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Ein Fall für die Gebrauchtwagen-Garantie

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    #16
    KEINE RECHTSBERATUNG! BIN KEIN ANWALT! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

    Die Erstberatung kannst Du mittlerweile von den Kosten her relativ frei mit dem Anwalt verhandeln.
    Ggf. bist Du ADAC-Mitglied. Da ist auch IMO eine Rechtschutz bzw. eine Erstberatung mit drin.
    Ggf. kann Dir auch schonmal ein Anwalt aus dem Internet für kleines Geld eine erste Einschätzung geben.
    Bei allem was Du machst: Nach meiner 5-Finger-Rechnung (ausgehend von Kaufdatum April) endet die 6-Monatsfrist Anfang Oktober, bis dahin musst Du Dich entschieden haben. Danach kann Dir wohl auch kein Anwalt mehr helfen.

    Dass der Händler juristisch mit dem Gutachten Recht hat, wage ich mal als Laie zu bezweifeln. Dass er nicht mehr will und wie es nun weiter geht, hat er Dir ja schon klar gesagt.

    Ggf. solltest Du in Betracht ziehen, den Wagen aufgrund der vielen Mängelön und des Unwillens des Händlers zurückzugeben.

    Aber wie gesagt: Frag' einen Anwalt.

    KEINE RECHTSBERATUNG! BIN KEIN ANWALT! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!
    Zuletzt geändert von ; 08.09.2011, 20:21.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Dark_Spike Beitrag anzeigen
      Was soll ich jetzt am besten machen, lohnt es sich zum Anwalt zu gehen von den kosten her schon für mich auch die Gutachten kosten ja schon nicht wenig.
      Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.
      Das mit dem Anwalt wird u.U. gar nicht so teuer. Er soll erstmal einen gesalzenen Brief schicken. Entweder die Garage geht darauf ein oder Du musst dann den grossen Hammer rausholen - mit entsprechender Kostenfolge beim Anwalt (hat das jemand mal durchgezogen?), aber das kannst Du Dir in dem Moment dann nochmal überlegen. Ein Gutachten sollte zu keinem Zeitpunkt nötig sein, da Du nicht in der Bringschuld bist. Höchstens wenn es der Händler auf die Spitze treibt mit einem getürkten Gutachten und Du musst zu einem Gegengutachten greifen.
      Wichtig wäre zum jetzigen Zeitpunkt, dass der Mangel schriftlich zur Kenntnis gebracht wird und die ersten heissen 6 Monate in der Gewährleistung nicht verpuffen.

      Alternative: geh zu einer guten Garage, lass Dir Offerte machen und mach die Rechnung für Dich persönlich auf, was für Dich mit Erwartungswert >0.5 am günstigsten kommt. "Günstig" ist hierbei die Summe aus Kosten, Zeit, Nerven und Spass mit dem Peugeot. Das ist eine höchst individuelle Rechnung.

      Zu der Aussage des Händlers: Ich verstehe seinen Frust, er hätte sicher lieber seine Ruhe. Am Ende hat er die Karre aber verkauft. Das ist wesentlich skrupelloser als ein Kunde, der sein Recht einfordert.

      Ach übrigens, bin auch kein Anwalt, nicht mal im Fernsehen.

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        #18
        Alle mängel bis auf das Dach hat er ja behoben.
        Ich bin selbst KFZ Mechatroniker könnte das Dach auch selber einstellen.
        Ich glaube nicht das es sich lohnt alles über den Anwalt zu machen wenn am ende raus kommt das er schuld hat und er dann das Dach einstellen muss für 100€ sag ich jetzt mal.

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          #19
          Ebens... strafe ihn mit einem strengen Blick!

          :winken:

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