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206cc-Schriftzug für dritte Bremsleuchte

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    206cc-Schriftzug für dritte Bremsleuchte

    Sorry, ich weiß da gab s schon Threads zu, aber ich finde sie nicht :-(((

    Deshalb mach ich nochmal nen neuen auf - nicht sauer sein,OK?!?

    Also ich hab vorhin mal wieder auf der Startseite das Foto von dem 206cc gesehen der die dritte Bremsleuchte so abgeklebt hat dass nur "206cc" aufleuchtet wenn sie angeht. Das ist ja sicherlich selbstgebaut, oder kann man das irgendwo kaufen?

    Gibt s da vielleicht ne Art "Bauzeichnung" dass man sich das im Fachhandel plottern lassen kann oder so?

    Ich würd mir das gerne so bauen, aber weiß leider nicht wie und würde mioch sehr über Anregungen freuen ;-)

    LG Ingo

    #2
    Guten Morgen engine !

    Die Aufkleber kannst Du bei den Cabriofans Salzburg bestellen.
    Die findest Du dort im CFS Fanshop.
    Die Qualität und verarbeitung ist 1A. und der Preis ebenso.
    Preis 4 EUR bzw. mit Wunschtext 5 EUR + Versand

    P.S. zur Polizei hinter einem kann ich nur sagen: Die grinsen, schauen - das wars.




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      #3
      Hi Ingo!

      Also diesen Schriftzug zum Kleben kannst Du bei ebay für 8 Euro zzgl. Versand kaufen.
      Aber Achtung!!!
      Wenn Du Dir den AUfkleber draufklebst,erlischt die ABE Deiner 3.Bremsleuchte.
      DAnn kann es sein das Du Stress mit der Polizei bekommst.
      Ich hatte den Aufkleber auch mal drauf,mit dem Schriftzug "Peugeot 206 CC"
      Sah auch super geil aus,und die Leute hinter mir an der Ampel bekamen auch große Augen,war schon witzig.
      Hab immer irgendwie nur verkrampft nach einem Polizeiwagen Ausschau gehalten,und dann bloss nicth auf die Bremse wenn einer in der Nähe war.
      Fand ich auf Dauer zu blöde und ist auch nur was für den Übergang mit dem Aufkleber finde ich.
      Hab mir lieber ein LED Bremslicht in Klarglas dann reingebaut.
      Ist wenigstens erlaubt und sieht auch geil aus!

      Schönen Tag noch!

      Gruss
      Sunbeamer

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        #4
        Hallo Leute,

        ist es tatsächlich so, dass die ABE der Bremsleuchte erlischt? Immerhin blinkt ja nix und der Text ändert sich nicht, ich dachte immer, dann dürfte man sowas...

        Davon ab, es fahren ja auch immernoch genug Autos ganz ohne dritte Bremsleuchte rum, würde das denn überhaupt was ausmachen, eine dritte Bremleuchte ohne ABE?

        Kommentar


          #5
          Genau das wäre auch meine Frage bzw. was passiert im Fall eines Unfalls oder so? Ist mein Auto dann nicht versichert weil ein Teil keine ABE hat?!?
          Dann würd ich mir den Aufkleber auch lieber sparen - so geil er auch sein mag.

          LG INGo
          Zuletzt geändert von Stoppi; 02.11.2016, 14:02.

          Kommentar


            #6
            Hier ist einieges nachzulesen bzw. im anhängenden PDF
            Angehängte Dateien

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              #7
              Also wenn ich das richtig gelesen habe, sind Namenszüge u. Ähnliches verboten.

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                #8
                Hab ich den Absatz jetzt überlesen oder schließt Du das nur aus dem was da alles drin steht.
                Manchmal wünsch ich mir in Amiland zu leben - da wär sowas kein Thema :-(

                LG INGo
                Zuletzt geändert von Stoppi; 02.11.2016, 14:02.

                Kommentar


                  #9
                  steht auf Seite 8:

                  Andere Farben der Leuchten sind unzulässig, wie z.B.

                  nach außen wirkende blaue Leuchtioden, Lichterketten mit Dauerlicht umlaufenden oder blonkendem Licht, beleuchtete Weihnachtsbäume,Schriftzüge als Reklame oder Namenszügeder Fahrer etc in oder am Fahrzeug

                  Kommentar


                    #10
                    Da gehts allerdings um ZUSÄTZLICH angebrachte Leuchten?!? Ist auch vollkommen klar, die lenken ab.

                    Aber ne Leuchte die normal zugelassen ist und nur nicht an allen Stellen leuchtet? Da wär mich mir mal nicht so sicher.

                    Nimm mal an, das Ding ist hinten verdreckt und leuchtet folglich nur noch an paar Stellen durch... angenommen das gibt dummerweise n Buchstaben, wärs strafbar? Also mir erscheint das NICHT logisch... würde ich wie gesagt genau nachfragen, denn der Text meint das damit ned.

                    Kommentar


                      #11
                      Aber was ist hier in Deutschland schon logisch?!? Bei manchen Betsimmungen fragt man sich doch echt "warum". Nunja ich werd mal die Jungs von TÜV oder Dekra zu dem Thema befragen. Oder aht zufällig jemand nen Anwalt im Bekanntenkreis der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat? Der müßte das doch auch ganz genau beantworten können.

                      LG ingo
                      Zuletzt geändert von Stoppi; 02.11.2016, 14:02.

                      Kommentar


                        #12
                        Original von Fee206:
                        steht auf Seite 8:

                        Andere Farben der Leuchten sind unzulässig, wie z.B.

                        nach außen wirkende blaue Leuchtioden, Lichterketten mit Dauerlicht umlaufenden oder blonkendem Licht, beleuchtete Weihnachtsbäume,Schriftzüge als Reklame oder Namenszügeder Fahrer etc in oder am Fahrzeug


                        Ich glaube das bezieht sich eher auf die Leuchtenden Namensschilder von Truckern und die Dioden am Mercedesstern der Brummis und so Zeug - hoffe ich zumindest, denn ich find die "CC-Bremsleuchte" nur noch genial!!!

                        LG INgo

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                          #13
                          Jede Beleuchtungseinheit (also alles was Leuchtet und innerhalb des öffentlichen Strassenverkehrs genutzt wird) muß eine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt haben, zu erkennen an der aufgeprägten Schlangenlinie mit einer Zahlen- / Buchstabenkombination.
                          Neuerdings reicht auch eine EU-Zulassung, dann liegt aber eine entsprechende Bescheinigung (Betriebserlaubnis, TÜV-Gutachten ) bei.
                          Leuchten mit einem Schriftzug werden wohl keine Zulassungen haben, damit liegt das also im ermessens Spielraum der "Grünen" was passiert. Aber geht mal davon aus, das die das Händchen aufhalten werden wenn die Euch mit dem Schriftzug auf der Bremsleuchte sehen.
                          Bernard

                          Grüße aus dem schönen Münsterland
                          Auch hier etwas mit Räder und das fährt

                          Kommentar


                            #14
                            Wäre ja auch nicht logisch Schriftzüge zu verbieten und an einem Bremslicht eine Ausnahme zu machen.

                            Kommentar


                              #15
                              Jein... ich wäre mir da wie gesagt nicht sicher.

                              Unterschied zwischen einem Schriftzug und einer Bremsleuchte (mit Schriftzug): Der Schriftzug (des Truckers) leuchtet durchgehend. Die Bremsleuchte ja nur kurz als Warnfunktion, da kann man nimmer von ablenken reden, es SOLL ja Aufmerksamkeit auf sich ziehen.... Das ist der Zweck einer Bremsleuchte...
                              Zuletzt geändert von Stoppi; 02.11.2016, 14:02.

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