Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Worst Case - Wandlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Worst Case - Wandlung

    Hallihallo an diesem schönen Samstag,

    war gerade eben dabei, meinen Wagen auf Vordermann zu bringen und mit offenem Dach bei diesem strahlenden Sonnenschein etwas durch die Gegend zu fahren. Leider habe ich das dann nach 5 Minuten Fahrt genervt abgebrochen - auf die LAndstraße habe ich mich gar nicht erst getraut. Dass es hin und wieder Probleme mit klappernden Seitenscheiben gibt, ist ja im Forum schon des öfteren angesprochen worden. Ich kann ja damit leben, dass ich mittlerweile schon vier Mal bei zwei unterschiedlichen Werkstätten war und dass ich halt in geöffnetem Zustand die Tür sorgsam zu mache, damit ich nicht die ganze Straße aufwecke mit der klappernden Scheibe, aber heute hatte ich nur das Dach offen mit komplett geschlossenen Fenstern (also auch die hinteren Scheiben oben). Bei jeder noch so kleinen Unebenheit hatte ich Angst, dass mir die Scheiben gleich auseinander fallen - und das gerade mal bei Tempo 50. Die Musik war auf 10 und selbst dann konnte ich die Scheibe (vor allem auf der Beifahrerseite) wackeln hören, als würde ich die Tür zuschlagen. Mir ist echt der Spaß an der ganzen Sache verloren gegangen, das war wirklich nicht mehr normal.

    Dazu kommt, dass sich auch die Verkleidung an der A-Säule wieder selbstständig macht, sich bereits nach knapp acht Monaten die Sitzbekleidung auflöst und nach mittlerweile über drei Monaten Peugeot immernoch keine Anstanden macht, mein ständig flackerndes Licht als "Problem" zu erachten und sich auch der Vertragspartner/Servicewerkstatt von Peugeot im Stich gelassen fühlt.

    Da meine Lust auf dieses Auto gerade auf Außentemperaturniveau ist, ziehe ich es langsam in Betracht, den Wagen wirklich zurückzugeben. Für den bezahlten Preis erwarte ich wirklich mehr, als ständig Kompromisse eingehen zu wollen und mich bei Nacht (fast) ohne Licht über die Straßen zu schieben.

    Zwar gibt es hier im Forum zig Beiträge, in denen Wandlung angesprochen wird, aber das ist meist in Zusammenhang mit anderen Problemen bzw. dass es ein Neuwagen war. Daher meine Frage - hab' ich als Gebrauchtwagenkäufer überhaupt eine Chance, den Wagen zurückzugeben? Ich hab' leider den Fahrzeugbrief gerade nicht da, aber der Wagen wurde Ende 2009 zugelassen. Ich hab' den mit knapp 20.000km auf der Uhr beim Autohaus am 30.05.2010 gekauft - seither bin ich ca 17.000km gefahren. Wenn ich über google gehe, heisst es meist immer, dass ich in so einem Fall wohl keine Chance habe, weil es eben ein gebrauchter Wagen war.
    Allerdings war es ja kein Privatkauf, sondern ging über ein Autohaus, welches neben Nissan und Toyota eben auch Peugeot vertreibt - und Garantie ist ja auch noch drauf.

    mit gefrusteten Grüßen,
    der Beutel.
    Zuletzt geändert von ; 29.01.2011, 16:42.

    #2
    Hi,

    tut mir echt leid sowas zu lesen, ich würde in so einem Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Der kann auf jeden Fall eine fundierte Aussage zum Thema Gewährleistung seitens des Herstellers geben. Fakt ist dass die Gewährleistung nach unter 2 Jahren immer noch gegenüber dem Hersteller PUG besteht, egal ob ob du Erst- oder Zweitbesitzer bist. Die Kosten für den Rechtsbeistand lohnen sich auf jeden Fall das ist billiger als das Fahrzeug mit Verlust zu verkaufen.

    mfg

    Rolf

    Kommentar


      #3
      Hi,
      Es ist eigentlich völlig egal ob es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter ist.
      Ich habe vor 2 Monaten meinen gebrauchten 307 wegen eines nicht behebbaren Bremsen Defekts gewandelt. Ich habe dem Händler damals die Wahl gelassen den Wagen zurück zu nehmen oder gegen ein Fahrzeug meiner Wahl zu tauschen. Jetzt bin ich der stolze Besitzer eines 207CC.
      Lass dich aber nicht über den Tisch ziehen. Die Rechtsprechung sieht so aus:
      Du musst dem Händler 2 Versuche geben den Mangel zu beheben.
      Danach kannst du den Wagen zurückgeben oder tauschen.
      Bei Rückgabe kann der Händler eine Nutzungsentschädigung verlangen.
      Diese liegt normalerweise bei 0,67 % des Kaufpreises pro 1000 km.
      Laß dir nichts anderes erzählen. Im Gegenzug muss der Händler dir den Kaufpreis mit dem kaufm. Zinssatz von 5% verzinsen,sowie die vergeblichen Aufwendungen wie zB. Winterreifen, Anmeldung und auch Fahrtkosten zur Werkstatt erstatten. In der Regel bedeutet das, das du plus minus null rauskommst.
      Beim Tausch sieht es so aus das du denen das Auto vor die Tür stellst und einen gleichwertigen deiner Wahl mitnimmst. Wichtig hierbei ist das beim Tausch keine Nutzungsentschädigung berechnet werden darf ( sogenanntes Backofenurteil des EuGh und BGH).
      Besteh aber auf jedenfall darauf das Sonderkosten wie Anmeldung usw. von denen übernommen werden. Falls sie sich nicht darauf einlassen dann besteh auf Rückgabe. Das kommt die auf jedenfall teuer.
      Gerade bei einem Sicherheitsrelevantem Mangel wie die Beleuchtung hast du gute Chancen, aber auch bei den Scheibenflattern ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs nicht gegeben.
      Auf jedenfalls musst du den Händler schriftlich vom Rücktritt vomKaufvertrag in Kenntnis setzen, erst dann kann alles seinen Gang gehen.
      Sollte der Händler nicht gesprächsbereit sein nimm dir auf jedenfall einen Anwalt.
      Ich habe noch irgendwo einen Link für ein Formular zu den Rückgabekosten wo du nur die erforderlichen Daten eingibst und dann automatisch der Betrag ausgerechnet wird den der Händler im Falle der Rückgabe erstatten muß.
      Den Link poste ich nachher noch.

      Gruß SoniCC
      Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt nur den Hintern zum reintreten

      Kommentar


        #4
        Danke euch für die Antworten,

        an deinen Fall erinnere ich mich noch Du bist ja fast an der Leitplanke gelandet, oder irre ich mich? Auf jeden Fall werde ich die kommende Woche alles in die Wege leiten und erstmal das Gespräch suchen. Ich hoffe, wir kommen da auf einen Nenner.


        Ich habe auf der Seite des Händlers schon nachgeschaut. Für den damaligen Kaufpreis gibt es einen schwarzen ( ) 308cc, mit der gleichen Ausstattung wie meiner. Nur eben schwarz, mit Sitzheizung und 156PS statt 120 ... ich werde mal schauen, ob ich den bekomme, falls alles soweit gut geht. Ich werde wohl hoffentlich nicht zweimal so viel Pech haben, dass ständig irgendwas defekt ist...


        grüße!

        Kommentar


          #5
          Ja genau das war ich.
          Bei einem Tausch hast du im allgemeinen auch bessere Karten, da du ja ein anderes Fahrzeug aus deren bestand nimmst und denen nicht das Geld aus der Kasse nimmst und die das Fahrzeug noch zusätzlich wieder fertig machen müssen um es zu verkaufen.
          Du darfst dir vom Händler nur nichts erzählen lassen und zur Not einen Anwalt einschalten. Ich glaub da hab ich echt Glück gehabt das mein Händler so zuvorkommend war nachdem er gemerkt hat das ich mich vorher über die Rechtslage informiert hatte und vor einem Rechtsstreit auch keine Angst hatte.
          Ich wünsch dir auf jedenfall viel Glück.

          Gruß SoniCC
          Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt nur den Hintern zum reintreten

          Kommentar


            #6
            Danke dir! Dann hoffe ich doch mal, dass mein Händler mir da auch entgegenkommt und das alles recht fix und human über die Bühne geht. Würde ja dort bleiben ... nur eben das oben genannte Fahrzeug. Schön wär's *hoff*

            grüße
            Beutel

            Kommentar


              #7
              Hi Phil,

              denke aber dran dir eine Gaantieverlängerung zu nehmen oder sie dem Händler aus den Rippen zu leiern. Du weist was ich für Probleme mit dem THP habe. Nicht dass deine Pechsträne bei dem schwarzen weitergeht :winken:

              Gruß Raimund

              Kommentar


                #8
                Garantieverlängerung ist beim Kauf eines Peugeot geradezu Pflicht!! Wenn ich meinen 308 CC im März bekomme, wird gleich auf 4 Jahre verlängert!
                @SoniCC Super, die tollen Tipps und Infos zur Wandlung!!
                Zuletzt geändert von Stoppi; 30.01.2011, 16:30.
                Mein 308 CC:

                HDI 163 PS Ausstattung "Active" in schwarz + * Xenon/Kurvenlicht * Sitzheizung * JBL * Einparkhilfe vorne/hinten * Alarmanlage

                "Lieber'n schnellen Peugeot CC, als 'nen vollen ICE!"

                Kommentar


                  #9
                  Hey Raimund,
                  ohja, das weiss ich mit deinem TPH. Jetzt muss ich aber erstmal hoffen, dass ich den Schwarzen überhaupt bekomme. Dann ist Garantieverlängerung natürlich Pflicht, vor allem nach den jetzigen Erfahrungen ...

                  Übrigens: Kann man die GV nur im ersten Jahr nach dem Kauf abschließen oder jeder Zeit während der Garantiezeit?
                  Zuletzt geändert von Stoppi; 30.01.2011, 16:31.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Dr. Beutel Beitrag anzeigen

                    Übrigens: Kann man die GV nur im ersten Jahr nach dem Kauf abschließen oder jeder Zeit während der Garantiezeit?
                    Bis zu 1 Jahr, aber innerhalb den 1. 6 Monaten günstiger:
                    http://www.peugeot.de/service/servic..._garantieplus/
                    Mein 308 CC:

                    HDI 163 PS Ausstattung "Active" in schwarz + * Xenon/Kurvenlicht * Sitzheizung * JBL * Einparkhilfe vorne/hinten * Alarmanlage

                    "Lieber'n schnellen Peugeot CC, als 'nen vollen ICE!"

                    Kommentar


                      #11
                      Mist, der Schwarze ist knapp 9 Monate alt. Aber naja, werd' ich dann direkt vor Ort besprechen.

                      Kommentar


                        #12
                        Bei mir lief es so Das die meinen zurück gekauft haben und ich im Gegenzug den 207cc gekauft hab. Inkl. Neuer Garantie und so. War für deren Bücher besser, so hielt sich deren Verlust in Grenzen. Uns war's egal wir haben damit nen guten Deal gemacht :-) Unserer war 5 Jahre alt und hatte 50000 gelaufen und der neue ist 3 Jahre alt und hatte 27000 gelaufen. Geld ist dabei keins geflossen.
                        Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt nur den Hintern zum reintreten

                        Kommentar


                          #13
                          Wow, vielen dank für deine Hilfe - darf ich noch fragen wie lange das ganze Prozedere bei dir gedauert hat von wandlungsantrag bis du den neuen hattest?

                          Übrigens - hast du mittlerweile den Link für die Kalkulation der Rückgabekosten?
                          Zuletzt geändert von ; 30.01.2011, 23:59.

                          Kommentar


                            #14
                            Alles in allem so ca. 2 Wochen bis zur Anmeldung des neuen.
                            Den link find ich irgendwie nicht, aber ich hab noch die Exel Datei von der Seite Schick mir mal ne PN mit deíner Mail Adresse dann schick ich dir den zu.

                            So ich hab noch mal nachgeschaut, die Seite ist www.automobilkanzlei.de sehr informativ im Punkt Wandlung.
                            Das Exel Dokument konnte ich jetzt auf der Seite nicht finden hab ich aber auf dem Rechner, also kurze PN dann schick ich das rüber.

                            Gruß SoniCC
                            Zuletzt geändert von SoniCC; 31.01.2011, 07:27.
                            Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt nur den Hintern zum reintreten

                            Kommentar


                              #15
                              Vllt diese Kalkulation? http://www.automobilkanzlei.de/downloads/Kalk_Rueck.xls
                              308cc Premium in Perlmutt Weiss, Teilleder Mistral, WIP Nav und Blondinenpiepser vorne und hinten

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X