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    #61
    Zitat von Sepperle Beitrag anzeigen
    Rechtsanwalt und Gutachten zahlt generell die Versicherung des Unfallverursachers. Du kannst dir einen Gutachter deines Vertrauens aussuchen und bist als Geschädigter nicht auf den Gutachter angewiesen den dir irgendeine Versicherung vorschlägt. hier ein Link, über den ihr eure Rechte als Unfallgeschädigte nachlesen könnt.

    http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/...116155843.html
    Genau so isses. Unterm Strich bleibt also bei so einem klaren Fall der Schuldfrage nicht weniger als ohne Anwalt, mit Anwalt aber oftmals sogar noch mehr.

    Die Frage von Thommy ist aber gut! Ob der Sachverständige von der gegnerischen Versicherung kommt oder nicht... wenn er von Deiner Werkstatt kommt, also mit dieser zusammen arbeitet, ist das aber wohl ok. Es sei denn er arbeitet zusätzlich zufällig noch für die Versicherung ;-) Aber da die Werkstatt da ein Auge drauf hat, wirds wohl klappen. Die meisten Anwälte wissen übrigens, welche Gutachter für welche Versicherung arbeiten und welche man daher je nach Fall möglichst nicht auswählen sollte

    Wie sieht es eigentlich mit Nutzungsausfall, ggf. Dienstausfall oder Aufwandsentschädigung etc. aus? Sowas steht nicht im Gutachten, muss man selber geltend machen. Die meisten wissen es aber nicht, dass es sowas gibt. Und bei einem Unfallwagen bekommt man ja die Wertminderung ersetzt. Oftmals entspricht die aber nicht wirklich dem Betrag, den ein verängstigter Käufer später weniger zahlt, da er das Wort Unfallwagen hört... daher sollte man mitnehmen, was man kann. Und Nutzungsausfall ist da schon einiges. Auch hier kann man geschickt handeln... Leihwagen oder Nutzungsausfall? Vielleicht gibt einem die Werkstatt ja kostenlos einen Leihwagen... ist bei 2000,- EUR Schaden durchaus möglich. Dann würde ich Nutzungsausfall geltend machen. Falls Du keinen kostenlosen Leihwagen bekommst, musst Du ggf. ja mobil bleiben. Du musst ja nicht Bus fahren, nur weil ein Pannekopp Dir Deinen neuen Wagen zu einem Unfallwagen fährt. Dann ist ein Leihwagen drin, den die gegnerische Versicherung ebenfalls kostenmäßig im gewissen Umfange tragen muss. Falls wider Erwarten der Nutzungsausfall dennoch im Gutachten schon erwähnt sein sollte, so wird aber sicherlich die Überlegung fehlen, wann dieser Sinn macht und wann nicht. All das bitte nicht vergessen, nicht nur auf das Gutachten vertrauen, dass allein den Schaden am Wagen begutachtet. Nicht den Schaden vergessen, der Dir mehr oder weniger unauffällig und zusätzlich an Deinem Portemonnaie entsteht! Wie gesagt alles kompliziert zu überblicken, daher der Tipp mit dem Anwalt. Aber mit ein bisschen Internetrecherche kann man das natürlich auch alleine "versuchen".
    Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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      #62
      ach wie gut das wir in deutschland leben und so ziemlich alles geltend machen können, was irgendwie möglich ist:cool::cool:versucht mal mit einem europäer (außer deutschen) und dessen versicherung (vor allem süd- und osteuropäisch) einen unfall zu regulieren...ihr könnt ja einfach mal schadenersatz europa googeln...und dann werdet ihr feststellen, dass außergerichtliche anwaltskosten fast nur in deutschland übernommen werden...und sind wir mal ehrlich ...wieviel schäden in denen ein anwalt inkludiert ist landen wirklich vor dem kadi..:confused::confused:....des weiteren sind die schadennebenkosten (nutzungsausfall etc.) nirgend so aufgebläht wie bei uns...und irgendwann wird bestimmt auch das schadenersatzrecht europaweit vereinheitlicht...und was passiert dann mit unserem überdimensionierten anwaltsheer ??...

      cu
      307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
      ..safe007 der SCHADENPROFI...

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        #63
        Bei dem Stichwort überdimensionales Anwaltsheer gebe ich Dir Recht, von diesen Geiern gibt es viel zu viele! Viel zu viele! Und sie wissen, dass sie zuviele sind, daher suchen sie nach neuen Quellen -> www.abmahnwelle.de

        Bei den anderen Punkten muss ich widersprechen: In den restlichen Ländern und besonders Amerika kannst du auch Anwaltskosten und Ausfall geltend machen - wenn Du es nachweisen kannst. Gfs musst Du in Vorleistung treten. In allen Fällen besteht - wie in Deutschland auch - das Problem, dass man Zeugen braucht, wenn der Gegener die Schuld nicht eingesteht.

        Dann sitzt Du auf dem Trockenen!

        Gut finde ich an Deutschland, dass es dazu solche Regelungen gibt, dass die Versicherung am Ende zahlen muss, sodass sie sich nicht so anstellen können. In meinem Fall gab es im Gutachten einen geplanten Nutzungsausfall von 50,- am Tag. Ich habe noch ein Fax an die Versicherung geschickt, dass ich innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung des Werkstattauftrags haben will, sonst zum Anwalt gehe. Das hat gewirkt!

        Am nächsten Tag war die Freigabe durch und der Wagen wurde repariert.

        Ich habe einen Leihwagen genommen und alles über die Werkstatt machen lassen somit wenigstens Ärger mit der Versicherung gespart. Die haben das wohl so akzeptiert, weil sie gesehen haben, dass ich keinen Schnitt bei machen kann. Wenn man das Geld selber einstecken will, werden die (auch in Deutschland) nicht so schnell reagieren, sage ich mal.

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          #64
          So, nun ist das Gutachten seit Freitag da.
          Der Schaden beläuft sich auf 2.261,62 Euro (brutto) und es wurde eine Wertminderung von 700,00 Euro errechnet.

          Ebenfalls sind im Gutachten Verbringunskosten von 67,90 Euro (brutto) aufgeführt. Ich nehme an das sind die Kosten dafür, das mir das Auto nicht zur Verfügung steht (?). Ich habe aber für die ganze Zeit der Reparatur einen Leihwagen in Anspruch genommen, weil ich ohne Auto nicht auskomme.

          Anfang der Woche soll der Wagen fertig sein. Er steht seit Montag dem 05.01.09 in der Werkstatt. Leider konnte er nicht früher fertig werden, weil wegen der Witterung in der Werkstatt der Bär los war und ebenso beim Lackierer, wo meiner letztendlich auch warten mußte. Naja, soll mein Problem nicht sein.

          Ich hoffe jetzt nur, dass die Verschicherung ordnungsgemäß zahlt.

          Gruß
          Ela

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            #65
            Na siehst Du. Wertverlust liegt genau in der Mitte zw. Rukopf und Halbgewachs. War doch gar nicht so falsch.

            Verbringungskosten sind die Kosten zum Transport Deines Fahrzeuges zw. den Werkstätten und eventuell einer Richtbank etc.

            Die voraussichtliche Reparaturdauer müßte auch im Gutachten stehen.
            Wenn diese Zeit durch Deine Werkstatt erheblich überschritten wird, solltest Du Dir von Deiner Werkstatt zusichern lassen, daß diese ggf. Mehrkosten für Mietwagen selbst übernimmt. Die Versicherung muß nicht mehr zahlen, nur weil in der Werkstatt "Stau im Elbtunnel" ist.

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              #66
              Hallo,

              jetzt habe ich doch ein Problem. Am Freitag rief mich ein Ingenieurebüro an und wollte mit mir einen Termin vereinbaren um sich meinen Schaden am Auto, bzw. die Reparatur anzusehen. Sie wurden von der Versicherung des Unfallgegners beauftragt. Natürlich habe ich sofort bei der Versicherung angerufen um mich nach dem Grund zu erkundigen. Angeblich müssen sie der Kundin (hier der Unfallverursacher) gerecht werden, weil sie die Höhe anzweifelt, da man am Auto von aussen ja gar keinen Schaden sehen konnte.

              Nun ja ich habe mir geschworen, einen Anwalt zu nehmen, falls "mein" Gutachten von der DEKRA nicht akzeptiert wird. Weiß jemand, wer dann den Anwalt zahlt, wenn ich jetz doch nachträglich dazu "genötigt" werde?

              Man, bin ich sauer. Man kann für nichts und hat den Schaden und dann noch so ein Theater. Bin ja mal gespannt, heute kommt der Gutachter.

              Gruß
              Ela

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                #67
                ...wenn das auto inzwischen repariert ist (was sich ja so liest), gibt es ja sicher auch bereits eine rechnung - die dem gutachterlichen schadenswert entspricht ?
                hat die versicherung die reparatur VOR der reparatur freigegeben?
                hast du eine reparaturkostenübernahmeerklärung in deiner werkstatt unterschrieben, mit der die werkstatt alle kosten direkt mit der versicherung abrechnet ?

                grundsätzlich ist ein großteil der versicherungen nicht geneigt ohne komplikationen zu zahlen, liegt am geschäftsmodell ;-). insofern kann auch ein gegengutachten das erste gutachten über den haufen werfen. ist dem so, beginnt ein längerer weg. bis zu einer entscheidung zahlt regelmäßig niemand den mietwagen außer dir. anwalt würde ich empfehlen, wenn das dein erster unfall ist und du keine erfahrung hast - gut muß er/sie halt sein...auch da gibts sagenhafte erlebnisse zu berichten. bist du schlußendlich im recht muß die versicherung den anwalt zahlen, ausnahmen bestätigen die regel...
                viel erfolg,
                grüßle
                schal statt schott

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                  #68
                  Zitat von deek Beitrag anzeigen
                  ...wenn das auto inzwischen repariert ist (was sich ja so liest), gibt es ja sicher auch bereits eine rechnung - die dem gutachterlichen schadenswert entspricht ?
                  hat die versicherung die reparatur VOR der reparatur freigegeben?
                  Also der Unfallschuldner (und dessen Versicherung) haben nichts freizugeben. Wär ja noch schöner, wenn der Unfallgegner, wenn er Schuld am Unfall hat, auch noch bestimmen darf, wann repariert wird und wann nicht. Ist sicherlich etwas anderes, wenn man seine eigene Versicherung in Anspruch nimmt, z.B. bei einem Vollkaskoschaden. Dann sollte man das vorher schon klären. Aber hier ist sowas unnötig.

                  Zitat von deek Beitrag anzeigen
                  grundsätzlich ist ein großteil der versicherungen nicht geneigt ohne komplikationen zu zahlen, liegt am geschäftsmodell ;-). insofern kann auch ein gegengutachten das erste gutachten über den haufen werfen.
                  Also die Versicherungen kürzen meist erst einmal selbst etwas. Bevor sie ein Zweitgutachten in Auftrag geben, was sie dann ja auch noch in den meisten Fällen tragen muss! Wenn der Wagen repariert ist, wird der Zweitgutachter aber nur noch auf Grundlage des ersten Gutachtens entscheiden können, da er sich selber kein Bild mehr machen kann. Wenn der Erstgutachter kein Blödsinn gemacht hat, so dürfte dessen Aussage aber erst mal die relevante vor Gericht sein. Er hat den Schaden gesehen und zunächst wird man auch davon ausgehen (sofern er halt keinenen Blödsinn verzapft hat), dass er als SACHverständiger den nötigen SACHverstand hat, den Schaden auch korrekt beurteilen zu können.

                  Zitat von deek Beitrag anzeigen
                  ist dem so, beginnt ein längerer weg. bis zu einer entscheidung zahlt regelmäßig niemand den mietwagen außer dir. anwalt würde ich empfehlen, wenn das dein erster unfall ist und du keine erfahrung hast
                  Naja, man kann auch Vorschüsse bekommen für Kosten, die unstrittig sind. Wenn einzelne Positionen des Gutachtens bemängelt werden, so kann die Versicherung nicht die tatsächlich entstandenen Kosten für Mietwagen etc zurückhalten. Sonst wäre sie in Verzug und könnte sofort verklagt werden - zumindest bzgl. dieser Kosten. Klar wir bei einem Privatmann die Versicherung lieber alles am Ende und auf einmal zahlen... wenn sie nicht versucht, durch einen "kulanten" Vorschuss den "Gegner" zu besänftigen.
                  Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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                    #69
                    So, der Gutachter war da. Er hatte eine Kopie des 1. Gutachtens von der Versicherung bekommen gehabt. Fotos in schwarz/weiß!!!!! Man konnte darauf gar nichts erkennen. Gut, dass ich auch das 1. Gutachten mit bunten Fotos hatte, die ich ihm zeigte.
                    Er hat sich den Wagen so gut es ging angeschaut hat Fotos vom Kofferraum innen gemacht etc. Der Wagen ist ja bereits repariert und er konnte aufgrund der Schürze ja nicht wesentlich viel begutachten.
                    Er sagte aber letztendlich, dass wohl alles so richtig ist und er gegenüber der Versicherung das 1. Gutachten bestätigen wird.
                    Er meinte, sein Gutachten müsse der Unfallverursacher zahlen, weil die Versicherung ihn auf dessen Wunsch geschickt hätte. Ist dem dann so?

                    Ich habe bei der Werkstatt damals eine Abtretungserklärung sowohl für die Reparatur und dem Mietwagen unterschrieben. Sie rechnet also alles mit der Versicherung direkt an. Von mir sieht niemand einen Pfennig, werde auf gar keinen Fall für irgendwas in Vorkasse gehen.
                    Vielleicht nimmt ja doch noch alles ein gutes Ende und mir bleibt weiterer Ärger erspart.

                    Gruß
                    Ela

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                      #70
                      Zitat von Ela72 Beitrag anzeigen
                      ...
                      Ich habe bei der Werkstatt damals eine Abtretungserklärung sowohl für die Reparatur und dem Mietwagen unterschrieben. Sie rechnet also alles mit der Versicherung direkt an. Von mir sieht niemand einen Pfennig, werde auf gar keinen Fall für irgendwas in Vorkasse gehen.
                      Vielleicht nimmt ja doch noch alles ein gutes Ende und mir bleibt weiterer Ärger erspart.

                      Gruß
                      Ela
                      @DFMan:
                      ...nun, meine Erfahrung ist, daß die gegnerische Versicherung die Reparatur gemäß GA sehr wohl freigeben muß - sonst kann der Schuß nach hinten losgehen. Natürlich kann man auch ohne Freigabe die Werkstatt beauftragen, im Streitfall geht die Sache dann allerdings in die Hose und die Rechnung liegt unbezahlt im Autohaus...

                      Hier scheint sich ja nun alles zum Guten zu wenden, weiterhin toi toi toi
                      schal statt schott

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                        #71
                        Zitat von Ela72 Beitrag anzeigen
                        So, der Gutachter war da. Er hatte eine Kopie des 1. Gutachtens von der Versicherung bekommen gehabt. Fotos in schwarz/weiß!!!!! Man konnte darauf gar nichts erkennen. Gut, dass ich auch das 1. Gutachten mit bunten Fotos hatte, die ich ihm zeigte.
                        Er hat sich den Wagen so gut es ging angeschaut hat Fotos vom Kofferraum innen gemacht etc. Der Wagen ist ja bereits repariert und er konnte aufgrund der Schürze ja nicht wesentlich viel begutachten.
                        Er sagte aber letztendlich, dass wohl alles so richtig ist und er gegenüber der Versicherung das 1. Gutachten bestätigen wird.
                        Er meinte, sein Gutachten müsse der Unfallverursacher zahlen, weil die Versicherung ihn auf dessen Wunsch geschickt hätte. Ist dem dann so?

                        Ich habe bei der Werkstatt damals eine Abtretungserklärung sowohl für die Reparatur und dem Mietwagen unterschrieben. Sie rechnet also alles mit der Versicherung direkt an. Von mir sieht niemand einen Pfennig, werde auf gar keinen Fall für irgendwas in Vorkasse gehen.
                        Vielleicht nimmt ja doch noch alles ein gutes Ende und mir bleibt weiterer Ärger erspart.

                        Gruß
                        Ela
                        Der Gutachter hat also das bereits reparierte Fahrzeug in Augenschein genommen. Ist genau das, was ich oben geschrieben hatte. Der kann dann eigentlich nur noch anhand von Fotos urteilen. Auch insofern ist es gar nicht mal schlecht, die "Freigabe" nicht zwingend abzuwarten. Denn wenn der Gutachter am unreparierten Fahrzeug begutachten kann, dann kann er leichter Dinge kürzen. Insofern hattest Du ggf. Glück, dass der Wagen schon repariert war. Schreibe "Freigabe" in Anführungszeichen, denn rein rechtlich gesehen hat die gegnerische Versicherung (= Privatunternehmen, nichts staatliche- oder behörliches!!) nix freizugeben an Deinem Eigentum. Ist so. Man denkt immer, die Versicherung dürften und könnten alles. Die haben nicht mehr zu sagen als der, der Dir ins Auto gefahren ist. Von dem würdest Du Dir ja auch nicht sagen lassen, wann Du reparierst und wann nicht.

                        Klar, die Kosten für das Zweitgutachten muss die Versicherung tragen :-)

                        Mal ganz nebenbei: Es ist aber klar, dass die Zweitbegutachtung rechtlich eigentlich gar nicht vorgesehen ist! Man muss dieser überhaupt nicht zustimmen, sofern das erste Gutachten (was man selber in Auftrag gegeben hat) nicht offensichtlich fehlerhaft ist! Der sogenannte "Nachbesichtigung" der gegnerischen Versicherung würde ich sogar stets widersprechen! Wenn Dein Gutachter den Schaden feststellt und gutachterlich darlegt, so ist die Sache erledigt. Wenn das Gutachten nicht ganz klar fehlerhaft ist, würde ich nie die gegnerische Versicherung ran lassen, die ja nur ein Ziel vor Augen hat: maximal Gewinne im laufenden Geschäftsjahr! Das mit dem Zweitgutachter war also schon ein Risiko, was zum Glück gut ausgegangen ist... auch hier zeigt sich mal wieder, dass ein Anwalt bei sowas gut sein kann... denn nicht immer geht sowas gut aus, und wenn man dann später doch noch einen Anwalt einschalten muss und von diesem hört, man hätte dem Zweitgutachten einfach widersprechen können, ärgert man sich ggf. in Grund und Boden!

                        Einen netten Artikel über die "Nachbesichtigung", und dass diese nicht geduldet werden muss, siehe hier:

                        Nachbesichtigung.


                        "Ich habe bei der Werkstatt damals eine Abtretungserklärung sowohl für die Reparatur und dem Mietwagen unterschrieben. Sie rechnet also alles mit der Versicherung direkt an. Von mir sieht niemand einen Pfennig, werde auf gar keinen Fall für irgendwas in Vorkasse gehen."

                        Da tritt die Werkstatt für Dich in Vorkasse. Nicht vergessen ;-) Ist also Kundenservice Deiner Werkstatt! Das machen nicht alle Werkstätten so. Wobei: Streiten würde sich die Werkstatt mit der Versicherung nicht. Wenn die Versicherung nicht alles an die Werkstatt erstattet, wird die Werkstatt sich den Differenzbetrag bei Dir zurück holen. Das musst Du natürlich im Hinterkopf behalten. Wenn die Werkstatt aber rein auf Grundlage des Gutachtens abrechnet und dieses ja durch den Gutachter der Versicherung "freigegeben" wurde, so wird wohl alles klappen
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                          #72
                          Hallo,

                          nun wurde Gott sei Dank der Schaden reguliert. Und alles so bezahlt, wie es "mein" Gutachter kalkuliert hat.

                          Eines ist mir aber unklar und ich hoffe mir kann das jemand beantworten. Die Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 Euro wurde der Werkstatt überwiesen.
                          Liegt es daran, dass ich bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben habe, damit sie direkt mit der Versicherung abrechnet? Steht mir die Pauschale dann nicht mehr zu?

                          Will auch nicht so völlig unwissend bei der Versicherung nachfragen.

                          Vielen Dank.

                          Gruß
                          Ela

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                            #73
                            Normalerweise ist die Aufwandspauschale deine Geschichte. Wende dich damit direkt an die Werkstatt.
                            Wenn sich ein Mensch dazu entschließt einen Hund anzuschaffen, dann ist das für den Menschen eine planbare Zeit seines Lebens. Für den Hund dagegen, ist es alles was er hat ……..es ist sein Leben.
                            gekauft für 250,00 € bei EBAY

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                              #74
                              Zitat von Ela72 Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              nun wurde Gott sei Dank der Schaden reguliert. Und alles so bezahlt, wie es "mein" Gutachter kalkuliert hat.

                              Eines ist mir aber unklar und ich hoffe mir kann das jemand beantworten. Die Aufwandspauschale in Höhe von 25,00 Euro wurde der Werkstatt überwiesen.
                              Liegt es daran, dass ich bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben habe, damit sie direkt mit der Versicherung abrechnet? Steht mir die Pauschale dann nicht mehr zu?

                              Will auch nicht so völlig unwissend bei der Versicherung nachfragen.

                              Vielen Dank.

                              Gruß
                              Ela
                              Das passiert nur wenn man alle Forderungen an die Werkstatt abtritt. Wahrscheinlich hat sich die Werkstatt von dir alle Forderungen abtreten lassen und damit auch alles abgesahnt. Ich hoffe für dich, dass nicht auch noch event. Wertminderung und Nutzungsausfall an die Werkstatt abgetreten wurde. Das ist ein m.M. eine nicht ganz seriöse Arbeitsweise von Werkstätten, welche in letzter Zeit aber immer häufiger zu beobachten ist.

                              cu
                              307CC komplett & Eibach Federn abzgl. Leder & BBS-Felgen war einmal...nun schwarzer viano mit stern..
                              ..safe007 der SCHADENPROFI...

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                                #75
                                Zitat von safe007 Beitrag anzeigen
                                Das passiert nur wenn man alle Forderungen an die Werkstatt abtritt. Wahrscheinlich hat sich die Werkstatt von dir alle Forderungen abtreten lassen und damit auch alles abgesahnt. Ich hoffe für dich, dass nicht auch noch event. Wertminderung und Nutzungsausfall an die Werkstatt abgetreten wurde. Das ist ein m.M. eine nicht ganz seriöse Arbeitsweise von Werkstätten, welche in letzter Zeit aber immer häufiger zu beobachten ist.

                                cu
                                Statt Nutzungsausfall hat Ela ja glaube ich eh einen Leihwagen gewählt. Das Geld bekommt dann ohnhin die Werkstatt. Wertminderung und 25,- EUR Pauschale gehört natürlich Ela. Denke, dass sie das ohne Probleme von der Werkstatt zurück bekommt, wenn sie dort anfragt. Wenn die Werkstatt wirklich eine Abtretungserklärung hat unterschreiben lassen, in welcher die Kundin auch die Pauschale und Wertminderung abtritt, so wird das sicherlich keinen Bestand vor Gericht haben. Bin ich mir sicher.

                                @Ela: Einfach die Werkstatt bitten, Dir die fälschlicherweise an sie erstatteten 25,- EUR zu überweisen und ggf. auch die Wertminderung. Denke, dass wird die Werkstatt ohne Probleme machen
                                Ehemals 207 CC Platinum, schwarz, JBL+Wechsler, Rückfahrassistent, Tempomat, Alarm. Zusätzlich: Funkwerk Dabendorf EGO Talk Bluetooth FSE, LED-Tagfahrlicht, Bastuck ESD

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