Hallo Liebes Forum
hier mal eine ganz banale Frage
Mir wurde im Juli diesen Jahres die komplette Beifahrerseite von vorn bis hinten mit einem Schlüssel zerkratzt, Anzeige etc. wurde alles gemacht, wie zu erwarten war aber ohne Ergebnis.
Reguliert habe ich den Schaden über meine Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung, hier wurde mir damals auch mitgeteilt, das ich dadurch höher eingestuft werde.
Die Reparatur hatte ich damals an mein Autohaus weitergegeben die den Schaden auch anstandslos behoben haben, die 300 Euro habe ich direkt ans Autohaus bezahlt.
Soweit so gut...
Nun möchte ich aber meine Versicherung wechseln und da jede Versicherung fragt ob in den letzten Jahren ein Unfallvorkommnis war, stelle ich mir gerade die Frage ob ich diese Reguliereung als Unfall angeben muss?
Wie gesagt der Täter ist unbekannt und den Schaden habe ich über meine Versicherung/Autohaus abwickeln lassen.
Vielen Dank
hier mal eine ganz banale Frage
Mir wurde im Juli diesen Jahres die komplette Beifahrerseite von vorn bis hinten mit einem Schlüssel zerkratzt, Anzeige etc. wurde alles gemacht, wie zu erwarten war aber ohne Ergebnis.
Reguliert habe ich den Schaden über meine Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung, hier wurde mir damals auch mitgeteilt, das ich dadurch höher eingestuft werde.
Die Reparatur hatte ich damals an mein Autohaus weitergegeben die den Schaden auch anstandslos behoben haben, die 300 Euro habe ich direkt ans Autohaus bezahlt.
Soweit so gut...
Nun möchte ich aber meine Versicherung wechseln und da jede Versicherung fragt ob in den letzten Jahren ein Unfallvorkommnis war, stelle ich mir gerade die Frage ob ich diese Reguliereung als Unfall angeben muss?
Wie gesagt der Täter ist unbekannt und den Schaden habe ich über meine Versicherung/Autohaus abwickeln lassen.
Vielen Dank
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