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KFZ-Zulassung

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    KFZ-Zulassung

    Hallo Forum,

    kann mir jemand mitteilen, wie die Rechtslage bei der KFT Zulassung ist. Ich möchte meinen Hauptwohnsitz verlegen. Meine Kleine ist am jetzigen Hauptwohnsitz angemeldet. Dieser würde nach der Ummeldung zum Zweitwohnsitz werden. Wie lange kann ich sie dort weiterhin angemeldet lassen?


    Danke
    MUE

    #2
    § 27 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

    Meldepflichten der Eigentümer von Kraftfahrzeugen oder Anhängern; Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung

    (2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
    Quelle StVZO

    [hr]

    Der TüV Rheinland sagt dazu:

    In § 27 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist festgelegt, dass der Fahrzeughalter Änderungen wie einen Wohnortwechsel unverzüglich melden muss.

    Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks:
    Für die Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

    - Der Fahrzeug-Versicherung telefonisch die neue Anschrift mitteilen
    - Adressänderung im Fahrzeugschein: kann zusammen mit der Ummeldung im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro erledigt werden

    Umzug in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis:
    Für die Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

    - Fahrzeugbrief
    - Fahrzeugschein
    - Bescheinigung über neu durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung
    - Kennzeichenschilder
    - Versicherungs-Bestätigung (ausgefüllte Deckungskarte)
    - Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen: Vollmacht für den Vertreter, der seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen muss
    - Bei Ausländern (auch EU-Bürgern) zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis
    - Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung

    Quelle TüV Rheinland
    [hr]
    Alchy
    Alchy @ Driverscorner

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      #3
      Zwar besagt der § 27 StVZO dass das Fahrzeug bei Verlegung an einen anderen Standort auch dorthin Umgeschrieben werden muss. Aber den meisten Zulassungsstellen reicht es, wenn im Zulassungsbezirk generell ein Wohnsitz gemeldet ist also Haupt- oder Nebenwohnsitz.
      Ausserdem gibt es noch die Möglichkeit einen Standorteintrag im Fahrzeugschein machen zu lassen, d.H. es steht als Adresse dein Hauptwohnsitz in den Fahrzeugpapieren z.B. München, das Auto ist aber in Berlin auf den Nebenwohnsitz zugelassen, dann steht unter der Münchner Adresse die Standortadresse von Berlin. ( Das macht aber nicht jede Zulassungsstelle bei privatleuten, meistens wird es bei Firmen genutzt die nur eine Niederlassung haben)
      Das beste ist du Erkundigst Dich mal bei deiner jetzt noch aktuell zuständigen Zulassungsstelle wie sie es handhaben. Die StVZO ist zwar ein Bundeseinheitliches Gesetz, aber jedes Bundesland kann seine eigenen Ausführungsverordnungen dazu erlassen. Und jeder Leiter der Zulassungsstelle drückt noch mal seinen eigenen Stempel auf.
      Also fragen kostet bekanntlich nichts
      WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!

      206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.

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        #4
        Danke!

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          #5
          Autohalter u. Autoeigentümer

          Hi zusammen,

          ich bräuchte mal ganz dringend eine Auskunft. Ich hoffe das ist die richtige Kategorie.
          Es geht um ein Auto das heute angemeldet wurde.

          Ich habe mir mit meinem Freund zusammen ein Auto gekauften. (Besser gesagt ich hab es gekauft und wir nutzen es zusammen). Und wir haben es heute gleich angemeldet.
          Ich bin zurzeit noch in der Fahrschule und habe daher noch keinen Fühererschein. Die Versicherung läuft auch über meinen Freund (22) ,da er von seinem Vater Prozente bekommen hat,
          und ich ziemlich hoch einsteigen würde.
          Als wir den Kaufvertrag beim Händler abgeschlossen haben, hat mein Freund sich als Käufer eintragen lassen, da mein Ausweis leider noch in der Fahrschule lag.
          Jetzt waren wir heute bei der Zulassung und haben alles nötige erledigt. Nur was mich jetzt stutzig macht, ist, dass mein Name in keinem Teil des Vertrags oder in sonstigen Papieren vorkommt. Die von der
          Zulassungstelle meinten der Versicherte muss auch als Halter des Fahrzeugs angemeldet werden, was ich jetzt nicht verstehe, weil ich hier im Internet etwas anderes gelesen habe.
          Da das Geld von einem Sparkonto kommt, das meine Oma seit meiner Geburt führte, will sie natürlich auch nicht das, das Auto auf ihn läuft, weil man ja nie weiss, was einmal kommt.
          Es wurde auf der Zulassungstelle zwar berücksichtigt, dass mein Freund nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, aber es wurde auch keine Name des Eigentümers eingetragen.
          Das einzige was darauf schließen lässt, dass es mein nFahrzeug ist, ist das Nummerschild mit Inizialien, was ja aber leider garkein Gewicht hat, im Falle eines Falles, zB. Trennung etc.

          Meine Frage.
          Muss ich warten bis ich meinen Führerschein habe um es dann auf mich anzumelden? (Meinem Wissensstand nach nicht)
          Und wenn ja, muss ich dann das Auto auf mich Versichern? Falls das stimmt was ich gelesen habe, und es irrelevant ist wer der Versicherte und wer der Halter ist, steigen dann die Prozente wieder, wenn mein
          Freund weiterhin die Versicherung übernimmt und ich mich als Halter eintragen lasse?

          Ps: Ich werde auf jeden Fall für den Zeitraum ,indem es auf ihn geschrieben ist einen schriftlichen Vertrag mit ihm aufsetzen.
          Nicht das ich meinem Freund nicht vertraue aber es ist auch Oma's Wunsch das das Auto auf meinen Namen läuft. :-)

          Okay, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen .-9

          Mfg
          Tascha

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            #6
            Zu dem Thema Zulassung - Halter - Versicherer:

            Der Halter ist gleich der Eigentümer. Also ist der Eigentümer derjenige, der in den Papieren drin steht. Es gibt die Möglichkeit, bei der Zulassung einen anderen Versicherungsnehmer zu nennen. Dieses wird dann auf der ehem. Doppelkarte vermerkt. Das ist dann auch schon alles.

            Also ziemlich zügig wieder zur Zulassungsstelle mit richtiger "Doppelkarte" (neuer Name fällt mir net ein). Erstellt die deine Versicherung in 2min am Telefon.

            Wenn Du dann der Halter bist und Dein Freund der Versicherte, kann die Versicherung einen erhöhten Beitrag verlangen, weil mehrere Fahrer und dann noch Führerscheinneuling etc. Das muss Dein Freund aber mit der Versicherung abklären.
            308cc Premium in Perlmutt Weiss, Teilleder Mistral, WIP Nav und Blondinenpiepser vorne und hinten

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              #7
              Zitat von Eisberg79 Beitrag anzeigen
              Zu dem Thema Zulassung - Halter - Versicherer:

              Der Halter ist gleich der Eigentümer. Also ist der Eigentümer derjenige, der in den Papieren drin steht...
              Hi
              dem stimme ich nicht zu

              Fahrzeughalter ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde.
              Fahrzeugeigentümer ist die Person, die den Kaufvertrag geschlossen hat (und somit das Auto rein rechtlich gekauft hat).

              Von welchem Konto das Geld letztendlich kommt ist also egal und bringt dir rechtlich keinerlei Ansprüche.
              Dein Freund ist Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer.


              Beim Leasing ist das ja oft der Fall. Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter ist der Leasingnehmer.
              Der Leasingnehmer wird ja auch im Fahrzeugschein eingetragen, aber trotzdem bleibt der Leasinggeber Eigentümer


              Zur Versicherung: Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können durchaus verschiedene Personen sein. Allerdings haben das die Versicherungen nicht gerne, da es mehr Aufwand für sie ist. Oftmals sind dann höhere Beiträge zu zahlen. Das müsste man mit der Versicherung abklären.


              Nunja, ist für dich nicht so gut gelaufen. Hättest du deinen Ausweis zum Kauf geholt wärst du Fahrzeugeitentümerin, was du ja sein wolltest. Dein Freund als Fahrzeughalter und damit keine Probleme mit der Versicherung.

              Ob das mit dem Vertrag zwischen dir und deinem Freund rechtlich Hand und Fuß hat weiß ich leider nicht.
              Rein theoretisch könnte dein Freund dir das Auto "verkaufen", sodass du Eigentümerin wirst.

              Edit: Ach ja, Führerschein musst du keinen haben um ein Auto kaufen zu können. Du musst lediglich voll geschäftsfähig sein, und das ist man ab 18.
              Zuletzt geändert von Inferno; 04.03.2010, 13:17.

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                #8
                Zitat von Tascha Beitrag anzeigen
                ...
                Die Versicherung läuft auch über meinen Freund (22) ,da er von seinem Vater Prozente bekommen hat,
                und ich ziemlich hoch einsteigen würde.
                ...
                Ich hoffe, ich trete Dir nicht zu nahe:
                War es denn keine Alternative, das Fahrzeug auf Deinen Vater oder Deine Mutter anzumelden? Dann wärst Du (ebenfalls) wesentlich niedriger eingestuft worden, da der CC dann als Zweitfahrzeug bei einem Elternteil läuft.

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                  #9
                  Zitat von Inferno Beitrag anzeigen
                  Beim Leasing ist das ja oft der Fall. Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter ist der Leasingnehmer.
                  Der Leasingnehmer wird ja auch im Fahrzeugschein eingetragen, aber trotzdem bleibt der Leasinggeber Eigentümer
                  Stimmt, da gebe ich Dir recht. Von dieser Seite mit Leasing habe ich es noch nie betrachtet. Da ich für mich immer ein Fahrzeug gekauft habe, war es für mich immer Halter=Eigentümer. Aber siehe da, man lernt nie aus
                  308cc Premium in Perlmutt Weiss, Teilleder Mistral, WIP Nav und Blondinenpiepser vorne und hinten

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                    #10
                    Ganz falsch war deine Antwort aber auch nicht, nur nicht auf dem aktuellen Stand

                    Früher war tatsächlich derjenige Eigentümer, der den Fahrzeugbrief hatte. Das war ja eigentlich immer der Halter. Das hat vor allem beim Leasing zu Problemen geführt.
                    Seit es Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 gibt ist dies besser geregelt. Auf dem neuen "Fahrzeugbrief" steht nun auch drauf, dass der Inhaber des Fahrzeugbriefs nicht der Eigentümer sein muss.


                    Noch zur ursprünglichen Frage zurück, da ist mir noch was eingefallen:
                    Eine Schenkung könnte als Alternative zum Verkauf von deinem Freund an dich auch klappen. Hab aber keine Ahnung ob da Schenkungssteuer anfällt. Da müsste es aber Freibeträge geben und ich schätze das Auto liegt deutlich darunter. Auf jedenfall dann schriftlich einen Schenkungsvertrag aufsetzen und du wirst Eigentümerin des Autos. Ob das dann noch irgendwo eingetragen werden muss weiß ich nicht.

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                      #11
                      Zitat von Tascha Beitrag anzeigen
                      Hi zusammen,

                      ......
                      Ps: Ich werde auf jeden Fall für den Zeitraum ,indem es auf ihn geschrieben ist einen schriftlichen Vertrag mit ihm aufsetzen.
                      Nicht das ich meinem Freund nicht vertraue aber es ist auch Oma's Wunsch das das Auto auf meinen Namen läuft. :-)

                      Okay, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen .-9

                      Mfg
                      Tascha
                      Hi Tascha,

                      Dein Vertrauen zu Deinem Freund in Ehren - aber hör auf Deine Oma und schließe mit Deinem Freund einen Vertrag ab, in dem steht, dass im Falle einer Trennung, das Fahrzeug mit allen Papieren und Schlüsseln umgehend an Dich auszuhändigen ist und das Fahrzeug umgemeldet wird.!!!!!!
                      Im Vertrag muss auch drin stehen, dass Du die 100% Bezahlung des Fahrzeuges getätigt hast.
                      Zum Thema Eigentümer und Inhaber macht Dich bitte auch mal schlau.

                      Gruß
                      Hogi
                      Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf

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                        #12
                        KFZ-Anmeldung

                        Hey Leute,

                        ich hab mal eine sehr "allgemeine" Frage.

                        Also, ich hab meinen CC von einem Händler vor 2 Wochen gekauft (bzw. hat ihn mein Opa mir gekauft^^).
                        Wollte ihn jetzt anmelden. Der Wagen ist seit Dez. 2010 stillgelegt.

                        Problem ist aber, dass ich weder den TÜV-Bericht noch ne Bescheinigung der stillegung hab.
                        Der Wagen hat noch TÜV bis August 2011. Beides ist im Fahrzeugschein vermerkt.
                        Reicht das für die Anmeldung des Wagens oder muss ich bei der DEKRA ne Kopie des TÜV-Gutachtens anfordern?
                        Hab mit dieser Situation nämlich noch garkeine Erfahrung und vll kennt sich ja hier jemand etwas damit aus.
                        BAMBULE, RANDALE, DORTMUND HAT DIE SCHALE!

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                          #13
                          Also Abmeldebescheinigungen gibt es seit der Einführung der neuen Zulassungspapiere Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nicht mehr. Seit dem wird die Stilllegung entweder im alten Fahrzeugschein bzw. in der ZB Teil 1 im dafür vorgesehenen Feld vermerkt.
                          Wenn der TÜV im Fahzeugschein bzw. ZB Teil 1 vermerkt ist reicht das im Regelfall zur Anmeldung aus. Da aber jede Zulassungsstelle ein wenig anders arbeitet, solltest Du auf deren Internetpräsens nachschauen oder telefonisch anfragen was die benötigen.
                          Nichts desto trotz, gehört der TÜV Bericht zu den Fahrzeugpapieren die beim Kauf mit ausgehändigt gehören.
                          WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!

                          206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.

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                            #14
                            ok danke, werd mal sicherheitshalber morgen dort anrufen.

                            Händler hatte gemeint, dass das Gutachten bei der Stillegung einkassiert wurde.
                            BAMBULE, RANDALE, DORTMUND HAT DIE SCHALE!

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                              #15
                              Was ist denn das für ein Käse?
                              Ich habe die letzten 10 Jahre bei der Zulassung gearbeitet. Wäre mir neu, dass die Zulassungsbehörde fremdes Eigentum einbehält.
                              Ich dachte immer die Hessen seien was die Auslegung von Zulassungsrecht angeht Sonderlinge, aber andere (Bundes-)Länder andere sitten.
                              WO ICH BIN IST VORNE! UND WENN ICH HINTEN BIN, DANN IST HINTEN VORNE!

                              206cc Platinum 110 Eisbergsilber *17.09.2002 +15.11.2005 nach bums von hinten Rahmen und Dach verzogen. Unheilbar :( R.I.P.

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