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    Auto verkauft - nun Anzeige

    Hallo Leute!

    Mit meinem dicken 308er CC bin ich vollstens zufrieden, doch leider holt mich mein altes Auto (Mazda 323F) ein...

    Gestern bekam ich einen Anruf der Polizei, dass gegen mich eine Anzeige vorliegt dass ich wissentlich ein defektes Auto verkauft hätte. Ich muss vorbeikommen um auszusagen.

    Habe dann mit der Person telefoniert, die das Auto gekauft hatte. Sie hat bereits rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet wegen Betrugs.

    Sie hat das Auto beim ÖAMTC überprüfen lassen und es hat sich herausgestellt, dass

    1.) der Fahrerseitenairbag nicht funktioniert
    2.) die Klimaanlage defekt ist
    3.) das Auto einen Motorschaden hätte
    4.) die Bremsen defekt sind

    ich kann dazu nur sagen:

    1.) Dass der Airbag nicht funktioniert wusste ich nicht, es hat keine Kontrollleuchte geleuchtet (ich kann zu Hause kein OBD auslesen)
    2.) Die Klimaanlage wurde von meiner Werkstatt VOR Verkauf repariert (Rechnung habe ich) - nach der Reparatur hat sie funktioniert
    3.) Das Auto verliert etwas Öl, laut Prüfbericht "Flüssigkeitsverlust - leichter Mangel" - auf diesen Mangel habe ich sie bei Verkauf hingewiesen (ich habe einen Zeugen)
    4.) Dass die Bremsen bereits so stark abgenutzt seien, kann ich als Laie nicht feststellen. Im Prüfbericht von 12/2009 steht davon auch nichts - beim Service wurde auch nichts bemängelt - hier muss ich mich wohl auf die fachkundige Werkstatt verlassen !

    Ich habe das Auto definitiv im guten Glauben verkauft.

    Was meint ihr, kann die mir was anhaben ?

    Im Vertrag wurde die Gewährleistung definitiv ausgeschlossen. Ausserdem steht dass mit Abschluss des KV alle Rechte und Pflichten an den Käufer übergehen.

    Außerdem haben die damals keine Probefahrt gemacht, nicht mal den Motor gestartet obwohl es ihnen sogar angeboten wurde!

    Ich hätte dieses Auto eigentlich an einen meiner besten Freunde verkauft, der eben leider einen Tag davor ums Leben kam - und ich hätte wohl einem meiner besten Freunde kein Auto in derart desolatem Zustand verkauft!

    Auf eine außergerichtliche Einigung hat sie sich nicht eingelassen (hätte ihr 300€ angeboten - reine Kulanz um jeglichen Stress abzuwenden)...

    Was meint ihr ?

    Lg,
    Alex
    Zuletzt geändert von alex.a; 15.06.2010, 14:30.
    Peugeot 308cc 140 FAP (shark-grau): Xenon-Paket, JBL-Paket, Sitzheizung, Einparkhilfe vorne + hinten, WIP Nav, SmartTop Verdeckmodul, Bosal abnehmbare (unsichtbare) AHK, Thule EasyBase + Alukoffer

    #2
    So wie Du es schilderst würde ich mir da keine großen Sorgen machen.

    Nach deutschem Recht (und in Ö wird es kaum anders sein) müßte der Gegner Dir nachweisen können, daß Du Kenntnis von den angeblichen Mängeln hattest und sie wissentlich verschwiegen hast. Nach Deinen Angaben und den Unterlagen, die Du vorlegen kannst, ist das ja wohl nicht der Fall. Das sollte der Richter genauso sehen.

    Gehen wir mal davon aus, daß an dem Fahrzeug nun wirklich Mängel aufgetreten sind und der Käufer sich deswegen geärgert hat oder übers Ohr gehauen fühlt. Doch erfolgt der Kauf unter Privatleuten in der Regel unter Ausschluß der Gewährleistung (wie Du es ja auch im Vertrag stehen hast); das Risiko eines unerkannten Mangels trägt eindeutig der Käufer. Leichtsinnig von diesem und ihm ist anzulasten, wenn er beim Kauf das Fahrzeug nicht näher inspiziert oder gar gleich durchchecken läßt, was er wohl erst verspätet tat.

    Klingt insgesamt nach sehr geringen Chancen für den Käufer.

    Grüße
    Zuletzt geändert von 307CC-Fan; 15.06.2010, 11:57.
    So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)

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      #3
      Zitat von alex.a Beitrag anzeigen
      Ich habe das Auto definitiv im guten Glauben verkauft.

      Was meint ihr, kann die mir was anhaben ?

      Im Vertrag wurde die Gewährleistung definitiv ausgeschlossen. Ausserdem steht dass mit Abschluss des KV alle Rechte und Pflichten an den Käufer übergehen.

      Außerdem haben die damals keine Probefahrt gemacht, nicht mal den Motor gestartet obwohl es ihnen sogar angeboten wurde!
      wie schaut denn der kaufvertrag aus? ist das ein "richtiger" vordruck von einem autohaus oder so?

      denn da steht normalerweise drinnen "wie besichtigt und probegefahren..."

      soll heißen, dass wenn diese probefahrt auch NICHT in anspruch genommen wurde, ist es vor dem gericht wie wenn eine stattgefunden hätte

      und dass man als privatperson keine garantie und gewährleistung bieten kann ist eben auch so.
      308 CC ACTIVE PRO 1.6 THP 160
      Umbra Braun, Leder Grau- Beige
      Einparkhilfe, HiFi- System JBL, WIP Com 3D

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        #4
        Es ist ein Vordruck aus'm Netz in dem eindeutig steht "wie besichtigt und probe gefahren" inkl. "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" und eben noch "Rechte und Pflichten des Fahrzeuges gehen an den Käufer über"...

        Ich seh eh ein, dass wenn solche Mängel nach einen Gebrauchtwagenkauf auftreten, das ärgerlich ist - aber so ist es nunmal :(

        GSD bin ich RS-versichert ...
        Peugeot 308cc 140 FAP (shark-grau): Xenon-Paket, JBL-Paket, Sitzheizung, Einparkhilfe vorne + hinten, WIP Nav, SmartTop Verdeckmodul, Bosal abnehmbare (unsichtbare) AHK, Thule EasyBase + Alukoffer

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          #5
          Hi,

          der Wagen ist sicherlich kein Neu- oder Jahreswagen und als Privatverkäufer muß man in Europa keine Garantie geben (man muß es alledings explizit im Kaufvertrag ausschließen!), aber das, was Du z.B. hier im Forum gesagt hast, müsstest Du auch dem Käufer gesagt haben (denn darüber weißt Du ja bescheid):

          http://www.ccfreunde.de/forum/showthread.php?t=19243

          Du wußtest ja z.B. dass die Bremsen "total abgefahren" waren. Da sicherheitsrelevant und in Deiner Kenntniss ...muß das auch bei Privatverkäufen mitgeteilt werden.

          Gruß, Jörn

          Zitat von alex.a Beitrag anzeigen
          Ich seh eh ein, dass wenn solche Mängel nach einen Gebrauchtwagenkauf auftreten, das ärgerlich ist - aber so ist es nunmal :(
          ...Du bist der Meinung, dass die defekten Bremsen erst nach dem Verkauf aufgetreten sind?

          Versteht mich nicht falsch: "keine Garantie bei Privatverkauf" and "erwähnenswert" sind zwei verscheidene Paar Schuhe! Auf die Folgen eines (reparierten) Unfallschadens, oder den Austausch des Tachos gibt es auch keine Garantie...

          ...trotzdem muß man es erwähnen, wenn man etwas darüber weiß!

          Gruß, Jörn
          Zuletzt geändert von Stoppi; 15.06.2010, 13:32. Grund: man kann Beiträge auch editieren!

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            #6
            Also wenn der/die Käufer(in) hier mitliest, dann bist Du erledigt

            Zumindest wirst du den Wagen zurücknehmen müssen und das meiner Meinung nach zu Recht.

            Sorry for that, aber so gehts nicht

            Gruß Kai

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              #7
              Das wirft natürlich ein anderes Licht auf die Geschichte.

              Es heißt zwar hier, daß das Fahrzeug laut Aussage des Händlers wieder repariert und fahrtüchtig sei, aber das müßte dann zumindest auch schriftlich und detailliert vorliegen, daß die Schäden fachgerecht behoben worden sind.

              Sonst könnte es sehr eng werden, fürchte ich.

              Grüße
              So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)

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                #8
                STOPP!!

                UM HIER MISSVERSTÄNDNISSE ZU BESEITIGEN: ES HANDELT SICH NICHT UM DIESEN WAGEN!!!

                Ich hatte 2, ich sprech hier von meinem alten Mazda nicht den erwähnten Peugeot!!
                Peugeot 308cc 140 FAP (shark-grau): Xenon-Paket, JBL-Paket, Sitzheizung, Einparkhilfe vorne + hinten, WIP Nav, SmartTop Verdeckmodul, Bosal abnehmbare (unsichtbare) AHK, Thule EasyBase + Alukoffer

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                  #9
                  Hallo,

                  OK, dann entschuldige ich mich für die vorschnelle Schlußfolgerung!

                  ...aber wo wir gerade beim Thema "erwähnenswert" sind ...auch das (um welches Auto, bzw. welchen Autotyp es überhaupt geht), wäre irgendwie im Eingangsposting "erwähnenswert" gewesen ;-)

                  Gruß, Jörn

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                    #10
                    So, erledigt im Eingangspost steht jetz das Auto :-)

                    Ich dachte schon ihr nehmt mich jetzt total auseinander
                    Peugeot 308cc 140 FAP (shark-grau): Xenon-Paket, JBL-Paket, Sitzheizung, Einparkhilfe vorne + hinten, WIP Nav, SmartTop Verdeckmodul, Bosal abnehmbare (unsichtbare) AHK, Thule EasyBase + Alukoffer

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                      #11
                      OK, also nochmal sorry.

                      Man sieht hier mal wieder, wie gefährlich das Internet werden kann.
                      Stehst Du also besser da.
                      Ich habe jedoch schon, zumindest in D, gehört, das Gerichte auch in Privatverkäufen schon Rücknahmen erzwungen haben.

                      Allerdings ohne Probefahrt und Laufenlassen des Motors...
                      grob fahrlässig vom Käufer.

                      Ich würde ohne anwaltliche Beratung keinerlei Angaben zum Sachverhalt bei der Polizei machen. Auf jeden Fall den Anwalt vorher fragen!

                      Gruß Kai

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                        #12
                        hallo,

                        noch eine Frage???

                        Bist du eine geschäftsperson.. z.b. arzt...

                        dann hast du auch schlechte karten, den solche personen sind dann auch privat als geschäftsperson angesehn.. und solche können die garantie auch schriftlich nicht ausschliessen.

                        habe bekannten der arzt ist.. dem ist genau das passiert wie dir..
                        kaufvertrag-ausschliesen von garantie usw.
                        dem käufer war dies bewusst udnwas war... motorschaden nach 50km
                        ergebniss - er musste den wagen zurücknehmen und den gesamten betrag auch..incl. der anfallenden reisenkosten für den käufer

                        shit happend´s
                        206cc, kein schnitzel und auch kein golf(zum gl?ck)
                        aber einfach genial :) :) :)

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                          #13
                          Hi!

                          Nein, ich bin definitiv Privatverkäufer!

                          Das was du da sagst ist aber schon interessant!
                          Ich werd mir jetzt die nächsten Tage mal juristischen Rat einholen, noch vor dem Termin bei der Polizei.

                          Eines weiß ich, ich werd in Zukunft kein Auto mehr privat verkaufen, sondern es vom Händler zurücknehmen lassen, auch wenn das Abschläge bedeutet... aber solche Scherereien will ich nicht nochmal...
                          Peugeot 308cc 140 FAP (shark-grau): Xenon-Paket, JBL-Paket, Sitzheizung, Einparkhilfe vorne + hinten, WIP Nav, SmartTop Verdeckmodul, Bosal abnehmbare (unsichtbare) AHK, Thule EasyBase + Alukoffer

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                            #14
                            Hallo,

                            Zitat von alex.a Beitrag anzeigen
                            Es ist ein Vordruck aus'm Netz in dem eindeutig steht "wie besichtigt und probe gefahren" inkl. "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ...
                            solche Klauseln schützen auch bei Privatverkäufen nicht unbedingt vor Regressansprüchen:

                            Das Oberlandesgericht kommt also zu dem Ergebnis, dass auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeugs ein formularmäßig vereinbarter allumfassender Haftungsausschluss, wenn der Verkäufer sogenannter Verwender dieser Klausel ist, der Inhaltskontrolle nicht standhält und wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 a und b BGB im Ganzen nichtig ist.
                            Siehe mal folgenden Link:

                            Haftungsausschluss bei Privatverkauf eines PKW

                            Gruß
                            Gunnar

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                              #15
                              Hier : http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ka...elfLink=true#5 steht eigentlich alles drinne, was man wissen muss.
                              "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."
                              Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch für seine ausdrücklichen Zusagen oder bei nachweisbarer Arglist.
                              Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.
                              GrüCCle von CCarin
                              Wo
                              der206cc auch zu Hause ist ...

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