember und Montag, da geh ich zum ersten mal in die Fahrschule :D

Gruß
Markus CC

Kellerkind
10.09.2005, 14:29
@Markus CC

Viel Spaß und Erfolg in selbiger.


MlG

Kellerkind

flixbix
10.09.2005, 21:47
@Kellerkind:
Ja mir wurde gesagt ich sei mit 17 noch nicht geschäftstüchtig und vor dem 18. Geburtstag könne man kein Auto versichern und auch nicht Fahrzeughalter sein. Aber das is ja ne coole sache dass der Fahrzeughalter nicht gleich Versicherungsnehmer sein muss. So dann wären alle meine Fragen bis jetzt geklärt. Dann freu ich mich jetzt auf Dezember und Montag, da geh ich zum ersten mal in die Fahrschule :D

Gruß
Markus CC

Viel Spaß in der Fahrschule *grins*

Du solltest dir mal ne andere Versicherung suchen - der Typ ist völlig inkompetent. Jeder 16 jährige kann ein Leichtkraftrad auf sich versichern und zulassen! Noch ein kleiner Tip: mach bei den Versicherungen nen Preisvergleich! Günstig ist z.B. die huk24, zu finden unter www.huk24.de oder wenn du lieber nen Berater vor Ort hast, dann die Nicht-Online-Variante: www.huk.de

Viele GrüCCe, Felix

anjavista
10.09.2005, 21:51
@flixbix

Aber nur mit Zustimmung der Eltern.

flixbix
11.09.2005, 19:47
@flixbix

Aber nur mit Zustimmung der Eltern.

Da hast du Recht, aber man kann - Frau auch. Ihm hat der Typ ja erzählt, dass es nicht geht...

Markus CC
31.10.2005, 20:04
Hi @ all
Am Samstag ist es jetzt endlich soweit :) :) :)
Ich werde mein CC´le bestelle!!! Nach unendlich langen drei Jahren Warterei ist es nun wirklich soweit. Obwohl er erst am Samstag bestellt wird kann ich schon jetzt nicht mehr schlafen. Wie soll ich denn da bloß noch die Zeit bis Februar rumbringen :confused:

Naja ein Problem gibt es jetzt noch. Die ganze Zeit wollte ich den Kleinen in Chronos Silber. Jetzt hab ich gestern beim Händler nen ganz neuen (Modelljahr 2006) mit den kleinen, aber feinen Änderungen zum Modelljahr 2005 in Nacht Schwarz gesehen und der sah auch super aus. Ich bin jetzt kurz vor der Bestellung ganz verunsichert was die Farbe angeht :(
Naja es liegen ja noch ein paar Nächte vor mir in denen ich grübeln kann.

So jetzt gehts mir wieder gut, hatte irgendwie das Bedürfnis meine RIESENGROßE VORFREUDE anderen mitzuteilen.

Gruß Markus CC :p

Steff
31.10.2005, 20:30
Hallo Markus,

ich kann Dich sehr gut verstehen, und dafür ist dieses Forum schließlich da,um miteinander zu Komunizieren. Im Bezug auf die Farbe kann ich Dir nur soviel sagen, ich hatte schon Schwarze Autos und habe jetzt mein erstes silbernes. Es ist teils geschmacksache, anderfalls ist Schwarz ganz toll, silber etwas Pflegeleichter, man sieht nicht den Dreck so, aber das mußt Du schon selbst entscheiden. Hast ja noch Zeit bis Samstag.

Markus CC
05.11.2005, 19:00
So, nun hab ich meinen 206CC endlich bestellt. Heute war´s um 11.30Uhr soweit. Jetzt heist es warten bis anfang Februar und dann kann ich meinen kleinen Löwen in Empfang nehmen :)
Ich freu mich schon sooooooo sehr. Hab den Verkäufer noch gefragt ob er mir das JBL-Soundsystem empfehlen kann und er sagte mir, was mich gewundert hat, ganz ehrlich dass er es nicht empfehlen kann. Er beschreibte das gleiche Problem das viele hier schon geschildert haben: Die hinteren Lautsprecher neigen zum "Rappeln". Hätte nicht gedacht dass ein Verkäufer einem von Extras abraten würde. Aber ich denke diese Ehrlichkeit spricht für das Autohaus für das ich mich jetzt entschlossen habe.

Gruß
Markus CC

Markus CC
06.11.2005, 11:34
Ich habe jetzt nochmal eine Frage:
Das Auto wird jetzt auf meinen Vater zugelassen weil ich als 17-jähriger die 3-Wegefinanzierung nicht machen kann. Der Verkäufer meinte aber, dass ich das Auto an meinem 18. Geburtstag auf mich zulassen kann. Könnt ihr mir vielleicht sagen wie das dann funktioniert? Ich wäre dann doch Zweitbesitzer oder? Und nochwas: Der CC wird ja finanziert. Behält Peugeot dann Fahrzeugbrief/Schein über die gesamte Finanzierungslaufzeit?
Gruß
Markus CC

307CC-Fan
06.11.2005, 22:03
...
Und nochwas: Der CC wird ja finanziert. Behält Peugeot dann Fahrzeugbrief/Schein über die gesamte Finanzierungslaufzeit?
Gruß
Markus CC
Ich hab' auch die Dreiwegefinanzierung gemacht.
Und deshalb kann ich Dir sagen: Ja, die PUG-Bank behält den Fahrzeugbrief (den Schein bekommst Du natürlich, den brauchst Du ja ggf. bei einer Kontrolle) über die gesamte Laufzeit.

Wenn Du mit Deiner Frage wissen wolltest, ob Du ihn (z.B. zur Umschreibung auf Deinen Namen) mal zwischendurch bekommen kannst? Ja, aus wichtigem Grund wird der Fahrzeugbrief kurzzeitig ausgehändigt, muß aber wieder zurückgereicht werden.

Grüße

DerMikey
06.11.2005, 22:12
@Markus CC

In welcher Farbe hast du denn nun bestellt???

Markus CC
07.11.2005, 18:53
@DerMikey
Ich hab mich doch für Chronos Silber entschieden. Da das Auto immer draußen stehen wird denke ich dass das Silber wegen der geringeren Pflegebedürftigkeit besser ist. Und er gefällt mir in Silber irgendwie doch besser als in Schwarz.

@307CC-Fan
Danke für die Antwort. Das wollt ich wissen
Gruß
Markus CC

Pastor307cc
07.11.2005, 19:26
Ich habe jetzt nochmal eine Frage:
Das Auto wird jetzt auf meinen Vater zugelassen weil ich als 17-jähriger die 3-Wegefinanzierung nicht machen kann. Der Verkäufer meinte aber, dass ich das Auto an meinem 18. Geburtstag auf mich zulassen kann. Könnt ihr mir vielleicht sagen wie das dann funktioniert? Ich wäre dann doch Zweitbesitzer oder? Und nochwas: Der CC wird ja finanziert. Behält Peugeot dann Fahrzeugbrief/Schein über die gesamte Finanzierungslaufzeit?
Gruß
Markus CC


Ich hab' auch die Dreiwegefinanzierung gemacht.
Und deshalb kann ich Dir sagen: Ja, die PUG-Bank behält den Fahrzeugbrief (den Schein bekommst Du natürlich, den brauchst Du ja ggf. bei einer Kontrolle) über die gesamte Laufzeit.

Wenn Du mit Deiner Frage wissen wolltest, ob Du ihn (z.B. zur Umschreibung auf Deinen Namen) mal zwischendurch bekommen kannst? Ja, aus wichtigem Grund wird der Fahrzeugbrief kurzzeitig ausgehändigt, muß aber wieder zurückgereicht werden.

Grüße


Hallo Markus,
nach deinem Szenario wärst du als zweite Person im Fahrzeugbrief eingetragen, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob sich Peugeot auf den Deal einlassen wird, weil:

Das Auto wird kreditfinanziert (3-Wege-Finanzierung), als Sicherheit für die Peugeot-Bank dient eine Sicherungsübereignung deines PKWs. Es wird mit euch sicherungshalber ein Vertrag geschlossen, den sogenannten Sicherungsübereignungsvertrag. Beim Unterschreiben dieses Vertrages und Übergabe des Fahrzeugbriefes an Peugeot stimmt Ihr zu, dass sich Peugeot im Falle einer Nichtbedienung des Kredites (Raten werden nicht gezahlt) unter bestimmten Umständen an deinem Auto bedienen kann (Versteigerung etc.).

Der Kreditvertrag und der Sicherungsübereignungsvertrag wird auf den Namen deines Vaters aufgesetzt, er ist Kreditnehmer und Sicherungsgeber.

Wird der Wagen nun auf dich umgeschrieben (im Fahrzeugbrief), verliert Peugeot die Sicherheit für Ihren Kredit und darauf werden sie sich meiner Meinung nach nicht einlassen (weil der Sicherungsübereignungsvertrag mit deinem Vater geschlossen wurde).

Ich denke, dann müsste auch der Kreditvertrag und der Sicherungsübereignungsvertrag mit dir geschlossen werden, nur dann könnte es möglich sein.

Im Übrigen sollte man überlegen, ob der Wagen unbedingt nach dem 18. Geburtstag auf dich zugelassen werden soll, hat ja keine geldwerten Vorteile für dich, im Gegenteil, dein Wagen ist nach Umschreibung 2. Hand.


Beste Grüße


Lars

307CC-Fan
07.11.2005, 23:54
Ich denke, damit hat Pastor307CC recht.

Eine Übertragung auf Dich dürfte bankseitig nur funktionieren, wenn die Verträge, die auf Deinen Vater laufen, komplett auf Dich umgeschrieben werden (sofern die Bank das während der Darlehenslaufzeit ohne Nachteil für Dich macht).

Grüße

P.S.:
Freut mich, daß Du da gleich einen so schönen Einstieg ins Autofahrerleben hast.
Ich hab' damals mit 'nem Lada Niva (Geländewagen) von meinem Vater angefangen; schön ist was anderes, aber einen Vorteil hatte er: Er war fast unkaputtbar... ;) :D

Markus CC
08.11.2005, 12:30
@307CC-Fan
Danke dass du dich für mich freust.
Dann werd ich den CC halt auf meinem Vater zugelassen lassen. Hat ja für mich keinen Nachteil. Jetzt muss ich nur noch bis Februar warten und dann heists Dach auf und Sonne genießen :)

Gruß
Markus CC