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Nach 11 Tagen der erste Unfall... kann ich ohne Spiegelabdeckung fahren?

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    Nach 11 Tagen der erste Unfall... kann ich ohne Spiegelabdeckung fahren?

    huhu:winken:!

    heute hat jemand meinen blitznagelneuen cc gecrasht. 11 tage nach der abholung - ich glaub' ich bin hier die absolute rekordhalterin?!

    gottseidank ist nicht viel passiert, der andere fahrer kam aus der gegenrichtung und hat dabei meine spiegelabdeckung "mitgenommen". der spiegel spiegelt noch, dh. das glas ist ganz, er lässt sich auch noch aus- und einfahren.
    allerdings kann man die abdeckung nicht mehr so einfach draufstecken, da ist etwas an der inneren halterung gebrochen.
    und, ja, was mir gar nicht gefällt: die drähte liegen frei. und ich wollte doch am wochenende über die autobahn zum see fahren!
    jetzt bin ich unsicher von wegen fahrtwind und regen - meint ihr, ich kann mich noch über die autobahn trauen? da ist doch ein ziemlich starker gegenwind, wenn man richtig in die eisen steigt? alternativ könnt' ich ja auch mit 90 kmh auf der rechten spur fahren... der see ist eh nicht so weit weg.
    und als abhilfe gegen regen hab' ich mir vorgstellt, dass ich den spiegel erstmals mit einer plastiktüte einwickel.
    ich meine, jetzt hab' ich sooo lange auf meinen cc gewartet, schönes wetter ist auch und ich will zum badesee...!!!

    lg monili

    #2
    Ohje ohje ohje....

    Aber tröste Dich; Du bist definitv nicht die Rekordhalterin. Hier gabs schon welche die beim runterfahren vom Hof des Dealers ihren CC gecrashed haben.

    Ist zwar ärgerlich mit der Abdeckung, aber sei dankbar solang es nicht mehr ist und genieß einfach weiterhin das oben ohne fahren.

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      #3
      Kannst Du nicht die defekte Abdeckung mit farblosem Klebeband befestigen, bis Ersatz da ist?
      Sieht sicher besser aus als ne Alditüte und schützt das Innenleben.

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        #4
        hm, gute idee das mit dem farblosen klebeband.

        ich bin allerdings nicht sicher, ob das wirklich hält - und wenn es hält, ob ich beim anschliessenden herunterreissen des klebenbandes nicht gleich den lack auch noch mitnehme ?!:keineahnung:

        monili

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          #5
          Muss der neue Spiegel, bzw. die Abdeckung nicht eh lackiert werden? Und der defekten stört das doch auch nicht mehr?

          Aber mein Beileid, das ist wirklich ärgerlich, ging mir aber auch so als ich im Dez. '05 meine roten 206 CC abgeholt hatte und kurze Zeit später bei Glätte mir meine Felge und Querlenker geschrottet habe. War zwar ein teurer "Spaß", aber letztendlich hätte es deutlich schlimmer kommen können!!!

          Und der Schuldige scheint bei Dir ja festzustehen. Meinem Vater auf einer engen Landstraße wurde vom entgegenkommenden Fahrzeug auch der Spiegel abgerissen plus Kratzspuren. Dumm nur, das da Aussage gg. Aussage war, bzw. glück, das Schuldige allein im Fahrzeug saß!
          GruCC
          Stephan

          Meine schwarze Schönheit

          Mein Spritmonitor

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            #6
            Zitat von monili Beitrag anzeigen
            ...heute hat jemand meinen blitznagelneuen cc gecrasht. ...
            Ist zwar ärgerlich, doch "gecrasht" impliziert doch irgendwie den Gedanken, dass es sich um was größeres handelt .... bei mir jedenfalls. :cool:

            Klar ist es ärgerlich aber sieh es positiv: Ein paar Zentimeter näher in deine Richtung und es wär ein echter crash geworden. Von daher: "Glück gehabt."


            KK
            Schreib dich nicht ab - Lern Lesen und Schreiben!

            Kommentar


              #7
              ja, bin auch der ansicht dass ich ein riesen-glück gehabt habe! nicht auszudenken, mein schöner neuer hätte schon nach 11 tagen das zeitliche gesegnet!

              mittlerweile gehen aber die diskussionen um die verschuldensfrage los. wie würdet ihr das sehen:
              ich fahre sehr langsam in einer engstelle. deutlich unter der erlaubten höchstgeschwindigkeit. plötzlich kommt im gegenverkehr ein sehr schnell fahrendes auto - und zack - iss der spiegel weg.

              ich habe mich bereits in der engstelle befunden. der gegner gibt zu, dass er gesehen hat, dass ich sehr langsam gefahren bin, und dass er gerade in die engstelle reingefahren ist. er meint aber, es läge nur eine teilschuld vor, da er die engstelle kennen würde, und da normalerweise zwei autos durchpassen würden (aber nicht ein auto und ein lkw, sagt er).
              ausserdem seien zwei fahrzeuge vor mir gewesen, und da sei schließlich auch nichts passiert.
              und er hätte stark herunterbremsen müssen, sonst hätte er neben meinem spiegel auch noch die linke autoseite mitgenommen.

              monili

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                #8
                Wenn Du nicht beweisen kannst, daß der Gegner die Alleinschuld hat, was in solchen Fällen fast unmöglich ist, wird gewöhnlich die Schuld geteilt, falls es zum Prozess kommt. Das dürfte hier aber wegen des Bagatellschadens kaum so weit kommen. Also selber zahlen oder Vollkasko in Anspruch nehmen.

                Bei uns im Wohngebiet ist es auch immer sehr eng. Manche Überängstliche, die nicht einschätzen können, wie breit ihr Auto ist, halten da nach rechts zu den parkenden Autos einen Meter Platz und drängen den Gegenverkehr fast auf den Fußweg.

                Kommentar


                  #9
                  Auto ist doch nicht gleich Auto

                  Zitat von monili Beitrag anzeigen
                  ... er meint aber, es läge nur eine teilschuld vor, da er die engstelle kennen würde, und da normalerweise zwei autos durchpassen würden (aber nicht ein auto und ein lkw, sagt er).
                  ausserdem seien zwei fahrzeuge vor mir gewesen, und da sei schließlich auch nichts passiert.
                  und er hätte stark herunterbremsen müssen, sonst hätte er neben meinem spiegel auch noch die linke autoseite mitgenommen.

                  monili

                  Mein Löwenherz passt nur noch mit eingeklappten Spiegeln durch die Garageneinfahrt, die meine anderen Autos (Kadett und Astra von 99) problemlos mit ausgeklappten Spiegeln passiert haben. Manche Autos sind einfach breiter als andere, das sollte man dann als Fahrer, der selber zugibt, dass er um die Engstelle weiß, dann berücksichtigen.
                  Das Argument, da hätten zwei andere Autos doch auch durchgepasst, ich weiß nicht. Was waren denn das für Autos? Ein Smart und ein Astra?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Löwenherz Beitrag anzeigen
                    ... Manche Autos sind einfach breiter als andere, das sollte man dann als Fahrer, der selber zugibt, dass er um die Engstelle weiß, dann berücksichtigen....
                    Die einzige Möglichkeit einer Mitverschuldung zu entgehen ist, bei unklaren Situationen stehen zu bleiben. Wenn der Andere dann weiterfährt und es zum Rempler kommt, hat der Fahrende die Alleinschuld. Man muß es nur noch beweisen können.

                    Kommentar


                      #11
                      .....habe mich bereits in der engstelle befunden. der gegner gibt zu, dass er gesehen hat, dass ich sehr langsam gefahren bin, und dass er gerade in die engstelle reingefahren ist. er meint aber, es läge nur eine teilschuld vor, da er die engstelle kennen würde, und da normalerweise zwei autos durchpassen würden (aber nicht ein auto und ein lkw, sagt er).
                      ausserdem seien zwei fahrzeuge vor mir gewesen, und da sei schließlich auch nichts passiert.
                      und er hätte stark herunterbremsen müssen, sonst hätte er neben meinem spiegel auch noch die linke autoseite mitgenommen.

                      monili[/QUOTE]

                      Hallo monili,
                      ich habe Eure Diskussionen wegen einer Teilschuld verfolgt. Ist überall etwas dran. Aber wenn es so ist, dass der Gegner, wie Du schreibst, zugegeben hat, dass bereits vor Dir zwei Fahrzeuge auch durch die Engstelle fuhren und er trotzdem dann auch entgegenkommend in die Engstelle eingefahren ist, kann er nicht mehr auf eine Teilschuld von Dir pochen. Eine Betriebsgefahr Deines Fahrzeuges oder Teilschuld von Dir tritt hier hinter dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Gegners zurück. Er hätte hier schon bei den vor Dir vorherfahrenden 2 Fahrzeugen bremsen und ggf. stehen bleiben müssen und nicht in die Engstelle einfahren und darauf vertrauen dürfen, dass "ja 2 Fahrzeuge" durchpassen, weiterfuhr und dann mit Deinem Spiegel kontaktierte.
                      Bin mal gespannt, was er bei seiner Versicherung für eine Darstellung angibt.
                      Vielleicht kannst Du mit dieser Argumentation beim Gegner oder dessen Versicherung etwas erreichen. Wünsche Dir einen guten Ausgang der Sache.

                      Gruß....Wolfgang

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                        #12
                        lieber wolfgang,

                        recht herzlichen dank für den tipp, der ist wirklich super, und wird mir sicher helfen!

                        zu den kommentaren von den anderen:
                        ich konnte gar nicht stehenbleiben, denn der unfallgegner ist so schnell gefahren, dass der unfall noch innerhalb meiner reaktionszeit passiert ist, dh.
                        ich habe das auto auf mich zukommen gesehen, und der spiegel ist schon geflogen bevor ich überhaupt reagieren bzw. stehenbleiben konnte.

                        ich bin deutlich unterhalb der erlaubten höchstgeschwindigkeit (50 kmh, weil innerhalb ortschaft) gefahren - meine schätzung im nachhinein ca. 25 kmh, der unfallgegener dürfte über der erlaubten höchstgeschwindigkeit gefahren sein.
                        es ist schwer die geschwindigkeit eines entgegenkommenden fahrzeuges zu schätzen, ich vermute jedoch es dürften so 60/70 kmh gewesen sein.

                        was mir im nachhinein noch aufgefallen ist: der unfallgegner hat keine vollbremsung durchgeführt um den unfall noch zu verhindern. auch nach der kollission ist er nicht stehen geblieben.
                        er hat zwar behauptet, dass er gebremst hat, denn sonst hätte er gleich die ganze linke seite von meinem auto mitgenommen.
                        ich konnte jedoch nicht erkennen dass er bremst - im gegenteil, so schnell wie mein spiegel weg war, war das fahrzeug auch schon wieder weg - (ich konnte noch nicht einmal das nummernschild ablesen) - ausserdem, wenn ich ein fahrzeug bremse, um einen unfall zu verhindern, dann bringe ich es auch nach dem bremsmanöver zum stillstand.
                        das kommt mir im nachhinein auch ziemlich merkwürdig vor.

                        er hingegen hat sich ein ganzes stück weiter eine parklücke gesucht, und dort sein auto zum stillstand gebracht (immerhin ist er überhaupt stehengeblieben, denn sein nummernschild konnte ich ja nicht ablesen!)

                        lg monili

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                          #13
                          @monili

                          Es mag ja von Oldy-Wolfi lieb gemeint sein, Dir Hoffnung zu machen und dem Anderen "grob verkehrswidriges Verhalten" zu bescheinigen, als wäre er dabei gewesen.
                          Nur kannst Du nur das durchsetzen, was Du auch beweisen kannst. Irgendwelche moralischen Positionen bringen da gar nichts. Hinzu kommt, daß es sich nur um einen Bagatellschaden handelt und sich die Versicherungen die Bälle hin und her spielen werden, wenn der Gegner keine Verursachung eingesteht.

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                            #14
                            Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
                            @monili

                            Es mag ja von Oldy-Wolfi lieb gemeint sein, Dir Hoffnung zu machen und dem Anderen "grob verkehrswidriges Verhalten" zu bescheinigen, als wäre er dabei gewesen.
                            Nur kannst Du nur das durchsetzen, was Du auch beweisen kannst. Irgendwelche moralischen Positionen bringen da gar nichts. Hinzu kommt, daß es sich nur um einen Bagatellschaden handelt und sich die Versicherungen die Bälle hin und her spielen werden, wenn der Gegner keine Verursachung eingesteht.
                            Hi Thommy,
                            wie Du beim "richtigen Lesen" meiner Zeilen erkennen kannst, habe ich mich an die Ausführungen von monili gehalten und ihr dann hierzu einen Rat gegeben. Ich habe somit nicht dem "Anderen" ein "grob verkehrswidriges Verhalten" bescheinigt, sondern meine Meinung habe ich "monili" gegeben. Man muss nicht immer am Unfallgeschehen dabeigewesen sein, um aufgrund vorliegendem Material eine richtige Einschätzung der Sachlage abzugeben. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung war der Richter auch nicht beim Unfallgeschehen zugegen, kann sich auch nur auf die ihm vorliegenden Unterlagen stützen und muß letztendlich dann doch entscheiden.
                            Zu Deinen weiteren Ausführungen "...daß sich die Versicherungen die Bälle hin und her spielen werden" sei bemerkt, dass dies nicht richtig ist.
                            Ich weiß, wovon ich hier schreibe, denn es war (bis vor kurzem) über viele Jahrzehnte hinweg mein Job, mich mit Unfallschaden-Regulierungen zu befassen.
                            Wenn man dem Anderen hier im Forum keine Unterstützung, sei es moralisch oder mit Tatsachen untermauert, zukommen lassen darf, so laß es mich doch dann wissen.
                            Ich will hier keine Auseinandersetzung oder Schulmeistern, sondern möchte nur mal darauf hinweisen, dass man doch nicht einfach "gut gemeinte Ratschläge" niederknüppeln sollte, auch wenn man eine andere Meinung vertritt.
                            Denk mal darüber nach.

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                              #15
                              Ok, lassen wirs dabei bewenden und warten ab, was uns monili am Ende dann (hoffentlich) mitzuteilen hat.

                              Ich halte nur nichts davon jemanden in einer ausweglosen Situation Hoffnungen zu machen und in eine Auseinandersetzung zu treiben, die nur in einem Fiasko enden kann. Wenn es Zeugen gäbe, hätte monili uns das bestimmt geschrieben.

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