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    #31
    Sorry, da ist wohl eine Zeile verrutscht. Richtig sollte das heißen:

    Ein Bekannter fuhr durch die Innenstadt im Stop and Go (also kaum mehr als Schrittgeschwindigkeit) als ihm von rechts (Bürgersteig) eine ältere Dame in den Wagen lief. Auftreffpunkt war die rechte hintere Tür einer 5er Limusine.
    Der Bekannte hatte den Staatsanwalt am Hals (Körperverletzung) und im Ausgang des Verfahrens eine Mitschuld aufgrund der Gefährdungshaftung.
    Vorteil hier für den Staat: Es war jemand gefunden, der für die Kosten, die die Dame verursacht hat, aufkommt.

    ----hier musste der Satz weg------

    Wäre die Dame in das Fahrad eines Harz4-Empfängers gelaufen, so wäre das Verfahren gegen den Radfahrer mit sicherheit wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt worden, da dort für den Staat nichts zu holen wäre.


    -----und da hin-----
    Und dass, obwohl auch hier der Radfahrer eindeutig der stärkere Verkehrsteilnehmer wäre.

    ----------

    Ach ja, was der Staat sich holt ist doch klar:
    Ein Fußgänger ist üblicherweise nicht versichert. Wenn also der Autofahrer schuldfrei ist, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung die Genesung des Fußgängers übernehmen. Wird jedoch der Autofhrer zu einer Mitschuld verurteilt, so können diese Kosten dem Sozialversicherungsträger (hier Krankenkasse) erspart bleiben.

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      #32
      Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
      Sorry, da ist wohl eine Zeile verrutscht. ..
      Ich komme mit Deiner Story trotzdem noch nicht ganz klar.

      Daß der Staatsanwalt bei jedem Unfall mit Körperverletzung Ermittlungen aufnehmen muß, ist hinlänglich bekannt. Daß er aber dem Autofahrer eine Mitschuld anlastet, weil sich die Dame quasi hinter das Auto geschmissen hat, dürfte eine leichte Fehlleistung sein und Dein Bekannter ist selbst schuld, wenn er es darauf beruhen läßt.

      So ein Staatsanwalt ist halt auch nur ein Mensch und kann fehlen. Vielleicht hatte er Zahnschmerzen oder seine Schwiegermutter hatte sich zu Besuch angemeldet...
      Unser Rechtssystem hat aber genügend Möglichkeiten, sich gegen solchen Schwachsinn zur Wehr zu setzen. Deshalb ist auch hier Verallgemeinerung fehl am Platze.
      Zuletzt geändert von Thommy; 29.12.2007, 19:03.

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        #33
        Ihr seid beide nicht voll auf dem Gleis: Der Staatsanwalt entscheidet nicht über Gefährdungshaftung. Das ist ein rein zivilrechlicher Aspekt, der automatisch besteht und im Versicherungsfall greift. Darüber (Mithaftung) muss gfs ein Zivilgericht entscheiden.

        Der SA entscheidet lediglich über Strafbefehle oder Abgabe an die Verwaltungsbehörde, die dann gfs einen Bescheid festsetzt. Wenn da strafrechtlich was kam, ist der Autofahrer auch an irgendwas schuld. Vielleicht doch ein wenig zu schnell ? Vielleicht alte Frau erschreckt? Wie hoch war denn die Strafe?

        Im vorliegenden Fall geht es wohl mit die Mithaftung des AF gegenüber der Dame. Die besteht z.B. sogar dann, wenn das Auto nicht gefahren ist, sondern nur falsch geparkt und der Halter 100km weit weg. Dann aber grieft die Versicherung - im Übrigen OHNE Beitragserhöhung. Aber wie gesagt: Nur wenn nicht strafrechlich relevant.

        Beispiel: Auto parkt auf Radweg. Radfahrer muss auf die Strasse ausweichen und verunfallt mit Drittwagen, der zwar Radfahrer gesehen, aber zu dicht überholt hat. Ergebnis : Beinbuch. Drittwagenlenker haftet zu zwei Drittel, Mitschuld des Radfahrers scheidet aus, da gezwungen auf Strasse zu fahren, hatte sich ansonsten korrekt verhalten. Falschparker kriegt vom SA einen Strafbefehl in Höhe von ca 20 Tagessätzen wegen Falschparkens mit Gefährdung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung in Tateinheit, ferner muss er 1/3 des Schadens, des Schmerzensgeldes und des Verdienstausfalls begleichen. Seine Versicherung trat ein, nahm ihn in Regress und erhöhte ihm die Beiträge.

        Ach ja, damit keiner wegen Ungerechtigkeit jammert:

        Radfahrer in Dunkelheit ohne Licht gefahren: Macht 10 Euro und ein Widersehen. Dasselbe Szenario mit ausweichendem Autofahrer in Hausmauer: 50 % Mitverschulden an Hausschaden, da Autofahrer zwar so langsam fahren muss, dass er im überschaubaren Weg anhalten kann, Radfahrer aber früher gesehen worden wäre. Und noch einmal Radfahrer ohne Licht: 1/3 bis 2/3 Mitverschulden an eigenem Schaden.
        Zuletzt geändert von ; 29.12.2007, 21:40.

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          #34
          @paul3

          Wenn ein unbeleuchteter Fahradfahrer nachts auf unbeleuchteter außerörtlicher Straße von einem in die Hauptstraße einbiegenden Autofahrer nicht gesehen wird, weil der Radfahrer sich ja dann noch nicht einmal in dessen Lichtkegel befindet, dann hat der Radfahrer nach gesundem Menschenverstand geurteilt zu 100% Schuld und nicht zu 2/3 oder sonst was.
          Alles andere ist für meine Begriffe Rechtsbeugung zu gunsten Dritter.

          Und: Solange das so ist sollte sich der Staat (also wir) nicht wundern, dass so mancher Radfahrer in solchen Situationen liegen gelassen wird, anstatt ihm zu helfen.

          Achtung: Ich billige das in keinster Weise, aber Kurzschlußhandlungen resultieren ja auch nicht auf rationellen Überlegungen, sondern meist auf der Unwissenheit und der Angst, was rechtlich auf einem zukommt.

          Hier macht die Rechtsprechung meines Erachtens große Fehler und sich zum Vasallen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft.


          Hierfür gibt es ja noch andere Beispiele:

          1. wenn der Radfahrer auf ein an einer Ampel STEHENDES Fahrzeug auffährt, so ergibt sich für den Autofahrer eine Mitschuld, weil er, zwar stehend, am fließenden Verkehr teilgenommen hat.

          2. Wenn Dein Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz einen Schaden verursacht, dann haftet der Supermarkt oder Deine private Haftpflicht (hier gibt es kein Rabattsystem). Wenn aber Dein Kofferraum schon offen ist, weil Du am einladen bist, so handelt es sich um einen KFZ-Haftpflichtschaden.

          Jetzt erkläre mir mal bitte für beide Beispiele, was dies anderes ist als eine Rechtsbeugung zu Gunsten der Sozialversicherungträger in Fall 1 (evtl. auch Haftpflicht des Radfahrers) und der Versicherungswirtschaft in Fall 2.

          Gruß
          Jochen

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            #35
            @jr28

            unsere rechtssprechung ist mit sicherheit nicht arm an kuriosen und widersinnig scheinenden urteilen.
            das muss aber nicht an rechtsbeugung liegen , oft ist es die problematik der beweisbarkeit oder der definition.

            zu 1
            angenommen der autofahrer wäre unschuldig bei einem stehenden auto dann muss man kein prophet sein um vorherzusagen das mindestens 9 von 10 autofahrern stein und bein schwören würden zu dem zeitpunkt schon mindestens wenn nicht noch länger gestanden zu haben.
            umgekehrt würden aber 9 von 10 radfahrern beschwören das bremslicht gesehen zu haben und eine deutliche bremsung des autos wahrgenommen zu haben. beide aussagen kann man nicht beweisen.
            die konsequenz für die rechtssprechung lautet schuldaufteilung um endlose prozeßorgien zu vermeiden.

            zu 2

            wenn potentiell 2 versicherungen in frage kommen dann muss man definieren wann welche zum zuge kommt. die grenze zwischen haftpfilicht und kfz-haftpflicht liegt in der nutzung des kfz . sobald ein kfz genutzt wird und das wird halt durch den augenblick des öffnens definiert ist es sache der kfz-haftpflicht. nehmen wir mal an die nutzung würde durch das fahren definiert , dann würde jeder unfall - wie zb nr 1 - der mit einem stehenden kfz zu tun hat zur schonung des rabatts auf die normale haftpflicht abgewälzt.
            versuch mal eine einfachere , praktikable und beweisichere definition niederzuschreiben.


            dein unbeleuchteter fahradfahrer ist ein gutes beispiel für unser rechtssystem.
            praktisch hätte er durch beleuchtung den unfall evtll. verhindern können.
            er ist definitv mitschuldig , aber ist er alleinschuldig ?
            nehmen wir an , er wäre es. jetzt machen wir aus dem unbeleuchten radfahrer ein unbeleuchtetes kind zu fuß bei dunkelheit.
            ist jetzt das kind daran schuld das ich es überfahre nur weil es keine beleuchtung trägt ?
            dei gesunder menschenvertstand sagt doch jetzt auch sicher , das es nicht sein kann schuldfrei ein kind zu überfahren.
            deswegen ist die gesetzesauffassung so , das ich so fahren muss, das eben dieses unbeleuchtete kind nicht zu schaden kommt. wenn ich aber so gefahren wäre , dann wäre auch der unbeleuchtete radfahrer zu diesem zeitpunkt nicht zu schaden gekommen. wenn es jetzt doch zum unfall kommt dann habe ich meine sorgfalt im straßenverkehr vernachlässigt und trage eben eine mitschuld.


            gruß christian

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              #36
              Zitat von Ferkel Beitrag anzeigen
              Das ist mir als Nicht-Biker völlig wurscht. Wenn ich das Gefühl habe mit Licht besser gesehen zu werden schalte ich die Funzeln ein, Biker hin oder her
              Du bist ein Egoist in Deinem Blechpanzer!
              Es geht nicht darum , das Du besser gesehen wirst, sondern darum daß der Entgegenkommend nicht durch Deine Festbeleuchtung geblendet oder so abgelenkt wird, daß er einen unbeleuchteten Radfahrer oder Fußgänger auf seiner Seite über den Haufen fährt!
              Das ist mir fast passiert, als mir in Österreich ein Auto mit aufgeblendeten Fernscheinwerfern entgegen kam. Im letzten Moment konnte ich dem mir entgegenkommenden Fußgänger noch ausweichen! Dabei mache ich dem entgegenkommenden Fahrer noch nicht einmal einen Vorwurf, daß er mit aufgeblendeten Fernscheinwerfern gefahren ist. Das kann man bei strahlenden Sonnenschein schon mal verwechseln. Wer bemerkt schon das schwache blaue Lämpchen im Amaturenbrett:keineahnung:

              So lange es keine Taglichtpflicht für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger und Radfahrer, gibt, verhält sich derjenige, der bei ausreichenden natürlichen Lichtverhältnissen mit Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder gar mit Fernscheinwerfer fährt, egoistisch und rücksichtslos gegenüber diesen benachteiligten Verkehrsteilnehmer. Und auch dann sollte es, wie z.B. in Griechenland verboten sein, bei ausreichenden natürlichen Lichtverhältnissen mit normaler Beleuchtung zu fahren. Reine Tagfahrlichter, die relativ schwach und ausschließlich nach vorne leuchten, laß ich mir nofalls noch gefallen. Aber wie oft sieht man selbst Nebelrücklichter bei strahlendem Sonnenschein Da passiert es leicht, daß man in dem Lichtermeer die Bremslichter vom Vordermann übersieht. Schade, daß es keine Statistik über die Entwicklung der Auffahrunfälle in Österreich gibt. Wäre bestimmt interessant. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Je größer die Reizüberflutung, je mehr schwindet die Aufmerksamkeit und das Wahrnehmungsvermögen für schwächere Reize.

              Die Statistik in Österreich spricht für sich! Hut ab vor den mutigen Politikern in Österreich, die sich nicht zu fein sind, einen einmal gemachten Fehler einzugestehen und eine sich als falsch erwiesene Verordnung wieder ab zu schaffen. Welcher Deutsche Politiker oder welche Partei hat schon einmal einen der vielen Fehler offen eingestanden? Wenn etwas als falsch erkannt wurde, dann wurde heimlich, still und immer nur in kleinen Schritten gegengelenkt, damit der (un)mündige Bürger nur ja nicht den Glauben an den unfehlbaren Politiker verliert!

              Wenn ich mir das Lichtermeer bei strahlenden Sonnenschein ansehe, gilt aber anscheinend immer noch:
              Hauptsache mein Auto wird bewundert und bestaunt, was ich doch für tolle Lampen habe! Ob Andere dabei über den Haufen gefahren werden, dass ist mir doch wurscht

              Grüße vom Diesel-Georg
              CC fahren ist :cool: und macht viel :D :D :D

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                #37
                Zitat von cf Beitrag anzeigen
                @jr28

                zu 1
                angenommen der autofahrer wäre unschuldig bei einem stehenden auto dann muss man kein prophet sein um vorherzusagen das mindestens 9 von 10 autofahrern stein und bein schwören würden zu dem zeitpunkt schon mindestens wenn nicht noch länger gestanden zu haben.
                umgekehrt würden aber 9 von 10 radfahrern beschwören das bremslicht gesehen zu haben und eine deutliche bremsung des autos wahrgenommen zu haben. beide aussagen kann man nicht beweisen.
                die konsequenz für die rechtssprechung lautet schuldaufteilung um endlose prozeßorgien zu vermeiden.
                Es muss davon ausgegangen werden die Wahrheit zu finden und nicht die Prozessflut einzudämmen. Wenn ich 2 Angeklagte in einem Tötungsprozess habe, dann wird auch jeder zu seinen Gunsten aussagen. Dann wird auch nicht die Gesamtstrafe von meinetwegen 10 Jahren in 1/3 zu 2/3 geteilt. Entweder ist einer Schuldig und sitzt die Gesamtstrafe ab oder es heißt "in dubio pro reo" und beide werden freigesprochen. Dann übrigens auf Staatskosten. Mit Sicherheit geht nicht einer 3,5 Jahre und der andere 6,5 Jahre in den Knast.
                Versuche immer mal die Fragestellungen in einer Extremierung zu betrachten und Du findest meist heraus, ob deine Sichtweise richtig sein kann.

                Zitat von cf Beitrag anzeigen

                zu 2

                dein unbeleuchteter fahradfahrer ist ein gutes beispiel für unser rechtssystem.
                praktisch hätte er durch beleuchtung den unfall evtll. verhindern können.
                er ist definitv mitschuldig , aber ist er alleinschuldig ?
                nehmen wir an , er wäre es. jetzt machen wir aus dem unbeleuchten radfahrer ein unbeleuchtetes kind zu fuß bei dunkelheit.
                Auch hier würde die die Extremsicht helfen es zu verstehen:
                Ein Kind ist gegenüber einem sich mit 30 bis 40kmh fortbewegenden Radfahrer ein stehendes Hindernis, das mir nicht plötzlich von der Seite ins Auto läuft.
                Übrigens ist das kein konstrueirter Fall, sondern real. Mein Vater fuhr aus einer Seitenstraße, als ihm plötzlich von links ein unbeleuchtetes Mofa mit leicht angetrunkenem Fahrer seitlich in den Wagen fuhr. Das Ergebnis: Den eigenen Schaden musste er selbst tragen (Selbstbeteiligung 1000DM) und am Schaden des Mofafahrers musste sich seine Versicherung beteiligen (also Prozente hoch)
                Glücklicherweise traf es keinen Armen, aber findest Du das gut, wenn das jemandem passiert, der auf seinen Kleinwagen angewiesen ist, 2000 DM Einkommen im Monat hat, 2 Kinder hat und leider nicht gerade 1000DM aus der Tasche ziehen kann, geschweige denn eine Vollkasko hat?

                Da der Grundtenor in diesem Thread ja sehr auf der sozialen Welle reitet (Sicherheitsnachteil der Schwachen) solltet ihr hier auch mal drüber nachdenken.

                Gruß
                Jochen

                Kommentar


                  #38
                  Zitat von Diesel-Georg Beitrag anzeigen
                  Du bist ein Egoist in Deinem Blechpanzer!
                  Es geht nicht darum , das Du besser gesehen wirst, sondern darum daß der Entgegenkommend nicht durch Deine Festbeleuchtung geblendet oder so abgelenkt wird, daß er einen unbeleuchteten Radfahrer oder Fußgänger auf seiner Seite über den Haufen fährt!
                  Naja, dass du geblendet wirst weil einer sein Fernlicht an hat ist sicher richtig aber auch ein Einzelfall.

                  Es geht eben (mir zumindest) doch darum besser gesehen zu werden (siehe mein Beispiel Kolonnenverkehr auf der Bundesstrasse).

                  Wenn jemand durch meine "Festbeleuchtung" Abblendlicht am Tag geblendet wird so möge er zum Augenarzt gehen
                  Unter jeder Steppdecke kann ein Depp stecke

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                    #39
                    Zitat von Ferkel Beitrag anzeigen
                    Wenn jemand durch meine "Festbeleuchtung" Abblendlicht am Tag geblendet wird so möge er zum Augenarzt gehen

                    Du hast das Problem nicht verstanden! Diesel-Georg sagt vollkommen zurecht:

                    "Je größer die Reizüberflutung, je mehr schwindet die Aufmerksamkeit und das Wahrnehmungsvermögen für schwächere Reize."

                    Das! ist der Punkt. Das, was das Hirn verarbeiten kann, ist sehr begrenzt, daher wird viel aussortiert und hintenangestellt. Es wird das scheinbar Wichtigste zuerst verarbeitet und man kann keine einzelnen Objekte durch Zeizverstärkung aufwerten, ohne andere abzuwerten. Das macht das Hirn automatisch, ohne dass man es merkt. Und:

                    Die Reizüberflutung setzt bereits ein, wenn man in dicht bebauten Innenstadtstrassen etwas schneller fährt: dort steigt nachweislich die Reaktionszeit auf rote Bremslichter, wobei der Probant subjektiv genausschnell auf die Lichter reagiert. Im Prinzip hat er das auch, nur wurde ihm die Information Rotlicht vom vorverarbeitenden System verspätetet weitergemeldet. Nach diesem Muster lassen sich auch die Unfälle infolge von zu lauten Radios und Mobilfunktelefonen erklären und gleiches passiert beim Alkohol.

                    Wenn nun noch Lichter permanent an sind, wird der antrainierte Bremsreflex (und um einen solchen handelt es sich bei den Rotlichtern) weiter unterdrückt. Die einzig sinnvolle Lösung sind orange Rücklichter an allen Fahrzeugen. Die konkurrieren nur mit den Blinkerlichtern und der Rotreflex biebe erhalten.
                    Zuletzt geändert von ; 30.12.2007, 16:48.

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                      #40
                      Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
                      Es muss davon ausgegangen werden die Wahrheit zu finden und nicht die Prozessflut einzudämmen.
                      die wahrheit ist sicher ein hehres gut aber man stelle sich mal praktisch vor , das nach jedem blechschaden die starße für ein paar stunden zur spurensicherung gesperrt wird um eine sichere und korrekte wahrheitsfindung zu ermöglichen. bei einem schwerverletzten oder gar todesfall wird das die polizei sofort tun. hier wiegt das gut wahrheit schwerer als ein 10km-stau .
                      bei nem simplen blechsachden - und genau darüber reden wir ja - muss die wahrheit auch mal hinten anstehen .

                      Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
                      Wenn ich 2 Angeklagte in einem Tötungsprozess habe, dann wird auch jeder zu seinen Gunsten aussagen. Dann wird auch nicht die Gesamtstrafe von meinetwegen 10 Jahren in 1/3 zu 2/3 geteilt. Entweder ist einer Schuldig und sitzt die Gesamtstrafe ab oder es heißt "in dubio pro reo" und beide werden freigesprochen. Dann übrigens auf Staatskosten. Mit Sicherheit geht nicht einer 3,5 Jahre und der andere 6,5 Jahre in den Knast.
                      Versuche immer mal die Fragestellungen in einer Extremierung zu betrachten und Du findest meist heraus, ob deine Sichtweise richtig sein kann.
                      du vermengst hier 2 grundlegend unterschiedliche sachen.
                      ein tötungsdelikt wird immer vor gericht kommen .
                      ein blechschaden sollte eigentlich nie vor gericht kommen und deswegen das ganz klare signal des gesetzgebers : einigt euch selber vor gericht wirds selten besser.

                      das eine ist strafrecht und das andere privatrecht.
                      angenommen dein mofafahrer wäre tot dann wäre dein vater wohl strafrechtlich freigesprochen worden was aber nichts an der zahlung des schaden geändert hätte , das ist privatrecht.



                      Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
                      Auch hier würde die die Extremsicht helfen es zu verstehen:
                      Ein Kind ist gegenüber einem sich mit 30 bis 40kmh fortbewegenden Radfahrer ein stehendes Hindernis,
                      ich behaupte jetzt einfach mal der mofafahrer war grade mal 10 km/h schnell, also genauso schnell wie ein rumflitzendes kind. beweise mir das gegenteil .

                      das problem ist und bleibt die beweisbarkeit




                      Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
                      Glücklicherweise traf es keinen Armen, aber findest Du das gut, wenn das jemandem passiert, der auf seinen Kleinwagen angewiesen ist, 2000 DM Einkommen im Monat hat, 2 Kinder hat und leider nicht gerade 1000DM aus der Tasche ziehen kann, geschweige denn eine Vollkasko hat?

                      Da der Grundtenor in diesem Thread ja sehr auf der sozialen Welle reitet (Sicherheitsnachteil der Schwachen) solltet ihr hier auch mal drüber nachdenken.

                      Gruß
                      Jochen
                      justitia ist blind und auch wenn es sicher eine härte in so einem fall wäre so schreibst du selbst in der ersten zeile das es um wahrheitsfindung geht .
                      und was , wenn diese beschreibung auf den mofafahrer zutrifft ?

                      gruß christian

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                        #41
                        Zitat von cf Beitrag anzeigen
                        bei nem simplen blechsachden - und genau darüber reden wir ja - muss die wahrheit auch mal hinten anstehen .
                        Wenn es nur simpler Blechschaden wäre, dann wäre die Sache mit der Gefährdungshaftung ad absurdum, denn ich Gefährde ja mit meinem Blech nicht ein anderes Blech, sondern eine Person.

                        In all diesen Fällen geht es um zumindest leichte, meist sogar schwere Körperverletzung.

                        Zitat von cf Beitrag anzeigen
                        bei einem schwerverletzten oder gar todesfall wird das die polizei sofort tun.
                        Und warum gibt es dann bei erwiesener Unschuld des Autofahrers dennoch eine Schadensbeteiligung (Zivilrechtlich)? Ganz einfach, aus den von mir genannten Gründen der Entlastung des Staates und der Bereicherung der Versicherungen.

                        Wohlweislich hat der Gesetzgeber hier Strafrecht und Zivilrecht getrennt, damit man Unfallbeteiligte mit nachgewiesener strafrechtlicher Unschuld doch noch finanziell am Schaden beteiligen kann.

                        Gruß
                        jr

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von jr28 Beitrag anzeigen
                          Entlastung des Staates und der Bereicherung der Versicherungeen
                          Was redet ihr nur ständig von der Entlastung des Staates ? Der tritt doch sowieso nur in allerseltensten Fällen ein (weisser Ring etc),

                          Auch die Versicherungen werden nicht entlastet, da der Schaden sowieso durch die eigene Unfallversicherung des Verletzten gedeckt ist. Die kann sich aber etwas vom Verursacher wiederholen und im Falle von Streitigkeiten haben die Versicherungen Teilungsabkommen, die die Summe im Teilausgleich regeln, ohne Prozesse zu erfordern. Einen Unterschied gibt es nur bei den dauerhaften Verdienstausfällen und etwaigen Renten. Da sollte jeder selber für sorgen, weil er nichts hat, wenn der AF flüchtet.

                          "erwiesene Unschuld" gibt es auch nicht, sondern höchstens nach einem Prozess, bei dem der Staatsanwalt mit dünnen Beweisen angetreten ist.

                          Es gibt nur die nicht erwiesene Schuld, die gibt es ständig zu Hauf, weil die meisten Verfahren garnicht eröffnet oder eingestellt werden. Selbst bei Körperverletzungen (sofern nicht gerade schwer) wird alles an die Bussgeld behörden abgetreten, weil die Staatsanwaltschaften total ausgelastet sind und es kaum schaffen, alle wichtigen Aklagen zu vertreten. Hier in Frankfurt haben sie vor ein paar Jahren mal 2 Zuhälter, die einen Typen im Auftrag haben halb tot hatten schlagen lassen, wieder freigelassen, weil die Fristen um waren. Die haben dann nur 6-Monate U-Haft gehabt.

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von Digiminox Beitrag anzeigen
                            Ich hatte mal ein schwarzes Auto und leider einige unverschuldete Unfälle und immer kam die Aussage: "Ich habe sie nicht gesehen". Daher fahre ich täglich immer mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht, je nachdem welches Auto ich benutze. In 6 Wochen sogar mit schönem LED-Tagfahrlicht (neuer Audi A4)

                            Viele Grüße

                            Dirk
                            Warum sollen nur wegen einer Modererscheinung plötzlich alle mit Licht fahren?
                            Nur weil derzeit Leichenwagenschwarz, andere möglichst dunkle, bzw graue Farben Mode sind, ist das doch kein Grund Licht zu verordnen.
                            Wer unsern Feuerroten Heizölferrari ohne Festbeleuchtung, selbst entgegen einer tief stehenden Sonne nicht sieht, der sieht garantiert auch keinen Radfahrer und Fußgänger mehr
                            Warum sollen alle durch höhere Kosten und Energieverschwendung dafür bestraft und die Schwächsten zusätzlich gefährdet werden, nur für eine Modeerscheinung?
                            Es würde völlig genügen, wenn der Staat den Herstellern eine Mindestsichtbarkeit des Fahrzeuges vorschreibt. Das kann man bestimmt auch in technischen Daten angeben. Wer dann unbedingt in Tarnfarbe sein Auto bestellt, muß halt in Kauf nehmen, dass, ähnlich der Bundeswehrfahrzeuge in Friedenszeiten, vorne und hinten reflektierende Folien angebracht sein müssen. Eine solche Forderung führt garantiert zu einem Aufschrei der Tarnfarbenfahrer Aber was soll's:keineahnung:
                            Diese Lösung wäre wesentlich umweltfreundlicher, billiger und auch sicherer als Licht am Tag

                            Aber das Problem scheint sich ja inzwischen wieder etwas zu entspannen Weiß ist mal wieder die neue Modefarbe:cool:
                            Und irgendwann wird es bestimmt auch wieder bunter im Straßeneinheits-schwarz/grau


                            Morgen bin ich übrigens wieder in Österreich unterwegs! Bin mal gespannt, wie viele dann ohne Licht fahren, oder mich anblinken, weil ich ohne Licht fahre!

                            Grüße vom Diesel-Georg
                            Zuletzt geändert von Diesel-Georg; 01.01.2008, 12:35.
                            CC fahren ist :cool: und macht viel :D :D :D

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                              #44
                              Zitat von Diesel-Georg Beitrag anzeigen
                              Warum sollen nur wegen einer Modererscheinung plötzlich alle mit Licht fahren?
                              Stichwort Modeerscheinung : Bei uns ist es anscheinend immer mehr Mode im ländlichen Bereich bei Tag + Nacht auch noch mit zusätzlich eingeschalteten Nebellampen zu fahren. Meist sind junge Leute hinter dem Steuer. Ist wohl chic zu zeigen, was am Auto alles brennt ??
                              GrüCCle von CCarin
                              Wo
                              der206cc auch zu Hause ist ...

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                                #45
                                Zitat von Ferkel Beitrag anzeigen
                                Naja, dass du geblendet wirst weil einer sein Fernlicht an hat ist sicher richtig aber auch ein Einzelfall.

                                Es geht eben (mir zumindest) doch darum besser gesehen zu werden (siehe mein Beispiel Kolonnenverkehr auf der Bundesstrasse).

                                Wenn jemand durch meine "Festbeleuchtung" Abblendlicht am Tag geblendet wird so möge er zum Augenarzt gehen
                                Nicht nur im geblendet werden besteht eine Gefahr, laut Gutachten in Österreich ist das Hauptproblem Ablenkung. Bei strahlender Sonne blendet selbst das Fernlicht nicht mehr, aber ich schaue unbewußt lange dorthin, vielleicht, weil ich mich innerlich ein bischen darüber ärgere oder aufrege, weil "der da" mit Fernscheinwerfer fährt! Und sooo selten ist das gar nicht, dass Fernlicht eingeschaltet ist! Mit Sicherheit unbeabsichtigt, aber es ist an! Auch in der Kollone ist es mir wesentlich lieber, der Vordermann fährt ohne Licht, so ist der Unterschied beim bremsen wesentlich größer. Wenn dann noch versehentlich 2 Nebelrücklichter an sind, dann wird es ganz krass. Auch das ist mir auf Österreichs Straßen oft vorgekommen. Als Tagfahrlicht sind ja dort auch die Nebellampen zulässig. Und da passiert es halt leicht, daß man das Knöpfchen zu weit dreht und die Nebelrücklichter sind auch an

                                Ich mache keinem dieser Fahrer, weder den Fernlichtfahrern noch den Nebelrücklichtfahrern einen Vorwurf. Alle diese Beleuchtungseinrichtungen wurden dafür konstruiert und ausgelegt, bei schlechter Sicht und in der Nacht benutzt zu werden. Dementsprechend fällt jedem auch bei Dunkelheit sofort auf, ob er mit Fern- oder Abblendlich fährt. Gleiches müßte auch für das Nebelrücklicht gelten, das ja ein grelles Kontrolllämpchen im Amaturenbrett aufleuchten läßt. Aber wer bemerkt das schon, wenn die Sonne vom Himmel knallt und man mit Sonnenbrille fährt?:keineahnung:

                                Wenn Licht am Tag, dann erst nach Einführung von Lichtpflicht am Tag für Radfahrer und Fußgänger und auch nur echtes Tagfahrlicht ohne Rücklichter und auch keine Lösung mit den vorhandenen Frontscheinwerfer, die ja nicht dazu dienen, gesehen zu werden, sondern die dazu gemacht wurden, die Straße für meine bessere Sicht auszuleuchten.

                                Grüße vom Diesel-Georg
                                CC fahren ist :cool: und macht viel :D :D :D

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