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Was kann ich für einen Preis ansetzen?

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    Was kann ich für einen Preis ansetzen?

    Ahoi,

    ich möchte im kommenden Monat meinen 207cc verkaufen. Allerdings ist die Preisfindung nicht ganz so einfach.

    Vergleiche habe ich natürlich gefunden, aber wie ist eure Meinung darüber?

    207cc VTi 120 Platinum, EZ 2007, Asmara Rot, 54000KM, 2. Hd., Scheckheft, keine Mängel, sehr guter Zustand (eine Delle lasse ich noch entfernen).
    Ausstattung: Leder, Klimaautomatik, Radi/CD/MP3, Sitzheizung, Parksensoren hinten...(ist aber glaube das ist alles im Platinum eingeschlossen). Winterreifen!

    Uploaded with ImageShack.us

    Danke und Gruß

    Alex
    Zuletzt geändert von ; 13.05.2012, 11:15.

    #2
    Einmal kannst Du schauen, was DAT/Schwacke denn so mein, was ein Händler zahlen sollte: http://dat.de/fzgwerte/

    Darauf würde ich aber nur bedingt was geben, da beim Kauf meines CCs eher mit Autoscout24 & Mobile "rumgetrickst" wurde, um den EK-Preis zu drücken und den VK-Preis nicht senken zu müssen.

    Das wäre denn der 2. Tipp: Autoscout24.de und Mobile.de nach Vergleichspreisen absuchen.
    Zuletzt geändert von ; 13.05.2012, 10:57.

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      #3
      Hi,

      zumindest bei Verkauf an einen Händler ist der Richtwert, den Schwacke vorgibt schon recht verlässlich. Anders ermittelt ja auch ein Händler seine Einkaufspreise nicht.

      Wenn du privat verkaufen möchtest, dann kannst du vielleicht besser nach den üblichen Verkaufspreisen auf den einschlägigen Gebrauchtwagenportalen schauen.
      Immerhin kostet eine Schwacke Bewertung meines Wissens auch Geld.
      Wer später bremst ist schneller da!

      Ciao, yours M8)cs!

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        #4
        Der Link in meinem Post ist kostenlos.

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          #5
          Autsch!

          "Aktueller Händler-Einkaufswert inklusive Mehrwertsteuer und Serienbereifung:[B]7.879,00 EUR"

          Was schlägt der Händler ca. drauf? Sind 9500VB zu hoch angesiedelt, oder lieber 9999VB???

          Danke für den Link!

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            #6
            Ich denke mal, dass der Händler zwischen 20 bis 30 Prozent draufschlägt, wobei

            - Verhandlungsspielraum
            - gesetzliche Gewährleistung
            - Kosten für Garantieversicherung
            - allg. Kosten des Gewerbes (Löhne, Miete, Steuern)

            da noch runter gehen.

            Rechne ich 30% drauf, käme ich auf 10.300 Euro. Also wären IMO Händler-VK-Preis mit Verhandeln von um 10.000 Euro realistisch (wenn überhaupt). Persönlich würde ich mehr als 9000 Euro (wenn überhaupt) von Privat ohne Gewährleistung nicht zahlen.
            Kurze Recherche ergab: Diverse 207CC gehen bei Händlern um 9000 bis 10.000 Euro weg. Von Privat würde ich locker 1000 Euro abziehen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
            Zuletzt geändert von ; 13.05.2012, 12:02.

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              #7
              Preis Zusammensetzung

              - Verhandlungsspielraum--> Naja...so richtig viel Verhandlungsspielraum haben die Händler ja nie ;-), Man kann ja schon froh sein, wenn man ein paar Fußmatten bekommt!
              - gesetzliche Gewährleistung-->Kostet dem Händler doch nichts! Oder?
              - Kosten für Garantieversicherung--> Stimmt, würde ich gerne auch mit anbieten. Kann ein „Privatman“ diese Versicherung nachträglich kaufen und dann mit dem Fahrzeug verkaufen? Habt ihr eventuell einen Link/Tipp?! Wäre sicherlich ein wichtiges Kaufkriterium!
              - Allgemeinkosten-->das ist klar ;-)

              Ist ein "Versuch" mit 9999VB und Endpreis 9500€ realistisch?
              Zuletzt geändert von ; 13.05.2012, 13:15.

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                #8
                also privat um nur 5% runterhandeln lassen erscheint mir zuwenig um es dem käufer als schnäppchen unterzuschieben.
                außerdem so schnell wie geht verkaufen bei bodenfrost werden die dinger gewaltig billiger als bei sonnenschein.
                eurotax oder diese ganzen listenpreise beziehen sich auf fahrzeuge im technisch einwandfreien zustand. also musst schon was für die beule abziehen etc

                und rein als offtopic dazu: die gewährleitung kostet den hänlder sehr wohl was, wenn dann bspw der auspuff weil durchgerostet abfällt, kostets ihn schon locker flockig mal 500€. (und insofern muss er das einberechnen, kosten x wahrscheinlichkeit)

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                  #9
                  Gewährleistung

                  Warum kostet die Gewährleistung dem Händler etwas? Ich stehe da wohl auf dem Schlauch ;-)

                  Eine Gewährleistung kann doch nur der Hersteller geben. Für den abfallenden Auspuff ist doch dann die Garantieversicherung "zuständig". Wenn die Versicherungspolice dieses Risiko abdeckt!

                  Die Delle wird natürlich vorab gezogen. Ich will eine sauberes Fahrzeug anbieten können und nicht bei Besichtigung dikutieren müssen ;-)

                  Gruß

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                    #10
                    Zitat von derChecker Beitrag anzeigen
                    Warum kostet die Gewährleistung dem Händler etwas? Ich stehe da wohl auf dem Schlauch ;-)

                    Eine Gewährleistung kann doch nur der Hersteller geben. Für den abfallenden Auspuff ist doch dann die Garantieversicherung "zuständig". Wenn die Versicherungspolice dieses Risiko abdeckt!
                    Du solltest Dich in der Tat mal etwas informieren, besonders wenn Du Dir ein neues Auto kaufen bzw. auch das jetzt hier verkaufen willst:

                    Vertragspartner sind i.d.R. immer der Händler und der Kunde. Eigentlich nie der Hersteller und der Kunde. D.h., dass in der Zeit der gesetzlichen Gewährleistung (Neuwagen: 2 Jahre; Gebrauchtwagen i.d.R. 1 Jahr, ggf. aber auch 2 Jahre) bei Defekten am Fahrzeug der Händler die Kosten zu übernehmen hat. Mag sein, dass bei Neuwagen das dann beim Hersteller verrechnet wird, bei Gebrauchtwagen eher nicht.
                    Deswegen ist das eine Mischkalkulation: Ist nichts am Wagen entstehen dem Händler keine Kosten. Ist es ein Montagsauto geht ganz schnell die Marge und ggf. mehr für Reperaturen drauf.
                    Die Garantieversicherung hat man i.d.R. für den Zeitraum nach den ersten 6 Monaten, dann setzt nämlich eine Beweislastumkehr ein und der Kunde hat dem Händler zu beweisen, dass der Fehler schon bei Kauf bzw. Übergabe vorlag.
                    Und um auf Deine andere Frage einzugehen: Eine Grauchtwagengarantie als Privatperson neu abzuschließen ist fast aussichtslos, wenn man so liest wie schwierig es ist eine bestehende zu verlängern. Aber das habe ich noch nicht ausprobiert, sodass das eher eine Vermutung als Wissen ist.
                    Außerdem solltest Du Dich vorab mal schlau machen was Du als Privatverkäufer alles zu beachten hast, denn ich vermute, dass Du Dir mit Deinen Wissenslücken (ist echt nicht böse gemeint, kommt mir nur so vor) unnötige finanzielle Risiken bezüglich Gewährleistungsansprüchen auch bei Privatverkäufen ans Bein bindest.

                    KEINE RECHTSBERATUNG. ICH BIN KEIN ANWALT! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.
                    Zuletzt geändert von ; 13.05.2012, 18:34.

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