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Parkplatzrembler: Versicherungsfall ? Evtl. auch vom VK verschwiegener Unfall ?

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    [308cc] Parkplatzrembler: Versicherungsfall ? Evtl. auch vom VK verschwiegener Unfall ?

    Kaum zwei Wochen nach der Zulassung und schon eine kleine Beule mit Lackschaden an der Fahrertür, die ich nach dem Einkaufen am Wochenende entdeckt habe!
    Da es sich um keinen Vandalismus handelt, welche Versicherung ist dafür zuständig?

    #2
    der eigene geldbeutel!

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      #3

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        #4
        Zitat von menaralf Beitrag anzeigen
        ...kleine Beule mit Lackschaden an der Fahrertür....
        ... und dann wohl ein Fall für den Lack-Doktor? baureihen-bergreifend/spot-repair-smart-repair

        Es gibt einge Versicherer, die bieten via Teilkasko und kleiner Selbstbeteiligung die Beseitigung solcher "Parkschäden" durch einen Lackrepairdienst an, ohne dass dabei der Sshadensfreiheitsrabatt (SF) leidet. Allerdings ist dabei die SChadenshöhe begrenzt.

        GrüCCle von CCarin

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          #5
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          Vielen Dank

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            #6
            das sieht mir eher nach nem lackriss aus, iss vieleicht mal nachlackiert worden mit ner nicht so guten untergrund behandlung (spachtel). aber so etwas kann man nicht an hand vom foto sagen . ich würd mal mit nem lackdichte messer das auto prüfen
            Zuletzt geändert von klausd; 29.03.2026, 15:25.

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              #7
              Danke Klaus. Es gibt doch eine leichte kleine Beule! Und laut Vorbesitzer (im Vertrag) ist die Tür neu lackiert worden. Als ich das Auto übernommen habe, war nur die Stoßstange beschädigt (im Vertrag). Wir haben einen Lackierer/Restaurator in meiner Nähe (ca. 1 km). Ich werde morgen, wenn das Wetter es erlaubt, vorbeischauen!
              ​​

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                #8
                Wegen des Lacksrisses an der rechten Tür war ich heute in der Werkstatt (Lackierer/Restaurierer).
                Ergebnis: Das Auto hat einen schweren Unfall gehabt! Nächste Woche wird das Auto durch einen "DEKA" Gutachter begutachtet.

                Gemäß Verkaufsanzeige ist das Auto „unfallfrei“, genauso im „Kaufvertrag“ mit dem Hinweis (Kaufvertrag), dass die rechte Tür „neu lakiert wurde“.

                Was sagt ihr dazu?

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                  #9
                  Zitat von menaralf Beitrag anzeigen
                  Das Auto hat einen schweren Unfall gehabt! ....
                  Gemäß Verkaufsanzeige ist das Auto „unfallfrei
                  Ich hab´s mal an den Ursprungs-Beitrag angehängt .... kommt jetzt möglicherweise auch noch ein Betrugs-Vergehen hinzu?

                  Per Lack-Dickenmessung und Spachtelmassenauftrag können die Experten genau feststellen, ob der Wagen in einen heftigen Unfall verwickelt oder "nur" ein
                  Blechschaden (große Beule) in der Tür repariert wurde. Wichtigs, dass der Seitenschweller nichts mit abbekommen hatte.
                  Dann lass den DEKRA-Gutachter dieses mal checken ....

                  Für den Fall: die aktuelle Rechtslage bei Kauf von Händler / Kauf von Privat https://ra-kotz.de/rueckabwicklung-autokaufvertrag-wegen-unfallschaden-verjaehrung-der-ansprueche
                  GrüCCle von CCarin

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                    #10
                    Vielen Dank CCarin.

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                      #11
                      das hatte ich mir ja schon gedacht, das es etwas größeres sein müsste. da bin ich mal gespannt was der gutachter noch so findet.
                      lg klaus

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                        #12
                        Ich erlaube mir mal eine böse Frage, und bin auch auf Schelte gefasst, weil sicherlich manch anderer dazu eine andere Meinung hat als ich...

                        Welche Konsequenz hat eine solche Begutachtung bei einem elf Jahre alten Gebrauchtwagen?

                        Viele Grüße
                        Thomas

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                          #13


                          Welche Konsequenz hat eine solche Begutachtung bei einem elf Jahre alten Gebrauchtwagen?

                          Viele Grüße
                          Thomas[/QUOTE]

                          ich denk mal das ist für das eigene ego - das man übern tisch gezogen wurde
                          lg klaus

                          Kommentar


                            #14
                            Ich hatte mal so einen doofen Fall, wo ich dem Arbeitskollegen als "VK-Zeuge" behilflich sein sollte. Er hatte sich einen alten Porsche-Traktor "günstig" gekauft. Zuhause stellte er fest, dass das Motorgehäuse einen Riss hatte, wo auch Motoröl austrat. Beim VK-Gespräch war davon keine Rede gewesen, der Motor war auch schön gesäubert. Zurücknehmen wollte der VK nicht, der Fall ging vor Gericht. "der Käufer wollte den günstigen Traktor unbedingt haben, obwohl auf den Motorriss hingewiesen worden war." -- Für den Gerichtstermin "zauberte" der VK noch einen Zeugen für sich aus dem Hut, der diese Aussage bestätigte. (obwohl der VK alleine und wir zu Zweit waren beim VK-Gespräch),
                            Also Aussagen vs. Aussagen, ich als wirklicher Zeuge beim VK-Gespräch fühlte mich als Lügner hingestellt.

                            Ich wollte damit sagen .... Aussage gegen Aussage (der Käufer wurde darauf hingewiesen), dann fällst Du eh hinten runter bei Privat-VK oder windigen Händler.

                            Zum hiesigen Fall: eine Kaufpreisminderung sollte möglich sein, wenn sich der Sachverhalt auf "verschweigen eines Blechschadens" bestätigt. E könnte aber durchaus bis zur Erklärung eine Fahruntüchtigkeit gehen, wenn es richtig gekracht hatte?
                            Zuletzt geändert von CCarin; 08.04.2026, 12:47.
                            GrüCCle von CCarin

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                              #15
                              Also "unfallfrei" kann das Auto ja per se schon mal nicht sein, wenn beim Kauf die Stoßstange beschädigt war und die Tür bekanntermaßen nachlackiert werden mußte.
                              Klar ist es jetzt wieder ein größerer Ermessensspielraum, was nun in dem Sinne ein "Unfall" oder eben nur eine Beschädigung/Gebrauchsspur/Parkrempler usw. ist. So und so ist es nun mal kein Neuwagen.

                              So lange jetzt keine verkehrsgefährdenden Mängel bestehen, oder sonst etwas, was die Gebrauchsfähigkeit erheblich einschränkt oder das Fahrzeug im Ist-Zustand sogar unbenutzbar macht (vgl. das Beispiel mit dem Traktor), würde zumindest ich persönlich mir von einem kleinen Kratzer/Riss im Lack die Lebensfreude nicht verderben lassen.

                              Aber - da tickt jeder anders, das ist mir durchaus bewußt...

                              Viele Grüße
                              Thomas

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