Hallo,
ich hatte leider nach 4 Wochen einen Unfall im Ausland (Tschechien).
Der Unfallgegner war schuld, weil er das Stopschild mißachtet hatte. Der Sachschaden liegt bei ca. 6000,- eur. Ich soll den Gutachter beauftragen (Aussage meines Peugeot-Händlers) und warten, bis die Versicherung der Gegenseite den Schaden reguliert. Ein Ersatzauto bekomme ich erst, wenn alle Formalitäten geklärt sind, also ich muss mit dem beschädigten Fahrzeug fahren.
Meine Frage ist, ist das die gängige Vorgehensweise bei einem Leasingfahrzeug? Muss ich für die Kosten des Gutachters vielleicht aufkommen, wenn die versicherung nicht zahlt?
Das Auto ist Vollkaskoversichert, den Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und auch registriert. Die Versicherung des Unfallgegeners hat schon ein Gutachten durch einen Mitarbeiter vor Ort erstellt und den Fall auch aufgenommen.
Ich wäre für ein paar Tipps dankbar. :winken:
ich hatte leider nach 4 Wochen einen Unfall im Ausland (Tschechien).
Der Unfallgegner war schuld, weil er das Stopschild mißachtet hatte. Der Sachschaden liegt bei ca. 6000,- eur. Ich soll den Gutachter beauftragen (Aussage meines Peugeot-Händlers) und warten, bis die Versicherung der Gegenseite den Schaden reguliert. Ein Ersatzauto bekomme ich erst, wenn alle Formalitäten geklärt sind, also ich muss mit dem beschädigten Fahrzeug fahren.
Meine Frage ist, ist das die gängige Vorgehensweise bei einem Leasingfahrzeug? Muss ich für die Kosten des Gutachters vielleicht aufkommen, wenn die versicherung nicht zahlt?
Das Auto ist Vollkaskoversichert, den Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und auch registriert. Die Versicherung des Unfallgegeners hat schon ein Gutachten durch einen Mitarbeiter vor Ort erstellt und den Fall auch aufgenommen.
Ich wäre für ein paar Tipps dankbar. :winken:
Kommentar