Ein original Xenonbrenner soll (angeblich), laut meinem Meister bei Audi, lebenslang halten. Wenn aber durch einen Unfall die Leuchten tot sind, wird es RICHTIG teuer!
Fährt man Rückwärts an ´nen Baum - verkleinert sich der Kofferraum
hier sind die originalen Xenon Leuchten gemeint Meine Bedenken hab ich auch immer noch was die Langlebigkeit betrifft. Gerade wenn, durch den Lichtsensor bedingt, die häufiger An und wieder Aus geschaltet werden, als Einem vielleicht lieb ist:o
Audi verbaut aber BI-Xenon Leuchten. Also Abblendlicht u. Fernlicht. Beim 307CC sind es "nur" die Abblendlichter! FRAGE: Kommt da eigentlich auch die Garantie für auf, wenn sie mal vor dem "eigentlichen Autoleben" das Zeitliche segnet :confused:
Nichts desto Trotz, würde ich den Dicken immer wieder mit Xenon ordern Bin jedesmal erschrocken wenn ich ein normales Halogen Auto fahre Mann gewöhnt sich wohl sehr schnell daran, mehr zu sehen...und das vor Allem in der Breite!!
LG Peppi
Sieht er nicht stark aus der Dicke?! Der 307CC ist einmalig!! Solange man noch genügend Träume in sich hat.. lebt man auch auf der Sonnenseite des Lebens !!
hier sind die originalen Xenon Leuchten gemeint Meine Bedenken hab ich auch immer noch was die Langlebigkeit betrifft. Gerade wenn, durch den Lichtsensor bedingt, die häufiger An und wieder Aus geschaltet werden, als Einem vielleicht lieb ist:o
Audi verbaut aber BI-Xenon Leuchten. Also Abblendlicht u. Fernlicht. Beim 307CC sind es "nur" die Abblendlichter! FRAGE: Kommt da eigentlich auch die Garantie für auf, wenn sie mal vor dem "eigentlichen Autoleben" das Zeitliche segnet :confused:
Nichts desto Trotz, würde ich den Dicken immer wieder mit Xenon ordern Bin jedesmal erschrocken wenn ich ein normales Halogen Auto fahre Mann gewöhnt sich wohl sehr schnell daran, mehr zu sehen...und das vor Allem in der Breite!!
LG Peppi
Peppi, du hast es richtig erkannt. Ich habe die "richtigen" Xenon dran, als die ohne manuelle Leuchtweitenregulierung.
Wenn das An-Ausschalten wirklich so auf die Lebensdauer geht, werde ich mal das automatische Licht-Einschalten deaktivieren. :-)
Ein original Xenonbrenner soll (angeblich), laut meinem Meister bei Audi, lebenslang halten. Wenn aber durch einen Unfall die Leuchten tot sind, wird es RICHTIG teuer!
Hallo!
Ich habe eben bei wikipedia.de einen interessanten Artikel zum Thema Xenonlicht gelesen. Die sprechen von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 2000 Std (H7: 450 Std)
Zu oft Einschalten geht auf die Lebensdauer.
Hier der ganze Bericht: http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
Ich habe das automatische Licht jetzt deaktiviert und fahre tagsüber nun nur mit dem Standlicht + Nebelscheinwerfer. OK,-ist nicht ganz legal, aber spart Xenon und sieht schön aggressiv aus!
Man blendet ja niemanden und eine Glühlampe für die NSW ist definitiv viel günstiger...
Ich habe das automatische Licht jetzt deaktiviert und fahre tagsüber nun nur mit dem Standlicht + Nebelscheinwerfer. OK,-ist nicht ganz legal, aber spart Xenon und sieht schön aggressiv aus!
Aber denke daran, es gibt glaube einen Punkt und 40€
Aber denke daran, es gibt glaube einen Punkt und 40€
Andy, ich habe mich mal genau informiert. Nein, da gibt es keinen Punkt!
Hier die Info:
Beleuchtungseinrichtungen nicht oder
- nicht vorschriftsmäßig benutzt: 10 Eur
– mit Gefährdung: 15 Eur
– mit Schädigung: 35 Eur
Aber es gibt etwas, was 40 Eur und 1 Punkt kostet:
Bei erheblicher Sichtbehinderung ohne erforderliches Abblendlicht gefahren
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 25
– bei Schädigung: 35
– außerhalb geschlossener Ortschaften: 40 + 1 Punkt
Aber denke daran, es gibt glaube einen Punkt und 40€
Ich glaube das ist nicht ganz richtig.
Vorwurf: "Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer."
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
Folge: i.d.R. 10,-€, kann aber auf 20,- € verdoppelt werden bei Vorsatz. ( Nebler bei Schönwetter ist i.d.R. immer Vorsatz)
Da wir noch keine Lichtpflicht am Tage haben sollte das Fahren mit Standlicht allein nix kosten. Nebler und Standlicht in der Dämmerung oder Nachts wird dann schon teurer (zusätzlicher Verstoß gg. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat -> wieder 10,- €, bei Vorsatz wieder Verdopplung möglich)
KK
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung! Für eine Rechtsberatung bitte einen Anwalt konsultieren.
Vorwurf: "Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer."
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
Folge: i.d.R. 10,-€, kann aber auf 20,- € verdoppelt werden bei Vorsatz. ( Nebler bei Schönwetter ist i.d.R. immer Vorsatz)
Da wir noch keine Lichtpflicht am Tage haben sollte das Fahren mit Standlicht allein nix kosten. Nebler und Standlicht in der Dämmerung oder Nachts wird dann schon teurer (zusätzlicher Verstoß gg. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat -> wieder 10,- €, bei Vorsatz wieder Verdopplung möglich)
KK
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung! Für eine Rechtsberatung bitte einen Anwalt konsultieren.
Interessant! Wo hast du denn das her?
Gut zu wissen!
Aber Hauptsache es gibt keinen Punkt!
In der Realität ist es dann wohl auch eher so, dass die Polizei ein Auge zudrückt und einen nur ermahnt. Wenn man besonders nett ist und Einsichtigkeit zeigt, hat mir das schon so manchen Eur erspart.
Ein Autofahr-Verhalten hat sich bei mir seit dem Besitz des CC geändert. Ich habe früher schon hin und wieder mal mit genug Alk im Blut mein Auto bewegt. Da ich Angst habe, nicht mehr CC fahren zu dürfen, trinke ich jetzt max. 3 Bierchen am Abend, wenn ich fahre...
Auf das Ermessen dich mündlich zu verwarnen kannst du aber nicht mehr bauen, wenn sie dich mehrmals erwischen, das ist klar, gell. Denn dann bist du bei Vorsatz und zahlst den Zwanni.
KK
PS: 3 Bierchen vor dem Fahren sind genau 3 zuviel! (Das ist meine Meinung, da muss jetzt nicht drüber diskutiert werden!)
PS: 3 Bierchen vor dem Fahren sind genau 3 zuviel! (Das ist meine Meinung, da muss jetzt nicht drüber diskutiert werden!)
Stimmt! Da brauchen wir wirklich nicht mehr zu diskutieren! Absolut vernünftige Einstellung! Ich trinke zuhause gar keinen Alkohol, aber wenn ich weggehe fällt mir das richtig schwer.
So am Freitag hatt sich mein Xenonscheinwerfer (Fahrerseite) verabschiedet.
hatt jemand erfahrung ob man den Xenonbrenner einfach selber wechseln kann oder muß ich in die Werkstatt? Denke das dies ja nicht so einfach zum wechseln ist oder? 2te Frage weis jemand auf was für Kosten auf mich zu kommen a.) Xenonbrenner selber kaufen. b.) Xenonbrenner in der freundlichen PUG Wekstatt einbauenlassen? Mein 307cc ist ja Bj Dez 2005 das jetzt schon ein Xenonbrenner den Geist auf giebt ärgert mich schon ein wenig und Garantie hab ich ja jetzt auch keine mehr. Bin mal gespannt was das kosten wird, hab da absolut keine Ahnung nur wenn ich sehe was Xenon als Aufpreis bei einem Neuwagen kostet vermute ich mal das es nicht gerade billig werden wird.
Ist unter euch 307 Fahrern auch jemand der schon ein neuen Xenonbrenner gebraucht hatt?
Gruß Grisu_1968
Nachtrag:
Ich hab mal ein wenig Google bemüht aber nur nachrüst Xenonbrenner (für Halogenscheinwerfer) gefunden oder komplete Xenonscheinwerfer und die Kosten so ca. 700,- €uro. Giebts die orginal Xenonbrenner nicht einzeln oder hab ich falsch gesucht? Wenns die nicht einzeln giebt was ich mir jetzt nicht vorstellen kann wird das ja ganz schön teuer.
Zuletzt geändert von Grisu_1968; 21.02.2009, 23:19.
Grund: Nachtrag
Schau mal hier rein, so teuer wie Du befürchtest wird es nicht! Du bekommst die X-Brenner auch einzeln
LG Peppi
Sieht er nicht stark aus der Dicke?! Der 307CC ist einmalig!! Solange man noch genügend Träume in sich hat.. lebt man auch auf der Sonnenseite des Lebens !!
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