"Situative" Winterreifenpflicht in Deutschland
Pah ... gestern früh bei uns 5cm geschlossene Schneedecke in Mittelhessen und Siegerland. Heute erwischte es Ost-Bayern und Teile von Thüringen/Sachsen mit dem Wintereinbruch im Berufsverkehr.
Angesichts der momentanen Wetterlage fragte ich mich: Wie ist eigentlich die versicherungstechnische Frage geklärt, wenn es mich jetzt auf Sommerreifen ´kalt` erwischt?
Kurzfristiger Wintereinbruch - Wer da mit Sommerreifen fährt, hat schlechte Karten.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht seit dem 4.12.2010
Bei plötzlicher Fahrbahnglätte riskieren die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Diese Summe könne sich zudem erhöhen, wenn aufgrund des Verstoßes eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung eintritt.
Es kann bei einem unverschuldetem Unfall dadurch zu einer Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen kommen.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier (zfs 1987, 162) kommt es sogar zu einer Mithaftung von 20 Prozent, wenn das eigene Fahrzeug mit Sommerreifen auf Schnee in einen Unfall gerät, das ein anderer Unfallverursacher zu vertreten hat.
https://das.de/verkehrsrecht/fahrer-und-halterpflichten/winterreifenpflicht
Pah ... gestern früh bei uns 5cm geschlossene Schneedecke in Mittelhessen und Siegerland. Heute erwischte es Ost-Bayern und Teile von Thüringen/Sachsen mit dem Wintereinbruch im Berufsverkehr.
Angesichts der momentanen Wetterlage fragte ich mich: Wie ist eigentlich die versicherungstechnische Frage geklärt, wenn es mich jetzt auf Sommerreifen ´kalt` erwischt?
Kurzfristiger Wintereinbruch - Wer da mit Sommerreifen fährt, hat schlechte Karten.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht seit dem 4.12.2010
Bei plötzlicher Fahrbahnglätte riskieren die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Diese Summe könne sich zudem erhöhen, wenn aufgrund des Verstoßes eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung eintritt.
Es kann bei einem unverschuldetem Unfall dadurch zu einer Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen kommen.
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier (zfs 1987, 162) kommt es sogar zu einer Mithaftung von 20 Prozent, wenn das eigene Fahrzeug mit Sommerreifen auf Schnee in einen Unfall gerät, das ein anderer Unfallverursacher zu vertreten hat.
https://das.de/verkehrsrecht/fahrer-und-halterpflichten/winterreifenpflicht
Hat die Winterreifenpflicht bei einem Unfall Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?
Ja. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.
Ja. Autofahrer, die bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt werden, setzen ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit dem Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.
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