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Fehlermeldung "Dachbewegung nicht abgeschlossen"

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    Fehlermeldung "Dachbewegung nicht abgeschlossen"

    Mein Löwenherz ist 14 Tage alt und seit Montag imehr oder weniger in der Werkstatt auf Besuch.
    Beim Schließen des Daches zeigte er plötzlich die Meldung "Dachbewegung nicht abgeschlossen". Hinten links klemmt es offensichtlich, denn die silberne Plastikabdeckung steht etwas hoch links. Wenn man sie, wie später beim PUG gemacht, mit etwas Gewalt andrückt, verschwindet die Fehlermeldung manchmal.
    Ich habe nach Auftreten der Meldung montagmorgens sofort dort angerufen, wo ich ihn gekauft hatte (20km entfernt) und die Fehler (Reifendruckkontrollleuchte ging auch an) geschildert. Gefragt, was ich machen soll?? Ich solle mal in die Werkstatt kommen und keine Panik, trotz Warndreieck und STOP in der Anzeige.
    Dort Plastikteil reingedrückt, dann ging der Kofferraum nicht mehr auf-
    Fehler auslesen ginge nicht, Gerät defekt. Termin zur Fehlersuche erst eine Woche später möglich, wenn auch die noch fehlende AHK eingebaut werden sollte. Bis dahin Verdeck nicht anrühren!! Wozu habe ich ein Cabrio gekauft??
    Außerdem nervten die Fehlermeldungen.
    Nachdenklich nach Hause gefahren und Peugeothändler in Essen aufgesucht- der doktort mit Unterbrechungen seit Dienstag an ihm herum. Letzte Meldung: der Zug sei gelängt auf der einen Seite oder immer schon länger gewesen?!
    Natürlich war der Zug nicht vorrätig und mit etwas Hoffnung soll er nun Montag da sein und eingebaut werden. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das klappt. Wenn der eine Zug ersetzt wird links, was ist dann mit dem rechten?
    Hat man nicht eigentlich Anspruch auf einen Leihwagen während der Zeit, wo der Wagen in der Werkstatt ist? Bei Opel war das so mit der Opel-Assistance. Die Werkstatt tut so, als wäre es reine Freundlichkeit, das sie mich morgen zur Arbeit bringen, wenn ich meinen Kleinen wieder dort abgebe. Und ab wann zählen Reparaturversuche eigentlich? Gemeldet haben sie den Garantiefall erst am Donnerstag bei Peugeot.
    Hat sonst jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Mechanismus des Verdecks?

    #2
    Zitat von Löwenherz Beitrag anzeigen
    Hat man nicht eigentlich Anspruch auf einen Leihwagen während der Zeit, wo der Wagen in der Werkstatt ist? Bei Opel war das so mit der Opel-Assistance. Die Werkstatt tut so, als wäre es reine Freundlichkeit, das sie mich morgen zur Arbeit bringen, wenn ich meinen Kleinen wieder dort abgebe. Und ab wann zählen Reparaturversuche eigentlich? Gemeldet haben sie den Garantiefall erst am Donnerstag bei Peugeot.
    da das auto ja noch fährt hast du soweit wie ich weiß kein anrecht auf einen kostenlosen ersatzwagen. dazu muss das auto sich nicht mehr bewegen. bei sonstigen mängeln (optisch wie technisch) wie zb: der lack platzt ab weils darunter rostet, die elektrischen fensterheber oder die spiegelverstellung funktionieren nicht mehr oder dein reifendrucksensor ist kaputt hast du bei pug nur anrecht auf die reparatur.
    wie das mit den reparaturversuchen ist weiß ich nicht. denke aber mal da dürfte es probleme geben weil du schon bei 2 werkstätten warst.. aber wenn du im adac bist und keine rechtsschutzversicherung hast kannst du denen über ihre hp rechtliche fragen zum auto stellen. die rufen dich dann an und beraten dich (kostenlos) am telefon.

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      #3
      Auto ist wieder aus der werkstatt, Dach öffnet und schließt ohne Fehlermeldung. Nur habe ich jetzt einen Kratzer im Lack auf dem Kofferrraumdeckel und eine Delle!! Von den Schmutzfingern im Auto mal abgesehen. Bei nächster Gelegenheit würde die Delle dann rausgezogen, sie würden mich anrufen. Ich habe schon nicht mehr das Gefühl, einen Neuwagen zu fahren!

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        #4
        Hallo,
        alle Mängel bei Übergabe fotografieren! Sollten die eine Mangelbeseitigung nicht schaffen solltest Du Dich an Peugeot wenden! Im übrigen ist das sowieso zu empfehlen, wenn die Dir das Auto beim Werkstattaufenthalt ruinieren/versauen!!!
        Gruss
        Desaster
        Zuletzt geändert von Stoppi; 09.03.2013, 17:34.
        207CC 150 THP Platinum, schwarz

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          #5
          Anspruch auf einen Leihwagen hast du im Rahmen der Garantie immer wenn eine Repararur länger als 24 Stunden dauert bzw. dein Schatzi länger als einen Tag dort bleiben muss.
          Ein Raparaturversuch ist jedes Mal wenn für den selben Mangel ein WKS Auftrag eröffnet werden muss. :winken:
          Lieblingszizat:
          Wer zuletzt lacht, hat den Witz nicht verstanden.

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            #6
            klar, leihwagen schon.. nur eben nicht kostenlos. nen kostenlosen gibt es nur wenn das auto nicht mehr fahren würde. ansonsten darf man (wenn man nen dummen händler hat) 20-50€ am tag löhnen
            Zuletzt geändert von Stoppi; 09.03.2013, 17:34.

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              #7
              Zitat von soso Beitrag anzeigen
              . . . nen kostenlosen gibt es nur wenn das auto nicht mehr fahren würde.
              . . . und kostenlos heißt dann: ohne Vollkasko mit 1.000€ Selbstbeteiligung, willst Du 0€ SB kostest es ( in HH ) 20€ pro Tag, obwohl Garantie und Auto nicht fahrtüchtig etc.

              Wir hatten einmal diesen Fall, und ich war sehr entäuscht über diese Ersatzwagenpolitik . . .

              Steph

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