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Rabatte bei Leasing - was ist möglich?

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    #31
    Dass beim Leasing mit Restwert der Leasingnehmer das Restwert-Risiko trägt, ist klar. Bei der 3-Wege-Finanzierung sieht das aber meist anders aus!
    Zusatzvereinbarung aus meinem Vertrag
    1. Bei vertragsgemäßer Zahlung der vorausgehenden Darlehensrate ist der Händler verpflichtet, das Fahrzeug auf anbieten des Kunden zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate zurückzukaufen.
    2. Der Kaufpreis beträgt entsprechend der Schlussrate <Betrag der Schlussrate>
    [...]
    Verrechnet werden dann noch die zu viel/zu wenig gefahrenen km mit einer Toleranz von 2500km in beide Richtungen und es wird natürlich vorausgesetzt, dass das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand ist.

    Bei meinem ersten CC habe ich davon profitiert, nur die Mehr-km bezahlen müssen und daher diesen Weg wieder gewählt.
    Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)


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      #32
      Zitat von 307CC-Fan Beitrag anzeigen
      Die Erfahrung mit dem peniblen Überprüfen wegen Steinschlagschäden etc. habe ich auch schon gemacht, jedoch wurde dies, solange es in gewissem Rahmen bleibt, zwar protokolliert, aber führte (wieder unter Betonung des Kundenstatus) dann doch zu keinen Nachbelastungen.

      Grüße
      Jaaaa wenn Du wieder einen Peugeot im Anschluss nimmst, aaaber was ist wenn Du den Wagen einfach nur zurückgeben willst?

      Ich sehe da schwarz, aber bitte jedem das Seine, ich zahle meine Autos lieber gleich. :winken:
      Der Teufel steckt im Detail!:cool:

      Kommentar


        #33
        Zitat von AphroditesChild Beitrag anzeigen
        Dass beim Leasing mit Restwert der Leasingnehmer das Restwert-Risiko trägt, ist klar. Bei der 3-Wege-Finanzierung sieht das aber meist anders aus!
        Zusatzvereinbarung aus meinem Vertrag

        Verrechnet werden dann noch die zu viel/zu wenig gefahrenen km mit einer Toleranz von 2500km in beide Richtungen und es wird natürlich vorausgesetzt, dass das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand ist.
        Bei meinem ersten CC habe ich davon profitiert, nur die Mehr-km bezahlen müssen und daher diesen Weg wieder gewählt.
        Richtig!
        So stand es in meinen bisherigen 3-Wege-Finanzierungs-Verträgen auch immer drin.
        Und genau diese Klausel ist jetzt für Neuverträge geändert worden. Dort steht jetzt ein sinngemäß den Leasing-Verträgen vergleichbarer Text, nämlich:
        ...
        Der Händler verpflichtet sich zum Rückkauf des Fahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit mindestens zum gängigen Marktwert (Händlereinkaufspreis ohne gesetzliche MwSt.). Hierzu treffen Kunde und Händler folgende Vereinbarung:

        1. Der Händler kauft das Fahrzeug auf erstes Anbieten des Kunden zum Zeitpunkt der Fälligkeit der letzten Darlehensrate ("Restrate") zurück.

        2. Der Kaufpreis des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Restrate entspricht mindestens dem Marktwert (Händlereinkaufspreis ohne gesetzliche MwSt.) gemäß DAT-, Schwache- oder DEKRA-Bewertung bzw. gleichwertig anerkannter Bewertungsssysteme. Können sich Händler und Kunde über den Wert des Fahrzeuges nicht einigen, wird auf Veranlassung des Händlers ein Wertgutachten durch DAT, Schwache oder DEKRA bzw. durch ein anderes anerkanntes Institut erstellt. Die Kosten tragen Händler und Kunde je zur Hälfte.
        ...
        Scheinbar waren da die Händler mit ihrer Rücknahmeverpflichtung auf die Barrikaden gegangen, und so wurde auch diese Bedingung "angepaßt".

        Grüße
        Zuletzt geändert von 307CC-Fan; 20.02.2010, 14:27.
        So sehr man auch trödelt; es wird nicht früher! (Prof. Harald Lesch, Astrophysiker)

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          #34
          Händlereinkaufspreis ohne gesetzliche MwSt?

          Wie groß mag der Unterschied zu einem verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt wohl sein?
          Der Teufel steckt im Detail!:cool:

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            #35
            Zitat von seadevil Beitrag anzeigen

            Wie groß mag der Unterschied zu einem verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt wohl sein?
            erheblich

            ich würde mal von etwa 25-30 prozent ausgehen.

            19% für die märchensteuer und etwa 10 % zwischen EK und VK was der händler wieder draufschlägt beim verkauf :cool:

            danke schön...

            lieber normal finanzieren mit ewas höheren raten und am schluss gehört die kiste mir

            mfg

            RG

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