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HILFE GUTACHTEN EIBACH Pro Spacer Fehlerhaft

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    HILFE GUTACHTEN EIBACH Pro Spacer Fehlerhaft

    Habe folgenes Problem und diese E-Mail an EIBACH geschickt. Hat jemand von euch passendes Gutachten?

    Hallo,

    ich fahre einen Peugeot 307 CC. Habe mir ihre Distanzscheiben von Eibach gekauft. 15mm Seite - 30mm Achse. Dann noch die passenden längeren Schrauben. Bin heute mit dem Gutachten beim TÜV NORD in Osnabrück gewesen. Es sollte eine Abnhame nach §19 werden.

    Der Tüv-Prüfer hat sich das Gutachten angeschaut und gesagt, dass die E-Nummer im Gutachten und die Fahrzeugnummer nicht passt. (Obwohl da steht Alle Peugeot 307 Modelle und man dieses als einziges nur als download bekommt.
    Ich benötige ein Gutachten für Peugeot 307cc BJ. 06 Fahrzeugnr. 3RFJ e2*2001.......
    In Ihrem Produktkatalog steht auch dass es ein Teilegutachten gibt.

    Jetzt habe ich die Scheiben gekauft und die Schrauben, dies hat mich etwas gekostet und nun bekomme ich es nicht eingetragen - obwohl von Eibach mit Teilegutachten (welches momentan nicht passt) beworben.

    Ich hoffe Sie können mir schnellstens helfen.

    #2
    ... probier mal einfach zu ner anderen tüv-stelle zu fahren. ich erlebe es imme wieder, dass leute sich nicht auskennen. vielleicht täuscht sich ja der tüv-gutachter!

    von eibach wirst du wahrscheinlich nur hören, dass produkt und gutachten in ordnung sind.

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      #3
      Denke mal dass problem liegt bei der prüfstelle und nicht beim Lieferant. Der wird wohl behilflich sein....würde mich nicht zu sehr sorgen machen.
      gruss,
      ccfever
      CC's gehören in die Krankenkasse!!!

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        #4
        Ne , also der Tüv-Prüfer war etwas jünger und ganz ok.
        Ihr könnt ja euch mal das Gutachten bei eibach.de downloaden für die ProSpacer 30mm (Achse) Peugeot 307cc. Dann im Gutachten auf der letzten Seite schauen, da steht nicht die Typennummer für 307cc und auch nicht die passende E-Nummer. Obwohl das Gutachten ja dafür ausgeschrieben ist.


        Guckt euch das mal selber an. wäre nett eure Meinung dazu zu hören.
        Ich hasse diese eintragerei, einerseits bei grösseren Umbauten Sinnvoll , aber bei Orginal Alus mit 15mm, hätten die auch ne ABE beilegen könne. Der Tüv kassiert fürs eintragen ORDENTLICH! Kohle und dann stellt er sich noch so an.

        Kommentar


          #5
          Zitat von tomek Beitrag anzeigen
          Guckt euch das mal selber an. wäre nett eure Meinung dazu zu hören.
          Ich hasse diese eintragerei, einerseits bei grösseren Umbauten Sinnvoll , aber bei Orginal Alus mit 15mm, hätten die auch ne ABE beilegen könne. Der Tüv kassiert fürs eintragen ORDENTLICH! Kohle und dann stellt er sich noch so an.
          Naja Du veränderts damit ja die Spur und die Achsbelastung
          Da gibts keine ABE
          Fahr mal Alus die nicht im Gutachten der Distanzen geprüft sind und diese
          auch nicht mit einem Fahrwerk geprüft wurden, welches wiederum nur mit Serienalus geprüft ist im Gutachten

          Ich sag mal aus eigener Erfahrung...viel Spass, Zeit und Geld

          Warte dochmal ab was Eibach dazu schreibt

          *EDIT*
          Du hast ja den Motorcode 3RFJ
          Da der nicht im Gutachten letzte Seite steht, warum hast Du die eigentlich bestellt?
          Eibach wird ja nicht bei der Fülle der im Gutachten aufgeführten Fzg und unterkategorien
          reinschreiben...für alle nur nicht XY...zudem so ein Gutachten zu einem Zeitpunkt
          (hier wohl 2003) erstellt wirdund immer aktualisiert wird.....und zu Zeitpunkt der Erstellung
          war es für alle gedacht....

          Sorry da muss ich leider sagen, bei sowas vorher genau informieren und lesen
          kann Vorteile schaffen und viel Zeit, Geld und Nerven sparen
          Ich hätte auf der Zeite das Gutachten genau gelesen und m ich gewundert bzw angefrgat
          ob ich das überhaupt für mein Fzg nutzen kann........
          Und der Prüfer ist nunmal verantwortlich für das was er einträgt und ohne Gutachten macht er es halt nicht
          (oder ne 21 StVZO mit Eigungsprüfung etc, schätze mal ~500€)
          Zuletzt geändert von gobo206; 10.05.2008, 18:22.

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            #6
            bla bla bla.... was sollen die unkompetenten antworten ?
            500€ bei uns kostet §21 ca. 60€.
            und ich habe die Verbreiterungen direkt für 307 cc bestellt. Hab ja einen, mir war nicht bewusst das sich das nochmal Hinterachsbedingt zwischen Facelift und nicht Facelift unterscheidet.... ????
            Desweiteren muss Eibach dann bei schreiben nicht Facelift - die schreiben aber alle Modelle , passen die Nummern aber nicht an.

            Kommentar


              #7
              Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
              Ich hätte auf der Zeite das Gutachten genau gelesen und m ich gewundert bzw angefrgat
              1. Das klingt recht überheblich.
              2. Du scheinst etwas mehr Erfahrung zu haben wie z.B. tomek, vergiss das bitte nicht.
              3. Wenn der Verkäufer 2008 angibt, dass es für ALLE 307er passt, dann liegt der schwarze Peter ja wohl kaum beim Käufer sondern bei dem Wichtel, der für die Aktualität des Webauftrittes bzw. der Werbeaussagen zuständig ist!

              Falls es nicht Eintragungsfähig ist würde ich die Scheiben zurückgeben und Kaufpreis, Porto als auch TÜV-Kosten ersetzt verlangen (§434, §281ff BGB).


              KK

              Dies ist keine Rechtsberatung.
              Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

              Kommentar


                #8
                Zitat von tomek Beitrag anzeigen
                bla bla bla.... was sollen die unkompetenten antworten ?
                500€ bei uns kostet §21 ca. 60€.
                und ich habe die Verbreiterungen direkt für 307 cc bestellt. Hab ja einen, mir war nicht bewusst das sich das nochmal Hinterachsbedingt zwischen Facelift und nicht Facelift unterscheidet.... ????
                Desweiteren muss Eibach dann bei schreiben nicht Facelift - die schreiben aber alle Modelle , passen die Nummern aber nicht an.
                Glaube ich nicht wenn es kein Gutachten für Deinen Wagen gibt
                Hier wird nicht zwischen Facelift und Vorgänger unterschieden sonder nach Motorcode...
                und unkompetent wie ich bin sag ich nunmal das man das im Gutachten lesen kann....
                Der Prüfer konnte es ja auch und Du kennst deinen Motorcode anscheinend ja
                Alles im allem wirds keine Unterschiede geben, nur das Gutachten ist halt nicht für Dein Fzg zulässig, aber das weisst Du ja....
                Und mir Unkompetenz vorzuwerfen.....lass mich ja gerne belehren, weil ich hab keine Ahnung von sowas....[/ironie]

                Zitat von Kellerkind Beitrag anzeigen
                1. Das klingt recht überheblich.
                Sorry verbitte ich mir, es gibt nunmal kein Gutachten wo das Fzg aufgeführt ist, das ist nunmal Fakt!
                Das habe ich beantwortet mehr nicht und mir dazu das Gutachten durchgelesen
                Und wenn ich nicht sicher bin lass ich das machen oder informiere mich und kaufe nicht blind

                2. Du scheinst etwas mehr Erfahrung zu haben wie z.B. tomek, vergiss das bitte nicht.
                Kann ich nicht beurteilen....ich habs halt immer so gemacht, das mit dem Lesen

                3. Wenn der Verkäufer 2008 angibt, dass es für ALLE 307er passt, dann liegt der schwarze Peter ja wohl kaum beim Käufer sondern bei dem Wichtel, der für die Aktualität des Webauftrittes bzw. der Werbeaussagen zuständig ist!

                Falls es nicht Eintragungsfähig ist würde ich die Scheiben zurückgeben und Kaufpreis, Porto als auch TÜV-Kosten ersetzt verlangen (§434, §281ff BGB).
                Wo steht das so????
                Ich sehe in der Auswahl nur "Peugeot 307CC ab Bj 03 2002" welche mich zu einem Gutachten Erstellungsdatum vom 18/8/2003 führt
                Da gab es meines Wissens das Facelift T6 noch nicht sondern nur den 307 T5
                Da wird BGB auch nicht helfen, denn auch ein Käufer hat eine Informationspflicht vor Kauf....sorry

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                  #9
                  Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                  Wo steht das so????
                  Ich sehe in der Auswahl nur "Peugeot 307CC ab Bj 03 2002"
                  Richtig, da steht kein "bis BJ ...", sondern nur "ab BJ 2002".

                  Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
                  Da wird BGB auch nicht helfen, denn auch ein Käufer hat eine Informationspflicht vor Kauf....sorry
                  Da weder du noch ich über ein abgeschlossenes Jura-Studium verfügen, bleibt uns beiden an diesem Punkt nur das Spekulieren. Ich spekuliere, dass man bei solchen Angaben gute Chancen hat. Denn die von dir angesprochene Informationspflicht des Käufers habe ich weder in den AGBs von Eibach noch im BGB gefunden. Den Sachmangel aber schon - und zwar in beiden. Aber wie gesagt, wir spekulieren ...

                  Aber warten wirs ab was Eibach antwortet, vielleicht war's ja auch nur das falsche, alte Gutachten.


                  KK
                  Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

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                    #10
                    Nur Eibach selbst verkauft nicht an Endkunden
                    sondern nur via B2B an Distributoren....

                    Und wie oben schon "überheblich" und "unkompetent" von mir geäussert
                    warte ich auch mal ab was Eibach dazu sagt

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                      #11
                      Ich verstehe die ganzen Diskusionen nicht.
                      Man kann überall sehen, wo es um Peugeotteile geht, dass der 307cc immer extra aufgefürt wird.
                      Meistens steht da "außer CC"
                      Selbst Peugeot macht Unterschiede zwischen 307 und 307cc.
                      Nur mal so ein Beispiel.
                      Werbung, wenn die Verkaufszahlen für den 307 angekurbelt werden sollen, wird meistens sogar darauf hingewiesen "außer cc"

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                        #12
                        Zitat von AndyV6 Beitrag anzeigen
                        Ich verstehe die ganzen Diskusionen nicht.
                        Man kann überall sehen, wo es um Peugeotteile geht, dass der 307cc immer extra aufgefürt wird.
                        Meistens steht da "außer CC"
                        Selbst Peugeot macht Unterschiede zwischen 307 und 307cc.
                        Nur mal so ein Beispiel.
                        Werbung, wenn die Verkaufszahlen für den 307 angekurbelt werden sollen, wird meistens sogar darauf hingewiesen "außer cc"

                        @AndyV6

                        Häää??
                        Hast du dir die Internetseite von Eibach mal angeschaut? Es geht um den cc!!
                        Hier dreht es sich um die Frage des Baujahres.


                        KK
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                          #13
                          Immer noch keine Antwort per Mail von Eibach. Also ich da heute angerufen. Am tel. nette Dame , doch nicht zuständig, der zuständige Kollege im Urlaub.

                          Na toll....

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                            #14
                            also ich hatte auch mal ein Problem, damit, dass es Federn auch gab aber nicht im Gutachten stand. Freundliche E-Mail an Eibach, am nächsten Tag ne Entschuldigung und ein Vergleichsgutachten per PDF Datei und alles war gut.

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                              #15
                              Wäre super... wenn das bei mir auch so läuft.
                              Naja komische Zeit erwischt , sind alle im Urlaub.
                              Hast du an die Info@ geschrieben oder eine direkte E-Mail Adresse vom Ansprechpartner.

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