Hallo allerseits,
mich fesselt schon seit Monaten eine Frage. Ich befürchte, ich habe in der Fahrschule damals nicht ausreichend aufgepasst, dennoch bin ich mir bei meiner Argumentation ziemlich sicher.
Es geht um Ampeln, die weder "an" noch "aus" sind sondern um solche, bei denen das gelbe Licht "blinkt".
Wie sieht es mit der Regelun in diesem Fall aus? Gilt das gelb blinkende Licht als reines Warnsignal, dass die Ampel eben nicht "an" ist oder gilt das an der Ampel befestigte Straßenschild?
Ich erinnere mich an die Worte meines Fahrlehrers: Im Straßenverkehr zählen erst Licht-Signale, dann Bild-Signale, dann Rechts-vor-Links...
Nur bin ich mir eben bei diesem gelben Blinken nicht so sicher, ob dieses Blinksignal lediglich "Achtung" heißt, oder ob es bedeutet, dass das dazugehörige Schild Anwendung findet...
Danke im Voraus für eure aufklärenden Antworten
mich fesselt schon seit Monaten eine Frage. Ich befürchte, ich habe in der Fahrschule damals nicht ausreichend aufgepasst, dennoch bin ich mir bei meiner Argumentation ziemlich sicher.
Es geht um Ampeln, die weder "an" noch "aus" sind sondern um solche, bei denen das gelbe Licht "blinkt".
Wie sieht es mit der Regelun in diesem Fall aus? Gilt das gelb blinkende Licht als reines Warnsignal, dass die Ampel eben nicht "an" ist oder gilt das an der Ampel befestigte Straßenschild?
Ich erinnere mich an die Worte meines Fahrlehrers: Im Straßenverkehr zählen erst Licht-Signale, dann Bild-Signale, dann Rechts-vor-Links...
Nur bin ich mir eben bei diesem gelben Blinken nicht so sicher, ob dieses Blinksignal lediglich "Achtung" heißt, oder ob es bedeutet, dass das dazugehörige Schild Anwendung findet...
Danke im Voraus für eure aufklärenden Antworten
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