Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autogas und Flughafen FFM
War eben im Flughafen FFM und musste da feststellen, dass ich nicht ins Parkhaus darf! Die haben Flüssiggasautos ausdrücklich die Einfahrt verboten! Frechheit!
Ist mir noch gar nicht aufgefallen.
Ich parke immer in der CargoCity Süd und fahre mit dem Personalbus zum Terminal.
Schreib denen doch mal einen Beschwerdebrief und droh mit einer Antidiskriminierungsklage ;) . Ebenso könnten sie Brillenträgern oder Glatzköpfen das Parken verbieten.
Die haben nur vergessen das Schild abzumontieren. In öffentlichen Parkhäusern ist das Parken mit Autogas und Erdgas erlaubt!
Timo_NRW
13.11.2005, 17:56
Die haben nur vergessen das Schild abzumontieren. In öffentlichen Parkhäusern ist das Parken mit Autogas und Erdgas erlaubt!
Ist das Parkhaus am Flughafen wirklich ein "öffendliches" also von der Stadt geführt, oder ein privates vom Flughafen geführt??
Wenns dem Flughafen gehört dann können sie auch roten BMW's die Einfahrt verbieten....
Hey
Es ist kein öffentliches Parkhaus, wird von der Fraport AG verwaltet ;) , also können sie erlauben und verbieten was sie wollen :D ...
Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Parkhäusern mit Tiefgaragen parken?
Was muß der Garagen-/Parkhaus-Besitzer tun, damit das Verbotsschild entfernt werden kann?
Hierzu ein aktueller Hinweis vom DVFG zu diesen Rahmenbedingungen:
"... So erhielten wir nach einer Veröffentlichung zu diesem Thema den Hinweis von der Bauaufsichtsbehörden, dass bei einer erteilten Baugenehmigung, die ein Verbot erhält (unabhängig ob gesetzlich gefordert oder nicht) das Schild nicht ohne formale Änderung der Baugenehmigung entfernt werden sollte um rechtl. Probleme zu vermeiden. D.h. ein einfacher formloser Antrag bei der Baubehörde zur Änderung in diesem Punkt mit Hinweis auf die Sachlage genügt und das Schild kann weg. Es geht hier also nicht um Sicherheitstechnik sondern um formale juristische Abläufe, die der Betreiber einer privaten Garage gehalten ist einzuhalten. Ist dieser Punkt in der Baugenehmigung gar nicht erst enthalten und ein Schild trotzdem angebracht, kann es natürlich ohne weiteres abgenommen werden.
Da die Garagen wiederkehrend geprüft werden, könnte der Betreiber diesen Punkt sicher auch hierbei über die prüfende Stelle klären lassen."
Du kannst da also reinfahren!
engineer68
13.11.2005, 18:52
Mit welcher Begründung tun die das ?
Pauschalangst, wie in den Anfangsjahren der Handys ?
Die Flugfritzen sind schon ein wenig komisch. Fluggäste sollen die Hanys ausschalten und der Kapität fliertet mit der Stewardess über sein Mobitel - damit er was zu tun hat und sie ständig an der Angel hat. Er kann ja nicht aufstehen. :p
[/i]Du kannst da also reinfahren!
Einspruch Cheffe ;)
Dein Text erklärt willigen Privatparkhausbetreibern, was sie tun sollten, um das Verbotsschild abnehmen zu können. Er schränkt in keiner Weise die Verfügungsgewalt des Betreibers, Verbote zu erlassen oder aufzuheben.
Ich selbst würde so ein Schild auch geflissentlich übersehen. Aber zur Erklärung der Rechtslage ist Dein Zitat ungeeignet.
Gruß
Thommy
@Thommy
Die ganze Geschichte mit dem Einfahrtsverbot bezieht sich eigentlich sowieso nur auf TIEFgaragen. Dann fährste halt in eine der oberen Etagen um dein Gewissen zu beruhigen. Es geht sowieso nur um Gewissensberuhigung, egal ob auf Nutzerseite (sieht man hier ja in den Thread deutlich) oder auf Betreiberseite. In meinen Augen ist das Parkhaus auch öffentlich, da jeder reinfahren oder reinlaufen kann. Da steht kein Tor und kein Wächter, der mir auf Grund von irgendwelchen Merkmalen die Einreise verbietet. Wenns um Leben und tot gehen würde, würde man das Auto filzen. Also ich fahr rein. Was ihr macht .... :o
Ist aber schon klar, dass das deutsche Volk eine besondere Klärung dieser Tatsache anstrebt, bis in alle Gremien :p
HippenToni
14.11.2005, 08:58
... ich nehme solche Schilder gar nicht mehr wahr, wen interessierts ??? Es interessiert NIEMANDEN. Ich frage mich immer wie es die Urmenschen geschafft haben ohne Schilder zu überleben, muss ja geklappt haben, sonst wären wir ja nicht da ?!
Wenn man Euch ein Schild hin hängt ihr sollt vom Hochhaus springen macht Ihr das auch gelle ?!
Sorry, aber da kann einem schon die Hutschnur hochgehen. Dieses Glauben daran, das was die "Obrigkeit" an Schildern aufstellt bloss nie und nimmer nicht anzweifeln !!
Die Garagenverordnung sagt ganz klar, daß es diese Regelung nicht gibt, worüber diskutiert Ihr eigentlich ?
V,
Hippe
Also kann dir sowas im Parkhaus gar nicht passiert, oder ? :D
http://p-thomas.de/images/ausgang.jpg
HippenToni
14.11.2005, 10:16
... sein Fahrzeug VOR der Einfahrt in die Tiefgarage auf Benzin umstellt hat man KEIN DRUCKGASBETRIEBENES Fahrzeug mehr und darf folglich rein ;-)))
Nur so angemerkt -um es mal Korithenkackerisch auszudrücken- wie man so ein Schild gesetzesmäßig umgehen kann ;-)))
Was glauben die Leute die solche Schilder aufhängen eigentlich wie unsere ausländischen Besucher diese Schilder verstehen ??? Ich kann mir nicht vorstellen, das in dem Wörterbuch für Touristen Polnisch-Deutsch das Wort "Druckgasbetrieben" vorkommt, geschweige denn, daß überhaupt irgendeiner der der deutschen Sprache nicht mächtig ist den Versuch starten würde, diesen Roman auf diesem Schild zu übersetzen um es verstehen zu können.
V,
Hippe
P.S.: @RK ... nur mit 1,6 Promille oder mit Frau in den Wehen auf dem Beifahrersitz ;-))
"DIESER POST IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDER NUR MEINE PRIVATE PERSÖNLICHE MEINUNG, ICH BIN GEISTIG GAR NICHT IN DER LAGE IRGENDJEMANDEM IRGENDEINE BERATUNG ZUKOMMEN ZU LASSEN BEI EINEM IQ UNTER 15"
Also jetzt kommt die Diskussion auf eine Ebene, wo sie nicht hingehört.
Habe ich etwa geschrieben, man solle sich sklavisch an unverständliche Verbotsschilder halten?
Ich habe klar ausgedrückt, daß ich selbst diese Schilder ignoriere.
Daraus kann jeder seine eigene Schlußfolgerung ziehen.
Eine ganz andere Kiste ist allerdings, aus einer Empfehlung an Parkhausbetreiber zur Verfahrensweise der Freigabe für Gasfahrzeuge, eine generelle Ungültigkeit solcher Schilder abzuleiten.
Schlichte Gemüter leiten aus dieser Fehleinschätzung eine rechtliche Empfehlung ab, die durchaus juristische Folgen auch für den Autor solcher Rechtsaukünfte haben kann.
HippenToni
14.11.2005, 11:02
Ohh, das wär mir neu, daß Du seit heute entscheidest wohin eine Diskussion gehen darf. Rechtsauskünfte ? Wer hat mich danach gefragt, daß ich diese demjenigen erteilt hätte ? Sorry, daß Du Dich angesprochen fühlst, Du warst nicht gemeint. Es war insbesondere niemand speziell gemeint, sonst hätte ich dies schon wie üblich per @... kenntlich gemacht.
V,
Hippe
"DIESER POST IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDER NUR MEINE PRIVATE PERSÖNLICHE MEINUNG, ICH BIN GEISTIG GAR NICHT IN DER LAGE IRGENDJEMANDEM IRGENDEINE BERATUNG ZUKOMMEN ZU LASSEN BEI EINEM IQ UNTER 15"
@Hippe
Wenn der Tenor des eigenen Beitrages sinnentstellt wiedergegeben wird, wie weiter oben von RK geschehen, ist es mein gutes Recht auf ein Abdriften der Diskussion hinzuweisen.
Du selbst bist anschließend auf den Zug aufgesprungen und hast mich zwar nicht namentlich angesprochen aber im Kontext mußte ich es halt auf mich beziehen.
@RK
Der Satz: "Du kannst da also reinfahren!" kann schon als rechtlicher Ratschlag aufgefaßt werden.
Um wieder Friede einkehren zu lassen mache ich folgenden Formulierungsvorschlag zur Güte:
Die beteiligten Parteien stimmen überein, daß Verbotschilder an Parkhäusern überholt und überflüssig sind.
Jeder Autofahrer muß selbst enscheiden, ob er vorhandene Schilder respektiert oder das Hausrecht des Parkhausbetreibers mißachtet
;)
Gruß
Thommy
HippenToni
14.11.2005, 11:32
Okidoki ;-)
ich stimme komplett zu und alle sind wieder lieb ;-))
nix für ungut,
V,
Hippe
Also:
1. Steht da in rießigen Lettern: Einfahrt für Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge verboten.
Erdgasautos dürfen rein! Die Erdgasmafia ist wieder da.
2. Es gehört der Fraport AG und die können auch sagen das dort ab sofort nurn noch bloninden in porsche parken dürfen. Ob das diskriminierend ist oder nicht, ein club oder disko kann auch einen gast ablehenen. ich glaube der einzige berfusstand wo man es nicht darf ist der arzt, der muß behandeln, ist quasi öffentlich, im gegensatz zu einem parkhaus der fraport ag.
kurz und bündig: wenn da steht ich darf nicht rein dann ist das so!
na klar ist mir bewusst, daß ein autogasauto sehr schwer zu erkennen ist und selbst wenn die mein auto als gasauto erkannt haben werden die wahrscheinlich, typisch deutsch, eh an erdgas denken und dann darf ich ja rein. hab ja keinen lpg aufkleber oder so was auf meinem cc
Timo_NRW
14.11.2005, 13:15
Was würde eigendlich rein theoretisch passieren wenn man auffliegen würde??
Hausverbot, Anzeige wegen Verstoss gegen das Hausrecht oder so??
Und jetzt bitte keine Sinn-Diskussionen mehr...
Gruß,
Timo
Ich denke mal, in erster Linie ist das ne Haftpflichtfrage.
Wenn wirklich mal was passiert, muß man Dir nicht beweisen, daß Du Schuld hattest, sondern Du mußt beweisen, daß Dein Auto nicht ursächlich für Brand/Explosion etc. war, also Umkehr der Beweislast. Weiterhin wird sich Deine Haftpflichtversicherung auf grobe Fahrlässigkeit (bewußte Übertretung eines Verbotes) herauszureden versuchen und Dich in Regreß nehmen wollen.
HippenToni
14.11.2005, 13:30
...ja auch keiner da, der das Einfahrverbot durchsetzt. Dann kommt noch, daß die meisten Ottonormalbürger den Unterschied zwischen Erdgas und LPG gar nicht kennen, dementsprechend dies nicht unterscheiden bzw. etwas dagegen einwenden könnten.
Desweiteren muss eine TG perse so belüftet werden, daß sowas wie ausströmendes Gas (egal ob schwerer oder leichter als Luft) gar keine Rolle spielen kann, die Abgase von Autos würden die Leute in der TG ja vergiften wenn die Belüftung nichts taucht.
Benzindämpfe sind übrigens auch hochgradig explosiv. Und und und ...
Schön ist auch die Vokabel "Flüssiggasbetrieben", bestimmt für ausländische Touristen in jedem Übersetzungs-Wörterbuch sofort zu finden und zu verstehen ;-))
V,
Hippe
Flauten-Surfer
14.11.2005, 17:03
Wenn ich das richtig in Erinnerung hab muß auch ein privater Betreiber eines Parkhauses / einer Tiefgarage sich an die jeweils gültige Garagenverordnung (GaVO) halten. Ich frag aber nochmal nach...
Disclaimer: dieser Post stellt keine Rechtsberatung nach §§wasweißich dar (traurig daß man sowas wirklich dazuschreiben muß)
Markus3008
14.11.2005, 17:11
So seh ich das auch in in dieser Verordnung ist alles geregelt, so wie Lufzdurchsatz, ..., also sehe ich für unsere Autos kein Problem.
Denn warum fahren denn schon immer LPG betriebene Stapler im EX-Bereich.
Gruss Markus
Flauten-Surfer
15.11.2005, 14:28
Ich fasse mal kurz zusammen:
>>> muß sich auch ein privater Betreiber (z.B. die Fraport AG) an die Garagenverordnung (GaVO) halten?
>> Ja, natürlich!
>> Zusätzlich und ergänzend darf ein Betreiber aber festlegen, was er will.
>> Teilweise stellen auch Sachversicherer Forderungen, die über die
>> gesetztlichen Schutzziele hinausgehen...
>> Aber generell ist die GaVO einzuhalten, d.h. du kannst zwar mehr
>> vorgeben, als da gefordert, aber nicht weniger.
> Aha, danke. Das heißt aber: wenn da ein Schild steht daß
> Druckgasbetriebene Fahrzeuge nicht rein dürfen, dann dürfen die auch
> nicht rein, obwohl die GaVO seit 1993 kein entsprechendes Verbot mehr
> enthält. Richtig?
Ja, das siehst Du richtig...
Also: der Betreiber kann das Schild entfernen, er muß es aber nicht.
PS: keine Rechtsberatung... :rolleyes:
@Flaute
Da hast Du aber ein schönes Schlußwort geschrieben. Das bedarf wohl keiner Ergänzung mehr.
@All
Außer der, daß man vielleicht doch mal an FRAPORT schreibt und auf den Anachronismus hinweist? Ich weiß leider nicht, an welchem konkreten Parkhaus dieses Schild hängt, sonst würde ich diese Aufgabe gern übernehmen.
Gruß
Thommy
HippenToni
16.11.2005, 08:47
...es kommt mir vor, als wenn alle im Rhein/Main Gebiet ausschließlich im Fraport-Parkhaus parken würden. Ich kam bislang nicht ein einziges Mal in diese Verlegenheit und das obwohl ich schön diverse Male am Flughafen war ! Was ist an diesem Parkhaus so toll, daß wir es nicht einfach meiden ? Wie lange verweilt Ihr dort, reichen die Parkstreifen nicht einfach aus um sein Geschäft zu erledigen und wieder abzuzischen und ist dies nicht sogar die günstigere Alternative ?
V,
Hippe
...es kommt mir vor, als wenn alle im Rhein/Main Gebiet ausschließlich im Fraport-Parkhaus parken würden. Ich kam bislang nicht ein einziges Mal in diese Verlegenheit und das obwohl ich schön diverse Male am Flughafen war ! Was ist an diesem Parkhaus so toll, daß wir es nicht einfach meiden ? Wie lange verweilt Ihr dort, reichen die Parkstreifen nicht einfach aus um sein Geschäft zu erledigen und wieder abzuzischen und ist dies nicht sogar die günstigere Alternative ?
V,
Hippe
wahrscheinlich hast du recht, für nen urlaub dort zu parken da ist man ganz schön jeck, man übernachtet günstiger in einem hotel. meistens bekommt man dort auch ein woche parken. es ist nur so komfortabel wenn man z.b. sonntags einkaufen muß (wie mir jetzt eben passiert). aber günstiger wird es sein oben zu parken und ein knöllchen zu riskieren *g*
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