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defekte Kupplung, Anlasser in Gebrauchtgarantie?

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    defekte Kupplung, Anlasser in Gebrauchtgarantie?

    Hey ihr Lieben,

    meinem Peugeot 206cc Bj. 2006 ca. 140.000km ist die Kupplung kaputt gegangen.

    Um ganz genau zu sein das Ausrückslager in der Kupplung ist gebrochen + das Gehäuse vom Anlasser.

    Meine Frage nun: Was kommen da für Kosten auf mich zu? Hat da jemand Erfahrungen mit ? Bin über jede Antwort dankbar.

    Sollte eigentlich über den Händler gehen, da ich noch Garantie auf das Auto habe. Aber wie wir alle Wissen ist das leider ein Verschleißteil und somit von der Garantie ausgeschlossen.
    Hätte ich evtl. Chancen auf den Anlasser das der über den Händler gemacht wird?

    Vielen Dank im Voraus

    Wenn dieser Beitrag hier nicht passt bitte verschieben. Bin neu hier.

    #2
    Wie lange hast du das Auto. Wenn du es noch keine 6 Monate hast muß das der Händler reparieren.
    Schätze mal Kupplung und Anlasser werden dich in einer freien Werkstatt um die 600 Euro kosten.
    Gruß Uli07

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      #3
      Gebrauchtwagengarantie - bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
      Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel* und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).
      6-12 Mon. nach Übergabe: der Käufer muss beweisen, dass ein Mangel vorlag

      Der Händler haftet nicht für
      * übliche Abnutzungserscheinungen, die für das Alter des Fahrzeugs normal sind (zum Beispiel darf eine Kupplung nach 100.000 Kilometern versagen).
      Der Anlasser dürfte in der Garantie enthalten sein. Allerdings ... siehe * , es könnte sein, dass man sich "altersbedingt" aus der Affaire ziehen will?
      GrüCCle von CCarin
      Wo
      der206cc auch zu Hause ist ...

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        #4
        Dann dürfte es für ein so altes Auto überhaupt keine Gewährleistung geben, sprich der Händler muß im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausschließen.
        Gruß Uli07

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          #5
          Vom ADAC gibt es dazu Infos ... der206cc.de/forum/showpost.php?p=82519&postcount=3

          Defekte am Auto – in Abhängigkeit von Alter und Laufleistung – sind laut ADAC nicht üblich, sondern die Ausnahme. Die Auswertung externer und interner Statistiken hat ergeben, dass bei einem Fahrzeug bis zu einem Alter von zehn Jahren und einer Laufleistung von 150.000 Kilometern der übliche Zustand grundsätzlich „funktionsfähig“ ist.

          Ausnahmen stellen lediglich Verschleißteile dar. Dazu gehören beispielsweise die Abgasanlage, sofern diese nicht vom Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt wurde, Glühkerzen/Glühstifte, die Kupplung, Bremsscheiben inklusive der Beläge, Batterien, Reifen, Lampen und die Scheibenwischer. Daneben gibt es aber auch noch Bauteile (Filter, Zahnriemen, Zündkerzen), für die vom Hersteller ein definiertes Wechselintervall vorgeschrieben ist. Hier darf der Käufer erwarten, dass die angegebene Laufleistung erreicht wird.
          GrüCCle von CCarin
          Wo
          der206cc auch zu Hause ist ...

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            #6
            ADAC ?? Ist so eine Aussage rechtskräftig?
            Ich würde mich von dem Händler auf jeden Fall nicht so abspeisen und es draufankommen lassen.
            Wir brauchen uns darüber aber keinen Kopf machen. Ich weiß nur das ShortyCC mitte des Jahres hier eingetreten ist, ob er das Auto beim Händler und wann gekauft hat weiß ich nicht.
            Gruß Uli07

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              #7
              Also ich habe das Auto seit Anfang Juni.

              Also ein bisschen über 3 Monate.
              Mit 134.000 km gekauft und 140.000 km hat er nun runter.

              Händler sagt Kupplung ist nicht mit in der Garantie. Da es ein Verschleißteil ist. Und unter anderem auch schon im TÜV Bericht stand das sie einen kleinen Knacks weg hat. Wortwörtlich unter ergänzende Hinweise:
              Bitte beachten: Funktion Kraftübertragung Motorkupplung

              Der Händler sagt natürlich TÜV Bericht ist mit im Kaufvertrag also hab ich da keine Chance.

              Ich werde heute noch einmal mit meinem Anwalt Kontakt aufnehmen.

              Wäre ja schon froh wenn man sich einigen kann und er die Teile übernimmt. Dann bin ich fein raus. Mein Freund baut mir das mit einem Arbeitskollegen zusammen sein. Beide im KFZ tätig. Somit bekomme ich auch die Teile zum Einkaufspreis.

              Was man natürlich auch nicht weiß und nicht beweisen kann. Ist der Anlasser kaputt gegangen und hat somit das Ausrückslager kaputt gemacht oder umgekehrt ? Könnte ja sein?
              Wollte das mit meinem Anwalt nochmal besprechen bevor ich nun weiter vorgehe.

              Dank schonmal für die ganzen Antworten

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                #8
                So schrecklich teuer sind die Kupplungsteile ja nun auch nicht. Wenn Du ohnehin Leute hast, die Dir das einbauen, ist doch alles gut?

                Der Anwaltsbesuch kostet jedenfalls mehr als die Kupplungsteile, und am Ende wird nicht viel anderes herauskommen, als daß Deine Kumpel Dir doch die Teile einbauen. Also kannst Du Dir den Anwalt m.E. einfach klemmen in der Situation.

                Theoretisch könnte ich mir vorstellen, daß Teile des defekten Ausrücklagers den Anlasser in Mitleidenschaft gezogen haben, nicht umgekehrt. Praktisch gehört habe ich das noch nie. Rechtssicher zu klären wäre das wohl nur durch einen Gutachter im Rahmen einer Zerlegung, nicht durch zwei Kumpel, die für Dich schrauben. Die Kosten sind dann mindestens vierstellig, und wer die trägt, dürfte klar sein (Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch).

                Wozu das?
                Laß Dir von Deinen Kumpeln die Kupplung machen und für 30€ nen guten gebrauchten Anlasser einbauen, und alles ist gut.

                Den Streß und das Geld für den Anwalt kannst Du Dir m.E. sparen, zumal die Lösung eh schon auf der Hand liegt...

                Viele Grüße
                Thomas
                Zuletzt geändert von thomas44; 30.09.2014, 10:20.

                Kommentar


                  #9
                  Das hatte ich nicht dazu gesagt.

                  Der Anwalt ist ein Freund von meiner Mama. Der gibt mir quasi nur Tipps wie ich das machen sollte und sagt mir nur ob ich Chancen habe oder nicht.

                  Auseinander gebaut ist eh schon alles seit dem Wochenende ist mein komplettes Auto in 1000 Teilen. Das ganze Getriebe wurde rausgebaut. Anders kann man es nicht feststellen was genau kaputt ist. Es steht also in einer ganz normalen Werkstatt. Es wird nur nach Feierabend dran geschraubt.


                  Liebe Grüße

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                    #10
                    Lagen denn lose Teile des Ausrücklagers in der Kupplungsglocke herum, durch die eine Beschädigung des Anlassers denkbar wäre? Falls nein, ist das Thema ohnehin durch.
                    Falls doch, wird ohne einen Gutachter trotzdem nichts gehen, und die Voraussetzung, daß schon alles zerlegt ist, ist eine denkbar schlechte, um noch etwas zu beweisen. Dann bliebe es aber immer noch ein Folgeschaden des Defektes eines Verschleißteiles (wenn überhaupt ein Zusammenhang besteht), also wirklich weiterkommen wirst Du da nicht...

                    Wer in der Kfz-Branche arbeitet, kriegt die Kupplungsteile unter 150 Euro. Das Getriebe ist draußen, an den Anlasser kommt man jetzt gut dran (falls er nicht auch schon draußen ist) und gibt es massenweise gebraucht (teilweise mit 6 Monaten Garantie) um 30 Euro. Dein jetziger Anlasser ist auch acht Jahre alt und gebraucht.

                    Spar Dir bitte die ganzen "Sofort&Neu"-Anlasser, die es ab 50 Euro gibt. Da wirst Du gemäß ausführlicher Erfahrung nicht lange Freude dran haben. Entweder gutes Gebrauchtteil, oder Neu&Original, was aber mindestens 250-300 Euro kostet.

                    Viel Erfolg
                    Thomas

                    Kommentar


                      #11
                      Ok das ist ja schonmal ein guter Tipp! Vielen Dank!

                      Die Kupplung wird dann auch komplett neu gemacht.
                      Das heißt mit Kupplungsscheiben ...usw.

                      So 100% genau kenn ich mich damit ja nun nicht aus.
                      Einige Sachen schon. Aber wenn es um sowas geht das ist zu viel.
                      Frau eben..

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                        #12
                        Zitat von ShortyCC Beitrag anzeigen
                        ..Was kommen da für Kosten auf mich zu? Hat da jemand Erfahrungen mit ?..
                        Unabhängig von der "Anwalts-Geschichte" gibt es hier nen eigenen Thread, u.a. auch mit Kostenaufstellung:
                        --> Ausrücklager defekt

                        ..und zum Thema Anlasser gibt´s auch noch einiges zu lesen.

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                          #13
                          OK, wenn die Kupplung mit auf dem Tüv-Bericht steht dann verändert das die Sachlage natürlich. Probier mal ob du dem Händler nicht wenigstens die Teile aufs Auge drücken kannst, zumindest den Anlasser.
                          Gruß Uli07

                          Kommentar


                            #14
                            So war auch mein Plan.
                            Das ich wenigstens etwas an den Kosten sparen kann.

                            Hab ja nichts zu verlieren, versuchen kann man es einfach mal.

                            Ok bin jetzt schon ein paar Wochen Autolos, das ist schon nervig, aber man gewöhnt sich dran

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