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    #91
    Nur mal so ein Gedanke am Rande...
    [Ihr habt euch ja alle ziemlich genau informiert, ich lasse mich gern eines besseren belehren]

    Meines Wissens sind 6 Standlichtquellen an einer Fahrzeugfront erlaubt. BMW nutzt das zB bei den "Angel-Eyes" in diversen Modellen. Auch fahren viele LKWs mit Zusatzscheinwerfern am Dach oder vor dem Kühlergrill durch das Land bei denen Standlichtbirnen glimmen. (hat sicher schon mal jeder gesehen)

    Müssten da die HellaTFLs nicht auch im Standlichtbetrieb mit Abblendlicht UND serienmäßiger Standleuchte erlaubt sein?

    Wie macht das sonst BWM mit 6 Positionslichtquellen?

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      #92
      Mir fällte es auch schwer der Argumentation von Hella zu folgen. Für mich klingt das wie eine Aussage eines Mitarbeiters, der nicht wirklich die Anfrage verstanden hat. Für mich habe ich beschlossen (Dank nochmal an DFman), dass die gedimmten LEDayLines + "normales" Standlicht ok sind. Bei mir sind sie ECE -R48-konform montiert, da ich einen pre-facelift 307cc habe. Ich habe im Sommer sowieso TÜV-Date und die sollten es ja nun wirklich wissen. Zur Not kommen die Standlichtbirnen raus.

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        #93
        Zitat von Matti Beitrag anzeigen
        Meines Wissens sind 6 Standlichtquellen an einer Fahrzeugfront erlaubt. BMW nutzt das zB bei den "Angel-Eyes" in diversen Modellen. Auch fahren viele LKWs mit Zusatzscheinwerfern am Dach oder vor dem Kühlergrill durch das Land bei denen Standlichtbirnen glimmen. (hat sicher schon mal jeder gesehen)
        ZU BMW: Habe im Rahmen meiner Recherche zufällig auch etwas über die Angle Eyes von BMW gelesen. Die zwei Ringe pro Seite gelten technisch gesehen (auch wenn zwei oder mehr Glühlampen dafür verantwortlich sind) als eine Begrenzungsleuchte. Manche LED Leuchten für TFL haben ja auch Abmessungen von über 20 cm, gelten aber als eine Leuchte. Es zählt also nicht immer die Anzahl der Leuchtmittel. Bei den BMW Angle Eyes sind also rechts und links nur eine Begrenzungsleuchte.

        Zu den LKW: Die LKW haben zusätzlich zu den PKW Leuchten unter anderem vorne noch Umrißleuchten. Die sind vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge > 2,1 m Breite. Zulässig für Kraftfahrzeuge > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite. Müssen oberhalb des durchsichtigen Bereiches der Windschutzscheibe montiert sein. Zwei Stück sind vorne erlaubt, eine rechts, eine links.
        Meinst Du vielleicht diese Leuchten?

        Nebenbei: Es gibt viele LKW, bei denen die Fahrer selber irgendwelche Leuchten, Lichterkette oder ähnliches installiert haben. Das ist nicht nur illegal, sondern lenkt oftmals sogar stark ab. Gerade LKW Fahrer, die berufsmäßig jeden Tag auf den Straßen unterwegs sind, sollten aber eigentlich ein Vorbild sein und ihnen sollte eigentlich gerade etwas daran gelegen sein, die Situationen auf den Straßen sicherer zu machen. Auch wenn der Verzicht auf wilde Beleuchtung sicherlich nur ein kleiner Beitrag wäre, redet man diesbezüglich aber vor Wände. Fazit: Würde die rumfahrenden LKW nicht als Referenz nehmen, was und was nicht erlaubt ist :confused:


        Zitat von Heinblöd Beitrag anzeigen
        Bei mir sind sie ECE -R48-konform montiert, da ich einen pre-facelift 307cc habe.
        Hmm, vielleicht konform bzgl des Abstandes (60 cm auseinander, die Innenkanten zählen). Aber nicht konform bzgl. der maximal erlaubten Anzahl nach ECE R48. Diesbezüglich nur konform der StVZO. Meines Erachtens liegt darin der Knackpunkt. Die Hella TFLs sind nicht nach deutschen, sondern nach europäischen Normen geprüft und zugelassen, müssen also diesen entsprechend dann auch verwendet werden. Eine Montage, bei der 4 Positionslichter vorne montiert sind, ist aber nicht enstprechend der europäischen Norm. Fazit: Die Betriebserlaubnis der Leuchten könnte erlischen und damit auch die des Pkw. Aber wie gesagt: Bin kein Fachmann. Ich würde es aber einfach nicht riskieren. Die original Begrenzungsleuchten fallen doch eh nicht auf, da kann man auch die Glühlampen einfach rausdrehen und man ist auf der sicheren Seite. Warum wegen zwei Lampen, die man eh nicht sieht, einen Verlust des Versicherungsschutzes riskieren? Ist aber meine Meinung, muss natürlich jeder selber entscheiden ;-)
        Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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          #94
          ...kann man das Tagfahrlicht/Abblendlicht eigentlich nicht durch die Werkstatt als Dauerzustand programmieren lassen? Hatte ein Dauer-Abblendlicht am Fiat und fand es eigentlich ganz gut. Hmpf. Die ganze Umbauerei will ich mir nämlich sparen. ^^

          :cool: honey_72


          zitat: "...urlaub?! nö - ich fahr oben ohne!"

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            #95
            Dauerndes brennen des Abblendlichtes ist in Deutschland nicht zulässig
            Tagfahrlicht ist definiert als leuchten einer gesonderten Einrichtung
            nur nach vorne
            Bei Abblendlicht leuchtet aber auch hinten, Kennzeichenbeleuchtung und Cockpitbeleuchtung

            Es gäbe aber die Möglichkeit den Peugeot auf die Einstellung
            "kalte Länder" (oder so ähnlich) setzten zu lassen
            Dann würde bei Motorstart alle Lichter angehen
            Diese Einstellung dient der Gesetzgebung in den skandinavischen Ländern
            wo Beleuchtung am Tage vorgeschrieben ist.

            Es gibt aber auch eine Schaltung (hier für den 206)
            KLICK
            Welche aus dem Abblendlicht eine TFL macht
            (aber nicht wirklich zulässig)
            Dann brennen nur die Abblendlichter bis 80% und sonst nix bei Motorstart
            zudem kann die auch einen Coming und Leaving-Home Funktion aktivieren

            ob es die für den 207 gibt weiss ich aber leider nicht

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              #96
              Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
              Dauerndes brennen des Abblendlichtes ist in Deutschland nicht zulässig...
              Kannst Du das auch belegen?

              Kommentar


                #97
                Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

                I. Allgemeine Verkehrsregeln

                §17 Beleuchtung

                (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
                Juristisch heisst das (leider) In Kombination mit §30 STVO "Umweltschutz"
                Das belsuchtung nur bei erforderlichen gegebenheiten eingeschaltet werden darf
                und zum Umweltschutz dadurch unötiger Abgasanstieg vermieden werden soll (Lichtmaschine braucht Sprit)

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                  #98
                  Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                  Juristisch heisst das (leider) In Kombination mit §30 STVO "Umweltschutz"
                  Das belsuchtung nur bei erforderlichen gegebenheiten eingeschaltet werden darf
                  und zum Umweltschutz dadurch unötiger Abgasanstieg vermieden werden soll (Lichtmaschine braucht Sprit)
                  Das habe ich mir fast gedacht. Da bist Du einem gewaltigen Irrtum aufgesessen.
                  Die von Dir zitierte Bestimmung heißt lediglich, daß in bestimmten Situationen das Licht eingeschaltet werden muß.
                  Darüber, daß es darüberhinaus eingeschaltet werden darf,sagt die Bestimmung nichts und aus dem Muß im Umkehrschluß ein Verbot für andere Gelegenheiten zu konstruieren, ist nicht nur gewagt, sondern schlicht falsch.
                  Nicht umsonst steht in vielen Wäldern die verbale Aufforderung immer mit Licht zu fahren und viele Verkehrsexperten plädieren auch in Deutschland für eine generelle Lichtpflicht.
                  Zu Deiner Aussage zum Tagfahrlichtmodul stimme ich Dir zu, aber es wird allgemein toleriert und auch der TÜV hat mir in den 4 Jahren, die ich es drin habe, noch keine Schwierigkeiten gemacht.

                  PS: Das gehört aber alles überhaupt nicht hierher und ist schon mehrfach bis zu Erbrechen diskutiert worden. Deshalb können die Admins gerne Post 37 - 41 als OT löschen.
                  Zuletzt geändert von Thommy; 28.06.2009, 12:00.

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                    #99
                    Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                    Nicht umsonst steht in vielen Wäldern die verbale Aufforderung immer mit Licht zu fahren und viele Verkehrsexperten plädieren auch in Deutschland für eine generelle Lichtpflicht.
                    Plädieren heisst nicht dürfen und Aufforderung heisst nich müssen...obwohl dann die eingeschränkte Sicht ausschlaggebend ist...
                    Aber dann zeige mir das "dürfen"...

                    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

                    I. Allgemeine Verkehrsregeln

                    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

                    (1) .......Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein,
                    sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
                    und argumentiere mal mit der Rennleitung
                    wenn du mit Neblern fährst, ob nun schlechte Sicht herrscht oder nicht

                    §17 StVO
                    (2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

                    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
                    Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts
                    die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
                    Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
                    und


                    Zu Deiner Aussage zum Tagfahrlichtmodul stimme ich Dir zu, aber es wird allgemein toleriert und auch der TÜV hat mir in den 4 Jahren, die ich es drin habe, noch keine Schwierigkeiten gemacht.
                    habs ja ebenfalls
                    Zuletzt geändert von gobo206; 28.06.2009, 09:23.

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                      Zitat von honey_72 Beitrag anzeigen
                      ...kann man das Tagfahrlicht/Abblendlicht eigentlich nicht durch die Werkstatt als Dauerzustand programmieren lassen? Hatte ein Dauer-Abblendlicht am Fiat und fand es eigentlich ganz gut. Hmpf. Die ganze Umbauerei will ich mir nämlich sparen. ^^
                      Abblendlicht ist konstruktionsbedingt nicht dafür gemacht, bei Tageslicht aufzufallen. Das Abblendlicht ist, wie aus dem Namen schon hervorgeht, ein abgeblendetes Licht, leuchtet im Wesentlichen auf die Straße und nicht in den Gegenverkehr. Gerade das macht ein Tagfahrlicht aber. Die entsprechenden Zulassungsvorschriften für TFLs sehen explizit vor, dass das TFL im Wesentlichen nach vorne (nicht nach unten wie Abblendlicht) strahlt. Der Gegenverkehr wird also schwach geblendet. Natürlich nur wenig und gerade so, dass das TFL auffällt.

                      Hier

                      habe ich einmal einen Vergleich zwischen Abblendlicht und TFL angestellt (3. Foto). Auf dem linken Bild ist das Abblendlicht aus, auf dem rechten an. Auf den ersten Blick kann man dies nicht wirklich schnell erkennen, es ist praktisch egal, ob das Abblendlicht an oder aus ist. Und ich benutze Osram NightBreaker Lampen als Abblendlicht, die sind schon deutlich heller als Standard Abblendlichtlampen. Anders beim Tagfahrlicht, welches auf dem rechten Bild eingeschaltet ist. Man erkennt sofort den Unterschied zum linken Bild, wo das TFL aus ist.

                      Und live ist die Wirkung nochmals deutlicher, kann man halt schlecht fotografieren....

                      Hier ist eine Grafik von Hella, die die Vorteile des TFLs nochmals verdeutlicht.

                      Fazit: Mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren, ist sicherlich nicht von Nachteil (wird ja sogar in Deutschland empfohlen und ist sicherlich daher nicht verboten). Aber mit der Wirkung/Erkennbarkeit eines professionellen Tagfahrlichtes kann das Abblendlicht auf keinen Fall mithalten. Wichtig ist natürlich, dass das TFL auch eine entsprechende Zulassung (E-Prüfzeichen und RL Kennzeichen) hat, da nur dann sicher ist, dass die Anforderungen auch eingehalten werden und das TFL die Menge Licht ins Auge des Gegenverkehrs bringt, wie vorgesehen.
                      Ganz problematisch sehe ich die Dimm-Module, mit denen man am Tag mit Abblendlicht fährt, dieses aber gedimmt ist.... so wird die ohnehin schon geringe Erkennbarkeit des Abblendlichtes bei Tag nochmals herabgesetzt.
                      In meinen Augen ist also ein Tagfahrlicht ein deutlicher Sicherheitsgewinn, vor allem so lange, bis nicht jeder damit rumfährt... solange fällt man also nochmals besser auf damit.
                      Zuletzt geändert von DFman; 01.07.2009, 14:45.
                      Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                        Hallo DFman,

                        ja - das mit der Sichtbarkeit ist ein echtes Argument: dass das TFL doch so einen Unterschied macht, war mir einfach nicht bewusst... *grmbl*

                        Also doch basteln. ;-)

                        Jetzt habe ich mir hier mal gefühlte tausend Freds angeschaut - die Nebelscheinwerfer will ich nämlich nicht ersetzen - aber eine echte Lösung für den 207 CC scheint es ja iwie noch nicht zu geben. Ich denke, ich ziehe mal mein Dachmodul vor und den Umbau der hinteren Sitze. Da ich ein cleveres Mädchen bin, fällt mir bestimmt auch noch was zu den TFL ein... ^^

                        Aber auf jeden Fall schon mal danke für die Aufklärung! :-)))

                        :cool: honey_72


                        zitat: "...urlaub?! nö - ich fahr oben ohne!"

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                          Willkommen im Club. Hab auch ewig gesucht, etwas passendes zu finden, was nicht die Nebelscheinwerfer ersetzt. Zwecklos und wird wohl so schnell auch nicht kommen, denn es muss schon sehr spezifisch sein. Beim 207CC bleibt eigentlich nur der Bereich um die Nebelscheinwerfer (wenn man die gesetzlichen Bestimmungen einhalten möchte). Und dort ist die Front einfach stark gekrümmt. Da kann man nicht einfach ein Loch reinsägen und TFLs reinpacken. Diese würden dann zur Seite statt nach vorne leuchten, falls sie bündig mit dem Kunststoff abschließen. Falls man sie aber gerade nach vorne ausgerichtet montiert, so sieht natürlich auch blöd aus, wenn die so schief da hängen. Es gibt zwar von Hella welche, die etwas schräg aufgebaut sind, aber für den 207CC auch keine wirkliche Alternative.

                          Daher blieb nur der Austausch der Nebelscheinwerfer... und mal ehrlich: die Nebelscheinwerfer leuchten knapp 10 bis 15 m weit. Fazit: mit ihnen fährt man nicht schneller als 20 bis 25 km/h, sonst fährt man buchstäblich blind, denn im Rahmen der Reaktionszeit ist die Sichtweite einfach zu gering, um scheller fahren zu können, wenn man nur 15m die Straße ausleuchtet. Denn Abblendlicht ist ja aus. Es gibt zwar auch welche, die mit beidem fahren, die haben aber wenig Ahnung von der Physik, die hinter der Idee der Nebelscheinwerfer steckt... nämlich eben nicht so hoch zu lechten, sondern mit kaum Streulicht nach unten geneigt... und das bei geringer Anfangshöhe. Fazit: bleiben die Abblendlichter an, so bleibt die undurchsichtige Nebelwand komplett bestehen, da bringen die Nebelscheinwerfer nichts, machen es eher noch schlimmer (denn 100% Streulichtfrei nach oben sind auch sie nicht). Man fährt also nur mit Nebelscheinwerfern und Standlicht (Positionsleuchten). Und dies mit sehr geringer Geschwindigkeit. Alles andere ist blödsinn oder gefährlich und damit ein klarer Verstoß gegen die StVO, da nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren würde.

                          So, und nun die Preisfrage: Wann erlebt man nun wirklich einmal einen Nebel, wo man wirklich nur 15 m weit sehen kann?! Also ich konnte jedenfalls immer noch problemlos den nächsten Leitpfosten am Straßenrand sehen, so ist auf Autobahnen die Sicht schonmal nicht unter 50m. Ganz ehrlich: Nebel kommt einem schonmal dichter vor, als er ist. Bei weniger als 20 m Sichtweite (wirklich Sichtweite, nicht eingebildete Sichtweite) würd ich den Wagen abstellen. Das geschieht derart selten, würd das dann nicht riskieren, weiter zu fahren. Ich habe immer Nebelscheinwerfer an meinen Wagen gehabt, und habe Sie in 10 Jahren nicht einmal sinnvoll einsetzen können. Immer konnte ich trotz Nebel mit Abblendlicht ein Stück weiter sehen, als nur mit Nebelscheinwerfern.

                          Und noch was, was mir oft aufgefallen ist: Die Nebelscheinwerfer leuchten den Bereich rechts und links vom Fahrzeug bis etwa 5 bis 7 m deutlich heller aus, als das Abblendlicht. Dadurch denkt man erst einmal, dass die Nebelscheinwerfer deutlich heller und besser sein. Ist einfach phsychologisch bedingt. Und nun das objektive Gegenargument: Was interessiert einen Autofahrer bei 30 km/h, was 5 m rechts von ihm im Straßengraben geschieht?! Ich denke, da sollte der Blick doch in eine andere Richtung gehen ;-) Aber dieser Umstand des Ausleuchtens des Straßengrabens scheint vielen Fahrern leider einen positiven Effekt zu suggerieren, auch wenn er objektiv sogar negativ ist (der Blick wird wegen der großen Helligkeit rechts und links vom Fahrzeug ggf. sogar gefährlich abgelenkt).
                          Ich habe in unserer Uni Bib noch alte Bücher zur KFZ Technik und Beleuchtung gefunden. Nebelscheinwerfer wurden früher von vielen Ingenieuren als Blödsinn abgetan. Aber: Nebelscheinwerfer gelten als Luxus, und Leute geben für das Gefühl, an Luxus teilhaben zu dürfen, Geld aus. Nebelscheinwerfer wurden also angeboten und sind heute kaum noch wegzudenken. Man möchte sie einfach haben, weil jeder sie hat. Sinn oder unsinn, darüber denkt man nicht nach.

                          Naja, dies zu meiner ganz persönlichen, physikalisch motivierten Meinung über Nebelscheinwerfer. Mag jeder anders sehen, aber für mich brauchte ich nicht lange zu überlegen, die Nebelscheinwerfer gegen TFL auszutauschen, welches nun wirklich einen enormen Sicherheitsgewinn verspricht. Aber muss natürlich jeder selber wissen, man sollte aber überlegen, wie oft man die Nebelscheinwerfer wirklich benötigt werden und vor allem: wenn man sie benutzt, bringen sie wirklich etwas? Ich meine weit vorne vor dem Wagen, dort wo man bei guter Sicht auch hinsehen würde! Nicht im Bereich 10m um den Wagen herum.... darauf sollte man mal achten, und wird sehen, dass Nebelscheinwerfer zum größten Teil (nicht immer) nur ein Mode-Gag sind, der bis heute angehalten hat.
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                            gute Anleitung danke !

                            ehm noch ne frage, was sagt eigentlich der Bordcomputer dazu ?
                            also position Nebelschlussleuchte bzw. Nebelscheinwerwefer ?

                            Gruß
                            Maxim

                            Kommentar


                              Zitat von Maximumhead Beitrag anzeigen
                              gute Anleitung danke !

                              ehm noch ne frage, was sagt eigentlich der Bordcomputer dazu ?
                              also position Nebelschlussleuchte bzw. Nebelscheinwerwefer ?

                              Gruß
                              Maxim
                              Bei mir überhaupt nichts. Habe noch nie eine Fehlermeldung bekommen. Bei anderen CCs gabs aber teilweise Probleme. Wird

                              hier

                              auf den Seiten 2 bis 4 diskutiert. Achim hatte so eine Fehlermeldung, nach Ausprogrammieren der Nebelscheinwerfer durch seinen Pug Händler (siehe Nachricht Nr 52) läufts nun ohne Probleme.

                              Denke, das Ausprogrammieren ist nach 5 Min erledigt, länger hat mein Händler nie gebraucht, um irgendwas umzustellen. Dürften die meisten Händler denke ich mal kostenlos machen.
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                                Tagfahrleuchten vom Audio S6 TFL

                                Hallo zusammen,

                                ist es in irgendeiner Form mölich die folgenden Tagfahrleuchten am 207cc anzubringen???

                                http://cgi.ebay.de/AUDI-S6-LED-STAND...item5d2747dda3

                                Vielleicht unter der Stoßstange vor der Gummilippe???

                                THX
                                Grüße

                                Kommentar

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