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350 Euro Wertminderung genug?

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    350 Euro Wertminderung genug?

    Hallo, jetzt hat es mich auch erwischt.

    Letzten Sonntag ist mir auf der A5 kurz vor Frankfurt ein Audi hinten drauf geknallt. Hatte wohl nicht so gute Bremsen wie meine Katze.

    Der Kleine sieht jetzt so aus:

    Warum kann ich das Pic nicht hier einfügen? ?)

    Ein schwacher Trost ist, daß es den A4 noch schlimmer erwischt hat. Der mußte auf den Huckepack vom ADAC.

    Jetzt meine Frage: Der Gutachter hat einen Reparaturaufwand von 3200 Euro und einen Wertverlust von 350 Euro ermittelt.

    Letzterer kommt mir ziemlich niedrig vor, wenn man bedenkt, daß damit der niedrigere Verkaufserlös ausgeglichen werden soll. Ich muß den CC ja als Unfallwagen verkaufen.

    Hat jemand Kenntnisse, wie sich so eine Wertminderung ermitteln läßt?

    Gruß Thommy :d_gutefrage:

    #2
    Hi Thommy,
    Vorsicht mit Gutachter :d_neinnein:
    ist es ein Gutachter der Peugeot Werkstat oder ein anderer :d_gutefrage:
    Ein Beispiel von mir, kenne aber noch andere, Toyota Corolla Unfallschaden 4100,00 €, Gutachter Wertminderung 430,00 €.
    Ich nix verstehen, ich diskutiert mit Gutachter und Toyota Werkstatt,
    ich immer noch nix verstehen, Anwalt über Rechtschutz eingeschaltet,
    ich alles verstehen nach Termin beim Anwalt ich bekomme 980,00€.
    Im Klartext, sehr viele Gutachter arbeiten mit unterschiedlichen Versicherung zusammen, daher kommt die geringe Wertminderung zu stande.
    Kann dir nur empfehlen mit der Pug Werkstatt zu reden und unter umständen einen Anwalt einzuschalten.

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      #3
      @Maulwurf.007

      Den Gutachter habe ich selbst bestellt, weil ich nichts falsch machen wollte.

      Gruß Thommy

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        #4
        vertraust du deinem Gutachter :d_gutefrage:
        Rede bitte mit einer Pug Werkstatt darüber, hol dir dort eine zweite Meinung ein, sollte kostenlos sein.
        Eine Frage am Rande muss was an dem Auto geschweißt werden, wenn ja kommt mir die Wertminderung für dein 1-2 Jahre Jungen CC doch sehr wenig vor :d_neinnein:

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          #5
          Da muß eine Menge geschweißt werden.
          Lt. Gutachten werden an geschweißten Karosserieteilen ersetzt:

          - Heckwand kpl.
          - Heckblech links
          - Kofferraumdeckel unten

          Es sind auch Unterboden- und Hohlraumschutzarbeiten kalkuliert.

          Also nochmals die Frage an alle "Erfahrungsträger": Wie wird der Wertverlust ermittelt?

          Danke und viele Grüße
          Thommy

          Kommentar


            #6
            Besorg dir doch einen Kostenvoranschlag von versch. Pug Werkstätten...

            Is kostenlos... :-D

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              #7
              @littleblacklion

              Es geht doch nicht um die Reparaturkosten sondern um die Wertminderung wegen des Status "Unfallfahrzeug".
              Ich glaube kaum, daß da Kostenvoranschläge weiterhelfen.

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                #8
                ups, ok hast recht...

                Sollte mal richtig lesen!!! :d_pfeid:

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                  #9
                  Hi Thommy,

                  nachdem Du den Heckschaden hast, geh ich mal davon aus, daß die Schuldfrage wohl beim Audi liegt. Als Geschädigter kannst Du auf alle Fälle auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt Deines Vertrauens einschalten. Der regelt alles. Vielleicht kann er beim Wertverlust auch noch was rausholen - oder an anderer Stelle :d_zwinker:

                  Außerdem sparst Du Dir mit nem Anwalt ne Menge Ärger, Telefonate und Schreiberei (die gegnerische Vesicherung zickt dann nicht so rum bei Nutzungsausfall u.ä. - meine persönliche Erfahrung). Dein Anwalt rechnet üblicherweise sein Honorar direkt mit der Versicherung ab.

                  Vielleicht hilfts was....

                  Wünsch Dir viel Erfolg!

                  johncon

                  Kommentar


                    #10
                    Hi Johncon,

                    mit der Schuldfrage liegst Du richtig.

                    Da dies von gegnerischer Seite bisher nicht in Zweifel gezogen wurde, zögere ich noch mit der Einschaltung eines Anwaltes, denn ich bin, glaube ich, auch zur Kostenminimierung verpflichtet.

                    Könnte es sein, daß die Gegenseite die Übernahme der Anwaltskosten ablehnt, mit der Begründung, es gäbe überhaupt keinen Streitgegenstand?

                    Gruß Thommy

                    Kommentar


                      #11
                      So will mich nochmal zum Thema melden.

                      Nachdem ich mich schlau gemacht hatte, habe ich Folgendes herausgefunden:

                      Es existieren bei den Gutachtern im Wesentlichen zwei Schulen zur Ermittlung des Wertverlustes. Eine bezieht als Hauptkriterium das Fahrzeugalter ein, die andere die Laufleistung. Eine Formel die beides richtig wertet gibt es wohl noch nicht. Im Streitfalle entscheiden die Gerichte meist salomonisch :d_zwinker: .

                      Die altersbezogene Formel (nach Rukopf und Salum) geht so:

                      [f3][c=blue] ((2xR)/(55xW))+((29/550)-(A/100))x(R+W) [/c][/f3]

                      die kilometerbetonte Formel (nach Halbgewachs und Berger):

                      [f3][c=blue] ((117-L/1000))/500xR [/c][/f3]

                      Wobei R die Reparaturkosten sind, W der Wiederbeschaffungswert, A das Alter und L die Laufleistung.

                      Ihr braucht Euch jetzt die Formeln nicht abzuschreiben, Ich habe Euch ein Excel-Sheet angehängt, in das könnt Ihr Eure Werte eintragen und bekommt beide Formelergebnisse angezeigt.

                      Bei mir war es so, daß die eine Formel 470,- und die andere 860,- Euro Wertverlust ermittelte.
                      Mein von mir beauftragter Gutachter hatte aber nur 350 Euro "ausgerechnet". Von mir darauf angesprochen kam nur Gestammel von wegen, "da gibt es Formeln für". Zwei Tage später hatte ich ein Statement an die Versicherung in Händen, in dem er von Schreib-und Übertragungsfehler schrieb und seinen Wert auf 550 Euro erhöhte. Hat die Versicherung auch akzeptiert und gezahlt.
                      Was lernt uns das? Trau Keinem. Erst Recht nicht Deinem eigenen Gutachter :lach: .

                      Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und der Eine oder Andere kann diese Erkenntnisse nutzen.

                      Gruß
                      Thommy


                      Zuletzt geändert von Thommy; 01.08.2017, 13:39.

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                        #12
                        Mal kurz was von mir zum Thema Anwalt und gutachter:

                        Gutacher immer selbst aussuchen, möglichst einen Marken- u. Versicherungsunabhängig arbeitenden. Niemals von irgendjemandem einen Gutachter auf die Nase drücken lassen - von der Versicherung schon gar nicht!!! :d_neinnein:

                        Wenn irgendwas - und sei es nur eine Kleinigkeit - nicht ganz klar ist oder angezweifelt wird: Anwalt hinzuziehen, die Gegner-Versicherung muß das zahlen - es lohnt sich immer! Außerdem hat man dann mehr Druck bei der Gegenseite und mehr Respekt. 8o

                        Spreche da aus Erfahrung! 8)
                        Liebe Grüße

                        Uwe aus Hersbruck

                        Auto fahren ist das Eine CC fahren das Andere :cool:

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                          #13
                          und noch eine weitere kleine ergänzung.

                          Du kannst jederzeit einen anwalt einschalten, da du nicht vertragspartner der gegnerischen versicherung bist, unterliegst du auch nicht den vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheiten des VVG´s.
                          Ergo, die Schadenminderungspflicht gilt für dich nicht.

                          Also ab zum anwalt, wenn dir irgendetwas spanisch vorkommt.

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                            #14
                            Hi Leute,

                            ist ja alles gut gemeint, aber die gegnerische Versicherung hat doch gar nicht rumgezickt. Hat alles brav bezahlt.

                            Gegen wen hätte ich denn einen Anwalt einschalten sollen? Bleibt doch mal auf dem Teppich. Auch wenn womöglich für mich die Schadenminderungspflicht nicht gelten sollte, muß man doch nicht mit Gewalt Kosten produzieren, die sich letztendlich doch nur in erhöhten Beiträgen für alle niederschlagen. Das ist für mich auch eine Frage der Moral. Vielleicht bin ich da altmodisch.

                            Der Ausgangspunkt war der, daß mein eigener von mir beauftagter und bezahlter Gutachter eine Wertminderung ermittelt hatte, die mir zu niedrig vorkam.

                            Von den Forummitgliedern wollte ich nur wissen, ob jemand weiß, wie man das ausrechnet.

                            Ok, wußte keiner. Also hab ich selbst im Universum rumgestochert und bin fündig geworden (s.o.). Mein Wissen habe ich nun der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, damit jeder Betroffene sein Gutachten zumindest nachprüfen kann. Mehr war nicht beabsichtigt.
                            Und nun möchte ich an dieser Stelle nichts mehr von Anwälten hören. Die gehören in eine andere Schatulle :d_niemals:

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                              #15
                              :i_respekt: :i_respekt: :i_respekt: :i_respekt: :i_respekt:
                              Bravo Thommy,

                              stimmt, Kosten die nicht sein müssen muß man nicht produzieren, letztlich zahlt ja nicht die Versicherung sondern wir alle mit unseren Prämien :sterne:

                              Grucc und weiter so

                              SE-XYcc
                              Einige Leute denken, Fußball ist eine Sache auf Leben und Tod.
                              Ich mag diese Haltung nicht.
                              Ich kann denen versichern, dass es viel ernster ist als das.

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