Wer Starterbatterien aus dem Auto zurückgibt, braucht das Portemonnaie nicht zu zücken; denn auch deren Rücknahme ist kostenlos. Wird beim Kauf einer neuen Batterie jedoch keine alte abgegeben, muss der Händler 7,50 Euro Pfand verlangen - und darf das Geld erst wieder auszahlen, wenn das ausgediente Kraftpaket abgeliefert wird.
Diese Vorgabe gilt auch für den Internethandel. Also auch beim online-Kauf wird ein Pfand erhoben, das erstattet wird, wenn die alte Batterie ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Wird die alte Autobatterie nicht beim Internethändler abgeben, sondern bei einem stationären Händler vor Ort (Vorraussetzung dieser Händler führt dieses Fabrikat), dann ist dieser Händler verpflichtet, die Rücknahme - ohne Erstattung des Pfands - schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Mit diesem Nachweis, der aber nicht älter als zwei Wochen sein darf, sollten sich die Kunden das Pfand sofort vom Online-Handel zurückerstatten lassen.
verbraucherzentrale.de/wissen/ruecknahmepflicht-fuer-batterien-und-akkus
Diese Vorgabe gilt auch für den Internethandel. Also auch beim online-Kauf wird ein Pfand erhoben, das erstattet wird, wenn die alte Batterie ordnungsgemäß zurückgegeben wird. Wird die alte Autobatterie nicht beim Internethändler abgeben, sondern bei einem stationären Händler vor Ort (Vorraussetzung dieser Händler führt dieses Fabrikat), dann ist dieser Händler verpflichtet, die Rücknahme - ohne Erstattung des Pfands - schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Mit diesem Nachweis, der aber nicht älter als zwei Wochen sein darf, sollten sich die Kunden das Pfand sofort vom Online-Handel zurückerstatten lassen.
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