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TÜV-Begrifflichkeiten

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    TÜV-Begrifflichkeiten

    Hi,

    also ich wende mich an Euch alle in höchster Not. Ich dachte eigentlich bis jetzt ich kenne den Unterschied zwischen ABE und TÜV. Gerade jetzt wo es dran ging Felgen für mein kleinen Frenchporsche zu kaufen, krieg ich jedoch aufgrund dieser beiden dreibuchstabigen Abkürzungen fast die Kretze. Also, da ich hier in desem Forum die technich versiertesten vermute frage ich ganz unverhöllt : wo ist der Unterschied zwischen ABE und TÜV ???
    ICh dachte bis jetzt immer, bei TÜV muss man zum TÜV und eben jenes Teil eintragen lassen, bei der ABE darf ich selber dranschrauben und muss nur die ABE ( also son Wisch ) immer dabei haben.

    Aber dem ist nun wohl nicht mehr so oder doch??? Das lustige ist, weder der TÜV noch ATU oder Premio konnten mir eine einstimmige Meinung dazu auf den Tisch zaubern. Ist doch arm oder? Irgendwo muss doch ne Definition dazuaufzutreiben sein. Wer kann helfen?

    #2
    Dann musste mal mehr erzählen !!

    Gehts um eine Einzelabnahme, oder Eintragung?
    Wo liegt denn das Problem, was will der TÜV denn nicht machen?
    --
    [red]
    Herr Doktor, Herr Doktor - Ich habe immer ein breites Grinsen beim offen fahren - ist das schädlich?
    [/red]

    Sieger der SLK-Trophy and Friends 2007
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      #3
      Hi DucMan,

      ich sehe das genau so wie Du und habe auch noch nie etwas anderes erfahren bei Polizeikontrollen oder TÜV Vorführungen. Eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis) ist der Freifahrtschein es an den Fahrzeugen anbringen und betreiben zu können die in der ABE aufgeführt sind. Das Dokument muss mitgeführt werden ! Wer das nicht will, KANN sich die Sachen vom TÜV eintragen lassen und bekommt einen Eintrag über das StVA in Brief und Schein (nur wer will). Eine TÜV Bescheinigung ist nur ein Mustergutachten mit dem man den TÜV sozusagen auf einen vorangegangenen Test des Teils hinweisen kann sonst wird es zur teuren Einzelabnahme. Anhand dieses Gutachtens wird der Anbau kontrolliert (z.B. AHK mit E-Satz) und dementsprechend als genehmigt abgehakt, das MUSS man dann aber bei StVA in Brief und Schein eintragen lassen ! Dann gibbet da noch sowat wie "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" das sind aber nur vom Hersteller ausgefertigte Dokumente die die von ihm aus unbedenkliche Anbringung an das Fahrzeug bescheinigen.

      V,

      Trial Hippe
      >>> 11 Jahre CC -> 350.000 KM gesamt - 310.000 KM mit AUTOGAS <<<

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        #4
        Das ist nicht immer so eindeutig zu betrachten. Wenn Du z.B. Felgen mit einer ABE hast und dazu noch Federn mit einer ABE kannst Du das trotzdem nicht beides gleichzeitig benutzen. Weil die Kombination aus Federn und Felgen nicht und nirgends geprüft wurde. -> Du musst beides beim TÜV eintragen lassen. Manchmal gibt es gerade bei Felgen mit den ABEs Probleme wg. der Freigängigkeit in den Radhäusern durch die herstellerbedingten Abweichungen der Reifengrößen usw....

        @ Ducman: Schildere mal Dein konkretes Problem.

        Grüße Kwops :dance1:

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          #5
          also ein konkretes Porblem gibbet eigentlich nicht, ich will nur mal klartext haben. wie gesagt, ich bin auf der suche nach felgen. ausgesucht habe ich mir die AEZ BIMO in 17". laut aez-felgenbibel hat diese felge für den cc nur ein tüvgutachten. folgendermaßen dachte ich mir, muss die eingetragen werden. ich also ab zum händler ( viborg ) und nach dem preis gefragt und siehe da, plötzlich hatte die felge eine abe bzw das tüvgutachten wurde als solche behandelt, denn der händler hatte definitiv die gleichen unterlagen zur hand wie ich. von eintragen war also keine rede mehr. nur dranschrauben, feddich! dabei schreibt AEZ noch ein paar kleinigkeiten vor, die sozusagen zur auflage gemacht werden. das kann doch nicht einfach übergangen werden, oder? gerade bei 17"ern.

          Aber abgesehen davon. Ein Freund von mir hat ein Raid-Lenkrad nachgerüstet mit ABE. Er musste es nicht eintragen lassen, sondern nur den Wisch mitführen. Ein anderer Freund hat sich ein Fahrwerk mit ABE einbauen lassen und dieses MUSSTE beim TÜV eingetragen werden. Also watt denn nu?

          Kommentar


            #6
            @ Ducman:

            genau DAS meine ich ja. Ein Lenkrad oder z. B. ein Spoiler können "gefahrlos" montiert werden - ohne andere Bauteile oder Eigenschaften des Fahrzeuges zu beeinflussen. Die Felegn erfordern noch andere Maßnahmen lt. ABE also, müssen diese trotz der ABE eingetragen werden, da ja ein "grüner Mann" am Straßenrand nicht mehr prüfen kann ob Du alles richtig ein- /umgebaut hast, was in der ABE gefordert war (Auflagen). Du braüchtest die Felgen nicht einzutragen, wenn Sie die gleichen Dimensionen wie die Serienräder hätten, dafür gilt dann die ABE. Ich hatte mal ein ganz ähnliches Problem. Am besten Du fährst zu Deiner zuständigen TÜV- oder Dekraprüfstelle und fragst dort mal nach und lässt Dir den Fall der "Nichteintragungspflicht" schriftlich bestätigen, dann kannst Du beruhigt mit der ABE rumfahren. Allerdings habe ich noch nie gehört, daß es nichteintragungspflichtige 17" Felgen für ein Auto mit serienmäßigen 6,5*16 Felgen gibt.

            Grüße Kwops:dance1:

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              #7
              Original von DucMan:
              also ein konkretes Porblem gibbet eigentlich nicht, ich will nur mal klartext haben. wie gesagt, ich bin auf der suche nach felgen. ausgesucht habe ich mir die AEZ BIMO in 17". laut aez-felgenbibel hat diese felge für den cc nur ein tüvgutachten. folgendermaßen dachte ich mir, muss die eingetragen werden. ich also ab zum händler ( viborg ) und nach dem preis gefragt und siehe da, plötzlich hatte die felge eine abe bzw das tüvgutachten wurde als solche behandelt, denn der händler hatte definitiv die gleichen unterlagen zur hand wie ich. von eintragen war also keine rede mehr. nur dranschrauben, feddich! dabei schreibt AEZ noch ein paar kleinigkeiten vor, die sozusagen zur auflage gemacht werden. das kann doch nicht einfach übergangen werden, oder? gerade bei 17"ern.

              Aber abgesehen davon. Ein Freund von mir hat ein Raid-Lenkrad nachgerüstet mit ABE. Er musste es nicht eintragen lassen, sondern nur den Wisch mitführen. Ein anderer Freund hat sich ein Fahrwerk mit ABE einbauen lassen und dieses MUSSTE beim TÜV eingetragen werden. Also watt denn nu?

              Hi DucMan

              Ich habe auch die AEZ BIMO in 17" auf meinem CC und die Felgen
              mußten eingetragen werden, bzw. ich hab von TÜV Menschen eine
              Bescheinigung das ich diese Felge fahren darf. Mit diesem Blatt
              Papier könnte ich die Felgen in Brief/Schein beim StVA eintragen
              lassen. Muß man aber nicht. Das Mitführen reicht aus und man kann
              sich die 15 Euro dafür sparen.

              Gruß
              Mounty

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                #8
                @ mounty

                welche veränderungen mußten denn bei dir gemacht werden? und was haste bezahlt?

                Kommentar


                  #9
                  Original von Kwops:
                  Das ist nicht immer so eindeutig zu betrachten. Wenn Du z.B. Felgen mit einer ABE hast und dazu noch Federn mit einer ABE kannst Du das trotzdem nicht beides gleichzeitig benutzen. Weil die Kombination aus Federn und Felgen nicht und nirgends geprüft wurde. -> Du musst beides beim TÜV eintragen lassen. Manchmal gibt es gerade bei Felgen mit den ABEs Probleme wg. der Freigängigkeit in den Radhäusern durch die herstellerbedingten Abweichungen der Reifengrößen usw....
                  Wenn in einer ABE drin steht, daß beim 206cc "eventuell" die Bremsleitungen anders verlegt werden müssen (bei Felgen z.B.), dann ist der 206cc automatisch von der ABE insoweit ausgenommen und muss auf das TÜV-Mustergutachten zurück greifen. Der Anbau muss dann vom TÜV geprüft werden ! Wenn in der ABE drin steht, daß mit dem Anbau der Felgen "keine Tieferlegung ohne Prüfung" vorgenommen werden kann dann ist dies wieder eine Ausnahme in der der TÜV zu Wort kommen muss und die ABE mit der vorgenommenen Tieferlegung automatisch erlischt.

                  Anders herum, wenn ich mir nen Auspuff hole der eine ABE hat und MEIN Fahrzeug steht mit TYP und Schlüssel ohne Einschränkungen in der ABE drin, dann kann ich den anbauen ohne zum TÜV zu fahren, vorausgesetzt ich führe die ABE mit. Sollte ich dann zusätzlich einen Luftfilter mit ABE anbauen und in der ABE steht nix davon drin, daß ich keinen anderen Auspuff als den Serienauspuff nutzen kann, dann gibbet auch keine Probleme und keinen TÜV.

                  Fazit: ABE haarklein durchlesen und jede Formulierung auf die Goldwaage legen. Lasst Euch unverständliche Formulierungen dann direkt vom Hersteller des Teils erörtern -die Zubehörfuzzis sind da meist überfordert- zur Not vom Hersteller eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme einholen.

                  V,

                  Hippe
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                    #10
                    TÜV Begrifflichkeiten- jetzt mal für Dummies, bitte.

                    Hallo,

                    eigentlcih wollte ich das in den Felgen-Thread zum 207cc schreiben, aber ich glaub, hier ists besser.

                    Ich möchte mal wissen, (bzw. mich vergewissern), was der TÜV so alles macht.

                    - "Die Felgen müssen eingetragen werden"

                    heißt das nun, ich lege denen einen Zettel ("Gutachten" ungleich "ABE"? Wie hängen die zusammen) vor, und
                    der schreibts in den Schein?
                    Oder wird dann eine "Einzelabnahme" gemacht?
                    Oder nur dann, wenns kein Gutachten (ABE?) gibt?
                    Gibts verschiedene "(Einzel-)abnahmen"? -Manchmal lese ich, "eintragen lassen" kostet 30-50€, manchmal 200-300€.

                    Könnte mir jemand aus meiner Verwirrtheit helfen und das mal für mich aufdröseln, in soner klaren
                    Übersicht, was was ist, mit einer Abstufung in der Komplexheit, wobei z.B. das einfachste ist, wenn man gar nciht hin muss (ABE?)?

                    Ich habe den Eindruck, dass hier im Forum wild mit allen Begriffen durcheinander um sich geworfen wird,
                    und immer wenn ich denke, ich hab was begriffen, benutzt wer den Begriff wieder mal anders...

                    Schon mal vielen Dank!

                    Herzliche Grüße,

                    Peter :keineahnung:
                    It's better to keep your mouth shut and appear stupid,
                    than to open it and remove all doubt. [Mark Twain]

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                      #11
                      E-Zeichen:
                      Teile sind nicht Abnahme pflichtig

                      ABE=Allgemeine Betriebserlaubnis
                      muss mitgeführt werden
                      Sowas gibt es zBsp für Felgen die in der Dimension 100% gleich sind
                      zu schon Werksabgenommen Felgen


                      Abnahme nach §19.3 StVZO
                      Überprüfung mittels eines vorliegenden Gutachtens ob der Anbau
                      korrekt erfolgte und die Auflagen eingehalten sind
                      Abnahmebestätigung ist mitzuführen und bei Erhalt neuer Papiere in diese
                      einzutragen
                      ~pro Gutachten in Abhängigkeit zu anderen Veränderungen 30€

                      Abnahme nach §21 StVZO (Einzelabnahme)
                      Bei mehreren Teilen deren Gutachten nicht zueinander passen
                      (zBSp Felge + Fahrwerk+ Distanzscheiben)
                      oder bei nicht vorliegenden Teilegutachten
                      Berichtigung der Papier ist unverzüglich vorzunehmen
                      (60€; dann müssen auch die anderen früheren Abnahmen s.o. eingetragen werden)
                      Abnahme je nach Aufwand zwischen ~50€ und meheren hundert möglich

                      So klar...??
                      Zuletzt geändert von gobo206; 16.01.2009, 10:42.

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                        #12
                        Das ist ja suuper. Da wird einiges klar, vielen Dank!

                        Ein bisschen unsicher bin ich noch:

                        Wenn z.B. eine Felge eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) hat, darf die dann einfach "allgemein betrieben" werden,
                        oder muss ich dann mit der ABE zum TÜV, damit nach §19.3 StVZO eine Abnahme erfolgen kann?
                        -> kann beides zutreffen (also entweder-oder, nicht gleichzeitig)?

                        In meinem konkreten Felgengutachten ("Gutachten 366-053blabla zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE 467bla" steht drin (als Auflage 11A, Reifenspezifisch, aber für alle Reifengrößen):

                        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-verkehr oder bla nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fzg.-Hersteller, -Typ und -identifikationsnummer auf einem Nachweis dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                        Hört sich für mich nach "Abnahme nach §19.3 StVZO" an, oder?

                        (sind "Dezent J" Felgen in 7x16" ET15 für den 207cc RG 150THP, und ich möchte 195/55 R16 Winterreifen nutzen,
                        Gutachten kann man hier finden: http://www.dezent-wheels.com, unter
                        "Produkte"->"Tüv-Gutachten")


                        Trifft dann meine Einschätzung zu, dass mich das also 30€ kostet?

                        Herzliche Grüße,

                        Peter
                        Zuletzt geändert von LordWimsey; 16.01.2009, 13:17.
                        It's better to keep your mouth shut and appear stupid,
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                          #13
                          Sobald ein Satz wie
                          "der Korrekte Anbau ist von einem Sachverständigen zu bestätigen"
                          drinsteht muss man auch zum TÜV und Geld zahlen

                          Also Abnahme nach 19.3
                          Die Felge muss ja nur ne andere ET haben als die freigegebenen im Schein....


                          Die ABE muss jedes Teil eh erstmal haben....
                          mit nem Gutachten wird dann der korrekte Anbau/Betrieb des Teiles geprüft oder in der ABE steht dri, daß man es nicht abnehemen lassen muss

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                            #14
                            Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                            [...] Die ABE muss jedes Teil eh erstmal haben....
                            mit nem Gutachten wird dann der korrekte Anbau/Betrieb des Teiles geprüft oder in der ABE steht dri, daß man es nicht abnehemen lassen muss
                            Aaaah, das erklärt mir glaubich alles. Super, dankeschön!

                            Was mich verwirrt hat waren immer Sätze wie: "Die brauchst Du nicht eintragen lassen, da ist ne ABE dabei."

                            Aber jetzt ist der Zusammenhang zwischen Gutachten und ABE klar! Besten Dank!

                            (deshalb steht auf meinem Gutachten auch sinngem. "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE...")


                            Einen Zettel, der "ABE" heißt habe ich aber gar nicht... den muss ich dann ja auch noch besorgen?

                            Grüße,

                            Peter
                            It's better to keep your mouth shut and appear stupid,
                            than to open it and remove all doubt. [Mark Twain]

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                              #15
                              Nein musst du nicht.

                              Mit dem Satz "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE..." ist gemeint, dass das Gutachten, dass du wohl hast, dafür geeignet ist die jeweiligen Teile eintragen zu lassen. Das Wort ABE bezieht sich hier nämlich auf die ABE deines Autos, die es auch hat. Wenn du nämlich Teile verbaust ohne sie eintragen zu lassen, erlischt in den meisten Fällen die ABE deines Autos, was bei nem Unfall oft zu Theater mit der Versicherung führt - berechtigter Weise oder nciht ist ein anderes Thema (um hier nicht wieder ne Grundsatz-Diskussion loszutreten) .

                              Eine gesonderte ABE zu Teilen kannst du nur "besorgen", wenn der Hersteller auch eine dafür anbietet - also bereits eine ABE für ein bestimmtes Teil erteilt wurde.
                              mfg derPicknicker
                              Martin

                              Meine kleine "Rennsemmel"

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