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CARDIF - Restschuldversicherung bei Krankeit- Hat diese schon jemand genutzt?

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    CARDIF - Restschuldversicherung bei Krankeit- Hat diese schon jemand genutzt?

    Hallo, bin derzeit schon längere Zeit auf Grund von Depressionen, Angstzuständen, Schlafstörungen arbeitsunfähig geschrieben. Da ich über meine Finanzierung auch eine RSV mit abgeschlossen habe, wollte ich nun auch von dieser Gebrauch machen. Leider bekam ich eine negative Antwort, Begründung, " da ihre angegebene Erkrankung im eigentlichen Sinne keine Krankheit ist die zu Arbeitsunfähigkeit führt. Vielmehr gründet sich ihre Arbeitsunfähigkeit auf Beschwerden, die allein auf ihr Arbeitsumfeld führen. Es handelt sich also um eine Arbeitsplatzunvertraglichkeit, bei der die versichtere Person nicht - w.z. Bsp. bei einer Erkrankung - generell daran gehindert ist, einen Beruf auszuben"

    Ja was soll das denn, immerhin bin ich auf grund meiner Beschwerden schon seit dem 12.10. krank und damit auch arbeitsunfähig geschrieben.

    Wollen die mich für dum verkaufen.

    Schließlich hat auch mein Verkäüfer damals gesagt, die RSV tritt beit Krankheit von länger als 30 Tagen oder bei Todesfall ein und übernimmt die weitere Ratenzahlung. Ja und nun wollen die sich winden und nicht zahlen!

    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was soll ich jetzt tun?

    Danke für eure Hilfe!!!

    LG Frank

    #2
    mh ja diese restschuldversicherungen. da wird ja in regelmäßigen abständen immer vor gewarnt.

    haste dir das kleingedruckte zur restschuldversicherung mal durchgelesen?
    hast du eine rechtsschutzversicherung oder kennst du einen anwalt?

    ich drücke dir die daumen, daß es dir bald wieder besser ist!
    Peugeot 206 S16 HDi

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      #3
      Ich denke mal die argumentieren, daß Du
      berufsunfähig aber nicht arbeitsunfähig bist!

      Denn so wie die schreiben, steht Dein Beruf/Arbeitsplatz im
      direkten Zusammenhang mit Deiner Krankheit!

      Und diese wäre woanders nicht so ausgeprägt

      Und versichert ist eine allgemeine arbeitsunfähigkeit

      So verstehe ich das.....und wäre wohl dann leider schwer anfechtbar

      Definition Arbeitsunfähigkeit
      Definition Berufsunfähigkeit

      Hoffe es hilft und wendet sich zum Guten

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        #4
        es geht hier in Deinem Spezielen Fall um die anerkännung einer Berufsunfähigkeit kurz BU die wird bei vielen Versicherern erst ab sechs Monaten anerkannt! egal ob Restschuld oder normale BU Absicherung,
        im den allgemeinen Vers.bedingungen der RSV müsste dieses definiert sein.
        und Du kannst den Vers.umfang genau feststellen.
        Solltest Du dieses nicht, kannst du mir den RSV Vertrag per PN schicken und ich schaue mal drüber, ich erkläre Dir die Bedingungen so das ein nicht versicherungsjogi das versteht. Ansonsten kann Dir nur der Rechtsanwalt helfen!
        er konnte nicht bis drei zählen trotzdem mußte man mit ihm rechnen

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          #5
          Zitat von gobo206 Beitrag anzeigen
          Ich denke mal die argumentieren, daß Du
          berufsunfähig aber nicht arbeitsunfähig bist!

          Denn so wie die schreiben, steht Dein Beruf/Arbeitsplatz im
          direkten Zusammenhang mit Deiner Krankheit!

          Und diese wäre woanders nicht so ausgeprägt

          Und versichert ist eine allgemeine arbeitsunfähigkeit

          So verstehe ich das.....und wäre wohl dann leider schwer anfechtbar

          Definition Arbeitsunfähigkeit
          Definition Berufsunfähigkeit


          Hoffe es hilft und wendet sich zum Guten
          es gibt in vielen Vers. Verträgen den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

          Erwerbsunfähigkeit = weniger als drei Stunden arbeitsfähig in irgendeinem Beruf

          Verminderte EU = weniger als sech Stunden arbeitsfähig in irgendeinem Beruf

          Berufsunfähig = weniger als 50% der Regelarbeitszeit im derzeitigem Beruf Arbeitsunfähig

          BU mit verweissbarkeit = 50% der Regelarbeitszeit Arbeitsunfähig in irgendeinem Beruf.
          er konnte nicht bis drei zählen trotzdem mußte man mit ihm rechnen

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            #6
            Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich meine die restschuldversicherung die man über Peugeot bei einer Versicherung abschließen kann. Die Gesellschaft nennt sich CARDIF. Versichert sind Übernahme der Ratenzahlung (außer Schlußrate) im Falle von Krankheit ab dem 30 Tage oder im Todesfall.

            Hat diese jemand auch abgeschlossen und damit Erfahrungen gemacht?

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              #7
              Hier auch nochmal die wörtliche Begründung warum man eine Übernahme der Ratenzahlung ablehnt.

              Begründung, " Leider könen wir Ihnen keine positive Antwort senden, da ihre angegebene Erkrankung im eigentlichen Sinne keine Krankheit ist die zu Arbeitsunfähigkeit führt. Vielmehr gründet sich ihre Arbeitsunfähigkeit auf Beschwerden, die allein auf ihr Arbeitsumfeld führen. Es handelt sich also um eine Arbeitsplatzunvertraglichkeit, bei der die versichtere Person nicht -
              w.z. Bsp. bei einer Erkrankung - generell daran gehindert ist, einen Beruf auszuüben"


              Also keine Rede vom BU oder EU , auch nicht im Versicherungsvertrag.

              Die berufen sich auf folgende Definetion im Versicherungsvertrag:

              Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mindestens 50 % infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, seine bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.



              Also was nun?

              immerhin bin ich seit 12.10. krank geschrieben ( auf unbestimmte zeit)

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                #8
                Ich denke mal das ist der Knackpunkt und liegt bei Dir evtl nicht vor
                Zitat von fh1971 Beitrag anzeigen

                Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsschutzes zu mindestens 50 %
                infolge von Krankheit oder Körperverletzung außerstande ist, seine bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund
                seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte
                und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
                Die gehen davon aus, daß Du was anderes machen könntest und Deine Krankheit nur auf
                Deinen bisherige Tätigkeit zurückzuführen ist

                Damit sind die Vertragsbedingungen nicht erfüllt für die

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von fh1971 Beitrag anzeigen
                  Vielmehr gründet sich ihre Arbeitsunfähigkeit auf Beschwerden, die allein auf ihr Arbeitsumfeld führen. Es handelt sich also um eine Arbeitsplatzunvertraglichkeit, bei der die versichtere Person nicht -
                  w.z. Bsp. bei einer Erkrankung - generell daran gehindert ist, einen Beruf auszuüben"

                  ( auf unbestimmte zeit)
                  Hallo,
                  unterstellt die Versicherung, dass die Krankheit auf Umstände aus dem beruflichen Umfeld zurückzuführen ist oder hast Du diesbezügliche Informationen abgegeben?
                  Wenn Dir ein Arzt aufgrund einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit attestiert steht es einer Versicherung nicht zu dies als "Arbeitsplatzunverträglichkeit" abzuqualifizieren.
                  Um die Ursache Deiner Krankheit kausal nur mit dem Arbeitsumfeld zu verknüpfen muss man Hellseher sein oder ein charakterloser Sachbearbeiter einer Versicherung die eine psychisch schwierige Situation dankbar dazu nutzt, um sich aus der Leistungspflicht herauszustehlen.
                  Ich würde die Sache einem Anwalt übergeben.
                  Alles gute wünscht Dir,
                  Gaucho

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                    #10
                    Ja die führen das aus dem beruflichen Umfeld zurück und haben vermutlich bei meinen Arzt angefragt!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von fh1971 Beitrag anzeigen
                      Ja die führen das aus dem beruflichen Umfeld zurück und haben vermutlich bei meinen Arzt angefragt!
                      Dein Arzt unterliegt der Schweigepflicht und hat der Versicherung sicher nichts gesagt. Nur wenn Du ihn von der Schweigepflicht entbindest würde er der Versicherung eine Auskunft geben.
                      Frag ihn doch mal ob er eine eindeutige Ursache für Deine Erkrankung angeben könnte.
                      Viele Grüße,
                      Gaucho

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                        #12
                        Zitat von gaucho111 Beitrag anzeigen
                        ... Nur wenn Du ihn von der Schweigepflicht entbindest würde er der Versicherung eine Auskunft geben. ...
                        Wetten, daß er das schon mit Abschluß der Versicherung getan hat?
                        Diese Auskunftssermächtigungen der Ärzte sind nämlich Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer solchen Versicherung.

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                          #13
                          Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                          Wetten, daß er das schon mit Abschluß der Versicherung getan hat?
                          Diese Auskunftssermächtigungen der Ärzte sind nämlich Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer solchen Versicherung.
                          Die Wette halte ich - um was wetten wir eigentlich?
                          Für den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer privaten Krankenversicherung musst du mit der Antragstellung alles offen legen, sonst bekommst du die Versicherung nicht.
                          Diese Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gilt aber nicht für die Zukunft nach Abschluss des Vertrages - eine solche Klausel hielte ich für sittenwidrig.
                          Vielleicht kann uns ja unser betroffener Kollege was dazu sagen.
                          Viele Grüße

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                            #14
                            Hallo Thommy,
                            ich habe die Wette schon gewonnen, schau mal direkt bei cardif:
                            http://www.cardif.de/de/html/risiken...faehigkeit.php

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                              #15
                              Sorry, kann da nur allgemeines Marketinggeschwätz finden.
                              Bring doch mal den genauen Link mit den Bestimmungen, auf die Du Dich berufst.

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