War eben im Flughafen FFM und musste da feststellen, dass ich nicht ins Parkhaus darf! Die haben Flüssiggasautos ausdrücklich die Einfahrt verboten! Frechheit!
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Autogas und Flughafen FFM
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sthoeftStichworte: -
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Zitat von RKDie haben nur vergessen das Schild abzumontieren. In öffentlichen Parkhäusern ist das Parken mit Autogas und Erdgas erlaubt!
Ist das Parkhaus am Flughafen wirklich ein "öffendliches" also von der Stadt geführt, oder ein privates vom Flughafen geführt??
Wenns dem Flughafen gehört dann können sie auch roten BMW's die Einfahrt verbieten....Produktionswoche: KW 17..... Juhu
Geburtsdatum laut Händlerinfo: 26.04.2005
es ist ein Stier....
und dann noch ein gasgetriebener....
Aktueller Gasverbrauch
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XBOX360
Hey
Es ist kein öffentliches Parkhaus, wird von der Fraport AG verwaltet , also können sie erlauben und verbieten was sie wollen ...
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Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Parkhäusern mit Tiefgaragen parken?
Was muß der Garagen-/Parkhaus-Besitzer tun, damit das Verbotsschild entfernt werden kann?
Hierzu ein aktueller Hinweis vom DVFG zu diesen Rahmenbedingungen:
"... So erhielten wir nach einer Veröffentlichung zu diesem Thema den Hinweis von der Bauaufsichtsbehörden, dass bei einer erteilten Baugenehmigung, die ein Verbot erhält (unabhängig ob gesetzlich gefordert oder nicht) das Schild nicht ohne formale Änderung der Baugenehmigung entfernt werden sollte um rechtl. Probleme zu vermeiden. D.h. ein einfacher formloser Antrag bei der Baubehörde zur Änderung in diesem Punkt mit Hinweis auf die Sachlage genügt und das Schild kann weg. Es geht hier also nicht um Sicherheitstechnik sondern um formale juristische Abläufe, die der Betreiber einer privaten Garage gehalten ist einzuhalten. Ist dieser Punkt in der Baugenehmigung gar nicht erst enthalten und ein Schild trotzdem angebracht, kann es natürlich ohne weiteres abgenommen werden.
Da die Garagen wiederkehrend geprüft werden, könnte der Betreiber diesen Punkt sicher auch hierbei über die prüfende Stelle klären lassen."
Du kannst da also reinfahren!
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engineer68
Mit welcher Begründung tun die das ?
Pauschalangst, wie in den Anfangsjahren der Handys ?
Die Flugfritzen sind schon ein wenig komisch. Fluggäste sollen die Hanys ausschalten und der Kapität fliertet mit der Stewardess über sein Mobitel - damit er was zu tun hat und sie ständig an der Angel hat. Er kann ja nicht aufstehen.
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Zitat von RK[/i]Du kannst da also reinfahren!
Dein Text erklärt willigen Privatparkhausbetreibern, was sie tun sollten, um das Verbotsschild abnehmen zu können. Er schränkt in keiner Weise die Verfügungsgewalt des Betreibers, Verbote zu erlassen oder aufzuheben.
Ich selbst würde so ein Schild auch geflissentlich übersehen. Aber zur Erklärung der Rechtslage ist Dein Zitat ungeeignet.
Gruß
Thommy
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@Thommy
Die ganze Geschichte mit dem Einfahrtsverbot bezieht sich eigentlich sowieso nur auf TIEFgaragen. Dann fährste halt in eine der oberen Etagen um dein Gewissen zu beruhigen. Es geht sowieso nur um Gewissensberuhigung, egal ob auf Nutzerseite (sieht man hier ja in den Thread deutlich) oder auf Betreiberseite. In meinen Augen ist das Parkhaus auch öffentlich, da jeder reinfahren oder reinlaufen kann. Da steht kein Tor und kein Wächter, der mir auf Grund von irgendwelchen Merkmalen die Einreise verbietet. Wenns um Leben und tot gehen würde, würde man das Auto filzen. Also ich fahr rein. Was ihr macht .... :o
Ist aber schon klar, dass das deutsche Volk eine besondere Klärung dieser Tatsache anstrebt, bis in alle Gremien
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Verstehe die Diskussion gar nicht ...
... ich nehme solche Schilder gar nicht mehr wahr, wen interessierts ??? Es interessiert NIEMANDEN. Ich frage mich immer wie es die Urmenschen geschafft haben ohne Schilder zu überleben, muss ja geklappt haben, sonst wären wir ja nicht da ?!
Wenn man Euch ein Schild hin hängt ihr sollt vom Hochhaus springen macht Ihr das auch gelle ?!
Sorry, aber da kann einem schon die Hutschnur hochgehen. Dieses Glauben daran, das was die "Obrigkeit" an Schildern aufstellt bloss nie und nimmer nicht anzweifeln !!
Die Garagenverordnung sagt ganz klar, daß es diese Regelung nicht gibt, worüber diskutiert Ihr eigentlich ?
V,
Hippe>>> 11 Jahre CC -> 350.000 KM gesamt - 310.000 KM mit AUTOGAS <<<
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lol - geiles Bildkostenloser Autogas ROI - Calculator (Freeware) - von mir geprogged - an euch verschenkt
aktuelle Version 1.0.2252.40283 seit: 02.03.2006
... oder schau mal hier vorbei (Beta): .: CCFreunde . wo steht mein CC ?! :. (Details hier).
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Wenn man ...
... sein Fahrzeug VOR der Einfahrt in die Tiefgarage auf Benzin umstellt hat man KEIN DRUCKGASBETRIEBENES Fahrzeug mehr und darf folglich rein ;-)))
Nur so angemerkt -um es mal Korithenkackerisch auszudrücken- wie man so ein Schild gesetzesmäßig umgehen kann ;-)))
Was glauben die Leute die solche Schilder aufhängen eigentlich wie unsere ausländischen Besucher diese Schilder verstehen ??? Ich kann mir nicht vorstellen, das in dem Wörterbuch für Touristen Polnisch-Deutsch das Wort "Druckgasbetrieben" vorkommt, geschweige denn, daß überhaupt irgendeiner der der deutschen Sprache nicht mächtig ist den Versuch starten würde, diesen Roman auf diesem Schild zu übersetzen um es verstehen zu können.
V,
Hippe
P.S.: @RK ... nur mit 1,6 Promille oder mit Frau in den Wehen auf dem Beifahrersitz ;-))
"DIESER POST IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDER NUR MEINE PRIVATE PERSÖNLICHE MEINUNG, ICH BIN GEISTIG GAR NICHT IN DER LAGE IRGENDJEMANDEM IRGENDEINE BERATUNG ZUKOMMEN ZU LASSEN BEI EINEM IQ UNTER 15"Zuletzt geändert von HippenToni; 14.11.2005, 10:10.>>> 11 Jahre CC -> 350.000 KM gesamt - 310.000 KM mit AUTOGAS <<<
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Also jetzt kommt die Diskussion auf eine Ebene, wo sie nicht hingehört.
Habe ich etwa geschrieben, man solle sich sklavisch an unverständliche Verbotsschilder halten?
Ich habe klar ausgedrückt, daß ich selbst diese Schilder ignoriere.
Daraus kann jeder seine eigene Schlußfolgerung ziehen.
Eine ganz andere Kiste ist allerdings, aus einer Empfehlung an Parkhausbetreiber zur Verfahrensweise der Freigabe für Gasfahrzeuge, eine generelle Ungültigkeit solcher Schilder abzuleiten.
Schlichte Gemüter leiten aus dieser Fehleinschätzung eine rechtliche Empfehlung ab, die durchaus juristische Folgen auch für den Autor solcher Rechtsaukünfte haben kann.
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Ohh, das wär mir neu, daß Du seit heute entscheidest wohin eine Diskussion gehen darf. Rechtsauskünfte ? Wer hat mich danach gefragt, daß ich diese demjenigen erteilt hätte ? Sorry, daß Du Dich angesprochen fühlst, Du warst nicht gemeint. Es war insbesondere niemand speziell gemeint, sonst hätte ich dies schon wie üblich per @... kenntlich gemacht.
V,
Hippe
"DIESER POST IST KEINE RECHTSBERATUNG SONDER NUR MEINE PRIVATE PERSÖNLICHE MEINUNG, ICH BIN GEISTIG GAR NICHT IN DER LAGE IRGENDJEMANDEM IRGENDEINE BERATUNG ZUKOMMEN ZU LASSEN BEI EINEM IQ UNTER 15"Zuletzt geändert von HippenToni; 14.11.2005, 10:10.>>> 11 Jahre CC -> 350.000 KM gesamt - 310.000 KM mit AUTOGAS <<<
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