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Geschwindigkeitsüberschreitung / Blitzer

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    Geschwindigkeitsüberschreitung / Blitzer

    hallo,
    bei mir hat der fotograf zugeschlagen

    innerorts mit 77

    jaja ich weiss selbst dran schuld

    war in kur dort un kannt mich net so gut aus

    jetzt die frage

    ich(bzw,mein vater) bekamm einen zeugefragebogen, da der wagen auf meinem vater läuft,

    muss dieser nun von ihm ausgefüllt werden oder kann ich da auch gleich bestätigen das ich des war??

    habe sowas zum ersten mal.. shit hapends!!!
    206cc, kein schnitzel und auch kein golf(zum gl?ck)
    aber einfach genial :) :) :)

    #2
    Kannst Du selbst ausfüllen und zurückschicken.

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      #3
      Foto

      Hallo alf,soviel wie ich weiss,muss dein Vater den Bogen ausfüllen,da er an ihn geschickt wurde.Er kann nach angaben der Personalien dann angeben das du gefahren bist,und du bestätigst das.Ist nicht viel Aufwand.Viel Glück und nicht so schnell Gruss vom Löwenbändiger
      Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

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        #4
        Man MUSS gar nichts ausfüllen. Da es sich um Verwandtschaft handelt, könnte dein Vater sich auf sein Aussageverweigerungsrecht beziehen.
        Sind nur ein paar Euronen zu zahlen ist das vielleicht nicht so das Problem. Möchte ich Punkte vermeiden, ist gar nichts tun das Beste (Aussage meines Anwalts - 3 Monate Verjährung). Da die Ämter beim Einwohnermeldeamt sich die Passbilder anschauen, wüssten die natürlich dann, wo sie suchen müssen.
        :cool: Impressionen aus Peru :cool:

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          #5
          Hi alf17,

          wenn keiner von euch zugibt wer gefahren ist, könnt ihr damit rechnen dass dann ein Fahrtenbuch geführt werden muß. Dann musst du jede noch so kleine Fahrt eintragen damit deine km stimmen, falls die Herren Kontrolleure dich wieder mal anhalten oder knipsen. Das kann ziemlich lästig werden.

          Gruß Raimund

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            #6
            Zitat von Martin Beitrag anzeigen
            Man MUSS gar nichts ausfüllen..., ist gar nichts tun das Beste (Aussage meines Anwalts - 3 Monate Verjährung).
            Es gibt immer noch die Halterhaftung. Wenn dein Vater der Polizei mitteilt, dass er nichts sagen muss wegen Verwandtschaft, weiss die Polizei wo sie suchen muss. Dann geht alles ganz schnell. Also zugeben und in den sauren Apfel beissen. Falls noch Probezeit besteht nicht versuchen zu sagen ein anderer sei gefahren. Das kann ganz böse ins Auge gehen. Die Fotos der Polizei sind besser als auf dem Ausdruck im Anschreiben.
            Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
            gekauft für 250,00 € bei EBAY

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              #7
              Antworten gibt es hier -> http://www.blitzerforum.de/

              Gruß
              Hogi
              Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf

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                #8
                Zitat von Martin Beitrag anzeigen
                Da die Ämter beim Einwohnermeldeamt sich die Passbilder anschauen, wüssten die natürlich dann, wo sie suchen müssen.
                In Zeiten von Facebook, wkw, StudiVZ etc. brauchen die gar nicht mal unbedingt zum Einwohnermeldeamt. Da z.B. Facebook seit einiger Zeit ein nettes "Gesichtserkennungs-Programm" für Bilder installiert hat, ist es ein leichtes für die Behörden, sich auch dort zu bedienen. Und wenn der Name = Halter bekannt ist ... dann bist Du gleich chancenlos, falls Du bei FB einen netten Auftritt hingezaubert hast.
                GrüCCle von CCarin
                Wo
                der206cc auch zu Hause ist ...

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                  #9
                  Zitat von Martin Beitrag anzeigen
                  ist gar nichts tun das Beste (Aussage meines Anwalts - 3 Monate Verjährung). Da die Ämter beim Einwohnermeldeamt sich die Passbilder anschauen, wüssten die natürlich dann, wo sie suchen müssen.
                  Falsch: Höre mal deinem Anwalt richtig zu. Vor der ersten Zustellung "verjähren" Bußgeldbescheide nach 3 Monaten. Ist der Bescheid einmal zugestellt gilt der normale Verjährungszeitraum von 10 Jahren. Auch darf die Polizei nur mit richterlichem Beschluss Material von Fremdämtern einsehen - wie zb dem Bürgeramt. Dein Personalausweisfoto kann daher nur bei einer entsprechenden Straftat so ermittelt werden.

                  Wenn du den Bogen nicht ausfüllst wird die Polizei dich unter deiner Anschrift (ggf Telefonnummer wenn im Telefonbuch) kontaktieren und zu einer Gegenüberstellung bitten, bzw. mal unaufgefordert erscheinen.

                  Demnach kann man solchen Ermittlungen auch über das bloße Nichtöffnen der Haustür etc entgehen. Besonders gut klappt das mit Zweitwohnsitz - man kann sich den Bescheid dann immer zwischen Erst/Zweitwohnung hin und her bestellen lassen. Wenn sich der Polizist aber gelackmeiert fühlt kann er auch mit dem Blitzerfoto deine Nachbarn fragen und dich identifizieren lassen. Die Zeugenaussage wird dann vor Gericht gemacht. Das wird a) teuer - Gerichts&Anwaltskosten, b) wird deine ganze Nachbarschaft wissen, dass die Polizei nach dir gesucht hat.

                  Kassier doch einfach den Punkt. Ist kein Fahrverbot...

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                    #10
                    Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                    ..Kassier doch einfach den Punkt. Ist kein Fahrverbot...
                    Eine Überschreitung innerorts von 27 km/h ergibt ohne Gefährdung ein Bußgeld von 100.- € und 3 Punkten!!

                    Gruß
                    Hogi
                    Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf

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                      #11
                      ahh

                      wie gut das ich in österreich bin, da ists egal wer gefahren ist, der farhzeughalter muss zahlen, dieser muss im zweifel beweisen, dass wer anderer gefahren ist

                      bei uns schicken die auch nicht die radar bilder zu, nur wenn man eben sagt, dass man NICHT selbst gefahren ist


                      DATENSCHUTZ eben
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                        #12
                        Was ist das überhaupt für eine Diskussion?

                        Alf17 hat nur gefragt, ob er sich zu seinem Fehler bekennen kann oder ob unbedingt sein Vater den Fragebogen ausfüllen muss.

                        Da ich selbst schon den Fragebogen ausgefüllt habe, wenn das Ding in der Firma aufschlug, weiß ich, dass sich die Behörden gern damit zufrieden geben, wenn sich der Verursacher selbst meldet.

                        So war denn mein Rat auch, dass Alf dies so machen kann.
                        Zuletzt geändert von Bea; 29.07.2011, 22:32. Grund: So reichts auch ;-)

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                          #13
                          Wer hat´s gewusst???

                          Knöllchen wegen Beteiligung privater Unternehmen bei der Auswertung rechtswidrig!
                          Die Entscheidung kam zwar „nur“ von einem Amtsgericht, kann aber dennoch als Weckruf für sämtliche Städte gewertet werden, die bei der Auswertung ihrer stationären Blitzer auf „externes Personal“ und private Unternehmer, insbesondere die Gerätehersteller zugreifen:

                          Das Amtsgericht Neunkirchen im Saarland hatte 2014 erstmals einen Betroffenen wegen zu schnellen Fahrens freigesprochen, weil die Auswertung nicht durch Beamte der zuständigen Behörde, sondern durch Mitarbeiter des Geräteherstellers erfolgte.

                          Ein Gericht in Kassel hat dann in 2015 "nachgezogen"
                          Hat faktisch ein Privatunternehmen die alleinige Auswertung der Datensätze einer Geschwindigkeitsmessung übernommen, kann das erzielte Ergebnis nicht Grundlage einer Verurteilung des Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sein.

                          Hierzu führte das Gericht aus:

                          Hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass eine Geschwindigkeitsmessung im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens ureigene hoheitliche Aufgabe ist. Es ist daher völlig unverständlich, warum die Ordnungsbehörde ihre ureigene Aufgabe an ein Privatunternehmen vollständig delegiert und dieses nicht einmal überprüft. Unter Berücksichtigung der Angaben des Zeugen, dass das Privatunternehmen lediglich dann Geld für seine Arbeit bekomme, wenn das Messergebnis verwertbar sei, ist hierfür der einzig nachvollziehbare Grund darin erkennbar, dass die Ordnungsbehörde die Delegation ihrer eigenen Aufgabe deshalb unternimmt, um eigene Kosten zu sparen.


                          AG Kassel, 14.4.2015 - Az: 385 OWi - 9863 Js 1377/15
                          Für eine Vielzahl deutscher Autofahrer, die einen Anhörungsbogenoder aber einen Bußgeldbescheidin ihrem Briefkasten finden, bedeutet die Entscheidung Anlass zur Aufmerksamkeit: Ist die Messung von einem kommunal betriebenen stationären oder auch mobilen Blitzer durchgeführt worden, so besteht die Chance gut, dass ein unbefugter Dritter die Auswertung der Messung vorgenommen hat. Dieses kann zur Folge haben, dass die Messung ungültigist und nicht gegen den Fahrer verwendet werden darf.
                          Ähnliche Fälle sind mittlerweile aus vielen Städten und Großgemeinden bekannt. Auch in unserer Großgemeinde werden jetzt solche aufgestellten Blitzer entfernt, da die Gemeinde personell nicht in der Lage ist, entsprechenden geschulten Mitarbeiter zu stellen.
                          GrüCCle von CCarin
                          Wo
                          der206cc auch zu Hause ist ...

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                            #14
                            Hallo,

                            was soll das? Er will doch gar nichts vertuschen.

                            Wer "Eier in der Hose hat" steht zu seinem Fehler und lebt mit den Konsequenzen. Aber Ehrlichkeit ist eine Tugend, die heute bei sehr vielen nicht mehr in ist.

                            Grüße

                            Andi

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                              #15
                              Andi,ich sehe das genauso,leider haben die wenigsten "Eier".Und Ehrlichkeit ist auch verlorengegangen,bin wegen meiner Ehrlichkeit oder Direktheit oft angeeckt,auch im Beruf,war Industriemeister,Schichtleiter in der Chemie,aber ich kann noch in den Spiegel sehen,ohne mich schlecht zu fühlen.Bin in Köln geboren und die Kölner sind gnadenlos ehrlich,charmant und das muss nichts bösem dem anderen gegenüber sein.Leben und Leben lassen,ist meine Device.
                              Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

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