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Ein Fall für die Gebrauchtwagen-Garantie

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    Ein Fall für die Gebrauchtwagen-Garantie

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage bezüglich CG wenn ich einen gebrauchten kaufen möchte (307cc).

    Der Händler gibt uns das standardisierte Jahr. Wenn ich das richtig verstanden habe, können wir die Garantie Jahr für Jahr selber verlängern. Das Fahrzeug um das es geht ist 4 Jahre alt, hat aber schon fast 100.000 km auf dem Buckel. Der Wagen ist auf Gas umgerüstet und hat eine exklusivere Ausstattung, was ihn recht interessant macht.

    Da wir den Wagen finanzieren müssten auf ca. 4 Jahre und wir selber mindestens 20.000km im Jahr fahren, hätte das Fahrzeug am Ende der Finazierung um die 180.000km auf der Uhr. Wie sieht das mit der CG-Garantie aus, wenn an dem Fahrzeug etwas dran ist.

    1. Nehmen wir mal an, die Kupplung gibt bei 140.000 den Geist auf. Ziehen die sich auf Verschleiss zurück oder bekommt man tatsächlich die 40% Zuzahlung auf die Reparatur?

    2. Muss ich wirklich zwangsläufig zu dem Händler, der mir das Auto verkauft hat? Der würde sich nämlich ca. 150km zu meinem Wohnort befinden.

    Wäre nett, wenn mal jemand seine Erfahrungen mit der CG mitteilen würde.

    Danke und Gruss
    Smoothie
    Zuletzt geändert von Smoothie; 08.08.2010, 13:10. Grund: Fahrzeug nachgetragen

    #2
    brauche eure hilfe/gebrauchtwagengaratie

    hallo
    habe vor ca. 3 wochen peugeot 206 cc bj. 05 km 24.000 beim handler mit gebrauchtwagengarantie gekauft. händler versicherte mir alles geprüft tüv-abnahme und inspektion. bin auch stolz auf mein auto. habe aber jetzt beim regen festgestellt, dass an der fahrerseite sowie beifahrerseite immer wasser (einige dicke Tropfen )reinläuft. waren ja schon viele berichte über dieses problem. werde jetzt auch versuchen die dichtungem mit silikon spray zu behandeln.(hoffentlich hilft es etwas) dann habe ich probleme mit dem rückwärtsgang der meistens schlecht herein geht. auch bei den übrigen gängen geht es manchmal leichter und dann etwas ruckartiger. bin im moment richtig deprimiert. wollte den händler schon kontaktieren. beinhaltet die gebrauchtwagengarantie auch solche mängel? oder muss ich damit leben?????
    lg
    eri

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      #3
      Hallo eri24

      etwas spät aber...

      Da kommt wohl eher die Gewährleistung ins Spiel. Da Du sagst "Händler" hast Du 12 Monate Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie).

      Wichtig ist, dass Du schnell reagierst. Innerhalb der ersten 6 Monate gelten Mängel als bereits beim Autokauf vorhanden. Danach ist Beweislastumkehr und es wird schwierig, da Du dem Händler dann nachweisen musst, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt bereits existierte.

      Garantie ist eine andere Chose. Diese deckt i.d.R. nur unmittelbar mit dem Antrieb verbundene Defekte (so bei CarGarantie IIRC). Undichtes Dach wird kaum eingeschlossen sein. Musst Du in den Garantiebestimmungen nachlesen, das Kleingedruckte ist nicht ganz unwichtig (Zeitwerte, Übernahme Material/Arbeit etc).

      Und nicht locker lassen.

      toi toi toi

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        #4
        Gebrauchtwagengarantie

        Hallo CC Freunde,

        Anfang April habe ich mir einen 206CC gekauft bei einen VW Händler mit einen Jahr Garantie (PerfectCar).
        Ein paar Wochen nach dem Kauf habe ich bemerkt das die Klimaanlage nicht mehr funktioniert. Habe darauf hin ein Termin in der Werkstatt bekommen. Dort hat man die Klimaanlage befüllt und mir gesagt die währe einfach nur leer gewesen....
        Nach zwei Wochen ging diese dann wieder nicht bin darauf hin zu einer anderen VW-Werkstatt gefahren (Grund: die ist keine Stunde entfernt) als wie die Ursprüngliche wo ich es gekauft habe. Nach Rücksprache und mit dem Einverständniss mit dem VW Partner wo ich es gekauft habe und mit deren Einverständniss wurde das Fahrzeug zu Peugeot gebracht. Peugeot hat die Anlage aufgefüllt auch mit kontrastmittel (hat VW nicht gemacht). Festellen konnten die aber erst mal nichts.Nach zwei Wochen dann war die anlage wieder leer bin direkt hin gefahren, die Mechaniker haben alles abgeleuchtet aber nichts gefunden. Wurde dann wieder weggeschickt, der Meister von Peugeot würde dann Rücksprache mit VW Halten wie alles weiter geht.

        VW hat mir jetzt mit geteilt das sie sich nicht weiter an den kosten beteiligen werden, was meint ihr ist das so korregt, ich meine ich habe ja Garantie und die haben ja schon den willen gezeigt das problem zu beheben.?

        Eine äußerung warum sie das nicht tun das haben die mir noch nicht geschrieben.
        Der VW meines vertrauens hat mir das per email geschrieben das sie sich nicht weiter beteiligen wollen.

        Weiteres was ich zu bemängeln habe ist z.b.

        Das wenn ich das Dach Schließe und es auf den Windschutzscheibenrahmen aufkommt knallt es so doll auf das der Lack am Dach beschädigt wird. Ist das auch Garantie?
        Undicht ist es auch im bereich der Hacken...

        Was meint ihr wie stehen meine Chancen?

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          #5
          Zitat von Dark_Spike Beitrag anzeigen
          Das wenn ich das Dach Schließe und es auf den Windschutzscheibenrahmen aufkommt knallt es so doll auf das der Lack am Dach beschädigt wird.
          Also das musst Du mal genauer erläutern...
          Das Dach legt sich schon nicht sanft ab, aber das es so heftg knallt das der Lack beschädigt wird ist schon sehr seltsam, zumal das Dach sich auf die Dichtung legt und nicht aufm Lack

          Zu Deiner Garantiefrage:
          VW versucht sich da jetzt fein rauszureden und das einfach per E-Mail zu vermitteln ist schon sehr lächerlich, ich kann Dir nur raten --> Bleib am Ball <--
          detailing.PERFORMANCE

          Kommentar


            #6
            Bin ich den im recht ja oder?

            Wie soll ich das genauer erklären....also wenn es sich ablegt hört man halt ein knallen was scheinbar und hörbar erst mal ganz normal klingt. So scheint es zu mindest. Aber wenn man genau hin schaut beim öffnen sieht man im Bereich des Gummis halt ein Lackabblätterung (Kratzer).
            Ich würde es gerne Fotografieren trau mich aber nicht das Dach anzu halten während des Vorgangs...

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              #7
              Zitat von Dark_Spike Beitrag anzeigen
              Ich würde es gerne Fotografieren trau mich aber nicht das Dach anzu halten während des Vorgangs...
              Du darfst nur während der Dachfahrt den Wagen NICHT ausschalten... Wenn Du den Dachschalter in der Dachbewegung los lässt, passiert nix, das Dach bleibt nur stehen und es piept (wichtig halt nur die Zündung NICHT ausschalten)...
              detailing.PERFORMANCE

              Kommentar


                #8
                Das Thema hier ist GEBRAUCHTWAGEN-GARANTIE:

                Das "Dachknallen" ist beim 206cc eigentlich normal, dazu gibt´s auch einen eigenen Thread --> KLICK!
                Bitte diesen weiterführen! :winken:

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                  #9
                  Zitat von Dark_Spike Beitrag anzeigen
                  Anfang April habe ich mir einen 206CC gekauft bei einen VW Händler ....
                  ... VW hat mir jetzt mit geteilt das sie sich nicht weiter an den kosten beteiligen werden ....
                  Hallo,
                  was wollt ihr denn mit der (eingeschränkten) Gebrauchtwagengarantie?
                  Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
                  Der Wagen wurde von einem Händler vor weniger als 6 Monaten gekauft. Folglich greift normalerweise die gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr. Der Händler müsste nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war. Solange er das nicht schafft, müsste er vermutlich den Schaden tragen. Falls der Händler nicht einsichtig ist, wende dich zur Beratung an einen Anwalt oder an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes (sofern der Händler Mitglied bei der KFZ-Innung ist).
                  http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%...ung#Beweislast
                  http://www.kfz-schiedsstellen.de/rec...en-finden.html
                  GrüCCle von CCarin
                  Wo
                  der206cc auch zu Hause ist ...

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                    #10
                    Habe mich schon gewundert wo mein Beitrag hin ist.

                    Die Garantie habe ich damals ohne aufpreis mit dazu bekommen.
                    Als bin ich ja im Recht und die wollen sich nur drücken.
                    Ich warte jetzt noch diese Woche ab, wenn ich keine Nachricht bekomme rufe ich dort mal an.

                    Im anderen Beitrag zum Thema Dach schließen habe ich mal ein Foto angehängt.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Dark_Spike Beitrag anzeigen
                      Hallo CC Freunde,

                      Anfang April habe ich mir einen 206CC gekauft bei einen VW Händler mit einen Jahr Garantie (PerfectCar).

                      [...]

                      VW hat mir jetzt mit geteilt das sie sich nicht weiter an den kosten beteiligen werden, was meint ihr ist das so korregt, ich meine ich habe ja Garantie und die haben ja schon den willen gezeigt das problem zu beheben.?
                      KEINE RECHTSBERATUNG! BIN KEIN ANWALT! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

                      Du hast das Auto im April 2011 gekauft? Von einem Händler?
                      Wenn beides "Ja", dann hast Du eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr, die der Händler Dir geben muss. Mindestens ein Jahr deswegen, weil die gesetzliche Gewährleistung lt. BGB eigentlich 2 Jahre beträgt, vom Händler bei Gebrauchtgütern aber auf ein Jahr beschränkt werden kann. Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Händler beweisen - wenn es hart auf hart kommt mit Gutachter -, dass der Mangel erst entstanden ist, nachdem Du das Auto gekauft hast. Kann er dies nicht, so muss er den Schaden - sofern es kein normaler, altersüblicher Verschleiss ist (auch hier muss ggf. ein Gutachter entscheiden) komplett auf Gewährleistung reparieren. D.h., dass eine Gebrauchtwagen-Garantie mit irgendwelchen Zuzahlungen Deinerseits überhaupt nicht von Nöten ist.
                      Anders sieht es nach 6 Monaten aus: Da musst Du - ggf. auch mit Gutachter - dem Händler beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorlag. Also spute Dich. Mach das ggf. mit einem Anwalt, bevor die 6 Monate verstrichen sind, sodass Du "offiziell" nachweisen kannst, dass Du dran warst und die Verzögerungen immer von Händler ausgingen.

                      Um zu Deiner Frage zurückzukommen: Du hast den Wagen komplett bezahlt? Dann hast Du mehr als ausreichend Willen gezeigt, ein mangelfreies Kfz zu fahren ohne dass Dir Kosten entstehen.

                      Ich frage mich was der Händler sagen würde, wenn Du 3x versuchst pünktlich Deine Rate zu zahlen, es aber nicht schaffst und dann kackendreist sagst, dass der Händler dafür ja wohl eine Kreditausfallversicherung haben müsste.

                      Ansonsten: Wenn die es 3x nicht schaffen auf Wandlung bestehen. Wandlung könnte in dem Fall Geld zurück sein. Ggf. gleich klar machen, dass Du eventuelle Mehrkosten als Schadenersatz gegenüber dem Händler geltend machst.

                      Aber wie gesagt:
                      KEINE RECHTSBERATUNG! BIN KEIN ANWALT! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! FRAGE EINEN ANWALT DER SICH DAMIT AUSKENNT.
                      Zuletzt geändert von ; 29.08.2011, 23:50.

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                        #12
                        Danke für eure Antworten.
                        Ja der Wagen ist komplett bezahlt.
                        Ich habe morgen ein Termin in der Werkstatt bei dennen, am Telefon sagten die mir das wir alles hin bekommen...ich bin mal gespannt was morgen passiert.
                        Ich halte euch auf den laufenden.

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                          #13
                          So der Wagen war/ist jetzt eine Woche in der Werkstatt hole ihn morgen ab.

                          Am Telfeon wurde mir gesagt das all meine beanstandungen behoben wurden sind. außer das mit dem Dach!
                          Da müsste ich selber zu Peugeot und es Grundeinstellen lassen, warum die das nicht über nehmen wollen konnte mir der Serviceberater nicht sagen.

                          Was meint ihr ist das so korregt?

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                            #14
                            Nein, nach meiner Auffassung ist das nicht korrekt.
                            Es ist Gewährleistung, und da gibt es nicht die bei Garantien üblichen Einschränkungen (nur Antriebsstrang, nix Dach etc.). Wahrscheinlich haben sie alles das behoben, was sie an die Garantie-Firma weiterverrechnen können, und beim Rest verweisen sie Dich an Peugeot. Billige Tour!

                            Komischer Laden, aber wohl nicht untypisch. Würd ich auf jeden Fall nachhaken aber sowas von.
                            Zuletzt geändert von Stoppi; 07.09.2011, 21:27. Grund: Riesen-Zitat

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                              #15
                              Habe das Fahrzeug eben abgeholt und noch mal nach gefragt wegen dem Dach.

                              Der Verkaufsleiter sagt. Irgentwann ist das maß auch mal voll, wir haben jetzt schon mehr gemacht als üblich und jetzt ist irgentwann auch mal genug.
                              Als ich dann auf deren Gewerleistungspflicht hin gewiesen habe sagte er das ich es ab jetzt per Gutachten nachweißen muss das der schaden beim Kauf schon war. Die 6 Monate sind aber noch nicht rum sagte ich (KFz gekauft am 2 April 2011).Er meint nur doch doch die sechs Monate sind schon um....Alles was jetzt mit Gewährleistung zu tun hat wird nicht mehr ohne das ich ein Gutachten vorlege übernommen. Notfalls müssen wir den Juristischen weg gehen sagt er auch noch.

                              Was soll ich jetzt am besten machen, lohnt es sich zum Anwalt zu gehen von den kosten her schon für mich auch die Gutachten kosten ja schon nicht wenig.
                              Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

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