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Tipps für KFZ-Versicherungen / Schadensregulierung / Vergleichsportal

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    Tipps für KFZ-Versicherungen / Schadensregulierung / Vergleichsportal

    (Fast) jedes Jahr auf´s Neue ... wer seine Versicherung jahrelang nicht checkt, zahlt in der Regel mehr, wie jemand, der sich "neu einkäuft".

    Darum sollte man prinzipiell auf dem Rechner des eigenen Versicherungsanbieters mal den Vergleich rechnen.

    Um sich schnell eine Übersicht zu verschaffen, wer vielleicht der günstigere Anbieter generell ist, gibt es zahlreiche Vergleichsportale zum Nachprüfen,
    Z.B. verivox.de/kfz-versicherungsvergleich/

    Bei den allermeisten kann man sich aber das Ergebnis leider nicht abspeichern bzw. ausdrucken, ohne dass man sich dort registriert und sein "persönlichen Daten" hinterlässt. Bei manchen geht auch nur der Weiterklick auf den passenden Versicherer, um sich dort ein Angebot unterbreiten zu lassen bzw. einen Antrag loszuschicken.

    Jetzt habe ich ein Portal gefunden, wo All dies problemlos funktioniert, ohne dass persönliche Daten benötigt werden. Das Portal vergleicht unter 180 Versicherungsanbieter die verschiedensten Tarife. Das Ergebnis lässt sich ausdrucken bzw. als pdf-Datei abspeichern
    Bei Registrierung kann man natürlich verschiedene Berechnungen direkt miteinander vergleichen und jederzeit wieder aufrufen.

    nafiauto.de/ verspricht:
    - Die Nutzung der Dienste erfolgt anonym, da die Eingabe der persönlichen Daten nicht erforderlich ist.
    - Die NAFI GmbH speichert die von Ihnen eingegebenen berechnungsrelevanten Daten. Diese werden zur Ermittlung von Kfz-Prämien und für statistische Zwecke genutzt.

    Auf dieser Seite kfzversicherung-infos.de/kfz-versicherung-rabatte/
    gibt es einen groben Überblick, wieviel Prozent Rabatt bestimmte Tarifmerkmale ergeben, sog. "weiche Tarifmerkmale" (z.B. Garagen, Wenigfahrer usw.)

    Das Tarifmerkmal "Werkstattbindung" ergibt bei den meisten Versicherer nochmals einen Nachlass zwischen 15% - 20%.
    Aber es hindert niemanden daran, bei einem selbstverschuldeten Vollkaskoschaden diesen doch in der vertrauten Fach-Werkstatt reparieren zu lassen. Der Versicherer kürzt dann halt die Erstattung um bis zu 15%. Dies kann natürlich unter Umständen recht happig werden (z.B. bei der HUK). Bei einem Haftpflichtschaden (die andere Versicherung muss zahlen) ist es eh kein Thema.
    Glücklicherweise machen es nicht alle so.
    Beispielsweise die DEVK nimmt NUR eine Mindest-SB von 150€ - 300€ (je nach gewähltem Tarif) bzw. die 150€ plus die vereinbarte SB (Basistarif) in Abzug !
    Hier eine Übersicht, wie es die einzelnen Versicherer handhaben (Stand 12/2010) unfallzeitung.de/weblog/2010/536/-akb-web.pdf
    (einfach auf das gewünschte Logo klicken)

    Hier ein Tipp, was man machen kann:
    unfallzeitung.de/reparatur-in-der-eigenen-werkstatt-trotz-werkstattbindung
    GrüCCle von CCarin
    Wo
    der206cc auch zu Hause ist ...

    #2
    Aus https://www.daserste.de/plusminus/sendung/swr/kfz-schadenregulierung

    Knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer
    • – Unschuldig in Unfälle verwickelte Fahrzeugbesitzer müssen immer häufiger um den Ersatz ihres Schadens kämpfen.
    • – Die Kfz-Haftpflichtversicherungen lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Kosten zu sparen.
    • – Sogar scheinbaren Service nutzen Versicherungen aus, um Unfallschäden nicht in voller Höhe zu erstatten.

    Rund 2,8 Millionen Blechschäden gibt es pro Jahr. Die Kosten für die Haftpflicht-Versicherer liegen bei circa 11 Milliarden Euro. Für sie geht es um viel Geld. Die Kfz-Haftpflichtversicherer geben rund 75 Prozent der Ersatzleistungen für Sachschäden aus. Da werden neuerdings einfach mal kleinere Posten aus der Werkstattabrechnung gestrichen, der Geschädigte bekommt nicht die komplette Rechnung erstattet. "Kleinvieh macht auch Mist", so denken inzwischen wohl viele KFZ-Versicherer. Allen voran, weil auffällig die HUK-Coburg, Allianz und VHV-Versicherungen.

    Die Schadensregulierungspraxis der HUK ist inzwischen auch beim Amtsgericht Coburg aufgefallen:
    »Das Gericht nimmt aus einer Vielzahl hier geführter ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten irritiert zur Kenntnis, das allgemeine Schadensersatzgrundsätze bei der beklagten Haftpflichtversicherung entweder unbekannt sind oder zu Lasten eines Unfallgeschädigten negiert werden.«

    Fast alle großen Versicherer beauftragen inzwischen externe Dienstleister wie etwa Control Expert. Sie prüfen mit Hilfe einer Software jede Rechnungsposition und kürzen systematisch, zum Beispiel bei den Stundenverrechnungssätzen. Gerne wird dann auf andere Werkstätten verwiesen, die viel günstiger seien. Rechtsanwältin Daniela Mielchen hat bei einigen der angeblich günstigeren Werkstätten nachgefragt: "Und es stellte sich regelmäßig heraus, dass die Stundenverrechnungssätze frei erfunden waren. Da wird ganz klar mit falschen Angaben gearbeitet, um den rechtmäßigen Schadenersatz zu drücken. Man könnte das auch Betrug nennen".
    Laut einer Forsa-Umfrage sagen rund drei Viertel der befragten Verkehrsrechtsanwälte, dass sich die Schadenregulierung in den vergangenen fünf Jahren verschlechtert habe.

    Zeit schinden: Helmut S. musste mehr als drei Jahre warten, bis die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte. Obwohl die Schuldfrage auch bei eindeutig war. Die KRAVAG, die Versicherung der Unfallverursacherin, weigert sich zu zahlen, behauptet dreist, der Schaden am Stoßfänger sei schon vorher da gewesen und gar nicht durch den Unfall entstanden. Obwohl auch ein Gutachter den Schaden bestätigt, muss Helmut S. schließlich klagen. Er erhält vor Gericht Recht. Eindeutige Fälle, die vor Gericht landen, eine skandalöse Praxis.

    Service mit Tücken: einen einfachen Lackschaden will die Versicherung (hier Allianz) per Fotonachweis pauschal regulieren. Doch dann holt sich der Geschädigte einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt ein. Die stellt fest, dass die Reparatur mehr deutlich mehr kosten würde. Er schickt den Kostenvoranschlag an die Allianz und die will plötzlich noch weniger zahlen.
    Die Allianz argumentiert, der eingereichte Kostenvoranschlag enthalte Positionen, die bei einer Abrechnung ohne tatsächliche Reparatur nicht zu erstatten seien. Auch das ist ein beliebtes Argument der Versicherer, das in vielen Fällen nicht stimmt.


    Damit es garnicht soweit kommt, hier ein paar Tipps:

    Notieren Sie nach einem Verkehrsunfall immer alle Daten der eteiligten Fahrzeuge, Fahrer und möglicher Zeugen. Benutzen sie dafür möglichst den Europäischen Unfallbericht, der in jedem Handschuhfach liegen sollte.
    Rufen Sie bei größeren Sachschäden (ab rd. 1000€) und immer bei Personenschäden die Polizei.
    Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer und der gegnerischen Versicherung. Ist die nicht bekannt, können Sie sich auch an den Zentralruf der Versicherer wenden, den Sie telefonisch unter 0800 250 260 0 kostenlos rund um die Uhr erreichen.
    Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers die entstandenen Schäden und Kosten übernehmen. Dazu gehören:

    Reparaturen: Nach einem Unfall hat man einen Anspruch, dass das Fahrzeug wieder instand gesetzt wird. Die Kosten können dabei sogar über 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen. Liegen die Kosten für eine nötige Reparatur oder Instandsetzung über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Anschaffung eines gleichwertigen Pkw.
    Ein Geschädigter kann frei entscheiden, ob er sein Auto in der Werkstatt reparieren lässt oder den Schaden auf der Basis eines Gutachtens abrechnen will (so genannte fiktive Abrechnung). Auch bei einer fiktiven Abrechnung muss die Versicherung die Kosten erstatten, die im Gutachten stehen. Lediglich die Mehrwertsteuer muss nicht erstattet werden.

    Wertminderung: Ein repariertes Unfallfahrzeug hat meist einen geringeren Wert als vorher. Diese Wertminderung muss von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.

    Behandlungskosten: Wenn jemand bei dem Unfall verletzt, kann er die Kosten für die medizinische Behandlung bis zur vollständigen Genesung von der gegnerischen Versicherung verlangen.

    Schmerzensgeld: Lässt sich die Gesundheit nicht wieder vollständig herstellen, also bleibende Schäden und Beeinträchtigungen vorhanden sind, steht dem Unfallopfer Schadenersatz zu.

    Kosten für Rechtsanwälte: Wird für die Regulierung des Schadens ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners dessen Kosten in der Regel übernehmen.

    Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs: Ein neues Streitthema sind die Abschleppkosten, die jedoch die Versicherung des Verursachers übernehmen muss. Auch die so genannten Verbringungskosten, wenn das Fahrzeug von der Werkstatt beispielsweise zum Lackierer gebracht werden muss, müssen erstattet werden.

    Kosten für Sachverständige: Um die genaue Schadenshöhe und den Umfang der Beschädigungen zu ermitteln, ist oft ein Sachverständiger erforderlich. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung ebenfalls übernehmen.

    Mietwagen: Während der Reparaturdauer hat der Geschädigte Anrecht auf einen Mietwagen. Allerdings sollte der Geschädigte hier Preise vergleichen und sollte nicht das teuerste Fahrzeug nehmen, den ein Geschädigter hat die Pflicht, den Schaden gering zu halten.

    Nutzungsausfall: Wer keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, hat das Recht sich einen Nutzungsausfall bezahlen zu lassen.
    Weigert sich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, auch nach einer angemessenen Frist zur Prüfung der Akten und Unterlagen, zu zahlen, bleibt dem Geschädigten der Weg zum Gericht, am besten mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes.

    ( daserste.de, Stand: 25.07.2018 )
    GrüCCle von CCarin
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    der206cc auch zu Hause ist ...

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      #3
      KFZ-Versicherungen 2022/2023 ...
      ein allgemeiner Vergleich bezüglich Kosten, Leistung und Kundenzufriedenheit
      Vielleicht für den Ein oder Anderen Wechsler oder Neukunden eine kleine Hilfestellung?

      KFZ-Tariftest-von-Franke-und-Bornberg
      In das Rating fließen unter anderem die Leistungshöchstbeträge, die Transparenz der Bedingungen, der Leistungsumfang, Ausschlüsse und Leistungsvoraussetzungen mit ein. Berücksichtigt werden zudem Erweiterungen des Leistungsumfangs für Elektro- und Hybridfahrzeuge.

      handelsblatt/servicevalue-institut-kfz-versicherungs-vergleich
      Wer eine neue Kfz-Versicherung sucht, sollte nicht nur Beiträge und Leistungen vergleichen, sondern auch die Zufriedenheit anderer Kunden mit dem jeweiligen Versicherer im Blick haben. Das Forschungsinstitut ServiceValue hat in Kooperation mit dem Handelsblatt untersucht, welche Dienstleister ihre Kunden besonders zufriedenstellen.

      disq.de/kfz-versicherungs-vergleich
      KFZ-Versicherungs Tarife verändern sich übers Jahr in puncto Kosten und Leistungen. Welche Kfz-Versicherer aktuell top sind, zeigt der Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität. Das DISQ hat im Auftrag des Nachrichtensenders ntv die Tarife und den Online-Service von 30 Kfz-Versicherern untersucht

      Reichlich allgemeine Informationen, was man zur KFZ-Versicherung wissen sollte, gibt es in dem Artikel:
      autobild.de/kfz-versicherungsvergleich-2022-mit-tipps-zum-wechsel
      (Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen, wie funktioniert der Wechsel, welche Versicherungen sind gut und welche Versicherungsleistungen sind wirklich wichtig?)

      Für die Kaskoversicherungen ändert sich durch die aktuelle Regionalstatistik verhältnismäßig wenig:
      Hier rutschten rund 2,8 Millionen Voll- und rund 3,1 Millionen Teilkaskoversicherte in eine schlechtere Regionalklasse. Für rund 900.000 Voll- und rund 2,9 Millionen Teilkaskoversicherte gibt es bessere Risikobewertungen. Für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten.
      GDV/Regionalklassen nach Bundesländer

      KFZ-Versicherungen ist jedes Jahr ein knallhartes Geschäft, auch für die Verkäufer und Vermittler. Immer in Bewegung.
      Insofern ist es für den Kunden nur ratsam und legitim zu vergleichen und zu verhandeln (ein Langzeitkunde sollte dies spätestens alle 2-3 Jahre machen).
      Dafür sind die Vergleichsportale schon eine große Unterstützung und geben die Richtung vor - den möglichen Kandidaten muss man sich dann per Direktberechnung vor knüpfen. Klar ist dies zeitraubend, weil man auch die Konditionen vergleichen muss, aber dabei geht es zumeist nicht nur um ein paar Euro bei vergleichbaren oder gar besseren Leistungen, sondern oft darum, echt viel Geld sparen zu können. Und einen vergleichbaren billigeren Preis eines Konkurrenten reibe ich meinem Versicherer um die Nase, freundlich, aber bestimmend - oft genug haben die noch Luft nach Unten, bevor sie einen Kunden verlieren würden.
      Falls nicht, ein Versichererwechsel ist heutzutage durch nur wenige Klicks via Internet möglich.

      Hinweis:
      Nicht mit "Schmidtchen", sondern mit "Schmidt" reden bei Verhandlungen mit dem Noch-Versicherer. Der örtl. Betreuer (auch d. Bezirksleiter) hat weniger Preis-Spielraum wie die Fachabteilung. Also immer mit der Zentrale (KFZ-Abteilung) direkt telefonieren. Mit persönlicher Ansprache hat man dort die besten Chancen zu verhandeln.
      GrüCCle von CCarin
      Wo
      der206cc auch zu Hause ist ...

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