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Alte Führerscheine vor 2033 ungültig?

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    Alte Führerscheine vor 2033 ungültig?

    Am Freitag trat der Bundesrat zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Mit Thema war ein Vorschlag des Verkehrsausschußes, welcher gravierende Auswirkungen für 45 Millionen Bundesbürger haben könnte, wenn dem gefolgt wird.
    (Das Thema wurde vertagt bundesrat.de/Sitzung/947/tagesordnung-top-41 )

    Der Verkehrsausschuss schlägt nämlich vor, dass vor 2013 ausgestellte Führerscheine, die eigentlich bis 2033 gültig wären, ihre Gültigkeit bereits vorher verlieren - und zwar nicht mehr zu einem eindeutigen Stichtag, sondern "abgestuft nach Geburtsjahrgängen" und dem Ausstellungsdatum. Die dadurch entstehende Verwirrung könnte potenziell dafür sorgen, dass mehr Bürger nicht nur ihren Führerschein, sondern auch ihre Fahrerlaubnis verlieren, ohne es zu wollen. [Eine Antwort auf die Frage, ob und nach welcher Zeit das Ungültig werden des Führerscheins auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte, blieben Bundesrat und Bundesverkehrsministerium bislang schuldig.]

    Konkret sieht die geplante neue Verfallsregelung wie folgt aus: 15 Millionen Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, würden spätestens 2024 ungültig, wenn ihr Besitzer die Gültigkeit nicht vorher behördlich verlängern lässt. Gebührenpflichtig verlängern, versteht sich.

    Ist der Besitzer eines solchen Führerscheins zwischen 1953 und 1958 geboren, muss er seinen Führerschein bis spätestens 19. Februar 2021 umtauschen.
    Liegt sein Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964, muss er diese bürokratische Pflicht bis zum 19. Januar [nicht Februar!] 2022 erledigen.
    Und gehört er zur Alterskohorte der zwischen 1965 und 1970 Geborenen, dann gilt für ihn der Stichtag 19. Januar 2023.
    Die Generation der ab 1971 geborenen kann sich mit Umtausch ein Jahr länger Zeit lassen - aber nur dann wenn der Führerschein spätestens am 31.12.1998 ausgestellt wurde.

    Für weitere 30 Millionen Fahrerlaubnispapiere, die zwischen 1999 und 2013 erworben wurden, ist nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend:

    In den Jahren 1999 und 2000 ausgestellte Führerscheine müssten bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden,
    in den Jahren 2001 und 2002 ausgestellte bis 19. Januar 2026,
    2003 oder 2004 ausgestellte bis 19. Januar 2027,
    2005 oder 2006 ausgestellte bis 19. Januar 2028,
    2007 oder 2008 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2029,
    2009 ausgestellte bis 19. Januar 2030,
    2010 ausgestellte bis 19. Februar [nicht Januar!] 2031,
    2011 ausgestellte bis 19. Januar 2032 und zwischen dem
    1. Januar 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellte bis 19. Januar 2033.

    Zweck der Regelung soll offiziell sein, dass die Führerscheinbehörden nicht von einem plötzlichen Ansturm überfordert werden, denn bisher hieß es nach neuester Gesetzesregelung :

    Alle Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen sie neu beantragt werden.

    Dass Führerscheine - anders als früher - nicht mehr unbegrenzt gelten (was den bürokratischen Aufwand ganz einsparen würde), ist einer EU-Regelung zu verdanken, die der damalige Verkehrskommissar Siim Kallas 2013 mit dem Willen zur europaweiten Vereinheitlichung, einer angeblichen Überforderung der europäischen Verkehrspolizisten durch zu viele unterschiedliche Dokumente und zu alte Fotos sowie mit neuen "Sicherheitsmerkmalen" wie Hologrammen und Chips begründete. (Telepolis)

    Tollhaus-Bürokratismus, kann man da nur sagen !!!
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

    #2
    Ist ja noch ein Weilchen hin. Mal abwarten, ob es die EU in der Form dann noch gibt^^
    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man sich nicht sicher sein kann, ob sie echt sind"
    Abraham Lincoln

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      #3
      Ich denke, das ist inzwischen durch, oder? In der ADAC Zeitschrift gab es doch sowas.


      Eigentlich müsste man jetzt gleich aufs Amt, weil die bei Meldung garantiert 6 Monate brauchen, weil sie DOCH überlastet sein werden.

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        #4
        Zitat von hesse307 Beitrag anzeigen
        Ich denke, das ist inzwischen durch, oder? In der ADAC Zeitschrift gab es doch sowas.
        Ja - ist es! ---> adac.de/verkehr/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch

        Das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans ist in Kraft getreten. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden.
        GrüCCle von CCarin
        Wo
        der206cc auch zu Hause ist ...

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          #5
          Hallo,

          wer jetzt losrennt, um seinen "alten" Führerschein umzutauschen, ist beim nächsten Umtausch auch wieder früher dran, weil dieser nach 15 Jahren erneut fällig wird.

          Ich lasse mir jedenfalls Zeit, bis es soweit ist.

          Grüße


          Andi

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            #6
            Hej! Kleine Info wie es in Schweden läuft.
            Bei uns in Schweden müssen alle niedrigen Führerscheine Moped, Pkw etc. alle 10 Jahre getauscht werden. Die Bus und Lkw müssen alle 5 Jahre getauscht werden, da musst du aber auch noch eine Bescheinigung vom Arzt mitschicken das du auch noch geeignet bist Lkw etc. zu fahren. Diese kosten musst du selber tragen so wie die Erneuerung des Führerschein. Du musst für die Erneuerung zu der Zulassungsstelle (Transportstyrelsen)gehen da wird auch das Bild gemacht und digital eingescannt und du musst da auch digital Unterschreiben und nach 1 Woche kommt alles mit der Post.
            Die Pässe werden bei uns auf der Polizeiwache gemacht so wie das Bild der Fingerabdruck und die Unterschrift alles digital eingescannt und kommt auch mit der Post.
            Für alle anderen Sachen wie Auto zulassen oder abmelden etc. geht alles über den Computer, ausser zum TÜV müssen wir noch alle 14 Monate. Bei Autos über 30 Jahre alle 2 Jahre und bei Autos über 50 Jahre Überhaupt nicht mehr.


            Gruss aus Nordschweden

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              #7
              Ich habe dies damals schon mitbekommen und meinen alten grauen Lappen (ein Foto mit schulterlangen Haaren) noch vor dem 19.1.2013 gegen einen Aktuellen EU-FS umgetauscht. Damit habe ich auch Ruhe bis 2033. Andernfalls hätte ich nämlich jetzt eher umtauschen müssen.
              GrüCCle von CCarin
              Wo
              der206cc auch zu Hause ist ...

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                #8
                adac.de/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch

                Was brauche ich für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?
                Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

                Gestaffelte Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

                Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: fs 1.jpg
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ID: 467887


                Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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ID: 467888
                GrüCCle von CCarin
                Wo
                der206cc auch zu Hause ist ...

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                  #9
                  Danke für die gute Übersicht CCarin!

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                    #10
                    Ja ... entgegen den Angaben zum Themenaufmacher haben sich die Umtauschfristen geändert. Gültig sind die Angaben seit der EU-Gesetzesangleichung aus 3/2019, also die Tabellen gem Beitrag vom 16.9.2020.

                    Demnach ist der früheste Umtauschtermin für Führerscheine in Deutschland in 2022 – hier trifft es ältere Fahrer.
                    Denn bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umgetauscht haben.
                    Zuständig ist hier die Führerscheinbehörde des jeweiligen Wohnsitzes, der Umtausch soll 25 Euro kosten. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig, entscheidend ist dann das Datum der Dokumentenausstellung. Somit sollten Betroffene ruhig schon in 2021 allmählich mit dem Umtausch beginnen.

                    Zum Umtausch des Führerscheins benötigt man nur wenige Dokumente:
                    • biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
                    • den alten Führerschein
                    • Personalausweis oder Pass
                    Wichtig ist: Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Abschrift der ursprünglichen** Führerscheinstelle. Hier können sich über eine Karteikartenabschrift auch einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigungen einholen.

                    Eine wichtige Regelung betrifft Inhaber der alten fuehrerschein-klasse-2. Mit Einführung der neuen Führerscheinklassen in der EU wurden auch die Voraussetzungen für einzelne Bereiche angepasst. Die haben nur noch eine Gültigkeit bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Außerdem wurde eine wichtige Neuerung eingeführt: Mit Vollendung des 50. Lebensjahres ist bei dem Führerschein die Gültigkeit auf nur noch 5 Jahre begrenzt. Er kann jedes Mal erneuert werden, hierfür müssen jedoch entsprechende ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, die über die Eignung des Betroffenen Auskunft geben.
                    Zuletzt geändert von CCarin; 30.12.2020, 22:42.
                    GrüCCle von CCarin
                    Wo
                    der206cc auch zu Hause ist ...

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                    • CCarin
                      CCarin kommentierte
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                      ** Karteikartenabschrift der letzten Ausstellungsbehörde, sofern der alte Führerschein nicht mehr gut lesbar ist bzw. nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde.

                    #11
                    Zitat von CCarin Beitrag anzeigen
                    [..]
                    Wichtig ist: Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Abschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle. Hier können sich über eine Karteikartenabschrift auch einen Nachweis über Ihre Fahrberechtigungen einholen.

                    [..]
                    Ist meines Wissens nicht ganz korrekt. Nicht die Ausstellbehörde des ERSTEN Führerscheins ist relevant, sondern die des aktuellen:
                    Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
                    Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...hein-umtausch/
                    Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)


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                    • CCarin
                      CCarin kommentierte
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                      Stimmt ... ich habe es in meinem Beitrag ergänzt und mit ** darauf verwiesen / Danke für den Hinweis.
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