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Fahrschulauto?

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    Fahrschulauto?

    Hallo Peugeot Community,

    ich bin seit kurzem "stolzer" ? Besitzer eines 206 cc.
    Bei der Recherche nach dem Vorbesitzer (Fahrzeugbrief) wurde die Adresse einer Fahrschule gefunden ....

    War heute beim Gutachter und zu prüfen ob eine zweite Pedalerie einmal verbaut war. Könnte ja sein das der Kleine nicht als Fahrschulauto genutzt wurde. Falls doch würde ich das Auto dem Händler wieder auf den Hof stellen…

    Der Gutachter hat am Bremspedal eine Bohrung gefunden. Siehe Bild.
    Frage- Standard oder gehört dort nicht rein ???

    Wäre über Eure Hilfe sehr dankbar.

    Viele Grüße herminator.
    Zuletzt geändert von Stoppi; 18.03.2018, 20:09.

    #2
    Zitat von herminator Beitrag anzeigen
    ..Falls doch würde ich das Auto dem Händler wieder auf den Hof stellen..
    Und mit welcher Begründung?
    Mir wäre nicht bekannt, dass es verboten ist, Fahrschul-Fahrzeuge (weiter) zu verkaufen!?
    Wenn man etwas über den Vorbesitzer wissen will, dann klärt man das doch VOR dem Kauf?

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      #3
      Ich würde nicht gleich nach Gutachtern rufen, sondern mir den realen technischen Ist-Zustand des Fahrzeuges angucken. Das ist das einzige, was bei einem Fahrzeug der Altersklasse "zwölf Jahre plus" wirklich relevant ist. Wenn der stimmt, ist alles gut. Und wenn nicht, dann kauft man das Auto nicht und fertig.

      Namen/Berufe der Vorbesitzer sind in dieser Altersklasse genau so irrelevant wie die Zahl auf dem Kilometerzähler, denn beide machen keine ja überhaupt Aussage über den tatsächlichen Zustand...

      Viele Grüsse
      Thomas

      PS. anhand der Fgst-Nummer kann man nachsehen, ob das Fahrzeug mit Fahrschulausstattung vom Band lief, dafür braucht es keinen Gutachter. Kann jeder PUG-Händler, und wer sonst noch so alles Zugriff auf die ServiceBox hat...

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        #4
        Was war denn das für ein Gutachter wenn der noch nicht mal weiß ob ein Loch da hingehört oder nicht?
        Gruß Uli07

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          #5
          Zitat von Stoppi Beitrag anzeigen
          Und mit welcher Begründung?
          Mir wäre nicht bekannt, dass es verboten ist, Fahrschul-Fahrzeuge (weiter) zu verkaufen!?
          Wenn man etwas über den Vorbesitzer wissen will, dann klärt man das doch VOR dem Kauf?

          Falls der Wagen tatsächlich zuvor als Fahrschulwagen genutzt worden sein sollte stellt dies wegen der im Vergleich zu einer rein privaten Nutzung deutlich erhöhten Belastung des Fahrzeugs einen Sachmangel iSd § 434 BGB dar, da das Auto dann nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art (hier: Gebrauchtwagen) üblich ist und die der Käufer erwarten kann.
          Folge dieses Sachmangels: der Käufer kann dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen (da es sich bei einem 96er Passat ja nicht gerade um einen Exoten handelt, würde hier eine Nacherfüllung auch durchaus möglich sein). Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, so hat der Käufer nach § 323 I BGB ein Rücktrittsrecht.

          zu Punkt zwei.
          War erst nach Aushändigung des Fahrzeugbriefes möglich ALSO NACH DEM KAUF!

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            #6
            Du zitierst hier eine Antwort eines Forenmitglied aus dem 123Recht Forum ohne die Gesetzesgrundlage zu kennen! Solltest auch mal weiterlesen, wie es die anderen Mitglieder sehen.

            Ein Sachmangel liegt erst vor, wenn die Sache einen Mangel hat, der bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorweist.

            Sprich, wenn dein Auto keinen Schaden hat, der allein durch die Tatsache zu stande gekommen ist, weil es ein Fahrschulauto war, hat es auch keinen Mangel.
            Das es eine ungewöhnliche Verwendung war steht außer Frage aber so ist es ja auch mit den Vorbesitzern und der Laufleistung.

            3 Vorbesitzer können genauso schlecht mit der Karre umgehen wie nur 1!

            Wenn also dein Auto, weder einen zurückgestellten Tacho hat, noch sonstige Schäden die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, sehe ich schwarz sich auf den § 434 BGB zu stützen

            Vor allen Dingen: was soll der Verkäufer denn deiner Meinung nach nachbessern?
            Zuletzt geändert von Kilo81; 18.03.2018, 17:19.

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              #7
              Ich KENNE die Gesetzesgrundlage - Muss also hier weder Rechenschaft ablegen noch die ganze Story darlegen.
              Rechtsanwalt Fachgebiet Verkehrsrecht und Vertragsrecht ist involviert. Vereidigter Dipl Ing Sachverständiger beauftragt. Es ging lediglich um einen Abgleich bezüglich Umbau ? und ggf., original Pedalerie des 2206cc.
              Denke das führt hier zu nix. Somit meinen Account LÖSCHEN.
              Zuletzt geändert von Stoppi; 18.03.2018, 22:18. Grund: Führt zu nix ... also geschlossen!

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