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    #46
    Du brauchst net nur die scheinwerferreinigungsanlage, sondern auch automatische Leuchtweitenregulierung.

    Du brauchst auch spezielle Scheinwerfer da diese für Xenon ausgelegt werden müssen

    Gibts aber spezielle Morette Scheinwerfer.

    MfG

    SM
    In loving Memory...

    http://www.ccfreunde.de/forum/vbpicg...do=view&g=1313

    Goodbye littlle Lion :(

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      #47
      Zitat von Anderkachr Beitrag anzeigen
      So noch ne frage, bitte erschlagt mich nicht.

      Ich hätte die möglichkeit, den xenonbrenner eintragen zu lassen. Dazu brauche ich aber die Scheinwerferreinigungsanlage, dass es nicht auffällt das man das eigentlich nicht darf. Kann ich die Scheinwerferreinigungsanlage in der Abbes Front nachrüsten, also original hatte ich eine, ist ja dann aber durch die abbes front weg. Hat das schonmal einer gemacht?? Wäre nämlich ne super sache wenn das eingetragen wäre.
      Ich kenne n paar CCler, die die Scheinwerfer-Reinigungsanlage z.B. bei der GT-Frontschürze weiterbenutzt haben. Da die Rundung der eigentlichen Stossleiste aber nicht exakt mit der des Serien-Teils übereinstimmt(e), war halt ein recht grosser Spalt zwischen den Kappen und der Schürze.
      Vergleich halt mal Deine Schürze mit dem Serienteil!? Speziell bei der ABBES-Front mit der runden und seriennahen Stossleiste sollte das eigentlich kein Problem sein!

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        #48
        @ Supermassive, mir ist schon klar was man alles dazu braucht, ich bekomme es aber auch ohne den kram eingetragen, brauch nur die Reinigungsanlage.

        Danke Stoppi, werde später mal nachschauen
        Hier gehts zu meiner Garage KLICK

        HECKSCHÜRZE + GROßE FRONT + ORIGINAL FAHRWERK mit EIBACH FEDERN + Felgen Hier: http://www.ccfreunde.de/forum/showthread.php?t=12564

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          #49
          Da haben wir es wieder!

          Eintragen lassen ist nicht gleich eintragen lassen.

          Wenn Du was drin hast was eingetragen ist, kann trotzdem folgendes passieren:

          - Polizei kann Auto stillegen wen Sie meinen das das nicht den Regeln entspricht

          - Wenn Unfall baust/verwickelt bis, kann das von der Versicherung geprüft werden und verlierst Deinen Versicherungsschutz rückwirkend


          Grüße
          Jens
          Garage kommt bald wieder wenn ich Zeit habe!

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            #50
            Zitat von JensCC Beitrag anzeigen
            Da haben wir es wieder!

            Eintragen lassen ist nicht gleich eintragen lassen.

            Wenn Du was drin hast was eingetragen ist, kann trotzdem folgendes passieren:

            - Polizei kann Auto stillegen wen Sie meinen das das nicht den Regeln entspricht

            - Wenn Unfall baust/verwickelt bis, kann das von der Versicherung geprüft werden und verlierst Deinen Versicherungsschutz rückwirkend


            Grüße
            Jens
            Wozu dann überhaupt erst eintragen lassen ? :confused: :confused: :confused:
            Der Sinn einer Eintragung soll doch schließlich der sein, dass amtlich bestätigt wird, dass das Fahrzeug den Regeln entspricht.
            Wieso soll dann eine Polizei Dem widersprechen können? Tüv ist Tüv! Und wenn die eingetragenen Teile zwischenzeitlich nicht abgeändert worden sind, bleibt das auch so. Egal ob es den Herren nicht passt.
            Ein Lambo ist auch lauter als ein 206 und wird deshalb nicht gleich stillgelegt, nur weil es irgendjemandem nicht passt.
            Zuletzt geändert von Jever22; 28.03.2007, 14:43.
            Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

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              #51
              stimmt, so sehe ich das auch, wenn es drinsteht und ich die Reinigungsanlage habe
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                #52
                Nur weiß eben die Polizei und der TüV dass man für Xenon die Reinigungsanlage UND die automatische Leuchtweitenregulierung braucht.
                Also ist Einrag nicht gleich Eintrag...

                Am besten nicht eintragen lassen.
                Denn wenn ein Wagen "serienmäßig" Xenon hat steht das auch nicht in den Papieren.
                gruCC

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                  #53
                  Zitat von Anderkachr Beitrag anzeigen
                  stimmt, so sehe ich das auch, wenn es drinsteht und ich die Reinigungsanlage habe
                  Du hast aber die automatische Leuchtweitenregulierung nicht. Daher wirst Du es auch nicht legal eingetragen bekommen.
                  Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

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                    #54
                    legal nicht da haste allerdings recht. Aber was drin steht steht drin. Denke nicht das da jemand großartig rummacht nur wegen dem Licht, die Polizei hat da meist sowieso keine ahnung

                    Darkside könnte natürlich auch recht haben, das die garnicht wissen, das der Wagen kein xenon haben darf
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                      #55
                      Und welcher legale amtl. anerkannter Tüv-Prüfer trägt Dir das Teil illegal ein ?
                      ...klingt alles sehr widersprüchlich :confused:
                      Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

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                        #56
                        Kann ich leider nicht verraten. Auf jeden fall klappt das alles.
                        N kumpel von mir hat jetzt sogar ein Popp OFF Ventil eingetragen
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                          #57
                          Zitat von jever22 Beitrag anzeigen
                          Wozu dann überhaupt erst eintragen lassen ? :confused: :confused: :confused:
                          Der Sinn einer Eintragung soll doch schließlich der sein, dass amtlich bestätigt wird, dass das Fahrzeug den Regeln entspricht.
                          Wieso soll dann eine Polizei Dem widersprechen können? Tüv ist Tüv! Und wenn die eingetragenen Teile zwischenzeitlich nicht abgeändert worden sind, bleibt das auch so. Egal ob es den Herren nicht passt.
                          Ein Lambo ist auch lauter als ein 206 und wird deshalb nicht gleich stillgelegt, nur weil es irgendjemandem nicht passt.

                          Naja, wenn der TüV Mokel was einträgt was er laut Bestimmungen gar nciht eintragen dürfte, macht er einen Verstoß und der KFZ Halter ist bei Unfall dennoch gelackmeiert. Da hat auch der TüV keine Narrenfreiheit. Denke im Zweifelsfall (wenn das Licht UNfallverursachend war, z.B. durch Blendung etc.) wird das dann bis zum TüV zurückverfolgt. Aber wissen weiß ich es auch nciht genau.
                          mfg derPicknicker
                          Martin

                          Meine kleine "Rennsemmel"

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                            #58
                            Ich lasse es nicht eintragen, die Polizei muss erstmal wissen das es am 206 cc kein Xenon gibt, und ich gehe davon aus das sie es zu 90 % garnicht merken
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                              #59
                              HAbe heute die Brenner nochmal schnell eingebaut, jetzt ist folgendes problem, wenn man das Abblendlicht an hat, geht ja auch automatisch das Standlicht mit an, das sieht dann aber total beschissen aus, xenon Abblendlicht und Halogen Standlicht. Wie habt ihr das gelöst?
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                                #60
                                Standlichtbirnen von MTEC oder einfach Stecker abziehen
                                Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

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