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    Check vor Ende der Garantie !?

    Hallo,

    bei mir läuft Ende Juni die 2jährige Garantie aus. Deshalb bin ich auf die Idee gekommen, vorsorglich mal auf eigene Kosten den Kleinen auf Herz und Niere durchchecken zu lassen, damit nicht kurz nach der Garantie irgendwelche Mängel, die evtl. jetzt schon zu sehen sind, erst auswirken.

    Habt Ihr das auch schn getan? Bitte Tipps, DANKE!
    Jörg

    #2
    Wer soll denn das prüfen? Glaube kaum, daß dies wirklich
    zuverlässig gemacht werden kann...

    Wenn Du Geld investieren möchtest, würde ich eher zur Garantie-
    verlängerung
    raten. Dann bist Du auf der sicheren Seite...
    Ich wünsche allen Cabrio-Fahrern einen schönen Sommer und viel Spaß

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      #3
      Hol Dir lieber die Garantieverlängerung! Wenn Du allerdings noch nie Probleme mit Deinem Kleinen hattest, dann ist die Notwendigkeit bestimmt nicht ganz so groß wie bei einem Problemkind... trotzdem ratsam!
      Zuletzt geändert von Stoppi; 02.02.2011, 17:16.
      The world is God's place, the web is mine!

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        #4
        Stimmt. Für das Geld des Checks bekommst Du ja schon fast 1 Jahr Garantieverlängerung.

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          #5
          Hallo,
          vielleicht lieg ich da falsch und bei Peugeot ist das anders; bei unserem Renault(Wagen meines Mannes) stand die Garantieverlängerung auch zur Debatte, d.h. WIR hatten uns das so vorgestelle, weil der Wagen dauernd was hatte. Leider sah der Händler das anders, die Garantieverlängerung konnte angeblich nur im 1. Jahr beantragt werden, nicht erst kurz vor Ablauf der regulären Zeit. Das Ende vom Lied war, der Wagen wurde gewandelt, und das war auch gut so.
          Vielleicht besser mal nachfragen oder wisst ihr das genau??

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            #6
            Inzwischen kann man die Garantieverlängerung binnen der 24 Monaten Garantie nehmen. Ratsam wäre es aber sicherlich, nicht auf den letzten Drücker die Verlängerung abzuschließen.
            GruCC
            Stephan

            Meine schwarze Schönheit

            Mein Spritmonitor

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              #7
              Zitat von Steps
              Inzwischen kann man die Garantieverlängerung binnen der 24 Monaten Garantie nehmen.
              Das hat uns unser Händler auch so gesagt und auch geraten
              :cool: Wir fahren "offen" denn: nur die Harten kommen in den Garten :cool:

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                #8
                Was kostet denn sowas? Und was für Verlängerungs-Möglichkeiten gibt es?

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                  #9
                  http://www.peugeot.de/service/zusatzleistungen/
                  Ich wünsche allen Cabrio-Fahrern einen schönen Sommer und viel Spaß

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                    #10
                    unsere garantie ist am 19. Januar abgelaufen, habe noch alles beanstandet was mir so eingefallen ist, waren alles nur kleinigkeiten was ich echt in kürzester zeit hätte selbst machen können aber ich habe es nicht eingesehen, außer eine große sache hab ich gehabt es hat seit 1 jahr ständig was geklappert vor allem wenn er beladen war. deshaöb war er auch schon 3 mal in der werkstatt nie was gefunde, jetzt kurz vor garantieablauf hab ich den wagen hingestellt hab gesagt ihr habt 1 woche zeit des klappern zu finden... und was wars. die die anschläge der federwegsbegrenzer sind angeblich in der karosserie verschraubt, davon hat das rechte geklappert, das haben die auch erst festgestellt nachdem die achse draußen war..., viel spass bei der arbeit ohne garantie....
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! :d_neinnein:
                    Ich m?chte so sterben wie mein Opa, schlafend und nicht wie sein Beifahrer. :u_shocking:

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                      #11
                      Zum Thema Garantie

                      Meine Fahrerfußmatte ist mit so 2 Plastikschräubchen fixiert - bei Halter sind abgebrochen!!! Läuft sowas auch unter Garantie? Die müssten nämlich meines Erachten wieder aufgeschweißt werden, da sie aus Metall sind und im Metallboden verankert waren. Außerdem müsste man den ganzen Teppich rausreißen, da er ja sonst Schaden nimmt. Sicherlich sehr teuer, aber macht so eine Kleinigkeit den Peug. unter Garantie :confused:

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                        #12
                        Wenn die nicht nachweisen können, daß Du mit Hammer und Meißel dran warst, also die Dinger beim normalen Gebrauch abgebrochen sind, ist das ein Garantiefall wie jeder andere.

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                          #13
                          @Thommy:

                          Nicht ganz: PUG muss das nur innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen,
                          danach liegt die Beweislast beim Käufer.
                          Er muss also im Streitfall nachweisen, dass es bei normaler Beanspruchung/Gebrauch kaputt gegangen ist.

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                            #14
                            Was Du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung.
                            PUG garantiert aber freiwillig die Beschaffenheit für einen Zeitraum von zwei Jahren und bei Garantieverlängerung darüberhinaus. Also keine Beweislastumkehr.
                            Zuletzt geändert von Stoppi; 02.02.2011, 17:16.

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                              #15
                              Und selbst wenn. Dann wäre das der letzte Peugeot den ich gekauft habe, wenn das nicht auf Garantie geht, aber eingeltich ein Garantiefall ist!
                              GruCC
                              Stephan

                              Meine schwarze Schönheit

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