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Heckscheibe und Windschott zerstört

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    #16





    P.

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      #17
      Noch jemand!

      So, jetzt kann ich mich wohl einreihen, denn letzten Donnerstag ist mir das selbe Missgeschickt passiert. Das ganze mit einer Bierkiste im Kofferraum. Nicht dass schon die Heckscheibe zerstört war, es war auch nicht mehr möglich die Bierkiste zu entfernen, bzw. an das Bier zu kommen, da ich das Dach bis zur Reparatur unten gelassen habe. Immerhin hier war ich schlauen ;-)

      Ich hab die Heckscheibe nun bei Carglass reparieren lassen, das ganze hat 385 Euro gekostet, was ich nun ganz in Ordnung finde, nachdem Peugeot mir erzählt hat, dass sich die Heckscheibe nicht einfach austauschen lässt, sondern danach noch lackiert werden müsste usw. und das ganze dann ca. 1500 Euro kosten würde.

      Ein anders Problem ergab sich bei Carglass, und zwar war es nicht mehr möglich das Dach komplett zuzufahrn, und es sich anschließend auch nicht mehr zurück bewegte. Somit war das Dach halboffen. Carglass wusste nicht woran es liegt, somit haben die mein Auto zu Peugeot gefahren, wo wohl (laut Carglass) 4 Leute dran herum probieren mussten, um das Problem zu lösen. Die Aussage am Telefon war "das Dach sei verwirrt!" (interessanter Satz). Es wusste anscheinend nicht mehr (nach dem Glasbruch) in welcher Position es sich befindet, oder so...alles etwas wirr. Naja, nun funktioniert es jedenfalls wieder, die Bierkiste ist befreit und die Heckscheibe ist auch heil...bis auf die vereinzelnt kleinen Glassplitter, die ab und an noch aus dem Dach kommen und sich auch hörbar beim öffnen und schließen bemerkbar machen, kann der Sommer weiter gehen

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        #18
        Hallo Ellen, ja mit den Glassplittern wirst du noch einige Zeit leben müssen. Ich habe gelegentlich immer noch welche im Kofferraum. Dafür war mein Dach aber nicht verwirrt ... :winken: Na ja, im Nachhinein weiß ich wie man es beser macht, vielleicht erst bei Carglas fragen (ich meinte jetzt nicht, wie man die Heckscheibe besser zerstört).

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          #19
          Hallo Ellen207CC,sind die Dachprobleme beim schliessen vielleicht von dem nicht entfernbaren Bierkasten gekommenwar nur ein Scherz.Aber im ernst es sollte keiner über so etwas Schadenfroh sein oder Frau am Steuer lästern.Denn wir sind alle nur Fehlbar und Nobody is Perfect.Hoffe das dein Ärger darüber verflogen ist,und mir so eine Sache nicht passiert.:winken:
          Das Leben ist nicht einfach,aber was wäre es ohne den Löwen?????,noch viel schwerer

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            #20
            Tja, ähnliches Problem.
            Seit ich meinen habe konnte ich das Dach öffnen ohne das Rolle zu zumachen. Der Sensor seit Auslieferung wohl defekt... Erst als jetzt das Dach kaputt ging (Wasserkiste), ist es dem Autohaus aufgefallen, dass hier was nicht stimmt... übel bei einem Neuwagen, oder??

            Nächstes Problem: Auto ist jetzt 2 Jahre alt. Händler sagt jetzt, dass der Austausch des Sensors nicht auf Garantie läuft... *seltsam, oder?*


            Gruß,

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              #21
              Hallo toxirit !
              Willkommen hier bei den CCfreunden ...

              Hmh, ja blöd gelaufen. Warum hast Du es nicht gleich bemängelt, die Sache mit dem Sensor ? Wahrscheinlich hang nur der Kontakt am Rollohalter bzw. ist abgebrochen ... es ist ja immerhin ein "Sicherheitsaspekt für´s Dach"

              Was den Sensor betrifft ... 2 Jahre Sachmangelhaftung - dafür muss der Händler gerade stehen (Ausnahmen nur bei Verschleißteilen). Die Zweijahresfrist für die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der 1. Zulassung,
              also aufpassen, wenn man einen Wagen mit Tageszulassung gekauft hat !
              GrüCCle von CCarin
              Wo
              der206cc auch zu Hause ist ...

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                #22
                Ich finde es viel seltsamer, dass du 2 jahre mit diesem offensichtlichen Mangel rum fährst und jetzt im Problemfall jemand anderes die Rechnung in die hand drücken möchtest. ...

                Zitat von toxirit Beitrag anzeigen
                ..Auto ist jetzt 2 Jahre alt. Händler sagt jetzt, dass der Austausch des Sensors nicht auf Garantie läuft... *seltsam, oder?*
                Zuletzt geändert von Stoppi; 27.08.2013, 10:41.
                Umbauten/Aktivierungen: Tempomat, Regensensor, Scheinwerfer dLite black tfl& de-Linse, LED-Rückstrahler black, Navi RT6 / wipnav+

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                  #23
                  Tja ich wusste nicht dass es den Sensor gibt. Beim Kauf des Autos bei einem Peugeot Händler wurde das öffnen des Dachs das ebenfalls ohne den Verschluss gemacht. Woher hätte ich wissen sollen dass dieser also funktionieren sollte...
                  Alles sehr blöd. Bei einem bekannten Mangel hätte ich das natürlich früher gemeldet.
                  Gruß

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                    #24
                    Ohne jetzt unnötig darauf rumzureiten: Seite 7 in der Bedienungsanleitung. Zumindest mir hätte es zu denken gegeben, wenn Bedienungsanleitung und Realität so auseinandergehen.
                    Zuletzt geändert von Stoppi; 27.08.2013, 10:41.

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                      #25
                      Ungelogen: Bedienungsanleitung habe ich beim Kauf nicht bekommen. Jetzt weiß ich auch wieso
                      Hatte das damals auch an Peugeot gemeldet. Nach 4 Monaten hat es Peugeot nachgereicht. Da hatte ich dann schon 15.000 km runter.
                      Wenn ich sage was alles schief lief glaubt das keiner.... Angefangen dass mich nachweislich mehrfach über den Tisch gezogen hat.

                      Gruß

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                        #26
                        Wenn dies "nachweislich" so ist, dann kannst Du zumindest den kostenlosen Austausch des Sensors verlangen ... mehr aber auch nicht. Die Beweislast liegt allerdings jetzt bei Dir.
                        Das demolierte Dach geht eindeutig auf Deine Kappe bzw. eine gehörige Portion Mitschuld. Schließlich geht es hierbei um eine "Fehlbedienung aus Unkenntnis" ...
                        Ich kenne keine AGB, wo nicht in etwa drinne steht ... :
                        "Werden durch den Käufer Mängel angezeigt, die sich als unberechtigt erweisen bzw. durch Falschbedienungen, falsche Aufbewahrung oder Nutzung hervorgerufen wurden, ist xxx berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Aufwendungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. ..."
                        GrüCCle von CCarin
                        Wo
                        der206cc auch zu Hause ist ...

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