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Die Sache mit dem Vorführwagen...

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    Die Sache mit dem Vorführwagen...

    Hallo liebe "CC-Gemeinde" :d_zwinker: ,

    Zunächst einmal: schön dass es euer Forum gibt!!! Gerade für Neulinge und noch zweifelnde Interessenten sind eure Seiten eine Goldgrube an sachlichen Informationen. Vor allem gefällt mir auch der Ton in und zwischen euren Zeilen - da habe ich leider schon andere Erfahrungen gemacht... Also dann: ich bin der Neue und schaue jetzt öfter hier rein...

    Nach vier Wochen stiller Mitleserschaft in eurem Forum hatte auch mich das "CC-Virus" endgültig gepackt und ich musste einfach einen kaufen... Und damit beginnt der eigentliche Teil dieses Threads...

    Vorgeschichte
    Nachdem ich verschiedene Autohäuser abgeklappert hatte habe ich mich dazu entschlossen, ein Angebot meines hiesigen Peugeot-Händlers anzunehmen und einen Vorführwagen zu kaufen. Ich habe dieses Auto selbst Probe gefahren und war gleich begeistert. Zum Ende meiner Probefahrt hatte er gerade 700 km runter, was für mich so gut wie neu bedeutete. Da der Preis OK war und auch noch einige Extras raussprangen habe ich am nächsten Tag gleich den Kaufvertrag unterschrieben. Auf dem Kaufvertrag steht, neben Kaufpreis, Auslieferungsdatum etc. auch eine km-Anzahl von 1000 km. Hat mich zwar etwas gewundert, da der Wagen erst 700 km runter hatte, allerdings dachte ich, dass die km-Zahl einfach auf eine runde Zahl nach oben aufgerundet wurde.

    Heute...
    war ich bei meinem Händler, um noch verschiedene Unterlagen abzugeben. Ich hatte mich zunächst sehr gefreut, als ich mein Fzg. sah, da alle von mir gewünschten Änderungen (Winterreifen aufstecken etc.) schon durchgeführt wurden. Allerdings wunderte ich mich, dass das Auto auf einmal verschwunden war. Wie sich herausstellte, war ein Kunde mit dem Auto unterwegs und machte eine Probefahrt! Ich hoffe, ihr könnt nachvollziehen, dass der Ärger gewaltig in mir hoch stieg... Leider war "mein" Verkäufer heute nicht da, somit konnte ich ihn nicht gleich zur Rede stellen.

    Und nun meine Fragen an euch...:
    Bevor ich morgen rein aus dem Bauch reagiere und meinem Ärger Luft mache möchte ich mir gerne mal eure Meinung einholen. Findet ihr es normal bzw. ist es eigentlich rechtens, dass ein Fahrzeug nach abgeschlosenem Kaufvertrag noch als Vorführfahrzeug eingesetzt wird? Rein von der km-Zahl her ist ja alles noch im Lot (der Wagen hat jetzt glaube ich 950 km runter) aber mein Vertrauensverhältnis zu diesem Händler ist schon etwas zerrüttet... Oder bin ich da zu blauäugig und zu empfindlich..? :d_gutefrage:

    Es freut sich auf eure Antworten

    ein grübelnder CC-Newbie



    #2
    also ich würd dem schon etwas aufn tisch steigen udn zumindest irgendwas (wie beispielsweise eine garantieverlängerung) rausschinden.

    sollte er nicht einsichtig sein (hast du noch einen zeugen, dass der wagen noch ma gefahren wurde? bzw. irgendwo ist es bestimmt verzeichnet) sag ihm einfach, dass du auch von dem kaufvertrag wieder zurück treten kannst...

    mfg

    icke

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      #3
      is wahrscheinlich der grund warum 1000km reingeschrieben wurde... um einfach da nnoch etwas spielraum haben zu können..

      ob das rechtens ist weiß ich nicht, aber normale gehört der wagen die bei anzahlung bzw vollständiger bezahlung... oder is der vertrag schon ohne erste rate bereits eigentümerübertrager ? bin mir nicht sicher und auch wenn.... ich denke da du den wagen mit 1000km laut vertrag unterschrieben hast ist es rechtens....

      alles nicht juristisch was ich hier erzähle... also steinigt mich
      Meiner: 206RC Nachtschwarz, EZ 09/03, 49567km STEHT ZUM VERKAUF!!! EINFACH MELDEN!

      In Memorian :( 206cc 2.0Platinum, Nachtschwarz, EZ 07/02, 63259km

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        #4
        kann schon sein, dass es rechtens ist. Als ne Sauerei empfände ichs aber dennoch.
        Der Händler hätte zumindest vorher was sagen können, falls da schon Termine ausgemacht waren. Dann wär das (zumindest für mich) halb so schlimm, aber so isses meiner meinung nach fies ...

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          #5
          Auf jeden Fall das Thema ansprechen (nicht anbrüllen!). Normal ist sowas natürlich nicht. Stell dir mal vor der Kunde klatscht den CC.

          Ich weiss nicht was im Vertrag steht, wenn aber "wie gesehen" drin steht, dann trifft das nicht mehr zu, denn du hast das Auto mit KM-Stand 700 gesehen, jetzt mit 995 ( ? ).

          Also sauer wäre ich auf jeden Fall auch. Sowas hätte man vorher telefonisch abklären können.

          Sieger der SLK-Trophy and Friends 2007
          Vize der SLK-Trophy and Friends 2008
          Sieger der SLK-Trophy and Friends 2009
          Vize der SLK-Trophy and Friends 2010


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            #6
            bei meinem wagen war es ähnlich, er wurde zwar nicht probegefahren, stand aber im austellungsraum als ausstellungsstück. was dein händler da gemacht hat ist rechtens.

            1. hat er im kaufvertrag schon die 1000km erwähnt

            2. ist der wagen den du kaufst als vorführwagen ausgezeichnet

            solange der wagen beim händler steht, darf er ihn auch noch benutzen trotz unterschriebenem kaufvertrag.
            is zwar alles ein wenig hinterhältig, aber ich denke das is so, und du wirst bestimmt nicht der einzige sein, dem sowas passiert, mhh, weiss nich mich würds aber auch nerven . . sprich ihn einfach ma drauf an

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              #7
              wenn man mit denen sachlich diskutiert (was du auf jeden fall machen solltest), wirst du feststellen, was für einen großen spielraum die haben, um dich "glücklich" zu machen. du musst nur etwas stur bleiben und nicht auf deren erstes angebot eingehen...wie gesagt, nur etwas dickköpfig bleiben...

              dass es klappt, hab ich damals selbst bei mir gesehen...

              mfg

              icke

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                #8
                ...also was geschrieben steht zählt - 1.000 KM.Wann ist denn Übergabe vereinbart ? Bis dahin gehört das Auto Deinem Händler und wenn er mag, kann er die 1.000 KM noch voll machen - Ist ja sicher im Kaufvertrag als Vorführwagen ausgewiesen. Du kannst ja bei manchem Hersteller auch ein neues Auto ordern wie Du es ausgestattet haben magst und das läuft einige 1.000 KM als Vorführwagen, damit der Händler dann den entsprechenden Nachlass geben "kann". Subventioniert vom Werk. Und in diesen Verträgen wird auch nur die KM-Leistung bis zur Übergabe vereinbart.
                Wenn Du erwartet hast, dass der Händler "Dein" Auto in die Ecke stellt, dann hättest Du das mit ihm schriftlich vereinbaren sollen. So hast Du keine Chance. Nichtsdestotrotz würde ich ihn auch mal schräg von der Seite nach einem Gutzele befragen.

                grüßle und viel Spaß mti dem Neuen Kleinen - wann wird er denn Deiner ?
                schal statt schott

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                  #9
                  Meiner war auch ein Vorführwagen. Habe in den Kaufvertrag den genauen km-Stand eintragen lassen, um die Weiterbenutzung als Vorführwagen auszuschließen.
                  Eine Woche später war er zugelassen und hatte noch den gleichen Stand.
                  Du hättest hellhörig werden müssen, als der Dealer die 1000 reingeschrieben hat. Die machen nichts einfach so. Da hat Deek völlig Recht.

                  Aber wenn keine Spuren zurückgeblieben sind, wirst Du das nach ein paar Kilometern ohne Dach schnell vergessen haben. Das "Recht der ersten Nacht" haben Vorführwagenkäufer ohnehin verwirkt. :d_neinnein:
                  Gruß
                  Thommy

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                    #10
                    Ich hab meinen neu bestellt und extra als Vorführwagen "zur Verfügung gestellt" - war halt vorher abgemacht, wieviel km draufkommen und fertig!

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                      #11
                      Er hätte zumindest darauf hinweisen müssen, dass da noch eine Probefahrt ansteht - ca. 250 km, die macht keiner mal eben so. Das war eine geplante (also auch vom Verkäufer gewußt) Probefahrt.

                      Da hat er eigentlich etwas gut zu machen ....




                      Ich fahre CC, weil mir mein Arzt Bewegung an der frischen Luft verordnet hat

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                        #12
                        also ich hatte damals in den 2 stunden probefahrt gut 120km draufgefahren...
                        also sind 250km auch nich so schwer...

                        mfg

                        icke

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                          #13
                          Rechtens oder nicht ist egal hierbei, wie ICH finde !!
                          Alleine schon deswegen, weil man sowas einfach nicht macht !
                          Punkt , schluss, aus !!!!!!!!

                          Er hätte es vorher nochmal erwähnen sollen und seinem Kunden fragen sollen, ob es ihm recht wäre das der Wagen noch bis einschließlich *** als Probefahrzeug genutzt wird/werden darf!
                          Halte von so Methoden nicht viel und der soll mal was springen lassen
                          ....der hat doch bestimmt noch son Windschott irgendwo rumliegen, oder ?! :biggrin:

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                            #14
                            die geben lieber solche sachen wie durchsichten oder so...mit ein bissel geschickt gibts aber auch ne 5 jahres-garantie...(sinnvoller und v a teurer als ein windschott )

                            mfg

                            icke

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                              #15
                              natürlich

                              je mehr, umso besser :biggrin:

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