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Xenon-Licht

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    #16
    Helle Halogenlampen gehen auf Kosten der Lebensdauer (Glühfaden dünner, glüht heller, aber krepiert eher).
    Ich hatte die DE-Projektions Halogen in der 207 Limo (ab Sport Serie). Im Halogen Bereich im Vergleich zu anderen Fahrzeugen eine sehr gute Ausleuchtung.
    Das Xenon aus dem 308 ist aber um Lichtjahre besser. Dichteres Licht, sehr weiß und angenehm und eine sehr breite Ausleuchtung, da sieht man das Wild wirklich rechtzeitig.
    Da ich am 207cc interessiert bin, würde mich der Verzicht auf das TOP-Xenon des 308 schon schmerzen.

    Was die Motoren anbelangt. Der THP 175 hat sowohl im 207 (Limo/SW) als auch im 308 jeweils bessere Werte als der THP 150. Somit ist dies auch für den cc anzuwenden.
    Aber so wie es aussieht wird es weder Xenon, noch THP 175, noch 6-Gang bei den Benzinern geben im 207.

    207 THP 150, 308 THP 150, 207cc THP 150, geplant RC-Z :winken:

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      #17
      Zitat von scuidgy Beitrag anzeigen
      Das Xenon aus dem 308 ist aber um Lichtjahre besser.
      Aber ich denke wirklich nur im Vergleich zu den Serienlampen (einfache Philips bei meinem 207CC). Die Osram NightBreaker mit korrekt eingestellten Scheinwerfern sind ebenfalls um Lichtjahre besser als die Serienlampen. Wenn nun beides (Xenon bzw. Osram NightBreaker) um Lichtjahre besser ist, ist dann die Frage, was nun von den beiden nochmals Lichtjahre besser ist als das jeweils andere LOL Also wie gesagt, stellt man einen Audi A6 mit Xenon direkt neben einen 207CC mit korrekt eingestellten Scheinwerfern und Osram NightBreakern so wird man feststellen, dass die wichtigen Zonen (z.B. zentrale Zone 50 bis 75 m vor dem Wagen) beim 207CC besser ausgeleuchtet sind. Betrachtet man die Scheinwerfer aber einzeln, so erscheint zunächst das Licht des A6 besser - das weissere Licht täuscht da scheinbar etwas, man muss wirklich genau an die wichtigen Stellen wie Strassenrand schauen, und sich nicht von dem vielen hellen weissen Licht des A6 Xenons ablenken lassen. Dann sieht man, dass der 207CC da einfach besser ausleuchtet.

      Denke um wirklich sagen zu können, ob Xenon (im 307er) oder Osram NightBreaker besser ist, muss man das machen, wie ich es beim A6 und meinen CC gemacht habe. Direkt nebeneinander bei vergleichbaren Verhältnissen. Und dann wirklich schauen, ob dass Licht, so hell und schön es sein mag, auch dahin leuchtet, wo es wichtig ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Xenonlicht des 307er wirklich sehr gut ist. Aber aus eigener Erfahrung muss ich sagen, dass man hier meist eher subjektiv zu gunsten von Xenon urteilt, wenn man beides nicht direkt nebeneinander sieht. Also vielleicht finden sich ja zwei Tester, dann wissen wir es genau.

      Zur Haltbarkeit der Osram: Also mit der Dicke des Drahtes hat das nicht mehr viel zu tun (Aussage eines Freundes der bei Hella arbeitet). Sonst würde ja der Widerstand steigen was wiederrum zu einem geringeren Strom führen würde. Das wird heute eigentlich in erster Linie über die Zusammensetzung des Drahtes geregelt, und ganz wichtig: Durch den Aufbau der Lampe. Aber tatsächlich ist es so, dass die chemisch etwas anders zusammengesetzten Drähte etwas schneller aufgebraucht sind als die Standarddrähte. Wird zwar bei jeder neuen Generation von Lampen besser, aber 100% im Griff haben die Hersteller das laut Aussage meines Bekannten nicht. Laut ihm hält die Osram Nightbreaker im praktischen Einsatz (20.000 km pro Jahr) etwa 1,5 Jahre, die vergleichbare Philips etwa 1 Jahr.

      Gruß
      DFman
      Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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        #18
        Zitat von DFman Beitrag anzeigen
        ... Laut ihm hält die Osram Nightbreaker im praktischen Einsatz (20.000 km pro Jahr) etwa 1,5 Jahre, die vergleichbare Philips etwa 1 Jahr. ...
        hmm kann ich nicht so bestätigen, beide hielten bei mir etwas über 6 Monate, die Osram sind aber bei ibäh etwas günstiger

        Tomi

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          #19
          Zitat von VichtlTom Beitrag anzeigen
          hmm kann ich nicht so bestätigen, beide hielten bei mir etwas über 6 Monate, die Osram sind aber bei ibäh etwas günstiger

          Tomi
          Hmm, hängt sicherlich auch davon ab, wie viel man fährt und wie oft bei Dunkelheit. Mein Bekannter hat sie in einem Testfahrzeug eingebaut gehabt und wie gesagt in 1,5 Jahren knapp 30.000 km zurück gelegt, bis erst eine, dann 1,5 Monate später die andere Lampe den Geist aufgegeben hat. Ich hab bisher nur Langzeiterfahrungen mit der Philips SilverVision gehabt, die hielt bei mir ca 15.000 km und ca 1,3 Jahre. Erfahrung habe ich mit Ihr 3 Jahre lang gesammelt. 1,5 Jahre bei der neuen Lampengeneration halte ich also für möglich.

          Wieviel fährst Du denn in den 6 Monaten mit Licht?
          Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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            #20
            Bei der Lebensdauer spielt auch die Erwärmung in den jeweiligen Scheinwerfern eine Rolle. Das heißt, dass die Lebensdauer je nach Scheinwerfertyp schwanken kann.

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              #21
              Zitat von DFman Beitrag anzeigen
              ...

              Wieviel fährst Du denn in den 6 Monaten mit Licht?
              ich denke mal, das der Lichtsensor das Verhängnis ist, öfters kurz ein und wieder ausschalten sind wohl der schnelle Tod solcher Hochleistungslampen...

              Tomi

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                #22
                das wäre auch mein Gedanke. Andererseits war ich mit den Originalen (OK, weit entfernt von "Hochleistung") schon 4 Jahre ohne Ausfall...
                :winken:
                _________________
                Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie dann zu machen, wenn keiner zuschaut.

                307cc 140 Sport, Bj. 2008, Abysse-Blau, Tieferlegung, 17"

                407 Coupé 2.7 HDi Platinum, Bj. 2006, silber, SD

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                  #23
                  naja, aber das ein und aus mit dem lichtsensor ist für xenon noch tödlicher, weil es solche spannungsspitzen noch schlechter haben kann. die leuchten an sich sehr lange, aber das ein und ausschalten mindert auch die xenon lebensdauer immens.
                  also einfach immer licht oder nur licht, wenns dunkel ist und tags auf 0 anstatt auf auto einstellen
                  wobei ich mich da auch schon mal bei dem kurvenlicht gefragt habe, wie lang sowas halten soll, geht ja immer an und aus
                  205 RG Cabrio und 206cc Platinum 2.0
                  ES IST LIEBE

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                    #24
                    Zitat von VichtlTom Beitrag anzeigen
                    ich denke mal, das der Lichtsensor das Verhängnis ist, öfters kurz ein und wieder ausschalten sind wohl der schnelle Tod solcher Hochleistungslampen...

                    Tomi
                    Stimmt, wird sicherlich auch eine Rolle spielen. Aber bei mir passiert das eher selten. Gut, ab und zu kommt mal ein kleiner Tunnel, dann habe ich das auch (aber für sowas ist der Sensor doch da). Ansonsten schaltet er eher träge, eher zu wenig als zu viel finde ich. Also wenn der schonmal einschaltet, dann in einer Situation, wo das eigentlich auch sinnvoll im Sinne der besseren erkennbarkeit ist... und ich denke dann lieber öfter (wobei das Einschalten und sofortige wieder ausschalten ja eher selten ist) mal ein paar neue Lampen und damit etwas mehr Sicherheit, oder?

                    Zum Kurvenlicht: das wird dann doch schonmal öfter ein und ausgeschaltet. Allerdings das wohl eher so oft, dass die Lampen sich zwischenzeitlich wenig abkühlen. Fazit der Widerstand bleibt fast gleich so dass kein erhöhter Strom wie bei einer kalten Lampe mit niedrigem Widerstand fließt (was ja genau auf den Verschleiß geht). Und die Induktivität der Lampen ist eher gering, so dass Spannungsspitzen aufgrund der Gegeninduktion hier eher eine untergeordnete Rolle spielen dürften.

                    Fazit: meiner Meinung nach schaltet die Lichtautomatik zu selten, um die Lebensdauer entscheidend (um Monate) zu beeinflussen. Und das Kurvenlicht schaltet dann wieder so oft, dass der Glühwendelt eher auf konstanter Temperatur gehalten wird so dass auch hier zwar sicherlich Auswirkungen auf die Haltbarkeit nicht auszuschließen sind, diese jedoch auch nicht im Bereich von Monaten liegen dürften. So würde ich das zumindest einschätzen, bin aber für alternative Meinungen offen ;-)
                    Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                      #25
                      Ich bin Dauerlichtfahrer seit Jahren. Für Xenon sogar von Vorteil, denn gerade die Startvorgänge zehren dort an der Lebensdauer der Steuergeräte, die eher den Geist aufgeben als die Xenon-Lampen (ca. 50.000 Startvorgänge).
                      Um auf den Vergleich zurückzukommen. Ich hatte im 207 auch hellere Halogen von Osram und Philips probiert. Etwas mehr Licht mit deutlich geringerer Lebensdauer (logisch, Glühfaden ist dünner).
                      Dennoch ist das absolut kein Vergleich mit Xenon! Daher würde mir das fehlende Xenon beim Umstieg auf einen 207cc am meisten fehlen. :confused:

                      207 THP 150, 308 THP 150, 207cc THP 150, geplant RC-Z :winken:

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                        #26
                        Wer rabiat nach Power-Ausleuchtung ohne Rücksicht auf Eintragung geht der kann sich auch einen echten Xenonbrenner mit 50W Leistung je Leuchtmittel holen (HID Xenon Kit). (Tipp: nehmt nicht über 6000k... das fällt zu sehr auf und ist auch nicht wirklich schick...) Da ist die Ausleichtung mindestens doppelt so weit... Der Gegenverkehr wirds euch aber Danken, denn der braucht dann eine Sonnenbrille (nachts) oder ist erstmal paar Sekunden blind... das Zeug blendet wie sau...
                        Zuletzt geändert von Stoppi; 27.09.2009, 13:53.

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                          #27
                          Zitat von Matti Beitrag anzeigen
                          Wer rabiat nach Power-Ausleuchtung ohne Rücksicht auf Eintragung geht der kann sich auch einen echten Xenonbrenner mit 50W Leistung je Leuchtmittel holen (HID Xenon Kit).
                          Ganz nebenbei dass sowas definitiv illegal ist und im Falle eines Unfalls wegen der erloschenen Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz weg ist, kann sich bei sowas auch der Scheinwerfer verziehen. Bei einem Bekannten war der Reflektor plötzlich total verbeult, als wäre er zu heiß geworden. Die Xenonlampen saßen feste, waren eingeschmolzen. Weiß jetzt aber nicht, von welcher Firma er die hatte.
                          Zuletzt geändert von Stoppi; 27.09.2009, 13:53.
                          Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                            #28
                            Ich kann DFman da nur beipflichten! Es ist schön, wenn man selbst besser sehen kann bei Nacht, aber nicht zu lasten der Blendung des Gegenverkehrs!
                            Solch ein Spaß ist wirklich sau gefährlich, es wird oft vergessen, dass z.B. etwas ältere Menschen, die aber generell zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, in Situationen der Blendung eventuell echt nichts mehr sehen und dadurch von der Spur kommen können! Das darf net unterbewertet werden! Genau aus diesem Grunde gibt es ja nun die besseren zugelassen Glühlampen von Philips, Osram und CO.

                            @ DFman

                            Wenn Du die kleine Korrektur erlaubst ... Es gibt keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen dem Erlöschen der BE und dem Versicherungsschutz. Das ist ausschließlich in den privatwirtschaftlichen Verträgen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer geregelt. In aller Regel ist es aber so, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden, der von einem Fahrzeug mit erloschener BE verursacht wurde den Versicherungsnehmer hinterher in Regress zieht, also einen Teil oder den Gesamtbetrag der Schadenssumme zurückfordert.

                            Des Weiteren wäre zu klären, ob es sich bei dem Einbau um das Erlöschen der BE handelt oder nicht.

                            Das Straßenverkehrsrecht sieht genau sieben Fälle vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt:

                            1. Das Fahrzeug wird endgültig stillgelegt
                            2. Die Zulassungsstelle entzieht die BE ausdrücklich
                            3. Eine erforderliche Änderungsabnahme wird nicht unverzüglich durchgeführt
                            4. Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet
                            5. Technische Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern
                            6. Technische Änderungen, durch welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
                            7. Technische Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

                            Ich denke es könnte unter Nr. 7 subsummiert werden. Zur Beurteilung gibt es jedoch einen Beispielkatalog mit Richtliniencharakter, den Sachverstand eines Prüfers und einige Gerichturteile.
                            Da müsste man schauen, ob es passt.
                            Aber die BE ist ja nunmehr seit Einführung FZV keine Notwendigkeit der Zulassung mehr. (Gem. §3 FZV erfolgt die Zulassung nur noch durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung, beim § 18 StVZO war es zusätzlich noch die BE)
                            Wobei die Ordnungwidrigkeit dabei seit dem 01.03.2007 nach § 30 StVZO geahndet werden müsste. Ist aber erstens irrelevant, da diese gleich hoch bewertet wird, wie ein Zulassungsverstoß durch Erlöschen BE und hier nun die konkrete Gefahr anderer Verkehrsteilnehmer im Vordergrung steht.

                            Leute lasst es bitte!

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                              #29
                              Es ist schön zu hören das sich einige mit diesem Thema auskennen.
                              Zur Legalität der HID-Kits kann ich nur sagen das eine Eintragung im CC unmöglich ist und wenn ihr erwischt werdet, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Da es im 207 kein Xenon gibt, auch nicht legal zum Nachrüsten, ist die Gefahr ziemlich hoch, das es einer herausbekommt.
                              Im Falle eines Unfalls kann (und sicherlich wird) die Versicherung von euch Regresszahlungen fordern.
                              Aus diesem Grunde bleibe auch ich bei Halogenlampen. (Außerdem sind sie viel billiger...)

                              ABER:
                              In Projektorscheinwerfern ist die Blendung deutlich geringer als in Reflektorscheinwerfern (stimmts Stoppy...). Eine herkömmliche 6000k 35W Anlage wird wenig auffallen.
                              Kauft man Markenware (keinen Elektronikmüll) zB von Philips mit ordentlichen Brennern (einer kostet dann bis zu 100€) und Vorschaltgeräten (eines das langsam die Brenner nach dem zünden hochfährt), dann kann man nicht viel falsch machen.
                              Richtige Markenbrenner werden zwar ordentlich heiß, jedoch überschreiten sie die maximale Betriebstemperatur nicht. (Gemessen in dem Abstand in dem auch die Temperatur von Halogenlampen gemessen werden).

                              Ich persönlich kenne einige die dieses Licht (in nicht zugelassener Art und Weise) seit Jahren fahren und es gibt keine Probleme. Man muss sagen das die Ausleuchtung deutlich besser und die Optik sehr edel ist.
                              Einen 207RC mit 6000k 50W Brennern in Abblend, Fern und Nebelscheinwerfern kann man mit einem Stadionscheinwerfer gleichsetzen wenn alles an ist.
                              Neuere 50W Sets sind einiges heller als Erstausrüster-Xenon.

                              Nachteile billiger ebäh-Sets:
                              - Brenner passen nicht in originale Fassung, es muss gesägt werden, teilweise sind sie zu lang --> Rückrüsten für TÜV unmöglich
                              - Brenner werden teilweise zu heiß
                              - kurze Lebensdauer von Brenner und Vorschaltgerät
                              - Vorschaltgerät kann heiß laufen und wegschmoren (!Brandgefahr)

                              Wenn dann richtig! Aber Vorsicht, nur auf eigene Gefahr und der der anderen Verkehrsteilnehmer!

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                                #30
                                @Blackpandinus:

                                Du hast natürlich recht, ganz so einfach ist es nicht. Daher danke für Deine ausführliche Ergänzung. Aber oftmals ist praktisch der Versicherungsschutz weg. Die Haftpflicht greift weiterhin, holt sich aber ggf. Geld von einem wieder (Regress, wie Du schon erwähnt hast). Eine Vollkasko kann aber komplett weg sein, dann bekommt man wenn man seinen Wagen selber zersäbelt keinen Cent, was angesichts der Preise der meisten 207CCs durchaus schmerzlich sein kann. Deswegen hab ich das so einfach, aber deutlich dargestellt. Wie gesagt, Du hast natürlich recht, man muss das genauer aufbröseln, kommt aber leider oft doch nur auf das hinaus, was ich geschrieben habe...

                                Und mit der Blendung des Gegenverkehrs hast Du vollkommen recht. Wenn jemand geblendet von der Straße fliegt, dies zu Protokoll gibt (oder ggf. von einem Zeugen zu Protokoll gegeben wird) und die Polizei später die Scheinwerfer kontrolliert und tatsächlich eine manipulation feststellt, dann dürfte der Stress mit der Versicherung, im Anbetracht des dann drohenden Strafverfahrens, was je nach Zustand des Opfers (ggf. gestorben?) durchaus übel enden kann, mehr oder weniger die kleinste Sorge sein.

                                Klar kann man darauf achten, dass man auch ggf. ein illegales Set bekommt, was man trotzdem 100% korrekt ausrichten kann (z.B. in der gesetzlich vorgeschriebenen/bzw. in der Bauartzulassung festgelegten Neigung etc). Dann ist aber die Frage, ob das ganze noch "heller" ist... es gibt ja viele Lampen, die zunächst deutlich heller erscheinen. Hab mal einen Test von AutoBild gesehen. Da war eine Lampe drin, die war derart hell, da war man schon kräftig beeindruckt. Und alles mit E Zeichen und somit legal. Schaut man aber genau hin, musste man feststellen, dass dieser helle Fleck 10m vor dem Fahrzeug war, dahinter war alles dunkel. Auf den ersten Blick also ein Wow-Effekt, objektiv gesehen aber für die Tonne. Ziel ist es also, den gesetzlich erlaubten Bereich (rechter Fahrbahnrand, aber auch die Ausleuchtung der Gegenfahrbahn und vor allem in der Länge) optimal und bestmöglich auszunutzen. Die Lampe die dass mit maximal erlaubter Helligkeit schafft, ist eine gute Lampe. Und leider ist es oft so, dass selbst teurer Xenonsysteme, die orig. von den Herstellern verbaut werden, das nicht optimal machen. Beispiel: die Zafiras meiner Eltern mit Xenonlicht. Der Opel Händler hat die Scheinwerfer extra noch einmal eingestellt. Dennoch ist die Ausleuchtung zwar recht gut, aber in keinster Weise mit der meiner H7 Lampen im 207CC vergleichbar. Selbst wenn ich die Standard Pug Lampen drin habe. Mit den Osram NightBreaker Lampen wird der UNterschied noch gewaltiger. Opel hat es - zumindest bei den beiden Zafiras meiner Eltern - scheinbar nicht drauf, das generell erst einmal hellere Licht der Xenonlampen auch, den eigentlichen Vorteil ausnutzend, möglichst optimal zu verteilen. Leider. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob irgendwelche illegale Xenon-Kits, die nach mehr oder weniger rabiaten mechanischen Änderungen in die Pug Scheinwerfer gepackt werden, das besser machen?! Es kann gut sein, dass die dann extrem hell sind. Aber ist der gesetzlich mögliche Bereich optimal ausgenutzt, ist also auch der Bereich in 50-70 m vor dem Fahrzeug oder am rechten Straßenrand ausgeleuchtet, oder knallen die Dinger nur einen hellen Fleck irgendwo hin, während der Verbauer staunend und erfreut daneben steht, ohne sich Gedanken zu machen, was geschieht, wenn ein Hindernis mal außerhalb dieses Fleckes ist. Sollte das tatsächlich optimal sein, dann bewerbt euch schnell bei Opel. Wer durch ein bißchen Sägen an den Scheinwerfern und reinstecken eines Xenonbrenners eine bessere legale Ausleuchtung hinbekommt, als Opel nach langer Entwicklung (in Zusammenarbeit mit Hella) selber, wird dort sicherlich sofort genommen ;-)

                                Fazit ist: Die hochleistungs H7 Lampen von Osram und Philips nutzen die gesetzlichen Möglichkeiten mehr oder weniger fast optimal aus. So zumindest meine Erfahrung bei meinem 207CC mit Projektionslinse im Vergleich zu den beiden Zafiras meiner Eltern... hängt aber sicherlich auch von den Scheinwerfern selber ab. In den 207CCs mit Reflektortechnik für Abblendlicht kann das ganze schon wieder anders aussehen. Wer mir eine legale alternative bieten kann, die diese homogene Ausleuchtung übertrifft, der möge sich bitte melden und ggf. mal bei Osram vorsprechen ;-)
                                Zuletzt geändert von DFman; 28.09.2009, 13:49.
                                Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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