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Werkstattärger- darf man den Standort nennen?

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    Werkstattärger- darf man den Standort nennen?

    Ich habe mal eine Frage an die Verantwortlichen hier: Spricht eigentlich irgendetwas dagegen, dass bei Vorkommnissen in Verbindung mit dem Service / Kauf u.ä. den Standort des Peugeot-Händlers kundtut, damit andere entscheiden können, ob sie auch den "Service" dort in Anpruch nehmen wollen?

    Antwort auch gern als PM.
    Der Teufel steckt im Detail!:cool:

    #2
    Hi,

    warum sollte jemand etwas dagegen haben, einen schlechten Service durch eine Werkstatt hier weiterzugeben.
    Allerdings kann man das ja auch ein bischen subtiler machen.
    Z.B.: Du schreibst über schlechte Erfahrung mit einer nicht genannten Werkstatt, und wenn jemand wissen will, welche Werkstatt das war, dann kannst du die Info ja auch per PN zur Verfügung stellen.
    Wer später bremst ist schneller da!

    Ciao, yours M8)cs!

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      #3
      Leider gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, bei denen sich Autohäuser über schlechte Werbung in Internetforen beklagt haben und darum gebeten haben, dass die gelöscht wird.
      Aus diesem Grund und auch dass wir schlecht nachprüfen können, ob es wirklich stimmt mit der schlechten Qualität oder es einfach nur falsche Beschuldigungen sind, bitten wir davon Abstand zu nehmen, den Namen oder Adresse des betroffenen Autohauses/Werkstatt zu nennen.

      Wie macs1971 schon sagte, kann man zwar seinen Unmut über eine Werkstatt äußern, aber um welche es sich handelt, dann eher auf Nachfrage per PN klären.
      Ich denke so ist beiden Seiten geholfen und schützt auch das Forum vor evtl. rechtlichen Konsequenzen.

      GruCC
      GruCC aus Oberfranken
      Blueside


      Konnte dir bei deinem Problem geholfen werden? Dann würden wir uns über eine kleine Spende zur Finanzierung des Boards sehr freuen! --> Klick

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        #4
        Dem Umstand, dass irgendwelche Unternehmen, die hier im Forum schlecht wegkommen und dann gerichtliche Schritte einleiten, würde ich allerdings gelassen entgegensehen. Das ist Unternehmensrisiko (dann sollen die endlich lernen ihre Kunden ordentlich zu behandeln) und solange keine Straftatbestände (Beleidigung, üble Nachrede usw.) erfüllt werden, gilt ja evt. auch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit). Auch eine Nachprüfung seitens der Forenbetreiber ist m.E. nicht erforderlich, solange eine Meinung über eine Werkstattleistung geäußert wird.

        Aber ok, wenn Ihr die Verfahrensweise für das Forum so festgelegt habt, kann / muss ich das akzeptieren.
        Zuletzt geändert von seadevil; 03.11.2012, 10:32.
        Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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          #5
          Das Problem dabei ist ganz einfach: Selbst wenn der entsprechende Händler keine Rechtsgrundlage hat hat man spätestens mit dem Anwaltsschreiben Rennereien, Kosten (der eigene Anwalt möchte auch bezahlt werden) und nie 100% Gewissheit, dass man im Recht ist.

          Das hat schon so seinen Grund warum viele Größere Foren mittlerweile GmbHs sind. Als Privatperson eines kleinen CC-Freunde-Forums würde ich mir den Ärger auch nicht antun wollen.
          Zuletzt geändert von ; 03.11.2012, 11:21.

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            #6
            Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
            Das Problem dabei ist ganz einfach: Selbst wenn der entsprechende Händler keine Rechtsgrundlage hat hat man spätestens mit dem Anwaltsschreiben Rennereien, Kosten (der eigene Anwalt möchte auch bezahlt werden) und nie 100% Gewissheit, dass man im Recht ist.
            Stimmt natürlich! Auf hoher See und vor deutschen Gerichten sind wir alle in Gottes Hand.
            Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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              #7
              Ganz allgemein gilt Rechtlich :
              Internetnutzer dürfen bei Bewertungen von Dienstleistungen im Netz ruhig ihre Meinung sagen, aber :
              Falsche Behauptungen können dagegen böse Folgen haben.
              In keinem Falle sollten Einzelpersonen namentlich erwähnt werden (Privatsphäre --> es gilt Privatrecht)
              Der Rechtsweg unterscheidet zwischen
              MEINUNGSÄUSSERUNGEN
              ( z.B. " ... ich finde die Werkstatt nicht gut ...") und
              TATSACHENBEHAUPTUNGEN
              (z.B. " ... die haben wohl nur unfähige und kaum ausgebildete Schrauber in ihrer Werkstatt ...").

              Als Tatsachenbehauptung gilt prinzipiell jede Äußerung, die beweisbar ist - solche Aussagen müssen deshalb auf jeden Fall richtig sein.
              Meinungsäußerungen werden dagegen von der Meinungsfreiheit geschützt, hier ist der Spielraum deutlich größer.

              Hilfreich ist es außerdem, vor allem negative Meinungsäußerungen klar als solche zu kennzeichnen - zum Beispiel mit Formulierungen wie "Ich hatte das Gefühl, dass...". Einen Freifahrtschein geben solche Einschränkungen aber nicht - Beleidigungen und Schmähkritik sind in jedem Fall tabu.
              (Quelle : NTV.de , Nov.2012)

              Aber hier im Forum wurde ja festgelegt, "Namen und exakte Anschrift der PUG-Werkstatt/Händler" im Einzelfall, nur nach gezielter Nachfrage per PN, an interressierte Mitglieder zu benennen !

              Wobei positive Erfahrungen und Lob ... gerne hier
              mit "Roß + Reiter" eingetragen werden darf.
              GrüCCle von CCarin
              Wo
              der206cc auch zu Hause ist ...

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                #8
                Zitat von Dringi Beitrag anzeigen
                Das Problem dabei ist ganz einfach: Selbst wenn der entsprechende Händler keine Rechtsgrundlage hat hat man spätestens mit dem Anwaltsschreiben Rennereien, Kosten (der eigene Anwalt möchte auch bezahlt werden) und nie 100% Gewissheit, dass man im Recht ist.

                Das hat schon so seinen Grund warum viele Größere Foren mittlerweile GmbHs sind. Als Privatperson eines kleinen CC-Freunde-Forums würde ich mir den Ärger auch nicht antun wollen.
                ich würd die werkstatt so beschreiben dass die beschreibung nicht eindeutig ist, aber eindeutig genug. beispielsweise: fachwerkstatt in wien, 16. bezirk. da gibts dann 2 davon und jeder der sich informieren will kann dich finden, und dich mittels pm fragen.

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