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Folia-Tec Chromolux!!!!

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    Folia-Tec Chromolux!!!!

    hallo


    ich will mir gerne die folia tec chromolux folie anbringen lassen.jetzt habe ich eine frage.......

    wie sieht es mit dem tüv aus also die heck sowie die kleinen dreieckscheiben sind ja okay das ist ja kein problem aber...ich möchte auch gerne die beiden vorderen seiten,scheiben verspiegeln lassen..hat jemand erfahrungen.......weil die chromolux-folie ja nicht zu 100 % tönt man sieht also noch genug....was sagt ihr dazu??##


    mfg nico

    #2
    Frag mal Shorty - der durfte seine unter Polizeischutz wieder abkratzen!
    --
    [red]
    Das 3. intl CC Treffen findet in Holland statt!
    Info: http://europameeting2003.206ccClub.nl


    [/red]

    Sieger der SLK-Trophy and Friends 2007
    Vize der SLK-Trophy and Friends 2008
    Sieger der SLK-Trophy and Friends 2009
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      #3
      ich hörte von möglichkeiten die scheiben sprühen zu lassen..., wie isses denn damit..?

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        #4
        Wie bekommt man das denn ab - lecken mit vorher einspeicheln ;D
        --
        [red]
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          #5
          hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht.....runtermachen.... ich weiss es ja aber selber auch alles gar nicht, deswegen frag ich ja.... wer hat quellen, wer weiß was

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            #6
            wie rk schon angedeutet hat ist es in deutschland grundsätzlich verboten die vorderen seitenscheiben in irgendeiner weise abzutönen, dient unser aller sicherheit!
            --
            nekko :hasi:
            nekko

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              #7
              Original von nekko:
              wie rk schon angedeutet hat ist es in deutschland grundsätzlich verboten die vorderen seitenscheiben in irgendeiner weise abzutönen, dient unser aller sicherheit!
              --
              nekko :hasi:

              Habe heute bei BMW in harburg einen X5 mit kräftig getönten Scheiben rundum gesehen, nur Windschutzscheibe nicht.

              Wunderte mich schon

              Wo steht das denn mit dem Verbot?

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                #8
                Wenn ich mich nicht irre, steht es in der StVZO.
                Habe aber auch schon den einen oder anderen PKW mit getönten vorderen Seitenscheiben gesehen. Den TÜV kann man doch sowieso immer bescheissen....
                :smokin: :smokin: :smokin:

                LG
                Michael
                mh2601
                --
                "Der Tag ist der verlorenste Tag, an dem man nicht einmal gelacht hat" -Charlie Chaplin

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                  #9
                  Hatte mich mal erkundigt: In Deutschland, oder besser: mit deutscher Zulassung ist es verboten die vorderen Seitenscheiben zu tönen. Aber: Die Amis z.B. (mit amerikanischer Zulassung) dürfen aber hier mit rumfahren. Ergo: Onkel/Tante/Schwester/irgendwer in USA anrufen und Auto ummelden! ;D I)


                  --
                  [green]LG Bax

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                    #10
                    Nachtrag:

                    Ich hätt da noch was zu lesen: Forum -> Verkehrsportal.de

                    Zitat:
                    Zu: Tönungsfolie vorne (wieder mal)

                    angehängt von 33Oe (Email-Adresse unbekannt)
                    am 23.05.02 23:10

                    Auch wenn vieles schon gesagt wurde, hier noch bissl was von mir zum Thema:

                    Bei den Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich allgemein bekannt um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

                    1. klare Folien (nicht getönt):

                    sind zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch, so denk ich:

                    - nicht an vorderen Seitenscheiben (für die Sicht des Fzg-Führers von Bedeutung), es sei denn der in der ABG ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu,
                    aber:

                    - nicht an der Windschutzscheibe
                    - nicht an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen

                    Auch eine "klare" Folie vermindert die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe, deshalb ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich.
                    Des Weiteren darf je nach Folie eine bestimmte Scheibendicke nicht überschritten werden.

                    Um die Einhaltung all dessen sicherzustellen, ist speziell für den Fall „vordere Seitenscheiben“ eine Anbauabnahme gem. §19.3 StVZO erforderlich und die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hiervon abhängig.

                    2. getönte Folien:

                    sind zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fzg-Führers nicht von Bedeutung sind,
                    jedoch:

                    nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen geöffnet werden müssen.

                    Also konkret:
                    An Scheiben die sich innerhalb des nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
                    Gründe dafür sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (Grundlage ist die ECE-Regelung Nr. 43 – d.h. 1.verzerrungsfreie Sicht und 2. eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Folie) darf nicht unterschritten werden) Aber: serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Folie) von mind. 70% auf.

                    Aus allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
                    "Die Folien dürfen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, aufgebracht werden." o.ä.

                    Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Insbesondere die Forderung eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

                    Noch zum Schluß: Mir liegt ein Schreiben vom KBA vor, nachdem auch eine Genehmigung im Rahmen einer Einzelabnahme unzulässig ist!

                    --
                    [green]LG Bax

                    Kommentar


                      #11
                      also soweit ich weiß ist es in deutschland erlaubt, die vorderen seitenscheiben um 14-15% abzudunkeln/ zu tönen! bin mir aber jetzt auch nich mehr 100%ig sicher!!! kann also absolut keine garantie geben.
                      --
                      :angry: :teufel: :angry: Ich rase nicht, ich fliege tief --> deshalb: c ya, latest in hell :angry: :teufel: :angry:
                      !!!PUT THE YOU KNOW WHAT IN THE YOU KNOW WHERE!!!
                      [F.oxtrot|U.niform|C.harlie|K.ilo]

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                        #12
                        also bei uns in euskirchen bei SAT Motorsport bekommste ja wirklich alles eingetragen, wenns sein muss auch ein mückenschiss auf der motorhaube.
                        was die aber auf keinen fall eintragen (steht auch ausdrücklich bei denen auf der hp) sind getönte vordere scheiben.

                        wie oben schon geschrieben, man müßte ami sein, die dürfen hier in deutschland eh alles :shock1:

                        habe das hier mal im internet gefunden.........



                        ALLGEMEINES zum Thema "Chromoluxfolie" VORNE (!)

                        HIER das Schreiben vom TÜV:



                        Sehr geehrter Herr xyz,

                        zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

                        2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

                        3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

                        Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

                        Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

                        Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Christian Danner

                        TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
                        VFZ, München
                        Produktbereich Fahrzeuge

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                          #13
                          Hier gibt es eine Möglichkeit www.keinefolie.de [center]
                          --
                          [comic][/comic]
                          www.shortysgarage.de

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                            #14
                            Da steht aber auch nicht, dass der TÜFF das OK findet

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                              #15
                              Da steht aber, sie hätten vom TÜFF eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten.
                              --
                              [green]LG Bax

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