Hallo liebe ccFreunde.
Seit ca. einem Monat hab ich jetzt auch einen kleinen Löwen und wollte ihn ein bissl verändern. Hab leider den großen Fehler gemacht, mir Scheinwerfer, Rückleuchten und eine Nebelschlussleuchte bei ebay zu kaufen... jaja, man sollte sich halt eben vorher informieren... aber jetzt ist es leider passiert. Mein Freund hat sie mir gleich eingebaut. Anschließend hab ich mich nochmal beim Tüv informiert, da ich mich mit sowas vorher noch nie beschäftigt habe und auch nicht auskenne (bin ein Mädchen *g*). So, jetzt steht auf der Internetseite vom TÜV:
Sollen Teile nachträglich montiert werden, und haben sie ein passendes Zertifikat, bleibt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erhalten. Aber Achtung – diese Erleichterung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass der TÜV oder sonst eine autorisierte Prüforganisation den Ein- bzw. Anbau
sofort nach der Montage abnimmt. Ob Ja oder Nein, muss aus dem Zertifikat zu entnehmen sein, das dem Teil beigegeben ist. Dort muss auch vermerkt sein, für welche Fahrzeugtypen das Teil geeignet ist, und welche Vorgaben bei der Montage zu beachten sind.
Doch Vorsicht: Nicht jedes Papierchen hat den amtlichen "Segen" des § 19 der StVZO. Es muss sich um ein anerkanntes Prüfzeugnis für das Teil handeln. Das sind vor allem:Eine "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" gemäß
§ 22 a der StVZO. Sie wird zum Beispiel für nahezu alle Leuchten und Rückstrahler, für Anhängekupplungen und Reifen sowie für kraftstoffbetriebene
Standheizungen gefordert. Auf die besagten Zeichen kann der Auto- oder Motorradbesitzer bauen, sofern dem Teil das passende Zertifikat beigegeben ist, und sofern dieses Attest für das eigene Fahrzeug gilt. Dann heißt es nur noch fachgerecht montieren und sich vergewissern, ob anschließend eine Abnahme gefordert wird.
Darauf hab ich mich gleich an die Leute von ebay gewendet, das ich noch eine Bauartgenehmigung für die Teile brauche. Alle drei haben geantwortet dass das nicht richtig wäre und das das E11 Prüfzeichen auf den Teilen genügen würde.
Ich Blick überhaupt nicht mehr durch!!!
Könnt ihr mir vielleicht erklären, was nun richtig ist und mir evtl. ein paar Tipps geben? Des wär echt super lieb, da ich, wie gesagt, echt überhaupt keine Ahnung hab!
Für eure Antworten schonmal vielen, vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Steffi
Seit ca. einem Monat hab ich jetzt auch einen kleinen Löwen und wollte ihn ein bissl verändern. Hab leider den großen Fehler gemacht, mir Scheinwerfer, Rückleuchten und eine Nebelschlussleuchte bei ebay zu kaufen... jaja, man sollte sich halt eben vorher informieren... aber jetzt ist es leider passiert. Mein Freund hat sie mir gleich eingebaut. Anschließend hab ich mich nochmal beim Tüv informiert, da ich mich mit sowas vorher noch nie beschäftigt habe und auch nicht auskenne (bin ein Mädchen *g*). So, jetzt steht auf der Internetseite vom TÜV:
Sollen Teile nachträglich montiert werden, und haben sie ein passendes Zertifikat, bleibt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erhalten. Aber Achtung – diese Erleichterung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass der TÜV oder sonst eine autorisierte Prüforganisation den Ein- bzw. Anbau
sofort nach der Montage abnimmt. Ob Ja oder Nein, muss aus dem Zertifikat zu entnehmen sein, das dem Teil beigegeben ist. Dort muss auch vermerkt sein, für welche Fahrzeugtypen das Teil geeignet ist, und welche Vorgaben bei der Montage zu beachten sind.
Doch Vorsicht: Nicht jedes Papierchen hat den amtlichen "Segen" des § 19 der StVZO. Es muss sich um ein anerkanntes Prüfzeugnis für das Teil handeln. Das sind vor allem:Eine "Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile" gemäß
§ 22 a der StVZO. Sie wird zum Beispiel für nahezu alle Leuchten und Rückstrahler, für Anhängekupplungen und Reifen sowie für kraftstoffbetriebene
Standheizungen gefordert. Auf die besagten Zeichen kann der Auto- oder Motorradbesitzer bauen, sofern dem Teil das passende Zertifikat beigegeben ist, und sofern dieses Attest für das eigene Fahrzeug gilt. Dann heißt es nur noch fachgerecht montieren und sich vergewissern, ob anschließend eine Abnahme gefordert wird.
Darauf hab ich mich gleich an die Leute von ebay gewendet, das ich noch eine Bauartgenehmigung für die Teile brauche. Alle drei haben geantwortet dass das nicht richtig wäre und das das E11 Prüfzeichen auf den Teilen genügen würde.
Ich Blick überhaupt nicht mehr durch!!!
Könnt ihr mir vielleicht erklären, was nun richtig ist und mir evtl. ein paar Tipps geben? Des wär echt super lieb, da ich, wie gesagt, echt überhaupt keine Ahnung hab!
Für eure Antworten schonmal vielen, vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Steffi
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