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Nach Tieferlegung - vorderes Kennzeichen zu tief? Wer musste es umbauen?

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    Nach Tieferlegung - vorderes Kennzeichen zu tief? Wer musste es umbauen?

    Das Thema wurde schon mal am Rande erwähnt, ich wollt am liebsten ne Umfrage machen:

    Musstet Ihr nach der Tieferlegung das Kennzeichen in das Gitter montieren, oder an die Stossstange, weil es nicht 200 mm von der Strassenoberfläche entfernt war?

    JA - musste umbauen
    NEIN - der Prüfer hat darüberhinweggesehen
    ANDERE Erklärung

    Meine bisherigen Kenntnisse sind so, dass sobald eine Höhenänderung gemacht wurde die unbeschriebene Sondergenehmigung ab Werk erlischt und das Kennzeichen höher gesetzt werden muss - richtig?

    Ich hab schon diverse Fahrzeuge gesehen, und meinungen Gelesen, ... Stoppi hat zb eine andere Schürze, und hat das Kennzeichen jetzt mitten im unteren Grill, Darkside hat es weiterhin am unteren Ende der Schürze. Viele Umbauten mit vorderer Schürze haben direkt die Halterung höher...
    Ich habe noch die originale Schürze mit ensprechender Aussparung, und die möcht ich nicht ändern, und das säh saudoof auss, nur wegen der 200mm das kennzeichen höher setzen zu müssen. dann verzichte ich lieber auf meine Tieferlegung, und versuch mich mit neuen Dämpfern zu arrangieren.
    Grüsse Peter

    Spritmonitor
    Mein CC in der ccfreun.de Gallerie

    #2
    Ich konnte alles so lassen. Der Tüv-Mensch hatte gar nichts darüber gesagt.
    Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum

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      #3
      Mein TÜVer hat mich zwar darauf Aufmerksam gemacht, aber beide Augen zugedrückt.
      Ich glaub die sind wie das wetter.

      gruß Ingo
      Bilder vom 6. Allgäutreffen

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        #4
        NEIN - der Prüfer hat darüberhinweggesehen

        Bei mir kam nur der Hinweis, dass ich doch gucken soll, ob's vielleicht irgendwie ein bisschen höher geht - O-Ton Prüfer: "Den Grünen zuliebe"
        Aktueller Verbrauch

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          #5
          Danke schonmal für die schnellen Antworten...
          Also ein geduldetes, aber eigentlich nicht erlaubtes Verhalten...

          Die Frage kann man ja nochmal erweitern:
          JA - denn der Schnittlauch hat sich schonmal darüber aufgeregt...
          NEIN - bei einer Kontrolle hats den Schnittlauch garnicht interressiert...

          Ich möchte natürlich auch nicht zum Prüfer-Tausch anleiten... ;-)
          Grüsse Peter

          Spritmonitor
          Mein CC in der ccfreun.de Gallerie

          Kommentar


            #6
            Mein TüV machte keine probleme.
            Das heißt aber nicht dass es so ok ist.
            Nach ner Polizei Kontrolle musste ich es mal höher machen und den Mängelbericht abstempeln lassen.
            gruCC

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              #7
              Zitat von bobby25 Beitrag anzeigen
              ...Stoppi hat zb eine andere Schürze, und hat das Kennzeichen jetzt mitten im unteren Grill,.....
              Ja, aber....
              das Kennzeichen hat dort nur deshalb seinen Platz gefunden, weil´s mir persönlich i.V. mit dieser Schürze und dem Grill ohne Löwen so am besten gefällt. Ich hatte da vorher lange rumexperimentiert, bis ich den meiner Meinung nach besten Platz gefunden habe!
              Allerdings kommt bei meiner Schürze halt auch noch dazu, dass sie selbst nochmal 5cm tiefer geht als die Serien-Front! Das könnte auch schon OHNE Tieferlegung beim ein-oder-anderen Prüfer "Schwierigkeiten" geben...

              Erfahrung aus der Vergangenheit - noch mit kleiner Serienfront & 55mm-Tieferlegung:
              NEIN, musste das Kennzeichen nicht umbauen! Der TÜV-Prüfer hat zwar sogar nachgemessen und das Nummernschild als zu tief bemängelt. Nachdem aber sonst nichts am Fahrzeug auszusetzen war, hat er anschliessend grosszügig drüber hinweggesehen!

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                #8
                Genau das, was Stoppi da geschrieben hat, habe ich auch bei meinem Prüfer erlebt. Sind ja auch Stoppis Federn, die ihren Dienst nun in meinem CC tun. Ob das daran liegen wird?
                "Die Frauenseele ist für mich ein offenes Buch - geschrieben in einer unverständlichen Sprache" (Ephraim Kishon)

                Kommentar


                  #9
                  Ne damals mit der Orginalfront keine Probleme gehabt...
                  Und wenn dann kann ich es ja auf die Werkstatt abschieben -.-


                  Sage nur:
                  "Etwas nicht zu können, ist kein Grund es nicht zu
                  tun!!!"
                  (ALF)

                  Grüße
                  Jens
                  Garage kommt bald wieder wenn ich Zeit habe!

                  Kommentar


                    #10
                    Ich hab auf der Abnahmebescheinigung gleich nen geringen Mangel wegen dem zu tiefen Schild eingetragen bekommen... nix mit "ein Auge zudrücken"... toll... :o

                    Daraufhin frage ich: Und wie stelle er sich das vor, das Schild höher zu setzten, wo doch da die vorgesehene Aufnahme ist? Er sehe doch selber, dass da "nix" zu machen ist...

                    Antwort vom Prüfer: Da müsse ich mir halt was überlegen... so sei es nicht rechtmäßig! Na toll... wie schon Stoppi mal sagte: Soll ich mir das Schild auf die Haube tackern???

                    Jetzt fahre ich halt weiter so... die können mich mal wegen so nem Fliegenschiss... als ob die Grünen wegen der 3cm tieferen Position das Ding nicht lesen könnten... Bullshit!!! Und Greenpeace sollte sich auch nicht beschwehren können, denn als Ameisenhobel geht das noch lange nicht durch...
                    mfg derPicknicker
                    Martin

                    Meine kleine "Rennsemmel"

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Jever22 Beitrag anzeigen
                      Ich konnte alles so lassen. Der Tüv-Mensch hatte gar nichts darüber gesagt.
                      dito
                      GruCC HS206

                      Interpunktion und Orthographie des postings sind frei erfunden.
                      Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig.
                      :car: :mad: :car: :daumenrunter:

                      Kommentar


                        #12
                        Ääähm....ist das auch für mein 206 c.c ,wenn der 45 bis 50mm tiefer gelegt ist ?? ...Mist, muss ich das Nummernschild höher machen???

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                          #13
                          Zitat von Roadrunner Beitrag anzeigen
                          Ääähm....ist das auch für mein 206 c.c ,wenn der 45 bis 50mm tiefer gelegt ist ??
                          Nein, DEIN CC ist da die einzige Ausnahme...

                          ...Mist, muss ich das Nummernschild höher machen???
                          MÜSSEN tust Du (erstmal) gar nix! Möglicherweise erzählt Dir der TÜV-Prüfer bei der Abnahme der Tieferlegung dann was von "Nummernschild zu tief..."! Aber damit hat sich´s i.d.R. auch schon, denn der Prüfer sieht ja auch, dass es eigentlich keine andere Möglichkeit der Kennzeichen-Befestigung an der Frontschürze gibt!
                          siehe oben!

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                            #14
                            Fakt ist aber, dass auch nach erfolgreicher TÜV Abnahme JEDE Polizeistreife zu jeder Zeit das zu tiefe Nummernschild monieren kann. Sicher ist daher auch mit erfolgter Abnahme leider nix. Im Zweifelsfall wird der TÜV-Prüfer dann wohl immer behaupten, dass das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht so tief saß.

                            KK
                            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                              #15
                              Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
                              ...Mist, muss ich das Nummernschild höher machen???
                              MÜSSEN tust Du (erstmal) gar nix! Möglicherweise erzählt Dir der TÜV-Prüfer bei der Abnahme der Tieferlegung dann was von "Nummernschild zu tief..."! Aber damit hat sich´s i.d.R. auch schon, denn der Prüfer sieht ja auch, dass es eigentlich keine andere Möglichkeit der Kennzeichen-Befestigung an der Frontschürze gibt!
                              Sorry Stoppi
                              Müssen schon......wenn §10 (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen) Absatz 7 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZA)(Bestandteil der StVZO) Abschnitt 2 nicht erfüllt wird (Klick)
                              (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
                              Man kann es aber probieren
                              Ging bei meiner Serienfront und 40mm AP Federn damals gut
                              Bei der Abbes ist es ja eh anders gelöst
                              Ansonsten kann aber trotz Abnahme immer das von Kellerkind gesagte greifen

                              Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
                              Fakt ist aber, dass auch nach erfolgreicher TÜV Abnahme JEDE Polizeistreife zu jeder Zeit das zu tiefe Nummernschild monieren kann. Sicher ist daher auch mit erfolgter Abnahme leider nix. Im Zweifelsfall wird der TÜV-Prüfer dann wohl immer behaupten, dass das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht so tief saß.
                              Und das gilt für alles, was abgenommen und eingetragen wurde und führt uU zu einer erneuten Prüfeung durch einen anderen Sachverständigen
                              (wird gerne bei Xenon etc gemacht)
                              (Das nur mal als Hinweis mal für alle Tuningmassnahmen)

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