also bitte beachten:
Urteil: Versicherung muss Tuning kennen
Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. (Az.: 10 U 56/06)
Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.
Urteil: Versicherung muss Tuning kennen
Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit. (Az.: 10 U 56/06)
Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.
Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.
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